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FAQ: Hasskommentare
Es handelt sich dabei um einen Kommentar im Internet, der darauf ausgerichtet ist, den Hass gegenüber einer anderen Person zum Ausdruck zu bringen und diese zu beleidigen.
Sie können einen Hasskommentar zur Anzeige bringen. Hier lesen Sie, welche Tatbestände erfüllt sein können.
Ein Hasskommentar kann beispielsweise den Straftatbestand der Beleidigung erfüllen. Grundsätzlich werden Straftaten mit einer Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert.
Die sogenannte „Flüchtlingskrise“ hat in Deutschland zu extremen Verhaltensweisen mancher Bürger geführt. Ein signifikanter Anstieg von Beleidigungen und Hetze im Internet – insbesondere auf Facebook – ist zu vermerken.
Prominent wurde das Thema mit einer Veröffentlichung von Hasskommentaren aus Facebook durch die Zeitung Bild.
Doch Hassreden im Internet müssen nicht hingenommen werden: Betroffenen und Opfern steht eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, um gegen die Verfasser solcher Kommentare vorzugehen. Eine Reihe von Urteilen bestätigt, dass Hasskommentare auf Facebook und Co. zu teuren Strafen führen.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Folgen die Verbreitung von Hass im Netz in Deutschland nach sich ziehen kann.
Infos über Hasskommentare kompakt
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- Wann genau handelt es sich um Hasskommentare?
- Welche Strafen können auf die Kommentatoren zukommen?
- Wie können Sie sich gegen Hasskommentare zur Wehr setzen?
Was macht bei Facebook Hasskommentare aus?
Auch wenn der niedergeschriebene Hass im Netz insbesondere durch die Ablehnung von Flüchtlingen in den Fokus der breiten Gesellschaft geriet, beschränken sich Hasskommentare nicht auf dieses Thema.
Je nach Formulierung des Kommentars können Opfer wegen verschiedenen Tatbeständen des Strafrechts gegen die Verfasser der Kommentare vorgehen.
Im Folgenden finden Sie die häufigsten Straftaten im Internet, welche zu einer Anzeige führen.
Diese Tatbestände können vorliegen
Am häufigsten begehen Verfasser von Hassreden den Tatbestand der Beleidigung. Das Internet vermittelt Vielen an dieser Stelle ein Anonymitätseindruck, weshalb persönlich angreifende Texte veröffentlicht werden.
Mittels einer IP-Rückverfolgung oder der Mitarbeit der Webseitenbetreiber – etwa von Facebook – ist die vermeintliche Anonymität schnell passé und der Täter ermittelt.
Eine Anzeige wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder zu Strafzahlungen führen.
Beispiel: Ein Facebook-Nutzer schrieb:
Er wurde wegen Beleidigung zu einer Strafe von 1200 Euro verurteilt.
Volksverhetzung in Hasskommentaren auf Facebook und Co.
Insbesondere im Zusammenhang mit Asylbewerbern richten sich Hasskommentare oftmals gegen einen gesamten Bevölkerungsteil. Meist wird in diesen Fällen eine Volksverhetzung begangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert Volksverletzung als einen Angriff auf die Menschenwürde einer gesamten Gruppe, bei welchem die Betroffenen als unterwertige Wesen behandelt werden.
Die Strafen hierfür sind höher als bei einer Beleidigung: Bis zu fünf Jahre Haft oder ein entsprechend hohes Strafgeld sind fällig!
Beispiel: In einer Facebook-Gruppe, in welcher zu Sachspenden für Asylbewerber aufgerufen wird, schrieb ein Nutzer:
Er wurde wegen Volksverhetzung zu einer Strafe von 7.500 Euro verurteilt.
Wenn Kommentare zu Straftaten aufrufen
Ebenfalls ein häufiges Vergehen im Internet ist die öffentliche Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 StGB. Ärgert sich beispielsweise jemand besonders über seinen Nachbarn und veröffentlicht dessen Adresse mit der Bitte, denjenigen zu verprügeln, liegt der Tatbestand vor.
Insbesondere Personen des öffentlichen Lebens sind Ziele dieser besonderen Hasskommentare.
Beispiel:
Hohe Strafgelder oder sogar Haft: Hasskommentare werden vor Gericht nicht geduldet
Insbesondere auf der Social-Media-Plattform Facebook sind Hasskommentare keine Seltenheit.
