Das Internet und die gesamte Informationstechnologie haben in den vergangenen Jahren einen rasanten Sprung in der Entwicklung gemacht; daher sind sie auch zu einem wesentlichen Bestandteil in unserem Leben geworden. Egal ob privat oder geschäftlich – Vieles läuft heute nur noch digital ab. Ganz am Anfang war das Internet noch ein rechtsfreier Raum, den es langsam aber allmählich Regeln und Gesetzen zu unterwerfen galt. Das ist in der heutigen Zeit eine Notwendigkeit mit höchster Priorität.
Das IT-Recht reglementiert nun den ehemals rechtfreien Raum und ist zudem ein Rechtsgebiet, das es stetig anzugleichen und zu aktualisieren gilt. Seit etwa 2006 bekam das Informationstechnologierecht erst richtige Aufmerksamkeit und fand immer mehr Beachtung im öffentlichen Rechtsraum, denn seit diesem Jahr gibt es auch den Fachanwaltstitel für das IT-Recht. So ist es auch höchst erforderlich, dass Computerkriminalität kontrolliert und geregelt wird und dass es Spezialisten gibt, an die sich ein Bürger in Deutschland wenden kann. Was eine IT-Recht-Kanzlei für Sie tun kann, erfahren Sie jetzt in diesem Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fachanwalt für IT-Recht
Ein Anwalt für IT-Recht kann Ihnen beispielsweise zum Datenschutzrecht oder dem Wettbewerbsrecht Auskunft geben. In welchen weiteren Bereichen er arbeitet, lesen Sie hier.
Um ein Fachanwalt zu werden, müssen Sie an verschiedenen Lehrgängen für die jeweilige Fachrichtung teilnehmen und mindestens sechs Jahre als Anwalt tätig sein.
Wie viel ein Anwalt in Deutschland verdient, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
Was ist ein Anwalt für Internetrecht?
Wie bereits erwähnt, existiert die Bezeichnung „Fachanwalt für IT-Recht“ seit 2006. In diesem Jahr fing auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) damit an, in ihrer Jahresstatistik zu ermitteln, wie viele Rechtsanwälte deutschlandweit in diesem Gebiet tätig sind. 2007 waren es gerade einmal 11 und 2015 zählt die BRAK genau 480 gemeldete Fachanwälte im IT-Recht.
In der Fachanwaltsordnung (FAO), die ebenfalls von der BRAK ausgestellt wird, kann man alles Erforderliche zur Fachanwaltsanwärterschaft finden. In § 14k sind ferner alle nachzuweisenden besonderen Kenntnisse im Informationstechnologierecht bzw. IT-Recht vermerkt:
- Vertragsrecht der Informationstechnologien,
- Gestaltung individueller Verträge und AGB,
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs,
- Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
- Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
- Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
- das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
- öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
- internationale Bezüge einschließlich internationales Privatrecht,
- Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Was macht ein Rechtsanwalt in der IT-Recht-Kanzlei?
Das Informationstechnologierecht ist mit der Zeit zu einem großen und breitgefächerten Rechtsgebiet herangewachsen, das als Querschnittsmaterie verschiedene andere Rechtsbereiche berührt. Daher benötigt ein Anwalt im IT-Recht ein umfassendes Wissen in den die neuen Medien betreffenden rechtlichen Themenfeldern. Einige Tätigkeiten werden im Folgenden beschrieben.
