Laut einer Postbank-Studie zum Thema Nachlassplanung und Erbschaft aus dem Jahr 2012 haben sich über 50 Prozent der Deutschen bereits damit beschäftigt, etwas zu vererben. Etwa jede fünfte Erbschaft erreicht dabei den Wert von 100.000 Euro und mehr. Vor allem Immobilien sind ein beliebtes Erbstück.
Jeder muss einmal aus dem Leben scheiden und hinterlässt dabei häufig Angehörige bzw. Familienmitglieder. Alle Werte, Vermögen, die ein Verstorbener besaß, gehen dann an einen oder mehrere andere über. Dieser Prozess passiert tagtäglich, deshalb ist es auch so wichtig, ihm einer Regelung und einer gerechten Verteilung zu unterwerfen, um möglichen Streitigkeiten weitestgehend aus dem Weg zu gehen.
In Deutschland übernimmt diese Aufgabe das im Grundgesetz verankerte Erbrecht. Im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches sind sämtliche erbrechtliche Bestimmungen und Regeln innerhalb der Paragraphen 1922 bis 2385 festgeschrieben.
Da nahezu jedermann einmal mit erbrechtlichen Begebenheiten in Berührung kommt, hat die Bundesrechtsanwaltskammer im Jahr 2005 beschlossen, für diese Rechtsthematik eine besondere Fachqualifikation für Anwälte zu schaffen und einen neuen Fachanwaltstitel ins Leben gerufen: den Fachanwalt für Erbrecht.
Inhalt
FAQ: Fachanwalt für Erbrecht
Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Sie beispielsweise beraten, wenn es zu Streitigkeiten bezüglich des Erbes kommt.
Hier können Sie nachlesen, was Sie tun müssen, um Anwalt für Erbrecht zu werden.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt, wie viel Geld Anwälte in Deutschland verdienen.
Was sind Fachanwälte für Erbrecht?
Ein Fachanwalt für Erbrecht kümmert sich um all Ihre erbrechtlichen Belange. Das Erbrecht bildet die Rechtsgrundlage für dieses Fachgebiet eines Anwalts. Es beinhaltet alle wichtigen Verordnungen und Bestimmungen, die den Übergang von Rechten und Pflichten aus einem Nachlass eines Verstorbenen, dem sogenannten Erblasser, an einen oder mehrere Erben regeln.
Zusätzlich ist ein Fachanwalt für Erbrecht auch mitunter als Notar tätig, als Testamentsvollstrecker und genauso als Nachlassverwalter.
Für das Fachgebiet Erbrecht sind laut § 14f der Fachanwaltsordnung (FAO) daher besondere Kenntnisse in den folglich benannten Bereichen nachzuweisen:
- materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
- Internationales Privatrecht im Erbrecht,
- vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
- Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
- steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht,
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
Damit ist ein Rechtsanwalt für Erbrecht bestens gerüstet, um seinen Mandanten in diesem sensiblen Thema beizustehen und sie beraten zu können.
Was macht ein Anwalt für Erbrecht?
Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Ihnen helfen, wenn Sie zum Beispiel ihr Hab und Gut steuersparend vererben möchten, wenn Sie sich mit jemandem um Ihren Erbanteil streiten oder aber auf Ihre Erbschaft verzichten möchten.
Als Notar kann ein Rechtsanwalt für Erbrecht Sie bereits zu Lebzeiten bei der Gestaltung Ihres Testaments beraten und dieses bei Fertigstellung auch beurkunden. Zudem verpflichtet er sich dieses Testament in amtliche Verwahrung zu geben.
Sie haben ein Familienmitglied verloren und nun wird das Testament des verstorbenen Erblassers eröffnet? Auch diese Aufgabe übernimmt in der Regel ein Fachanwalt für Erbrecht. Oftmals hat dieser dafür sogar eine zertifizierte Ausbildung als Testamentsvollstrecker. Weiterhin übernimmt er die Aufgabe der Testamentsauslegung, um den letzten Willen des Erblassers in dessen Sinne zu erfüllen. Auch bei Fälschungen von Testamenten steht Ihnen ein Anwalt bei, da es dann in den meisten Fällen zu einer Anfechtung kommt.
Auch in Sachen Steuerrecht kann Ihnen ein Erbrechtsanwalt mit Tipps zur Vermeidung von zu hohen Schenkungs- und Erbsteuern zur Seite stehen.
Dazu kennt ein Fachanwalt für Erbrecht die Reglungen zur Gesetzlichen Erbfolge. Demzufolge kann er Ihnen bei der Erlangung Ihres Pflicht- oder Erbanteils beistehen und gegebenenfalls auch einen Gerichtsprozess in Ihrem Namen führen. Daneben klärt er u.a., ob ein Erbe Anspruch auf die Erbschaft hat oder sich sogar als erbunwürdig erweist.
