Welche Rechte haben Asylbewerber und ausländische Mitbürger in Deutschland? Gibt es noch eine Chance, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde? Immer mehr Menschen wandern nach Deutschland ein. Gerade die Flüchtlingszuströme der vergangenen Zeit haben zahlreiche Fragen aufgeworfen – besonders jene rechtlichen Fragestellungen, durch die nicht einmal ein deutscher Staatsbürger in Gänze durchblickt, wenn er nicht gerade Jurist ist.
Nicht erst seit heute spielt das Asyl- und Ausländerrecht eine entscheidende Rolle im deutschen Rechtssystem. Das ist auch der Grund, weshalb sich mittlerweile einige Rechtsanwälte für Ausländerrecht herausbilden, die sich als Anwalt für Ausländer und Asylsuchende einsetzen und in ihrer juristischen Tätigkeit verzweifelten Menschen beratend zur Seite stehen. Was ein solcher Anwalt für Ausländerrecht bzw. Migrationsrecht für seine Mandanten tun kann, wie Anwälte Fachanwalt in diesem Rechtsgebiet werden und welchen Verdienst sie haben, verraten wir in diesem Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fachanwalt für Migrationsrecht
Ein Fachanwalt für Migrationsrecht kann beispielsweise helfen, wenn Ihr Antrag auf Asyl abgelehnt worden ist und Sie rechtlich dagegen vorgehen müssen.
Damit Sie als Fachanwalt für Migrationsrecht tätig sein können, müssen Sie beispielsweise besondere Kenntnisse in den Bereichen Staatsangehörigkeitsrecht, Aufenthaltsrecht, Unionsrecht und Asylrecht nachweisen.
In aller Regel richtet sich der Verdienst von einem Fachanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Was ist ein Fachanwalt für Migrationsrecht?
Die im Jahr 2015 ihren Anfang nehmende weltweite Flüchtlingskrise hat in Deutschland die Nachfrage nach einem geschulten Rechtsanwalt für Ausländerrecht lauter werden lassen, als je zuvor. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) war nun in der Verantwortung und handelte schnell: Im März 2015, der 5. Satzungsversammlung, scheiterte der erste Versuch, einen neuen Fachanwaltstitel einzuführen. Doch in der 6. Satzungsversammlung im November 2015 wurde er endlich beschlossen – der Fachanwalt für Migrationsrecht ist seit dem 1. März 2016 Realität. Die ersten Lehrgänge sind ebenfalls seit März 2016 bei der Deutschen Anwaltsakademie belegbar.
Denn um Fachanwalt für Ausländerrecht/Migrationsrecht zu werden, muss der Anwärter nach § 14p der Fachanwaltsordnung (FAO) besondere Kenntnisse für den Bereich Migrationsrecht nachweisen:
- Staatsangehörigkeitsrecht, insbesondere
- Statusfeststellungen einschließlich Staatenlosigkeit,
- Einbürgerung,
- Verlusttatbestände,
- Vertriebenenverfahren,
- Aufenthaltsrecht, insbesondere
- allgemeine Grundlagen des Erwerbs, der Verlängerung und der Verfestigung von Aufenthaltstiteln,
- Visumsverfahren zu kurz- und langfristigen Aufenthaltszwecken,
- Aufenthaltstitel und ihre unterschiedlichen Voraussetzungen,
- Erlöschen des Aufenthaltsrechts, insbesondere Ausweisung,
- Durchsetzung der Ausreisepflicht, insbesondere Duldung, Abschiebung und Abschiebungshaft,
- Haftung und Gebühren,
- Besonderheiten des Datenschutzes,
- Unionsrecht, insbesondere
- Aufenthaltsrechte von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen,
- Aufenthaltsrechte aus dem ARB 1/80 EWG-Türkei,
- sonstige unionsrechtliche oder völkerrechtliche Migrationsregelungen,
- Asylrecht, insbesondere
- Asylverfahren einschließlich internationaler und nationaler Verteilungsregelungen sowie Entscheidungsarten,
- internationaler Flüchtlingsschutz,
- nationaler Schutz,
- Rechtsschutz,
- Widerruf/Erlöschen,
- Folgeverfahren,
- migrationsrechtliche Bezüge des Sozialrechts, insbesondere vom Aufenthaltsstatus abhängige Leistungsansprüche und Leistungsausschlüsse,
- migrationsrechtliche Bezüge des Strafrechts,
- rechtliche Besonderheiten der Auswanderung,
- Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
Fachanwalt für Ausländerrecht? Rechtsanwalt für Asylrecht? Anwalt für Aufenthaltsrecht? Oder doch Fachanwalt für Migrationsrecht? Der im Ausländerrecht tätige Rechtsanwalt hat viele Bezeichnungen. Momentan besitzt der Begriff „Ausländer“ allerdings eine höchste negative Konnotation. Das ist vermutlich auch der Grund dafür, dass bereits viele Menschen von dem Begriff Ausländerrecht auf den des Migrationsrechts umgestiegen sind. Auch deshalb entschied sich die BRAK, die neue Fachanwaltschaft mit „Fachanwalt für Migrationsrecht“ zu betiteln.
Daneben ist das Ausländer- bzw. Migrationsrecht eigentlich vom Asylrecht zu unterscheiden. Dennoch ist im Fachanwalt für Migrationsrecht durch die nachzuweisenden Kenntnisse alles vereint. Das heißt, er kann ebenso als im Asylrecht tätiger Rechtsanwalt sein Wissen an seine Mandanten weitergeben.
Was macht ein Anwalt für Ausländerrecht?