So kennt sich ein Anwalt im Internetrecht mit allen gesetzlichen und rechtlichen Angelegenheiten des World Wide Web aus. Dazu gehört es, dass er Provider – also Dienste-Anbieter – in allen Schritten berät, die für die rechtssichere Gründung bzw. Erstellung eines Online-Portals – egal ob Forum, Blog, Online-Shop (z.B. Amazon), etc. – notwendig sind. Diese sind zum Beispiel:
- Unterstützung bei Anmeldung, Schutz und Überwachung von Domains und Marken (Markenrecht und Domainrecht)
- Erstellung, Überprüfung und Anpassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Datenschutzrecht, wie die Sicherheit im Internet (richtige Verschlüsselung und Signaturen, Nutzung von Cloud Computing)
- Wettbewerbsrecht, u.a. Unterstützung bei der rechtssicheren Aufbereitung von E-Mails und Werbung
- Verhindern, Abwehren und Erstellen von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (Urheberrecht)
Eine weitere Aufgabe einer IT-Rechtskanzlei besteht darin, IT-Verträge zu erstellen oder zu prüfen. Solche Verträge können beispielsweise Software-Lizenzverträge sowie Kaufverträge, Domainverträge, Hostingverträge oder Providerverträge sein.
Auch im IT-Vergaberecht kann ein Fachanwalt für IT-Recht einem Unternehmen behilflich sein. Das Vergaberecht kommt zum Einsatz, wenn es um Aufträge der öffentlichen Hand geht, für die in der Regel ein Vergabeverfahren durchgeführt wird.
Der Rechtsanwalt im Internetrecht steht auch Mandanten zur Seite, die zu Unrecht wegen angeblichem Filesharings eine Abmahnung erhalten haben. Abmahnungen sind in den vergangenen Jahren zu einem „großen Geschäft“ im IT-Recht geworden. Hier geht es häufig um Urheberrechtsverletzungen. Vom Kopieren von Texten/Inhalten aus dem Internet wird Ihnen daher jeder Fachanwalt für Internetrecht abraten. Somit ist auch das Medienrecht Teil des IT-Rechts, denn hierhinein zählt das Urheberrecht und Presserecht.
Wie wird man Fachanwalt für IT-Recht?
Um einmal beim besagten „Urschleim“ zu beginnen, ist es in erster Linie für das Anwaltsdasein erforderlich, ein rechtwissenschaftliches bzw. juristisches Studium zu absolvieren, denn der Anwaltsberuf beginnt mit einer akademischen Ausbildung. Der Studiengang besitzt eine Regel- bzw. Grundstudienzeit von neun Semestern.
Diese Regelstudienzeit schließt dann mit dem ersten Staatsexamen ab. Diese schriftliche Prüfung ist geteilt in fünf bis sieben Klausuren, die je nach Bundesland in der Anzahl variieren. Hier werden in der Regel die drei großen Rechtsgebiete Strafrecht, Zivilrecht und öffentliches Recht abgefragt.
Ist diese Hürde genommen, so kann der Student und nun frisch gebackener Halbjurist in die praktische Phase des Studiums übergehen und sein zweijähriges Rechtsreferendariat antreten. In dieser Zeit arbeitet er an verschiedenen Gerichten und lernt praxis- sowie prozessorientierte Fähigkeiten anzuwenden. Dabei ist es auch möglich, ins Ausland zu gehen oder bereits als Strafverteidiger aktiv an einem Prozess mitzuwirken.
Nach dem Referendariat erreicht der Halbjurist die Zielgerade. Doch zuvor muss er das zweite Staatsexamen bestehen. Dieses – auch Assessorexamen genannt – gilt als eine reine Staatsprüfung, welche auch von staatlichen Justizämtern abgenommen wird. Nach dem Bestehen ist der halbe Jurist nun endlich ein Volljurist und kann gänzlich im Berufsleben durchstarten.
Möchte er sich nun spezialisieren und als Fachanwalt arbeiten, so hat er folgende Bedingungen vor der Antragsstellung zu erfüllen:
- Anwaltszulassung mindestens drei Jahre
- Anwaltliche Tätigkeit seit mindestens sechs Jahren
- Teilnahme am Fachanwaltslehrgang à 120 Stunden und Bestehen der Leistungskontrollen
In der FAO sind unter § 5r die besonderen praktischen Erfahrungen für alle Fachanwaltsgebiete bestimmt, die zum Erwerb des Titels notwendig sind und in der Zeit vor der Antragsstellung erfüllt werden können. So auch für einen Rechtsanwalt in der IT-Recht-Kanzlei.