Hat der Erblasser mehrere Erben berufen, dann handelt es sich im Regelfall um eine Erbengemeinschaft. Innerhalb dieser Gemeinschaft kommt es nicht selten zu Streitigkeiten, wenn es darum geht, dass mehrere Erben für ein Erbstück verantwortlich sind. Dann sollte ein Fachanwalt für Erbrecht einen Teilungsplan erstellen oder eine Auseinandersetzungsklage in die Gänge leiten.
Ein wichtiges Feld ist die Unternehmensnachfolge. Hier kann Ihnen der Fachanwalt für Erbrecht bei der Planung der Vermögensnachfolge helfen. Vor allem, wenn es darum geht, wer Nachfolger werden soll, ob die Übergabe des Betriebes am besten zu Lebzeiten zustande kommen soll (vorweggenommene Erbfolge) oder erst nach dem Erbfall. Ist dann ein Nießbrauchsvorbehalt (Nutzungsrechte bleiben nach Übergabe erhalten) sinnvoll? Wie kann Streit verhindert werden? Diese Fragen können Sie mit einem Anwalt für Erbrecht klären.
In Sachen Unternehmensnachfolge ist oftmals ein Erbvertrag zweckmäßig. Auch diesen kann der Fachanwalt mit Ihnen erstellen. Aber genauso bei Grundstücksübertragungen oder der Sicherung von Entgelten bei Vorausleistungen für Pflegeleistungen ist ein Erbvertrag nützlich.
Es kann sinnvoll sein, Kontakt zu einem Fachanwalt für Erbrecht aufzunehmen, um Fragen der Nachlasshaftung zu klären, sofern der Erblasser Schulden hinterließ. In solch einem Fall müssen Nachlassgläubiger befriedigt werden.
Hierbei kann ein Fachanwalt für Erbrecht als Nachlasspfleger bzw. Nachlassverwalter eintreten und sich anstelle des Erben um die Angelegenheit kümmern. Gegebenenfalls kann der Rechtsanwalt für Erbrecht dann auch ein sogenanntes Nachlassinsolvenzverfahren für den Erben einleiten, damit dieser nicht mit seinem Privatvermögen für die Schulden des Erblassers haften muss.
Zu guter Letzt, hilft Ihnen der Rechtsanwalt für Erbrecht, wenn Sie einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen wollen. Dieses amtliche Dokument benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie sich vor einer Bank oder einer anderen Institution als Erbe ausweisen müssen.
Ein Rechtsanwalt für Erbrecht hat also eine ziemlich hohe Verantwortung, wenn es um die letztwillige Verfügung eines Menschen geht. Doch, wie erlangt ein Rechtsanwalt die Kompetenzen für dieses rechtliche Fachgebiet?
Wie wird man Fachanwalt für Erbrecht?
Die Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht in jedem Jahr eine Statistik zu den aktuellen Anwaltszahlen. Daraus ist zu entnehmen, dass es 2014 rund 1.550 gemeldete Anwälte für Erbrecht gab. Doch erst seit 2006 – beginnend mit 173 Rechtsanwälten in dem Bereich – existiert diese Spezialisierung zum Fachanwalt für Erbrecht.
Um überhaupt erst einmal Anwalt zu werden, muss der Interessent zuerst die verschiedenen Stationen eines Studiums der Rechtswissenschaften bzw. Jura absolvieren. Es umfasst neun Semester im Grundstudium.
Nach dieser Regelstudienzeit folgen verschiedene Etappen:
- Das erste Staatsexamen ablegen, bestehend aus fünf bis sieben (je Bundesland) schriftlichen Klausuren. Darin wird das Wissen der drei großen Rechtsgebiete Strafrecht, Zivilrecht und öffentliches Recht abverlangt.
- Nach Bestehen des ersten Staatsexamen folgt in der Regel ein 2-jähriges Referendariat: Hierbei ist der Student an verschiedenen Gerichten tätig, um auch praxis- und prozessorientierte Kompetenzen zu sammeln.
- Das Referendariat schließt mit dem Assessorexamen ab, dem zweiten Staatsexamen: Im Gegensatz zum ersten Staatsexamen ist das zweite eine reine Staatsprüfung, die von staatlichen Justizämtern durchgeführt wird.
- Ist auch das zweite Staatsexamen bestanden, dann kann sich der Absolvent als Volljurist bezeichnen.
Nach Abschluss des theoretischen und praktischen Teils des Studiums ist der Jurist befähigt, in jedem klassischen Rechtsbereich zu arbeiten. Im Laufe seines nun folgenden beruflichen Werdegangs hat der Rechtsanwalt die Möglichkeit, sich zu spezialisieren und den Fachanwaltstitel, zum Beispiel den Fachanwalt für Erbrecht, zu erwerben.