Die Netzwerkbetreiber richteten Anfang 2016 auf Drängen der Politik und der Gesellschaft zusätzliche Kontrollen ein, um die entsprechenden Kommentare schneller zu löschen.
Nichtsdestotrotz landen immer wieder Anzeigen wegen Beleidigung, Volksverhetzung oder weiterer Straftaten im Internet bei den Amtsgerichten. Diese gehen meist streng mit den Verfassern der Hassreden um.
So wehren Sie sich gegen Hasskommentare im Internet
Viele Bundesländer haben sogenannte „Internetwachen“ eingerichtet, bei welchen Betroffene online Anzeige erstatten können. Dies können Sie als Zeuge oder als Opfer vornehmen. Die angezeigten Straftaten beschränken sich nicht auf das Internet – je nach Bundesland können Sie vorab eine Auswahl vornehmen.
Informationen zur gemeldeten Straftat sowie Ihre eigenen Personendaten werden gefordert. Die ermittelnde Stelle muss die Möglichkeit haben, Sie zu kontaktieren, um nähere Informationen zu bekommen.
Hier finden Sie die Internetwache für Ihr Bundesland:
Bei Facebook Hasskommentare melden
Möchten Sie nicht gerichtlich gegen einen Hasskommentar vorgehen, können Sie den Betreibern von Facebook den entsprechenden Kommentar melden und eine umgehende Entfernung verlangen.
Wird auf die Aufforderung seitens Facebook nicht reagiert, bleibt der Weg zu Anzeige immer noch offen.
Auch zivilrechtliche Ansprüche gegen den Verfasser und in bestimmten Fällen gegen Facebook wegen der Hasskommentare sind möglich.
Hallo,
Wie sieht es aus wenn bei facebook ein Spendenaufruf gestartet wird, der nahezu offensichtlich nicht echt ist und dessen Einnahmen in die eigene Tasche des Spendenaufrufes gehen. Sollte der Fall eintreten, dass dies gemeldet wird und der zuständige facebook Mitarbeiter – der den Fall bearbeitet – weiss das es betrug ist, unternimmt aber nichts dagegen, wie macht dieser sich dann strafbar? Greift da nur Beihilfe zum Betrug oder noch etwas anderes?
Wieviel kostet der Beistand eines Anwalts, wenn man jemanden der Hassrede bezichtigen möchte. Würde eine Rechtsschutzversicherung eventuell die Anwaltskosten übernehmen?
Ich habe in einer Fussball Gruppe paar Leute beleidigt und jetzt bin ich ohne Vorwarnung raus geflogen was kann mir passieren
Hallo, ich habe jemand in facebook beleidigt! Ich sagte“ du siehst aus wie der inhalt einer Biotonne!! Nun würde uch angezeigt. Welche Strafe könnte mich erwarten? Lg
Ich habe in einer Gruppe einen Kommentar gefunden, der mir übel aufstößt.
Es ging darum, dass sich jemand die Lebensnummer seines Tieres auf den Arm/Unterarm stechen lassen wollte. Die Diskussion erweiterte sich darum, dass ein User auf die NS-Zeit aufmerksam machte und damit auf dieses „Symbol“ hinwies. Weitere Kommentare folgten.
Mir persönlich stieß eine Userin auf, die das so kommentierte „Ich hab eine Gas-Heizung im Haus. Bin ich jetzt ein Nazi ?“. Fällt das bereits ins Strafrecht oder Hassrede?
Hallo Nick,
ob und welcher Tatbestand hier eventuell vorliegt, kann nur die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft beurteilen. Wir können dies rechtlich nicht einschätzen. Wenden Sie sich am besten an die Polizei.
Ihr Team von anwalt.org
Unter welchen Tatbestand fällt es, wenn nutzer sich das 3. reich zurücksehnen, ihren unmut darüber beklagen dass deutschland damals den krieg nicht gewonnen hat und sich hitler als reichskanzler zurückwünschen? facebook bietet beim melden überhaupt keine möglichkeit dies einzuordnen, da dies weder direkte gewaltandrohung oder hassrede ist.