Beim Beschluss, den Fachanwalt für Migrationsrecht einzuführen, hat die BRAK deutlich erkannt, dass sich ein guter Jurist in dem Bereich nicht nur allein mit den nationalen Bestimmungen auskennen muss, sondern eben auch mit den unions- und völkerrechtlichen Migrationsregelungen sowie mit den wichtigsten Konventionen rund um den internationalen Flüchtlingsschutz. Alle diese wichtigen nationalen und internationalen Rechtsinformationen kann ein Rechtsanwalt für Migrationsrecht verwenden, um Sie in Asylrechts- und Ausländerrechtsfragen zu beraten und zu vertreten.
Bei einem abgelehnten Asyl kann der Anwalt für seinen Klienten einstehen und so versuchen, dessen existentielle Sorgen zu mindern. So bietet zum Beispiel er Hilfe beim Ausfüllen des Asylantrages. Der Rechtsanwalt bearbeitet im Aufenthaltsrecht viele Aufenthaltserlaubnisse, die nicht verlängert werden und kann seinen Mandanten dann auch vor der Ausländerbehörde vertreten und verteidigen. Auch, wenn eine Ausweisung oder gar Abschiebung droht, können Betroffene einen Anwalt für Asyl- und Ausländerrecht aufsuchen.
Außerdem ist ein Anwalt für Ausländerrecht mit den Vorschriften im Sozialrecht und Arbeitsrecht vertraut und weiß zudem genau über einschlägige Strafrechtsnormen Bescheid. Das ist wichtig, wenn durch eine begangene Straftat die Aufenthaltserlaubnis in Gefahr ist. In Sachen Sozialrecht kann ein Rechtsanwalt für Ausländer die entsprechenden Leistungsanträge ausfüllen bzw. dabei beraten, wenn es hierbei beispielsweise sprachliche oder auch Verständnisprobleme geben sollte.
Zudem kann ein solcher Rechtsanwalt im Bereich Familienzusammenführung für seinen Mandanten den Nachzug des Ehegatten erwirken. So kann der Anwalt helfen, das Visum zu beantragen, selbst wenn dieses von der Deutschen Botschaft schon abgelehnt wurde.
Ferner unterstützt und vertritt der Anwalt in Sachen Einbürgerung, also beim Erhalt einer deutschen Staatsbürgerschaft. Er weiß genau, welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen. Die Vertretung kann sowohl vor Gericht, als auch außergerichtlich oder vor einer Behörde erfolgen.
Selbstverständlich steht der Jurist auch für eine ausführliche Rechtsberatung im Ausländerrecht oder Asylrecht bereit. Tatsächlich lassen sich mittlerweile immer mehr Ausländer bereits im Vorfeld anwaltlich beraten, um ihre Rechte und Pflichten zu kennen. Dadurch können Sie nämlich schon von vornherein spätere aufenthaltsrechtliche Probleme vermeiden.
Wie wird man Fachanwalt für Migrationsrecht?
Bevor ein Interessent Fachanwalt werden kann, muss er natürlich zuerst die entsprechende juristische Ausbildung an der Universität angehen, um sich überhaupt Jurist „schimpfen“ zu lassen und anwaltlich tätig werden zu dürfen – denn das darf eine Person in der Regel nur mit einer entsprechenden Anwaltszulassung.
Dafür ist ein Studium der Rechtswissenschaften oder Jura notwendig, welches im Grundstudium normalerweise neun Semester andauert.
Hat der Student die Regelstudienzeit überstanden, dann legt er seine erste große Prüfung ab, nämlich das erste Staatsexamen. Je nachdem in welchem Bundesland Sie die Prüfung absolvieren, besteht das erste Staatsexamen aus fünf bis sieben schriftlichen Klausuren. Überwiegend sind darin die großen Rechtsgebiete Deutschlands Hauptbestandteil: Zivilrecht, öffentliches Recht und Strafrecht.
Jetzt wird’s praktisch – Sie haben die erste Staatsprüfung erfolgreich bestanden? Dann kann der jetzige Halbjurist sein zwei Jahre andauerndes Rechtsreferendariat antreten. In dieser Zeit besucht er verschiedene Gerichte: Er ist zum Beispiel am Sozial- oder Familiengericht tätig, übernimmt Arbeitsbereiche beim Strafgericht und verbringt sein Referendariat an Landgerichten, Oberlandesgerichten oder gar dem Bundesgerichtshof. Hierbei lernt der halbe Jurist alle wichtigen praxis- und prozessorientierte Befähigungen.
Abschließend begeht der Referendar nun die zweite und somit letzte Staatsexamensprüfung. Bei dieser handelt es sich um eine komplette Staatsprüfung. Daher wird das zweite Staatsexamen von staatlichen Justizbehörden abgenommen. Nach erfolgreichem Abschluss kann der ehemalige Student nun als Volljurist seine Arbeit aufnehmen.
Für eine Anwaltszulassung ist es übrigens erste Voraussetzung, das zweite Staatsexamen zu bestehen. In welchem Rechtsgebiet der Rechtsanwalt nun tätig werden möchte, ist gänzlich ihm überlassen.
Eine Möglichkeit ist es natürlich, sich als Anwalt für Migrationsrecht zu spezialisieren. Allerdings kann nicht jeder daherkommen und sich einen Titel als Fachanwalt anhängen. Um nämlich einen Fachanwaltstitel zu erlangen, der durch die BRAK verliehen wird, müssen zunächst einige praktische Erfahrungen erlangt worden sein.
Ein Anwalt für Ausländerrecht/Migrationsrecht muss laut § 5 Abs. 1 w) FAO für seine Fachanwaltschaft 80 Fälle aus den in § 14p Nr. 1 bis Nr. 6 genannten Bereichen behandelt haben. Die Rechtsbereiche wurden bereits im Kapitel „Was ist ein Fachanwalt für Migrationsrecht?“ aufgeführt. Von diesen Fällen sollten mindestens 60 aus wenigstens zwei der in § 14p Nr. 1 bis Nr. 4 genannten Rechtsgebiete sein. Geringstenfalls 30 Fälle müssen gerichtliche Verfahren sein, hiervon zudem in jedem Fall 15 aus den in § 14p Nr. 1 bis Nr. 4 genannten Bereichen.