Im Informationstechnologierecht (IT-Recht) hat der Anwalt 50 Fälle aus den in § 14k (siehe oben) genannten Bereichen zu bearbeiten. Die Fälle müssen sich auf die Bereiche des § 14k Nr. 1 und 2 sowie auf einen weiteren Bereich des § 14k beziehen. Dabei sollten auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 3 Mandate fallen. Mindestens 10 Fälle müssen rechtsförmliche Verfahren (z. B. Gerichtsverfahren, Verwaltungsverfahren, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren) sein. Es werden genauso Verfahren vor internationalen Stellen darauf angerechnet.
Was verdient man in der IT-Recht-Kanzlei?
So pauschal kann zunächst nicht exakt gesagt werden, was ein Rechtsanwalt für Internetrecht in einer IT-Recht-Kanzlei verdient. Das hängt nämlich von einigen Faktoren ab, die im Folgenden erläutert werden.
Deutlich ist, dass es auch bei Rechtsanwälten zu regionalen Verdienstschwankungen kommt, selbst unter den Kanzleien. Trotzdem richtet sich das tatsächliche Gehalt immer nach dem jeweiligen Gegenstandswert (Streitwert) und enthält eine Aufwandspauschale sowie die Mehrwertsteuer (oder Umsatzsteuer).
Kein Geheimnis ist es weiterhin, dass der Verdienst vom ersten Arbeitstag an leistungsorientiert ist. Deshalb sind auch Prämien- und Umsatzbeteiligungen in einer IT-Recht-Kanzlei, aber auch in anderen Kanzleien, üblich.
Die Grundlage für das Anwaltsgehalt ist indes das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – eine gesetzliche Verordnung. Daneben haben Anwälte aber auch die Möglichkeit, ihr Gehalt mittels Gebührenvereinbarungen bzw. Vergütungsvereinbarungen abzurechnen; erst recht, wenn diese höher ausfallen sollte, als jene über das RVG.
Dennoch folgt auch eine Vergütungsvereinbarung gesetzlichen Vorschriften. Sie bilden einen Kostenrahmen für die Gebühren eines Rechtsanwalts. Darin ist zum Beispiel festgelegt, dass eine Erstberatung maximal 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer kosten darf. Zudem muss das Verhältnis zwischen Leistung, Haftungsrisiko und der Verantwortung bei der Bezahlung stimmen.
Ein Rechtsanwalt kann sich aber auch an die Bestimmungen im bürgerlichen Recht halten, wenn im Vorfeld keinerlei Vereinbarungen zu den Gebühren getroffen wurden. Dafür sind allerdings seit 2006 außergerichtliche Beratungen gänzlich über eine Gebührenvereinbahrungen abzurechnen.
Im Anwaltsberuf ist weiterhin die Erfahrung entscheidend, also wie lange ein Rechtsanwalt bereits als solcher aktiv ist und in welchem Lebensalter er sich befindet.
Das Anwaltsblatt des Deutschen Anwalt Vereins (DAV) hat einen Gehälter- und Einstiegsreport durchgeführt und darin die Durchschnittsgehälter vom Anwalt im IT-Recht herausgefunden:
Demnach verdient man in einer IT-Recht-Kanzlei deutschlandweit im Durchschnitt ähnlich:
- Osten: 27.000 bis 60.000 Euro
- Westen und Norden: 30.000 bis 60.000 Euro
- Süden: 33.000 bis 60.000 Euro
In den Anwaltshauptstädten (Berlin, Stuttgart, Köln, München, Frankfurt am Main, Hamburg, Düsseldorf) kann man in der IT-Recht-Kanzlei jedoch mehr verdienen. Hier reicht die jährliche Spanne des Bruttogehalts von 38.000 bis 95.000 Euro. Allerdings zeigt sich, dass die Grenze im Großen und Ganzen bei 60.000 Euro liegt. Spitzengehälter werden in den Anwaltshauptstädten nur gezahlt, wenn eine kleine oder mittelständische IT-Recht-Kanzlei mit einer Großkanzlei konkurriert. In den meisten Kanzleien wird dagegen ein Gehalt zwischen 40.000 und 50.000 Euro gezahlt.