Hallo Matze,
Sie haben hier die Möglichkeit, dies bei der Polizei zur Abzeige zu bringen. Welcher Tatbestand genau erfüllt ist, kann die Redaktion nicht beurteilen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo und vielen Dank für die ausführlichen Informationen. Kann man EU-Ausländer in Deutschland wegen Hasskommentare oder Beleidugungen in Facebook anzeigen und anschließend verklagen? Internet ist weltweites Phänomen und wie wird entschieden, welches Gericht dafür zuständig ist?
Liebe Grüße
Takvor
Kann ich auch Hassposts bei Facebook die mich als Transgender beleidigen und Verunglimpfen zur Anzeige bringen ?
MfG,
T.K.
Hallo Torsten K.,
Sie haben jederzeit die Möglichkeit eine Anzeige zu stellen und die Posts auch bei Facebook selbst zu melden. Bezüglich der Erfolgsaussichten können wir jedoch keine Einschätzung abgeben. Lassen Sie sich am besten bei einer Polizeidienststelle oder von einem Anwalt beraten.
Ihr Team von anwalt.org
Gehört zu Hasskommentaren auch die Unterstellung gegenüber Menschen, andere leichter töten zu wollen? Zitat einer Userin „(…)Solchen Kommentatoren möchte ich weder in meiner Nachbarschaft noch beruflich begegnen. Die Hemmschwelle selber zu töten ist bei diesen Menschen deutlich vermindert.“
Hallo Paula O.,
wir können den Sachverhalt rechtlich nur beurteilen und daher keine Einschätzung abgegeben. Wenden Sie sich diesbezüglich am besten an eine Polizeidienststelle oder klären Sie das direkt mit einem Anwalt ab.
Ihr Team von anwalt.org
Ich wollte mal fragen, was man bei Facebook-Hetze machen kann? Ich meine ich habe zwar kein facebook oder nur so nen fakeaccount, aber ich nutze das nicht weiter. Jedenfalls wird anscheinend Hetze über mich betrieben und mein Bild missbraucht. Die Kleine von nebenan hat eine Cousine und der Kleinen ihre Mutter sagt mir immer was ihre Tochter auf fb macht. Es nervt mich einfach nur noch, weil ich das gar nicht wissen will. Ich hätte bie der Cousine angeblich einen Autoreifen zerstochen bei oder was am Auto gemacht. Das geht mir langsam zu weit, weil es nicht stimmt. Am Ende kommen die noch auf die Idee, weil sie so ein Gerücht verbreitet haben, mir meine Reifen zu zerstechen. Das möchte ich nicht. Was kann ich gegen diese Hetze machen, obwohl ich den ihre Unterhaltungen nicht sehen kann. Ich kenn noch nichtmal der Kleinen ihren Account. Von der Cousine ja, aber ich hab die blockiert weil sie mich nur beschimpft hat.
Hallo smily,
Sie können die der Internetwache ihres Bundeslandes bzw. Wohnortes melden. Auch bei einer Polizeidienststellen können Sie erfragen, ob eine Anzeige möglich wäre und welche weiteren Schritte eventuelle notwendig sind. Darüber hinaus können Einträge und Nutzer auch an Facebook gemeldet werden. Im Zweifel können Sie auch einen Anwalt konsultieren und mit diesen besprechen, welche Vorgehensweise hier ratsam ist. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern Abend fand ich unter dem Artikel eines Beitrages der BZ über den aktuell grassierenden Antisemitismus den Kommentar einer Dame: „Dreckige Juden“.
Dies erfüllt, meines laienhaften Verständnisses, den Tatbestand der Volksverhätzung ( § 130 StGB).
Würde ich diesen Kommentar jetzt bei einer Internetwache melden und via Screenshots belegen; mit was kann ich als „Anzeigensteller“ rechnen ? Würde ich bei einer Strafzahlungen etwas von dem Geld sehen ?
Mit freundlichen Grüßen,
A.B.
Hallo Alexander B.;
in der Regel handelt es sich bei eine solchen Anzeige um ein Strafverfahren. Bei einem solchen ist üblicherweise der Staat für die Strafen und die Einnahmen derer verantwortlich. In ein Zivilverfahren, können Sie Schadensersatzansprüche gelten machen, wenn Ihnen persönlich ein Schaden entstanden ist. Da wir den Sachverhalt rechtlich nicht beurteilen dürfen, sollten Sie dies mit einem fachkundigen Anwalt abklären.