Dafür muss er laut Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die für die Interessen der gesamten deutschen Anwaltschaft eintritt, folgende Bedingungen erfüllen:
- Innerhalb der letzten drei Jahre sollte der jeweilige Rechtsanwalt im erbrechtsspezifischen Fachbereich tätig gewesen sein und dabei
- 80 Fälle bearbeitet haben,
- davon wiederum mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren und
- davon höchstens 10 Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Die Fälle müssen sich auf die bereits oben genannten Bereiche beziehen, darunter fällt:
- materielles Erbrecht
- Internationales Privatrecht im Erbrecht,
- vorweggenommene Erbfolge, Testamentsgestaltung,
- Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
- Erbsteuerrecht
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
Aus drei dieser Bereiche müssen mindestens jeweils fünf Fälle bearbeitet werden, bevor ein Anwalt mit einem speziellen Titel als Anwalt für Erbrecht gilt.
Üblicher Weise muss ein Rechtsanwalt in letzter Instanz einen Fachanwaltslehrgang absolvieren. In diesem gilt es die oben genannten Kenntnisse unter Beweis zu stellen, um daraufhin endgültig den Fachanwaltstitel „Fachanwalt für Erbrecht“ durch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verliehen zu bekommen. Diese Fachanwaltslehrgänge werden u.a. vom Verband Deutscher Anwälte e.V. (VDA) angeboten. Aber was erwartet einen Fachanwalt für Erbrecht überhaupt für ein Gehalt am Ende des Tages?
Was verdient ein Rechtsanwalt für Erbrecht?
Beim Einkommen von Anwälten gibt es zunächst ganz allgemein einige Punkte zu beachten. Der Verdienst richtet sich nach
- dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder
- nach einer Vergütungsvereinbarung (zum Beispiel Zeit- und Honorarvereinbarungen).
Es ist immer möglich, anstatt einer gesetzlichen Abrechnung eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, wenn diese höher ausfällt als gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch die Vergütungsvereinbarung folgt einer gesetzlichen Vorschrift.
Wichtig ist, dass solche Vereinbarungen in einem ausgeglichenen Verhältnis zwischen Leistung, Haftungsrisiko und Verantwortung stehen. Sofern im Vorfeld keine Vergütungsvereinbarung festgesetzt wurde, bekommt der Rechtsanwalt seine Gebühren anhand der Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts.
Tatsächlich legt die Gebührenvereinbarung die Anwaltsgebühren betreffend eine Art Kostenrahmen fest. Zum Beispiel ist darin festgelegt, dass eine Erstberatung lediglich maximal 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer kosten darf.
Zur Berechnung der Anwaltskosten wird in der Regel der jeweilige Gegenstandwert herangezogen. Zu den Gebühren hinzu kommt meistens noch die sogenannte Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie die Aufwandspauschale.
Das Gehalt vom Anwalt für Erbrecht hängt in der Regel von der Leistung ab. Üblich ist hierbei eine Prämien- und Umsatzbeteiligung an der Kanzlei, in der der Anwalt arbeitet.
Die Rechtsfelder mit dem höchsten Einkommen sind Steuer-, Familien- und Arbeitsrecht. Der Rechtsanwalt für Erbrecht ist dagegen eher im Mittelfeld anzusehen. Das Gehalt schwankt jedoch, da es sehr stark von der Kanzleigröße und der Region anhängig ist.
Zusätzlich ist das Einkommen an das Alter des Anwalts und an die Zeit, die er bereits im Unternehmen tätig ist, gebunden. Üblich ist daher ein Jahresbruttogehalt zwischen 24.000 und 100.000 Euro.
Welche Berufsverbände gibt es?
Für Rechtsanwälte im Erbrecht haben sich mit der Zeit einige Verbände herausgebildet, die sich für dieses spezielle Feld einsetzen. Davon wollen wir Ihnen einige Vereine vorstellen.
Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.
Als erstes soll die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV) vorgestellt werden. Sie wurde 1995 von Erbrechtsexperten gegründet.
Mittlerweile hat die DVEV über 2.000 Mitglieder. Diese sind Rechtsanwälte, Notare, Nachlasspfleger, Steuerberater und Testamentsvollstrecker aus ganz Deutschland, aber auch aus dem europäischen Ausland.
Die DVEV hat sich zum Ziel gesetzt, allen im Erbrecht Tätigen in ihrer Ausübung zu unterstützen und diese zu fördern. Dazu bieten sie u.a. Informationsschriften, Workshops, Vorträge und auch Seminare. Auch die Bevölkerung soll dadurch mit Informationen zur Thematik versorgt werden.
Zudem ist die DVEV viele Kooperationen eingegangen. Zum Beispiel mit dem Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge e.V., dem zerb Verlag (Fachverlag für die Erbrechtspraxis), der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. sowie der Deutschen Vereinigung für Vorsorge- und Betreuungsrecht e.V.
Deutsche Vereinigung für Vorsorge- und Betreuungsrecht e.V.