Weiterhin muss der zukünftige Fachanwalt für Migrationsrecht einen entsprechenden Fachanwaltslehrgang besuchen, der mindestens 120 Zeitstunden umfassen sollte (§ 6 FAO) und mit Prüfungen abgeschlossen wird.
Was verdient ein im Ausländerrecht tätiger Anwalt?
Was im speziellen Anwälte für Ausländerrecht verdienen, ist tatsächlich schwer zu sagen, denn erstmal richtet sich das Anwaltsgehalt – egal, welches Rechtsgebiet der Jurist bearbeitet – nach dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aber nach diversen Vergütungsvereinbarungen, die sich aber auch nach gesetzlichen Vorschriften orientieren.
Zeit- und Honorarvereinbarungen sind wohl die bekanntesten Vergütungsvereinbarungen bei Rechtsanwälten. Sie werden meistens anstelle einer gesetzlichen Vergütung beschlossen – besonders dann, wenn diesem Übereinkommen ein höherer Verdienst für den Juristen festgelegt wird, als es rechtlich feststeht. Doch in Deutschland kann ein Anwalt seine Gebühren trotz allem nicht ins unermessliche aufstocken, wie er möchte. Das Gesetz legt auch für Vergütungsvereinbarungen entsprechende Regeln fest. Dazu gehört:
- ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den drei Konstrukten Leistung, Haftungsrisiko und Verantwortung sowie
- dass außergerichtliche Beratungen der Gebührenvereinbarung oder den Vorschriften des bürgerlichen Rechts folgen müssen und somit für eine Erstberatung zum Beispiel nur maximal ein Betrag von 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer verlangt werden darf.
Generell ergeben sich die anwaltlichen Kosten allerdings zu einem Großteil aus dem betreffenden Streitwert oder auch Gegenstandswert. Außerdem stehen stets eine Aufwandspauschale und die Mehrwertsteuer mit auf der Rechnung.
Ferner darf nicht vergessen werden, dass das Anwaltsgehalt von Anfang an, stark leistungsabhängig ist, weshalb auch Prämien- und Umsatzbeteiligungen keine Seltenheit sind. Entscheidend kann auch sein, in welcher Kanzlei ein Jurist unterkommt.
In seinem Gehälter- und Einstiegsreport hat jedoch das Anwaltsblatt des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) in einer Statistik grob zusammengefasst, in welcher Höhe sich das jährliche Bruttodurchschnittsgehalt von einem Anwalt für Ausländerrecht befindet. Es ist natürlich kein Geheimnis, dass sich die Gehälter – in jedem Berufszweig – meistens regional stark unterscheiden. So ist es auch bei den Anwälten. Herauskamen diese Ergebnisse:
- Im Osten der Bundesrepublik verdient der (baldige) Fachanwalt für Asylrecht und Ausländerrecht durchschnittlich gesehen am geringsten: Hier sind es rund 30.000 Euro brutto im Jahr (28.000 bis 35.000 Euro).
- Mit großen Sprung voraus folgt Norddeutschland, hier liegt das Gehalt im Durchschnitt bei 40.000 Euro (27.000 bis 45.000 Euro).
- Davor liegt der Süden Deutschlands, wo ein Anwalt für Ausländerrecht circa 43.000 Euro (26.000 bis 50.000) als jährliches Bruttogehalt einfährt.
- An der Spitze steht Westdeutschland mit durchschnittlich 44.000 Euro brutto pro Jahr (26.000 bis 50.000).
Die Bandbreite des Verdienstes ist in diesem Rechtsgebiet groß. Doch warum? Grund dafür ist, dass der Anwalt für den Bereich Asylrecht kaum Geld verdient, währenddessen kann er im Gebiet Ausländerrecht bzw. Migrationsrecht schon ein paar mehr Euro verdienen. In diesen Rechtsgebieten hängt das Gehalt daher stark von der Mandatsmischung ab. Ein Asylbewerber kann natürlich wesentlich weniger zahlen, als ein ausländischer Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung und einer laufenden Berufstätigkeit. Derzeit bearbeitet auch kaum eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt allein das Migrationsrecht. Viele übernehmen zusätzlich ebenfalls Fälle im Sozial-, Arbeits- oder Familienrecht. Doch das könnte sich angesichts der derzeitigen Lage im Zusammenhang mit der Einführung des Fachanwaltstitels vielleicht bald ändern.
Wann wird ein Anwalt für Ausländerrecht aktiv?
Abgelehnte Asylanträge, die Weigerung, Sozialleistungen zu zahlen oder eine drohende Abschiebung: Ausländer sehen sich in Deutschland mit einer Vielzahl potenzieller Szenarien konfrontiert, welche die Zuhilfenahme eines Anwalts erfordern.
Abgelehnter Asylantrag: Beachten Sie die Fristen
Wurde Ihr Asylantrag abgelehnt, sollten Sie spätestens jetzt einen Anwalt für Asyl- und Migrationsrecht zur Hilfe nehmen. Wichtig ist, dass Sie schnell reagieren, denn die Fristen sind kruz angesetzt:
- Sollen Sie in einen „sicheren Drittstaat“ geschickt werden, welche Sie auf dem Weg nach Deutschland durchquert haben, können Sie nur innerhalb einer Woche rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.
- Wird Ihr Antrag als „offensichtlich unbegründet“ angesehen und deshalb abgelehnt, beträgt die Frist ebenfalls eine Woche.
- Bei einer einfachen Ablehnung – weil der Antrag „unbegründet“ sei -, können Sie innerhalb von zwei Wochen Rechtsmittel einlegen.