Welche Berufsverbände gibt es?
Wenn sich eine bestimmte Berufsgruppe in einem Berufsverband zusammenschließt, dann ist das Ziel klar definiert. Vor allem stehen die Mitglieder sehr für die Interessen ihrer Berufsgruppe ein; sie bieten ein Forum des Austausch und vertreten ihren Berufsstand in der Öffentlichkeit. So auch die Arbeitsgemeinschaft für IT-Recht.
Arbeitsgemeinschaft für IT-Recht (DAV)
Die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht hat sich innerhalb des Deutschen Anwalt Vereins bereits im Jahr 1999 formiert und besitzt derzeit über 700 Mitglieder. Die Gemeinschaft tritt für das dynamische Recht der Informationstechnologie ein.
Dabei setzt sich die AG mit folgenden Themenbereichen auseinander:
- Hard- und Softwaresysteme
- Wartung und Pflege
- IT-Verträge
- E-Commerce und E-Government
- Telekommunikationsrecht
- Datenschutz
Zur Fort- und Weiterbildung organisiert die Arbeitsgemeinschaft Tagungen und andere Veranstaltungen und fördert vornehmlich die Kommunikation und den Austausch unter den Mitgliedern. Dafür ist die Gemeinschaft auch auf Messen, wie der CeBIT, vertreten. Außerdem bietet die AG Rechtsratsuchenden Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten IT-Anwalt und pflegt zudem den fachlichen Austausch mit anderen Verbänden und Fachverlagen.
Die Arbeitsgemeinschaft trug nachhaltig zur Einführung des Fachanwaltstitels im Jahr 2006 bei und half bei der Erstellung der Pflichtkenntnisse zur Erlangung des Titels. Seit nunmehr fünf Jahren veranstaltet die AG IT-Recht den NRW IT-Rechtstag in Köln, bei dem sie eine große Möglichkeit zur Fortbildung anbietet.
Welche IT-Recht-Kanzleien gibt es?
Bei unserer Recherche sind wir auf die folgenden zwei IT-Recht-Kanzleien gestoßen, deren Arbeit wir Ihnen in den nächsten Kapiteln gern vorstellen möchten, damit Sie sich einen Überblick darüber verschaffen können, was eine solche IT-Recht-Kanzlei eigentlich so alles macht.
IT-Recht-Kanzlei Lodigkeit für Internet – IT – Medien, Hamburg
Die IT-Recht-Kanzlei Lodigkeit wurde 2011 gegründet. Der IT-Rechtsanwalt Lodigkeit erhielt bereits 2008 seinen Fachanwaltstitel und ist daher schon seit geraumer Zeit im Informationstechnologierecht unterwegs. Die IT-Recht-Kanzlei ist spezialisiert auf Internetrecht, IT-Recht, Medienrecht und Markenrecht. Dabei vertreten die Rechtsanwälte der IT-Recht-Kanzlei ihre Mandanten vor allen Amtsgerichten und Landgerichten.
Arbeitsbereiche der IT-Recht-Kanzlei sind:
- Abmahnung
- AGB-Recht
- E-Commerce-Recht
- Wettbewerbsrecht
- Filesharing
- Domainrecht
- Datenschutz
- IT-Vertragsrecht
- Urheberrecht
Insbesondere die Thematik Internet ist ein großes Spezialgebiet der IT-Recht-Kanzlei. So unterstützt Lodigkeit zum Beispiel Provider von Online-Shops bei ihren rechtlichen Fragen. Dabei kennt er die Gegebenheiten in Sachen Domainnutzung und Urheberrechtsverletzung. Außerdem bietet die IT-Recht-Kanzlei einen regelmäßigen AGB-Updateservice an.