Die Vereinigung für Vorsorge- und Betreuungsrecht e.V. (DVVB) existiert seit 2003. Sie wurde auf Initiative des Rechtsanwaltes Michael Ramstetter gegründet. Er hat sich zum Ziel gesetzt, mit seinem Verein Anwälte auf dem Gebiet der privaten Vorsorgeregelung bei ihrer beruflichen Tätigkeit zu unterstützen und sie weitgehend zu fördern.
Auch die DVVB bietet die Teilnahme an Veranstaltungen an und gibt auf ihrer Internetseite interessante Tipps. Hauptthematiken sind:
- Vorsorgevollmacht
- Erbstreit durch Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Vollmachtsmissbrauch
- Staatliche Betreuung
Bund Deutscher Nachlasspfleger e.V.
Der Bund Deutscher Nachlasspfleger e.V. ist ein Berufsverband, der sich darauf spezialisiert hat, sich den Anliegen und Bedürfnissen von Nachlasspflegern anzunehmen, sie zu fördern und zu unterstützen.
Daher bietet der Bund Deutscher Nachlasspfleger e.V. über die Nachlassakademie eine umfassende Aus- und Fortbildung an, bei der sich u.a. ein Anwalt an Zertifizierungsprogrammen zum Nachlasspfleger ausbilden lassen kann.
Der Bund unterstützt und berät seine Mitglieder in der Nachlassverwaltung und bieten dabei mitunter:
- individuelle Beratung
- Arbeitshilfen bei der Nachlassabwicklung und Erbenermittlung
- Informationen zur Rechtsentwicklung
- fachlichen Erfahrungsaustausch
- Vorhaltung und Fortentwicklung eines tätigkeitsspezifischen Versicherungsschutzes
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwalt Vereins (DAV)
Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des DAV wurde im Jahr 2004 gegründet. Über 2.000 Rechtsanwälte sind bereits Mitglied in dieser Arbeitsgemeinschaft. Sie tritt natürlich insbesondere für die Interessen der Anwälte ein, die im Bereich des Erbrechts tätig sind.
Die AG kümmert sich um die Organisation von Fachanwaltslehrgängen zur Erlangung des Fachanwaltstitels „Fachanwalt für Erbrecht“. Sie ist durch eine Vielzahl an Regionalbeauftragten an vielen Orten erreichbar und zudem Herausgeber der Fachzeitschrift „ErbR – Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis“.
Weiterhin sieht sie es als ihre Aufgabe die Öffentlichkeit über erbrechtliche Fragen aufzuklären. Ihr Service bietet den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Fortbildung, Kommunikation und Unterstützung in Marketingstrategien. Ein wichtiger Tätigkeitsbereich ist zusätzlich die aktive Mitgestaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen im Erbrecht, indem sie an berufsrechtlichen Diskussionen teilnehmen.
Welche Kanzleien gibt es?
Die renommierte Fachzeitung WirtschaftWoche hat eine Liste der Top-Kanzleien im Bereich Erbrecht herausgegeben. Vier dieser ausgewählten Kanzleien sollen Ihnen an dieser Stelle vorgestellt werden.
Kanzlei Tanck Rechtsanwälte für Erbrecht und Familienrecht, Mannheim
Rechtsanwalt Dr. Manuel Tanck ist ausgebildeter Fachanwalt für Erbrecht. Seine Spezialgebiete sind erbrechtliche Fragen sowie Vermögensnachfolge. Zudem ist der Fachanwalt Mitherausgeber zahlreicher Publikationen zu erbrechtlichen Gegenständen.
Zu den Rechtsgebieten der Kanzlei gehören Beratung, Vorsorgeregelungen, Unternehmensnachfolge, Testamentsvollstreckung und Prozessvertretung. Tanck selbst ist seit 1996 als Prozessanwalt im Erbrecht tätig und Mitglied im Anwalts- und Notarverein.
Zu den Arbeitsgebieten der Kanzlei gehören u.a.:
- Erb- und Pflichtteilsprozesse
- Vermächtniserfüllung
- Erbscheinverfahren
- Testamentsgestaltung
- Erbschaftsteuerrecht
- Europäische Erbrechtverordnung
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Übertragung von Immobilien
UHK Ubert Hochmuth Kasper – Kanzlei für Erbrecht, München
Die Kanzlei Ubert Hochmuth Kasper ist in dem Gebiet Erbrecht zu Hause. Im erbrechtlichen Metier sind alle drei Fachanwälte für Erbrecht und bereits seit über 25 Jahren darin tätig. Sie vertreten ihre Mandanten vor Gericht, den Finanzämtern, bieten aber auch eine außergerichtliche Lösungsorientierung und helfen bei Testamentsgestaltung und der Nachfolgeplanung. Auch sie veröffentlichen zahlreiche Publikationen.
Dazu ist Rechtsanwalt Johannes Hochmuth Vorsitzender des Fachausschusses für Erbrecht bei der Rechtsanwaltskammer München, welche für die Zulassung von Fachanwälten für Erbrecht zuständig ist.