- Wird Ihr Antrag im Rahmen des „Flughafenverfahrens“ geprüft und abgelehnt, haben Sie nur drei Tage Zeit, Klage einzureichen.
Tipp: Stellen Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, wenn Sie sich finanziell keinen Rechtsbeistand leisten können.
Abgrenzung zum Strafrecht: Fließende Grenzen
Spätestens seit der Anpassung des Asylpakets im Jahr 2016 sind die Übergänge zwischen Strafrecht und Migrationsrecht fließend. Ausländer, welcher in Deutschland straffällig werden, können nämlich des Landes verwiesen werden.
§ 54 Abs.1a des Aufenthaltgesetzes bestimmt, dass ein besonders schwerwiegender Ausweisgrund vorliegt, wenn ein Ausländer
wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist, sofern die Straftat mit Gewalt, unter Anwendung von Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben oder mit List begangen worden ist; bei serienmäßiger Begehung von Straftaten gegen das Eigentum wiegt das Ausweisungsinteresse auch dann besonders schwer, wenn der Täter keine Gewalt, Drohung oder List angewendet hat.
Straftaten, welche Freiheits-, Jugend- oder Bewährungsstrafen nach sich ziehen, können also seit März 2016 eine Ausweisung nach sich ziehen. Wird diese vollzogen, ist von einer Abschiebung die Rede. Besonders schwer ist es für Betroffene, eine Entscheidung bei der Wahl ihres Anwalts zu treffen: Sollten sie einen Anwalt für Strafrecht oder für Ausländerrecht engagieren?
Die richtige Wahl ist in diesem Fall der Fachanwalt für Migrationsrecht. Dieser kennt sich nämlich nicht nur eingehend mit den Bestimmungen des Asylverfahrens und Ausländerrechts aus, sondern auch mit dessen strafrechtlichen Aspekten.
Da die beiden Aspekte einer Straftat, welche von einem Ausländer begangen wurde, formal voneinander getrennt sind, können auch zwei Anwälte eingeschaltet werden. Ein Anwalt für Strafrecht vertritt den Betroffenen in der Gerichtsverhandlung zur Straftat. Drohen nach dem Urteil ausländerrechtliche Konsequenzen, kann ein Anwalt für Migrationsrecht die Angelegenheit übernehmen.
Welche Berufsverbände gibt es?
In einem Berufsverband finden sich Arbeitstätige aus einem bestimmten Berufszweig zusammen und treten gemeinsam für die Rechte ihrer Branche ein. Mitunter erarbeiten sie sogar zusammen Konzepte zur Verbesserung ihrer Leistungen und helfen Neueinsteigern. Auch Rechtsanwälte für Asylrecht und Ausländerrecht können sich in einem solchen Berufsverband einsetzen. Wir stellen diesen Verband nun deshalb vor.
Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht
Innerhalb des Deutschen Anwalt Vereins – kurz DAV – haben sich mehrere Arbeitsgemeinschaften gebildet, die jeweils ein bestimmtes Rechtsgebiet vertreten. So gibt es bereits seit dem Jahr 2000 – also weit vor der Einführung der entsprechenden Fachanwaltschaft – die Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht.
Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrerer Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die sich gemeinsam für ein modernes Fremdenrecht stark machen und aktiv an der Verbesserung der rechtlichen Gegebenheiten für Migranten in Deutschland einsetzen. Es ihnen wichtig, gegen Diskriminierung vorzugehen und die Gesellschaft entsprechend aufzuklären. Deshalb setzen die Rechtsanwälte der Arbeitsgemeinschaft auf eine faire Behandlung aller Flüchtlinge und wollen damit die Interessen der Gesellschaft deckungsgleich erwirken.
Regelmäßig finden daher Mitgliederversammlungen statt und die Zeitschrift für Ausländerrecht (ZAR) erscheint. Außerdem bietet die AG ihren Mitgliedern Fortbildungsmaßnahmen an, steht für einen stetigen Erfahrungsaustausch und bietet daher ein Diskussionsforum auf ihrer Webseite.
Den richtigen Fachanwalt finden!
Um den für Sie richtigen Anwalt für Ausländerrecht zu finden, sollten Sie diese Tipps beherzigen:
- Manchmal können Ihnen Freunde, Bekannte, die Familie oder Arbeitskollegen einen bestimmten Rechtsanwalt empfehlen – fragen Sie doch einmal nach.
- Die Anwaltskammer – telefonisch oder online zu erreichen – kennt alle Anwälte in Ihrer Nähe und kann Ihnen daher wichtige Informationen liefern.
- Viele Infos finden Sie auch schon auf den Webauftritten der Kanzleien und Juristen, hier können Sie bereits im Vorfeld erörtern, ob sich der erwählte Rechtsanwalt mit Ihrer Rechtsproblematik befasst. Achtung: In Deutschland dürfen Fachanwälte übrigens nur maximal drei Fachanwaltstitel führen
- Erstes Beratungsgespräch: Achten Sie auf Ordnung und Sauberkeit im Büro. Die meisten Kanzleien sind sehr organisiert und aufgeräumt. Ein seriöser Anwalt für Ausländerrecht gibt Ihnen anstandslos Auskunft zu seinen bisherigen Erfahrungswerten und erstellt Ihnen eine Erfolgsprognose zu Ihrem Fall. Für gewöhnlich erstellt er Ihnen auch eine grobe Kostenliste mit allen eventuell anfallenden Gebühren. Viele bieten momentan sogar eine kostenlose erste Beratung.
ich bin deutscher Staatsangehöriger, eingebürgert. Nach einigen Jahren Distanzbeziehung habe ich meiner Frau, sie kommt aus meinem Geburtsland, in Deutschland geheiratet. Ich habe eine feste Stelle, verdiene gut, ich bin der Lage unser gemeinsames Leben zu finanzieren.
Zur Zeit macht sie Grundkurs in Deutsch. Sie ist noch nicht in der Lage Gespräche/Unterhaltung in deutsch durchzuführen.