Auch bei einer ungerechtfertigten Abmahnung, beispielsweise im Zuge eines Filesharing-Vorwurfs, vertritt der Fachanwalt seinen Klienten. Zudem kann man über die Webseite der IT-Recht-Kanzlei Lodigkeit einen Newsletter abonnieren, der Interessenten stets über aktuelle Gerichtsurteile informiert oder aber man kann sich auf ihrem Blog erkundigen.
IT-Recht-Kanzlei Keller-Stoltenhoff – Keller, München
Die IT-Recht-Kanzlei der Rechtsanwälte Keller-Stoltenhoff und Keller wurde 2004 von Rechtsanwältin Keller-Stoltenhoff gegründet. Sie steht für eine qualifizierte und ganzheitliche Beratung mit persönlichen Ansprechpartnern und begleitet ihre Mandanten über die gesamte Periode eines IT-Projekts. Die Themenschwerpunkte der IT-Recht-Kanzlei sind vielfältig, dazu gehören zum Beispiel:
- Urheber- und IT-Vertragsrecht
- Marken und Domains
- Werberecht
- Vergaberecht
- Abmahnung
- Jugendschutz
- Kopierschutz und Datenschutz, z.B. bei Facebook
- AGB
- Widerrufsrecht
- IT-Vertragsrecht, z.B. Lizenzverträge
Auf der Homepage der IT-Recht-Kanzlei Keller-Stoltenhoff können Rezipienten eine Vielzahl an Informationen sowie Tipps und Tricks finden, wie etwa ein Verkaufsratgeber, der Verkäufe im Internet abmahnsicher macht. Auch weitere Ratgebertexte sind auf der Webseite zu finden, wie etwa zur Markenüberwachung oder was Sie über Domains wissen sollten. Dazu bietet die IT-Recht-Kanzlei ihren Mandanten ein komplettes Schutzpaket für Online-Portale, das stets auf dem aktuellen Stand ist und für Vertrauen und Sicherheit Sorge trägt. Ferner sind die Anwälte im Zeichen des E-Commerce auch international aktiv.
Anwaltssuche leicht gemacht:
Mit diesen einfachen Tipps, können Sie die Anwaltssuche zum Erfolg führen. Es braucht nur ein paar wenige Schritte, mit denen Sie die richtige IT-Rechtskanzlei bzw. den richtigen Fachanwalt für Internetrecht finden.
Im ersten Schritt können Sie sich bei Freunden, Familie oder Bekannten erkundigen, ob sie vielleicht schon einmal Probleme mit einer Abmahnung, zum Beispiel von eBay, hatten oder aus anderen Gründen einen Fachanwalt für IT-Recht aufsuchen mussten.
Eine gute Idee bei der Anwaltssuche ist es auch immer, Kontakt zur Anwaltskammer aufzunehmen, da bei ihr alle Rechtsanwälte registriert sind und die Kammer deshalb Auskunft zu allen Anwälten in Ihrer Nähe geben kann.
Wenn Sie nun ein paar Kanzleinamen gesammelt haben, können Sie sich auch auf den Webpräsenzen zu den Rechtsanwälten und Kanzleien informieren. Meistens finden sich dort Informationen zu den Arbeitsbereichen.
Ist es nun endlich soweit und Sie sitzen zum ersten Beratungsgespräch in der IT-Recht-Kanzlei, dann achten Sie auf teils auch banale Dinge, wie Ordnung und Sauberkeit.
Ein Fachanwalt darf übrigens in Deutschland nur maximal drei Fachanwaltstitel besitzen. Fragen Sie ihn nach seinen bisherigen Erfahrungen in dem Sie betreffenden Rechtsfall. In der Regel sollte er Ihnen darin anstandslos Auskunft erteilen. Ein guter Anwalt wird Ihnen zudem eine grobe Kostenaufstellung der eventuell anfallenden Gebühren zusammenstellen und Ihnen nichts für die Erstberatung berechnen.