Zu ihren Spezifikationen gehören:
- Vertretung vor dem Nachlassgericht
- Klage um den Pflichtteil
- Anfechtung des Testaments
- Testamentsvollstreckung
- Erbschaftssteuererklärung
- Alles rund um die Testamentsgestaltung: Berliner Testament, Erbengemeinschaft, Vermeidung von Schenkungs- und Erbschaftsteuer, Vermächtnis, etc.
- Enterbung und Pflichtteil
- Unternehmensnachfolge
Kanzlei Hümmerich legal, Rechtsanwälte in Partnerschaft, Bonn
Seit über 30 Jahren bietet die Kanzlei Hümmerich legal eine kompetente anwaltliche Dienstleistung auf den Gebieten Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht und Erbrecht. Die Kanzlei wurde 1984 von Dr. Klaus Hümmerich gegründet. 1986 holte er sich Rechtsanwalt Eberhard Rott mit ins Boot.
Nachfolgeplanung gehört zu den Kernkompetenzen. Die Kanzlei verfügt über drei Fachanwälte für Erbrecht. Rechtsanwalt für Erbrecht, Rott, gehört zu ihnen. Er ist seit 1990 im Feld Erbrecht tätig und ich zudem Testamentsvollstrecker.
Zu ihren Hauptgebieten gehören:
- Testamentsplanung
- Bedürftigentestament
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Erbauseinandersetzungen
- Erbprozess
- Internationales Erbrecht
- Gemeinschaftliches Testament
- Erbrechtsteuer
- Unternehmensnachfolge
- Testamentsvollstreckung
Potthast Rechtsanwälte – Kanzlei für Familien- und Erbrecht, Verwaltungs- und Versicherungsrecht, Köln
Albert Potthast, Fachanwalt für Erbrecht, ist seit über fünfzehn Jahren auf diesem Gebiet tätig. Der Jurist konzentriert sich dabei vor allem auf die Beratung bei der Testamentsgestaltung, die Abwicklung von Nachlässen sowie die Testamentsvollstreckung. Die Kanzlei ist modern ausgerüstet und fachlich auf das Erbrecht spezialisiert.
Die Fachanwälte für Erbrecht stehen in dieser Kanzlei dafür ein, dass sowohl der Erblasser in guter Erinnerung bleibt als auch, dass Erbstreitigkeiten gering bleiben.
Sie vertreten ihre Mandanten in folgenden erbrechtlichen Fragen:
- Testamentsvollstreckung
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Ausschlagung der Erbschaft
- Erbschein
- Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
- Hinterlegung von Testamenten
- Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
- Schenkung zu Lebzeiten
Rechtsanwaltskanzlei Thomas Wiedner, Berlin
Thomas Wiedner ist Anwalt für Erbrecht und beschäftigt sich seit zehn Jahren mit der Thematik. Er nimmt Mandanten bundesweit auf und vertritt sie sowohl bei außergerichtlichen als auch bei gerichtliche Verfahren.
Als Fachanwalt ist Erbrecht seine Kernqualifikation. Fachanwalt Wiedner hilft Ihnen bei allen erbrechtlichen Belangen.
Seine Arbeitsgebiete sind:
- Recht zur Einforderung vom Pflichtteil
- Miterbe und Auseinandersetzungen in einer Erbengemeinschaft
- Testament und Erbschein
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
- Vor- und Nacherbschaft
- Vermächtnis und Vermächtnisnehmer
- Haftung für Erblasserschulden
- Testamentsvollstreckung
- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Testamentsgestaltung
- Vorweggenommene Erbfolge
Den richtigen Anwalt finden
Sie haben einen Erbfall in der Familie? Es ist ein Testament aufgetaucht und Sie wurden von Ihrem Vater nicht bedacht? Wie Sie Ihren Pflichtteil einfordern können und wie Sie Haftungsansprüchen von Nachlassgläubigern begegnen – das alles kann Ihren ein Anwalt bei einer Beratung zum Erbrecht mitteilen.
Wenn Sie für das Erbrecht einen Rechtsanwalt suchen, dann kann es hilfreich sein, sich zum Beispiel bei Freunden und Bekannten umzuhören, ob sie bereits Erfahrungen haben und schon einmal einen Rechtsanwalt für Erbrecht aufsuchen mussten.
Eine qualifizierte Auskunft gibt Ihnen auch die Anwaltskammer, die Sie telefonisch erreichen können. Die Anwaltskammer kann Ihnen Informationen zu Anwälten in Ihrer Nähe geben.
Zudem ist es heutzutage hilfreich, sich auf den Internetseiten der Kanzleien zu informieren, welche Qualifikationen oder Rechtsgebiete diese bearbeiten.