Zur Entscheidung der Erteilung eines Aufenthaltstitels hat die Behörde sie zu einer sicherheitsrechtliche Befragung eingeladen.
Hierzu sollte sie sich selbst um einen Übersetzer kümmern, wenn sie noch nicht in der Lage ist, in deutsch zu kommunizieren.
Meine Frage an Sie:
1. ist diese Vorgehensweise rechtlich einwandfrei ?
Unsere Muttersprache gehört nicht zu den viel gesprochenen Weltsprachen, daher ist ein/e Übersetzer/in in Deutschland nicht einfach zu finden, schon gar nicht in der Stadt, wo wir in Deutschland leben.
2. da in der Einladung geschrieben wurde, einen guten zuverlässigen Übersetzer mitzubringen ist, käme ich dafür ebenfalls in Frage ?
3. ich würde gerne bei dieser Befragung meine Frau begleiten, habe ich hierzu das Recht ?
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
Danke und Grüße
Guten Tag,
Seit einigen Monaten habe ich Kontakt mit einem syrischen Mann, der sich in der Türkei aufhält. Er ist vor vier Jahren aus Syrien geflohen, wo er als Offizier in der Armee Assads gekämpft hat. In der Türkei wurde er dann verhaftet und hat 1 ½ Jahre im Gefängnis verbracht, bis er wieder nach Syrien abgeschoben wurde. Von dort ist er dann wieder illegal in die Türkei zurückgekommen. Hier „lebt“ er jetzt mehr oder weniger illegal, arbeitet unter der Hand um Leben zu können. Es ist eine ausweglose Situation. Er kann sich nicht registrieren in der Türkei, da er ja illegal ist und dann sicher zurück nach Syrien müsste, wo er dann wieder kämpfen müsste oder wegen „Fahnenflucht“ angezeigt werden würde. Er ist ein sehr verzweifelter Mann. Ich bekomme es täglich im VideoChat mit. Mal geht es ihm ganz gut, mal sehe ich in seinen Augen die pure Verzweiflung.
Vor vier Wochen hat er einen ersten Fluchtversuch unternommen, wurde von Schleppern an die griechische Grenze gebracht. Dort hat man ihn aber aufgegriffen, er kam ins griechische Gefängnis und wurde zurück an die türkische Grenze gebracht. Jeden Tag erzählt er mir von neuen Angeboten, die er bekommt um raus zu kommen, eines gefährlicher als das andere. Es muss doch eine Möglichkeit geben diesen Mann legal aus der Türkei zu bekommen. Wer hat ein Anrecht auf Asyl, wenn nicht er….Verfolgt in der Türkei und im eigenem Land. Ich bin mittlerweile dermaßen involviert, mein ganzer Tagesablauf dreht sich darum einen Ausweg zu finden. Ich habe glaube ich schon zu allen Organisationen Kontakt gehabt, die es gibt, keiner konnte helfen. Er hat auch Angst zu einer offiziellen Stelle in der Türkei zu gehen, da er sich illegal aufhält.
Wie kann man ihm helfen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist N. Eckert , ich bin 45 Jahre alt, mein Geburtsdatum ist der 4. Mai 1973. Ich kam aus Kasachstan und lebe seit 20 Jahren hier in Deutschland. Seit 1998 am 28. August habe ich geheiratet. Wir haben einen Sohn, er ist 17 Jahre alt. Ich habe die kasachische Staatsbürgerschaft, und mein Mann ist Deutsche.
Leider erneuere ich ständig die Aufenthaltserlaubnis, weil wir nicht genug Einkommen haben. Aus gesundheitlichen Gründen kann ich mich nicht selbst unterstützen, ich habe rheumatoide Arthritis, von meinem Hausarzt habe ich eine Bescheinigung, dass ich nur zwei Stunden arbeiten kann. Ich würde gerne fragen, ob ich getrennt von meinem Ehemann leben kann. Mein Mann sagte, wenn ich von ihm weggehe, dann muss ich Deutschland verlassen, weil ich keine Erlaubnis zum Daueraufenthalt habe. Ich habe einfach nirgends zu gehen, ich habe keine Eltern, keine Geschwister, ich bin einzeln Kind. Ich wurde von meiner Großmutter erzogen, sie starb leider am 4. August 2002.
Sagen Sie bitte, kann ich mit meinem Sohn getrennt von meinem Mann leben und in Deutschland bleiben. Wenn ja, habe ich die Möglichkeit, eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen
Mit freundlichen Grüßen N. Eckert
Hallo N. Eckert,
in der Regel sollte für Sie Aufenthaltsstatus auch unabhängig von Ihrem Mann möglich sein. >Allerdings können wir nicht beurteilen, die die zuständige Behörde dies bewerten wird. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, empfehlen wir Ihnen, sich einmal von einem Abwalt beraten zu lassen und dann mit der Behörde abzuklären, welche Schritte notwendig sind.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo verehrtes anwalt.org-Team,
ich bin hier geboren und aufgewachsen, Schulbildungen und Berufsabschlüsse wurden alle in Deutschland absolviert. Mein Vater hat den tunesischen und deutschen Pass. Meiner Mutter nur den türkischen Pass! Bin männlich und 44 Jahre und habe den tunesischen Pass.
Nun sagt die deutsche Behörde beim Einbürgerungsantrag, dass ich eine Ausbürgerungsurkunde o.ä. seitens der türkischen Behörde vorweisen soll, da diese jedem Geborenen mit einem türkischen Elternteil ein Recht hat einen türkischen Pass zu beantragen (wusste ich bis dato gar nichts davon). Ich möchte auch nicht den türkischen, sondern den deutschen Pass beantragen.
Frage: Muss ich diesen umständlichen Weg gehen? Zuerst den türkischen beantragen, lange warten, dann Ausbürgerung, wieder lange warten und dann schließlich mit der Ausbürgerungsurkunde zur deutschen Behörde zu gehen. Da könnten durchaus weitere 1-2 Jahre vergehen.
Das ist doch einfach nur Wahnsinn!
Gibt es keinen Präzedenzfall bzw. welche rechtlichen Möglichkeiten hätte ich, um nicht den türkischen Pass beantragen zu müssen?
Freundliche Grüße
Mouben
Hallo Mouben,
da wir keine rechtliche Beratung anbieten dürfen, können wir den Sachverhalt nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt an einen Anwalt zu wenden und mit diesem gemeinsam Ihre Möglichkeiten abzuklären. Inwieweit die Türkei Sie aus der automatischen Staatsbürgerschaft entlässt, ohne dass Sie einen Pass beantragen müssen, können wir nicht sagen. das sollten Sie eventuell auch mit der türkischen Botschaft klären.
Ihr Team von anwalt.org
mein verlobter lebt in der Turky wir haben noch nicht verheiratet, ich komme aus Syrien und möchte ihm helfen mit herzukommen.
für einen Rat wäre ich sehr dankbar
Hallo chamarmar,
sind Sie noch nicht verheiratet, muss für einen Antrag auf Familiennachzug in der Regel ein Nachweis über den Heiratswillen erbracht werden, z. B. ein Aufgebot beim Standesamt. Darüber hinaus müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung haben, einen gesicherten Lebensunterhalt sowie genügend Wohnraum nachweisen. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Behörde und erkündigen Sie sich dort, ob ein Antrag für Sie möglich ist.
Ihr Team von anwalt.org
Guten tag
Ich kommen aus Bosnien und Herzegowina. Ich bin on Asylbis april 2017 und dan ich machen ein freiwillige und zuruk nach Bosninen. Jezt ich machen arbeitvertrag fu pflegerhilfer aberich habe sperrefrist zwei jahre. Mein frage ist: Kann ich Sprerrefrist aussetzen mit rechtanwalt? Danke im voraus
Hallo Aldin,
Sie können bei der zuständigen Behörde, die die Sperrfrist verhängt hat, einen Antrag auf Verkürzung stellen. Inwieweit diesem stattgegeben wird, können wir nicht beurteilen. Ob Sie einen Anwalt hinzuziehen oder nicht, steht Ihnen frei.
Ihr Team von anwalt.org
Dear Sir/Madam,
I was in Gemany for study oversea and got marry with a german man. After marry I got Niederlassungerlaubnis and I got a job in USA from 2014 because I have permanent resident card.
I was back in Germany once a year to see him and he flog to USA to see me too, but it wasn’t work for both of us after 3 years.
We were divorce last year and my passport expire this August. When I did call the auslaenderbehoeder, she told me that my niederlassungerlaubnis is gone after our divorce and I have to apply for a visa to fly back to Germany.
I would like to know if I will lose my niederlassungerlaubnis or not when I work in USA.
I went back to Germany once a year like I read information on the website.
Thank a lot for your attention and your help.
Best regards
Thuy
Hello ThuyDeeJay,
usually, if the requirements for the Niederlassungserlaubnis no longer exist, the permit expires. If you have your permanent residence in the USA, it usually means you are not settled down in Germany and therefore the permit expired. Please contact the responsible authorities and the German embassy to get information about the required steps for a visum. We cannot provide legal advise so if you need that, please contact an immigration lawyer.
Your team at anwalt.org
Hallo ich suche eine gute und günstige Anwalt für die Aufenthalt für meine Frau sie hat nur ein Jahr und schön fertig und ich habe 3 Jahre
Hallo, ich bin ehrenamtlicher Integrationshelfer in der Gemeinde N. im Kreis S.-W. in NRW.
Fall A.:
Frau B, aus Syrien mit subsidiärem Schutz, verh. mit S., aus dem Irak – über Antrag ist noch nicht entschieden, mit Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde des Kreises S.-W. bei Firma A. in Gemeinde W.
S,. arbeitet in Vollzeit, Einkommen 2300 € brutto. Beziehen keine Leistungen nacjh dem SGB. Aufgrund des Arbeitsvertrages wurde die Wohnsitzauflage der Ausländerbehörde des Kreises S.-W. bei S. gestrichen.
Aufgrund dessen mietete sich eigenständige Herr S. mit Ehefrau eine Wohnung in de rbenachbarten großen kreisangehörigen Stadt S. – mit eigener Ausländerbehörde eine Wohnung an un bezogen diese.
Bei der Anmeldeung der beiden bei der Stadt S. wurde den Eheleuten S. /B. mitgeiteilt, dass die Anmeldung nicht entgegengenommen würde und sie sich illegal in der Stadt S. aufhielten und wieder zurück in die Gemeinde N. müßten. Es wurde ein Bußgeld angedroht.
Von der Ausländerbehörde des Kreise S.– W. wurden die Flüchtlinge nicht davon unterrichtet, dass sie trotz Aufhebung der Wohnsitzauflage nicht hätten nach S. umziehen dürfen.
Fall B:
M. alleinstehend, mit subsidiärem Schutz, voll berufstätig bei Fa. T. bezieht keinerlei Leistungen nach dem SGB, ist ebenfalls in die große kreisangehörige Stadt S. gezogen. Hat sich ebenfalls selbst dort eine Wohnung besorgt und angemietet und umgezogen, weil Wohnsitzauflage von der Ausländerbehörde des Kreises S-W. gestrichen wurde, ohne weitere Infos zu geben.
Sachverhalt sonst genau wie bei Fall A.
Was tun?