Spätestens, wenn Sie dann zum ersten Beratungsgespräch in einer Kanzlei sitzen, können Sie selbst herausfinden, wie seriös die Kanzlei ist. Zu achten ist zum Beispiel auf Ordnung und Sauberkeit. Ein seriöser Fachanwalt hat ferner auch nur maximal drei Fachanwaltstitel.
Außerdem wird Ihnen ein guter Anwalt auf Anfrage Auskünfte über seine bisherigen Erfahrungen erteilen. In der Regel gibt er Ihnen auch eine grobe Aufstellung zu den eventuell anfallenden Kosten.
Ein qualifizierter Rechtsanwalt für Erbrecht gibt im besten Fall eine erste kostenlose Beratung.
Das Erbrecht ist eine komplexe Thematik. Doch der Gesetzgeber hat mit seinen Gesetzen, Regelungen und Bestimmungen dafür gesorgt, dass dieses Feld für die Betroffenen so gerecht wie nur möglich zu handhaben ist. Ein Fachanwalt für Erbrecht sollte Ihnen mit seiner Erfahrung in Ihrem individuellen Fall kundig zur Seite stehen, da das erbrechtliche Rechtsfeld eine sensible Angelegenheit für viele Hinterbliebene ist.
Ein Fachanwalt zu wählen und passendes Person zu finden ist immer sehr schwierig. Die Liste von Verbunden und Kanzleien ist in diesem Fahl sehr hilfreich und bringt Klarheit beim Auswahl. Jetzt sind meine Chancen einen guten Rechtsanwalt für Erbrecht zu finden ziemlich höher, danke dafür.
Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Erbrecht. Mein Onkel möchte einen Schenkungsvertrag aufsetzen lassen und sich zur Schenkungssteuer beraten lassen. Gut zu wissen, dass der Erbrechtsanwalt bei der Vermeidung von zu hohen Steuern bei Schenkungen und Vererbungen helfen kann.
Vielen Dank für den Beitrag zum Berufsbild des Fachanwalts für Erbrecht. Mein Onkel ging vor kurzem in eine Beratung zum Erbrecht, da er sich mit seinem Nachlass beschäftigt. Gut zu wissen, dass der Anwalt für Erbrecht auch die Testamentsvollstreckung durchführt, die im Sinne des letzten Willens ausgelegt wird.
Ich wusste gar nicht, dass man als Anwalt für Erbrecht sich auch mit dem materiellen Erbrecht und dem internationalen Privatrecht auskennen muss. Ich finde außerdem, dass ein solcher Anwalt menschlich fähig sein sollte auf seine Mandanten entsprechend einzugehen. Immerhin ist so ein Erbe selten einem schönen Ereignis geschuldet.
Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Fachanwalt für Erbrecht. Mein Neffe hat sich vor kurzem an eine Anwaltskanzlei gewandt, nachdem er von seinem Erbe ausgeschlossen wurde. Gut zu wissen, dass ein Fachanwalt für Erbrecht auch als Notar, Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker arbeitet.
Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Fachanwälte für Erbrecht. Mein Neffe studiert Jura und überlegt später als Anwalt für Erbrecht tätig zu werden. Gut zu wissen, dass ein Fachanwalt für Erbrecht bis zu 100000€ brutto im Jahr verdienen kann.
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Selbstnutzung habe ich in Berlin ein eines Grundstück für weiteren Aufbau gefunden.
Im Rathaus ich einen Auszug von dem Liegendschaftkataster bekommen konnte.
Vor Ort von Nachbaren habe ich die Information, dass die Eigentümer bzw. Erbern (in) da fehlen.
Infrastruktur des Grundstück ist nicht gepflegt.
Normalerweise, vermutlich im Rahmen der Stadtentwicklung muss jemand darum sich versorgen.
Welche Chance zu diese Grundstück erwerben und was kann man dafür machen?
Danke für diese klare Übersicht der Aufgaben eines Anwaltes für Erbrecht. Wenn ich eine Erbschaft aus dem Ausland erhalte, soll ich dann einen Rechtsanwalt aus Deutschland oder aus dem betreffenden Land beantragen? Ich weiß nicht genau, was das Erbe ist, und ich will es nicht einfach annehmen.
Mein Onkel plant bereits sein Testament aufzusetzen. Danke für den Tipp, sich ein Anwalt als Vertretung in Verlassenschaft um die Angelegenheiten kümmert. Ich werde ihm sagen, dass er auch die Testamentsplanung mit seinem Anwalt durchführen kann.
Liebes Team, ich bin auf der Suche nach einem Anwalt für Erbrecht, Mietrecht und Betreuungsrecht. Ich bin 1/3 Eigentümerin Erbengemeinschaft mit meiner betreuten Mutter ( 2/3)zusammen. Ihr Betreuer verweigert die Auseinandersetzung und deformiert mich bei Ämtern und der Polizei, schliesst Nutzungsvereinbaarungen ohne mein Einverständnis, bestellt Handwerker ohne mein Wissen, wechselt den Stromanbieter und lässt mich alle Arbeit am Haus verrichten ( was ich mache damit es nicht ganz verfällt) und hat meine Schwester ( und Schwager) als Pfleger für meine Mutter eingesetzt, obwohl und das Gericht die Betreuung wegen Unstimmigkeit entzogen hatte. Meine Schwester hat Ihren Erbteil in 2015 verkauft, zieht aber nicht aus und terrorisiert mich.
Sie und Ihr Mann erledigen die Aufgaben nur zu einem Bruchteil und wohnen für einen sehr geringen Gegenwert & 700 € Cash Monatlich in der Einliegerwohnung des Hauses (durch einen nicht schriftlichen Mietvertrag der laut einem Gerichtsurteil in 2017 laut Vormietvertrag von 1988 zustande gekommen ist – von Einhaltung der Mieterpflichten der Vormieterin keine Spur). Ich selbst muss im Keller hausen, bekomme keine Miete und werde von Schwester und Schwager beleidigt, gestorkt, bestohlen, geschlagen, mit Mord bedroht und obendrein nutzen diese durch eine eigenmächtig geöffnete Verbindungstür das gesamt Haupthaus. Einer Unterlassung die ich versuchte zu erwirken hat der Betreuer widersprochen und mich als Unfriedenstifter dargestellt, obwohl ich Atteste vorlegte und die Zeugen eines Zwischenfalls der Falschaussage überführen konnte, die Unterlassung kam so nicht zustande. Auch meine wiederholte Aufforderung zur Aufteilung der Früchte der Erbengemeinschaft ignoriert der Anwalt meiner Mutter ( Betreuer) völlig, genauso wie die Auflistungen und Abrechnungen aus denen ersichtlich ist, das ich die Pflege meiner Mutter und des Hauses leiste und nicht die Pfleger. Jetzt wollen meine Mieter mit einem Brief voller Lügen eine Unterlassung geben mich erwirken! Ich würde Ihren Besitztum stören. Und das mit Brief aus der Anwaltskanzlei von welcher auch meine Mutter betreut hat und von welcher mir in 2017 angedroht wurde, es würde Konsequenzen für mich haben, wenn ich im Prozess auf die Zeugenaussage des Kanzleiinhabers nicht verzichten würde. Ich brauche wirklich anwältliche Hilfe um wieder menschenwürdig leben zu können ohne alles zu verlieren. Ich bin für jeden Tipp Dankbar
Eine Kollegin hat ein Haus von ihrer verstorbenen Großmutter geerbt. Da kam es aber zu Streitigkeiten mit einigen Verwandten, die ihren Anspruch aufs Haus anmelden.
Somit hat die Kollegin einen Anwalt für Erbrecht kontaktiert und den Termin bei ihm ausgemacht.
Meine Großmutter fühlt sich nicht ganz wohl. Sie denkt daran, ein Testament zu machen. Sie möchte es mit der Hand schreiben. Danach sollte ein Notar bei ihr vorbeikommen, um es zu beglaubigen.
Niemand weiß, wie lange er/sie leben wird. Daher sollte man sich Gedanken darüber im Voraus machen, wem was nach eigenem Tod gehören sollte. So hat mein Großvater vorige Woche auch sein Testament gemacht.
Hallo, hoffentlich bin ich hier richtig um meine Frage zu stellen. Mein verstorbener Bruder hat „Nur“ Barvermögen hinterlassen.
Ich habe einen Teilerbschein, indem mein Anteil eingetragen ist. Es gibt andere Geschwister die nicht auffindbar sind (Fakt).
Nun habe ich auf Ihrer Seite folgenden Hinweis gelesen:
Welche Berechtigung erhalten Sie mit dem Teilerbschein?
Ein Miterbe darf grundsätzlich nicht über den gesamten Nachlass verfügen. Entsprechende Bestimmungen können nur einvernehmlich durch alle Miterben getroffen werden. Ein Teilerbschein berechtigt Sie nur dazu, maximal über Ihren eigenen Erbteil zu verfügen. Sie können mit einem Teilerbschein etwa die Auszahlung von einem Konto des Erblassers veranlassen, sofern die Summe Ihren Erbteil nicht übersteigt.
Lt. Bank, bei der ich vor 3 Jahren vorstellig war, geht eine Auszahlung nur, wenn alle Erben einverstanden sind.
Ich würde die Angelegenheit gern nach all den Jahren abschließen.
Danke für eine Antwort, bzw. wer mir da weiterhelfen kann
Als ich Auskunft über bestimmte Rechtsangelegenheiten brauchte, rief ich bei der Anwaltskammer an. Da hat man mir Informationen zu Anwälten in meiner Nähe gegeben. Das war sehr bequem.