Hallo Rudolf V.,
da wir keine rechtliche Beratung anbieten, können wir die Sachlage nicht beurteilen. Wir können nicht einschätzen, warum die wichtigen Informationen nicht weitergegeben wurden. Erfragen Sie zunächst bei der ersten Ausländerbehörde, warum eine Information nicht erfolgt ist. Sie können sich auch an einen Anwalt für Asylrecht wenden, um den Sachverhalt abzuklären.
Ihr Team von anwalt.org
guten tag
ich komme aus dem Irak , Ich habe eine Ablehnung Zweimal
ich bin Atheist Ich habe alle Originaldokumente eingereicht, die beweisen, dass ich bedroht wurden ,,, Ich kann wegen der Bedrohung nicht in den Irak zurückkehren ,, Ich möchte Berufung einlegen und Berufung gegen die Gerichtsentscheidung einlegen noch mal , ich wohne in NRW
Danke
Hallo Aws,
in diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Asylrecht wenden, da wir keine Rechtsberatung anbieten können. Auch eine Flüchtlignshilfestelle kann hier ein Ansprechpartner für Sie sein.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo, bin seit 30 monate angestellt, Blaue- Karte. Mein Arbeitsvertrag, Arbeitserlaubnis und Blaue- Karte sind bis 02.02.18 gültig. Kann ich danach eine Niederlassungserlaubnis beantragen? Arbeitsvertrag sowie Arbeiserlaubnis kann vorerst nicht verlängert werden , das Verfahren läuft noch.
Danke!
Hallo Asllan,
da das Verfahren noch läuft, sollten Sie sich bei der zuständigen Behörde erkundigen, ob Sie den Antrag nach Abschluss des Verfahrens stellen können. Es obliegt der Behörde zu entscheiden, ob es in Ihrem Fall möglich ist.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo
ich habe mit ein deutscher Mann in meinen heimatlan auserhalb Europas gerheiratet vor ca 5 jahren danach diese heirat würde durch deutsche Bootschaft in meine heimat anerkannt und durfte nach Deutschland einreisen,jetzt habe ich ein Unbefristete Aufethalsgenemigung und möchte mich gerne einbürgern , Deutsche Pass beantragen aber meine Sachbearbeiterin in einbürgerungsabteilung sagte mir dass die beglaubigte heiratsurkunde für Deutschland nicht Anerkannt ist obwoll diese von Bootschaft und Ausländeramt für unbefristete Aufenthaltsgenemigung anerkannt worden war.
ist sowas richtig oder bin ich verrascht worden? was kann ich da tun?
danke voraus für das Antwort.
Hallo bela,
wir können nicht beurteilen, warum die Urkunde von der Einbürgerungsbehörde abgelehnt wurde. Sie können sich an das Standesamt an Ihrem Wohnort wenden und die Urkunde dort prüfen lassen. Im Zweifel sollten Sie auch einen Anwalt konsultieren.
Ihr Team von anwalt.org
hallo,ich komme aus dem Kosovo,habe.slowenischen Aufenthaltserlaubnis.Möchte in Deutschland arbeiten.Können Sie mir bitte den Vorgang sagen,was ich tun muss.Eine Arbeit und eine Wohnung habe ich.Danke
Hallo Besnik,
am besten wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber und klären mit diesem ab, welche Unterlagen er benötigt, damit er Sie beschäftigen darf. Darüber hinaus sollten Sie auch abklären ob eine slowenische Aufenthaltserlaubnis in Deutschland Gültigkeit hat. Eine solche Erlaubnis ist nicht mit einer Reisefreiheit in der EU gleichzusetzen. Die Ausländerbehörde sollten Ihnen da ebenfalls weiterhelfen können.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag,
Ich bin Asylant Aus Marokko seit jetzt fast zwei Jahren,vorgestern habe ich eine Abschiebung von BAMF bekommen,sie sagen,dass ich im Zeitsraum von einer Woche zur Ausreise pflichtet bin.was hat mich shokiert ist dass nach einem Monat sollte ich eine Telcprüfung C1 Niveau ablegen aber ohne gültiger Ausweis darf ich nicht den Test schreiben !ich hab einen Bachelor im Chemie(marokanisches Diplom)und ich hatte eine Zulassung von der Uni Niedergein bekommen und ich machte die Vorbereitungskurs an der selbst Uni.jetzt bin ich ratlos und weis ich nicht was soll ich machen !!!
Ich habe dabei 600€.
kann ich dagegen vorgehen?
– Kennen Sie einen seriösen Anwalt an den ich mich unmittelbar wenden kann?
– Wie gehe ich am besten jetzt weiter vor?
Ich bin ratlos, was zu tun ist.
Hallo Oussama,
in diesem konkreten Fall wenden Sie sich am besten an die örtliche Anwaltskammer. Diese kann Ihnen einen Anwalt empfehlen. Zudem kann auch die Unterstützung einer Flüchtlingsstelle hier hilfreich sein.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo hab eine frage bin mit meinen nerven am ende .kann nicht mehr schlafen.habe am 24.05.2017 meinen tunesischen mann in deutschland geheiratet.nun wurde ihm die Duldung weggenommen und er soll bis 30.06.2017 Deutschland verlassen und ein visum in tunesien beantragen wir durften nicht mal einen antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen können sie mir helfen lg Ayari
Hallo N. Ayari,
wir dürfen keine rechtliche Beratung anbieten. In diesem speziellen Fall empfiehlt es sich, einen Anwalt zu konsultieren. Dieser kann Sie in Bezug auf das weitere Vorgehen entsprechend beraten.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag,
ich habe vor 3 Jahren meinen Partner im Urlaub auf Mauritius kennengelernt.
Nach langer Zeit einer Fernbeziehung und mehreren Besuchen haben wir uns entschieden zusammen zu ziehen und zu heiraten.
Er würde hier auch gerne in Deutschland studieren bzw. arbeiten.
Welche Schritte sind dafür zu tun?
Welche Papiere benötigen wir und wann und wo bekommen wir eine Aufenthalts- bzw. Arbeitsgenehmigung für ihn?
Wie können Sie mir weiterhelfen?
Freundliche Grüße
Hallo Stratmann,
zunächst ist bei der deutschen Botschaft im Heimatland Ihres Partners ein Visum zur Einreise zu beantragen. Hier sollten Sie sich informiere, welches Visum hier zutreffend ist und benötigt wird. Ein Heiratsvisum zum Beispiel wird in der Regel nur für drei Monate erteilt. Die Botschaft kann hier Auskunft geben, welche Unterlagen notwendig sind. Der Reisepass und eine Geburtsurkunde sind in der Regel vorzuweisen.
Liegt ein Visum vor, sollte sich ihr Partner bei der Ausländerbehörde in Deutschland zwecks einer Aufenthaltserlaubnis melden. Sie können dort bereits im Vorfeld erfragen, welche Unterlagen in diesem konkreten Fall notwendig sind. Je nach Aufenthaltszweck sind verschiedene Unterlagen einzureichen. Auch ist hier zu klären, ob eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann. Eine Heiratsabsicht ist in der Regel schriftlich abzugeben und eventuell durch eine Aufgebot beim Standesamt nachzuweisen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo
Ich bin Seite 8 Jahren in Deutschland. Ich bin als Flüchtlinge hierhin angekommen. Ich komme aus eritrea. Ich habe schon eine einjährige Ausbildung absolviert und ich habe 2 Jahre gearbeitet. Momentan machen ich andere Ausbildung 3 jährige Ausbildung. Ich bekomme von Bafög amt Geld und arbeite am Wochenende 450 Euro. Ich bezahle meine Wohnung. Ich wollte Einbürgerung beantragen aber leider habe ich kein Geburtsurkunde. Ich kann das nicht nachweisen weil ich geflüchtet bin.was kann ich tun?
Hallo Rami,
Sie können sich zunächst an die Botschaft Ihres Heimatlandes wenden. Diese kann Versuche unternehmen Dokumente über Ihre Identität, wie zum Beispiel ein Auszug aus einem Geburtenregister, zu erlangen. Eventuell kann Ihnen auch eine Flüchtlingsberatungsstelle weitere Informationen zur Vorgehensweise geben.
Ihr Team von anwalt.org
Schön guten tag ich hätte ne frage und zwar ich war Asylbewerber im Deutschland im Zeitraum von Mai 2014bis März 2016 und dann wurde mir gesagt das ich das Bundes Republik verlassen muss hab das alles freiwillig gemacht seit 11 Monaten bin ich abgemeldet und jetzt will ich wieder mit Arbeit Vertrag dort kommen aber ich weiß nicht wegen die Reise Verbot oder sonstiges mir wurde nichts im Flughafen oder beim Ausländer Behörde gesagt wenn ich Deutschland verlassen habe ich wollte nur Wiesen ob sie mir was mehr sagen können..
Mit freundliche grüßen
A.H
Hallo Argent,
nehmen Sie Kontakt mit der Behörde auch, welche die Ausreise verfügt hat. Dort können Sie erfragen, auf welche Dauer sich Ihre Einreisesperre erstreckt. Sie können dann gegebenenfalls einen Antrag auf Fristverkürzung mit Verweis auf einen Arbeitsvertrag stellen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich am besten an eine Beratungsstelle oder einen Anwalt.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag,
seit April letzten Jahres betreue ich einen Geflohenen aus der Zentralafrikanischen Republik. Der 29 jährige Mann hat Foltererfahrung wegen seiner sexuellen Orientierung in Afrika gemacht und sein Land deswegen verlassen und in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Am 2. Februar wird beim BAMF in Hermeskeil sein Interview sein. Mein Mann und ich werden als Begleitpersonen dabei sein, was wir eben beantragt haben. Denke Sie, dass wir vorab rechtsanwaltliche Beratung bedürfen? Sollt ein Rechtsanwalt zugegen sein? Können Sie uns einen Anwalt im Raum Kaiserslautern nennen? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo Veronika,
ob Sie einen Rechtsbeistand hinzuziehen, bleibt Ihnen überlassen. Sie können sich bei einer Flüchtlingsberatungsstelle dazu beraten lassen. Dort wird man Ihnen außerdem einen geeigneten Rechtsbeistand empfehlen können. Ansonsten können Sie in einem Anwaltsregister nach einem Rechtsanwalt suchen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo, mein Mann wurde für 3 Jahre aus Deutschland in die Ukraine ausgewiesen, wegen mehrere Delikte. Wir haben in der Ukraine geheiratet und haben 1 kranken 5jähriges Kind. Deswegen hat das Ausländeramt die Frist auf 2,5 Jahren verkürzt. Meine Frage ist, darf mein Mann nach Rumänien reisen? Ist nicht im Schengen Raum, aber EU.
mein sohn deutsche herkunft hat wahrend arbeiten in fluchtilingkamp.eine mädchen kennengelernt.die haben zukunftplanen,die asylrecht von das madchen wurde abgelehnt,was kann mann machen .danke im voraus
Hallo kaya e.,
in Frage kann unter Umständen eine Heirat und ein anschließender Antrag auf Familienzusammenführung kommen. Allerdings darf es sich hierbei nicht um eine sogenannte Scheinehe handeln.
Wenden Sie sich für eine eingehende Beratung an einen Anwalt für Asylrecht.
Ihr Team von anwalt.org
sorry
Aber wo kann ich eine Frage eingeben?
Ein Antrag auf Familienzusammenführung, Vater in Deutschland, Wohnung und Arbeit, Mutter mit Kind in Uganda wurde abgelehnt, da der hiesiKreis nicht zugestimmt hatte. Ist der Landkreis überhaupt berechtig eine Zusammenführung ( ohne Angabe von Gründen ) abzulehnen?
Im Voraus dankend
S