Mein Cousin würde gern Anwalt für Erbrecht werden. Nach einer fehlerhaften Entscheidung will er es wohl für andere besser machen. Durch einen Fehler ist ihm nach dem Tod seiner Eltern etwas entgangen.
Erbrecht Meine Frage:
Wer kann einen Erbschein beantragen?
Nach dem Tode meines Bruders 2016 bin ich Miterbe verschiedener in Hessen gelegener Grundstücke(Steuerlicher Wert etwa €700.-) und eines hessischen Pachtkontos (Wert etwa € 15.000)wegen dieser Grundstücke geworden.Ich bin im Grundbuch 2016 als Miterbe eingetragen worden.
(Es geht um die Restauseinandersetzung nach meinem 1952 verstorbenen Großvaters)
Die Erbengemeinschaft besteht aus nachgewiesen 16 Mitgliedern; diese wohnen in Hessen, Baden Württemberg und Bayern.
Die Nachkommen eines dieser verstorbenen Miterben wohnhaft gewesen in Laudenbach AG Bezirk Weinheim)Baden Württemberg antwortet nicht.
Kann ich als eingetragener Miterbe für diese beim zuständigen Notariat in Weinheim den zum Verkauf und die Bankkontoauseinandersetzung benötigten Erbschein beantragen?
Für die Erbeserben eines weiteren verstorbenen in Bayern wohnhaft gewesenen im Grundbuch eingetragenen Miterben liegen zwar Ausfertigungen der Erbscheine vor, aber das hessische Amtsgericht verlangt zusätzlich die Voreintragung im hessischen Grundbuch.ZU Recht ?
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort
Psolka
davon sind die Erbeserben von 3 Miterben nicht im Grundbuch eingetragen.
Diese rühren sich auf Anschreiben nicht.
Kann ich als im Grundbuch eingetragener Miterbe für diese Miterben den Erbschein beantragen?
Denn die Grundstücke und das Bankguthaben sollen endlich verkauft bzw. verteilt werden.
Macht es einen Unterschied,ob das Erbrecht durch Erbschein nachgewiesen ist oder nicht?
Kann ich als im Grundbuch eingetragener Miterbe den Erbschein für diese Miterben beantragen?
Interessant mehr zu lesen über was ein Fachanwalt für Erbrecht genau macht. Mein Onkel will sein Testament aufstellen und sucht den richtigen Anwalt. Es ist eine gute Familie und Freunde zu fragen, ob sie irgendwo eine gute Erfahrung haben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Ehefrau ist zur Hälfte Miterbin einer Erbengemeinschaft. Verstorben ist die Schwägerin. Bei diesem Erbe handelt es sich um landwirtschaftliche Grün- und Ackerflächen, welche von der Verstorbenen verpachtet wurden und auch noch sind.
Da eine Bewirtschaftung dieser geerbten Flächen nicht infrage kommt, höchstens durch Verpachtung, sollen die Flächen vorzugweise verkauft werden. Die Frage stellt sich nun, welche Steuern anfallen werden.
Kann hier nun ein Fachanwalt für Erbrecht, oder ein Steuerberater mit Landwirtschaft-licher Buchstelle helfen?
Für eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
E.
Hallo,
der Verkauf von Grundstücken ist grundsätzlich nur bei einem Notar möglich. Inwieweit sich dieser mit den steuerlichen Aspekten auskennt, lässt sich pauschal nicht beantworten. Dies sollten Sie ggf. beim infrage kommenden Notar erfragen.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag,
heute möchte ich gerne eine Frage bezüglich Erbe meiner Elterngeklärt haben.
Ich bin seit 33 Jahren verheiratet und wir haben 4 gemeinsame Kinder.
Mein Mann wurde von seiner Familie enterbt. Die Harmonie in unserer Ehe ist aktuell nicht so gut. Mein Mann wünscht nun im Falle einer Erbschaft meiner seits – Erbe von meinen Eltern – einen Anteil bzw. die Häflte des Erbes.
Erste Frage : muss ich mein Erbe das ich von meinen Eltern irgendwann mal bekomme, mit meinem Mann teilen. ( wir haben keinen Ehevertrag, also Zugewinngemeinschaft )
Zweite Frage : wenn ja, würde ich mit Ihm heute ein Schriftstück erstellen, worauf klar festgelegt wird, dass er nur einen bestimmten Geldbetrag (Bsp. 10 000 Euro ) erhält.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir diese Frage beantworten könnten und auch im Falle des Falles ein Musterschreiben für die Vereinbarung zusenden würden.
Herzlichen Dank.
Mit besten Grüßen
Regine M.
Hallo Regine,
ein Erbe gilt als privilegiertes Vermögen – auch im Falle eines Zugewinnausgleichs bei Scheidung wird es also nicht mit einberechnet. Weiterhin hat Ihr Mann die Möglichkeit, den Pflichtteil seines Erbes einzufordern – dieser steht ihm auch trotz Enterbung zu.
Ihr Team von anwalt.org