Ihr Team von anwalt.org
hallo
ich komme aus BAWÜ und möchte gerne eine aktuelle hassrede von elmar hörig (ehemals swr) melden. leider hat BAWÜ keine internetwache… wohin kann ich mich wenden?
Hallo momo b.,
Sie haben die Möglichkeit das auf der Plattform, auf der veröffentlicht wurde, zu melden. Zudem besteht auch die Möglichkeit das bei der Polizei direkt anzuzeigen.
Ihr Team von anwalt.org
Die Internetwachen bieten keine Möglichkeit zur Anzeige gegen Hasskommentare. In den Formularen werden Angaben zur Tat-Addresse oder der geschädigten Person erbeten. Straftaten im Internet tauchen als Option nicht auf.
Hallo,
ich habe bei Facebook zu einem Artikel über Schwarzafrikaner die sich gegenseitig verletzt haben den Kommentar geäußert “ sollen sie sich selbst ausrotten“ .
Das hat anscheinend irgend jemanden nicht gefallen. Darum habe ich jetzt eine Vorladung bei der Polizei erhalten. Wegen Aufforderung zu Straftaten über das Internet.
Welche Konsequenzen muss ich erwarten??? Oder wie soll ich mich verhalten???
Hallo Denny,
wir können pauschal nicht sagen, ob Ihnen eine Strafe droht oder wie hoch diese ausfallen würde. Dies ist immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Sowohl Geldstrafen- also auch Freiheitsstrafen sind möglich. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, empfehlen wir Ihnen einen Anwalt zu konsultieren.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag!
Ich habe mal unter einen „Bild“ Artikel irgendwas mit „ScheißBild-von dummen geschrieben für dumme“ geschrieben. Kommentar wurde gelöscht. Muss ich mit Konsequenzen rechnen?
mfg
Hallo Marvin,
bitte haben Sie Verständnis, dass wir dies rechtlich nicht beurteilen können. In diesem Fall greifen die AGB des Seitenanbieters. In der Regel kann es mit der Löschung erledigt sein. Anderen Nutzer steht es jedoch frei eine Anzeige zu stellen, dann obliegt es den Behörden, ob sie dies verfolgen oder nicht.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
Guten Tag,
habe versucht bei Google die Sperrung eines Profils zu bewirken, dies wurde aber komplett ignoriert.
Es handelt sich dabei um folgendes Google+ Profil:
[aus datenschutzrechtlichen Gründen editiert]
Er nennt sich [aus datenschutzrechtlichen Gründen editiert] und seine Posts sprechen für sich. Die Beantragung einer Löschung seines Profils, wurde von Google vollkommen ignoriert.
In einigen, jüngst veröffentlichen Postings erfreut er sich über die Tote Frau, die von einem Nazi bei einer Demo in den USA getötet wurde, dann zitiert er in anderen Post Adolf Hitler. Dann kommt wiederum sowas hier:
[aus datenschutzrechtlichen Gründen editiert]
Da Google es nicht für nötig hält sowas zu löschen, zumal die Person bereits 72 Follower hat, würde ich nun gerne entsprechende Schritte einleiten. Hoffe jemand kann mir weitere Tipps dazu geben
Beste Grüße
Hallo Lilly,
wenn bestimmte Äußerungen volksverhetzend sind, können Sie eine Anzeige bei der Polizei vornehmen.
Ihr Team von anwalt.org
Moin moin, werden diese Hetze-/Hasskommentare oder Verbreitung von Zeitungen mit solchen Kommentaren von Amtswegen verfolgt?
Hallo Alex B,
in der Regel ist für eine Verfolgung eine Anzeige notwendig. Dies geschieht also nur auf Antrag.
Ihr Team von anwalt.org
Welche Rolle spielt dabei der Sitz des Unternehmens, das das soziale Netzwerk betreibt? Ist es schwieriger, jemanden für eine Äußerung auf Vkontakte zu belangen als auf StudiVZ (wenn es das denn noch gäbe)?
Hallo Annabelle,
es spielt insofern eine Rolle, als dass bei einem deutschen Unternehmen deutsches Recht Anwendung findet, was eine Ahndung von einschlägigen Tatbeständen in der Regel erleichtert. Gänzlich ausgeschlossen muss eine Strafverfolgung bei ausländischen Unternehmen mithin nicht sein.
Ihr Team von anwalt.org
Vielen herzlichen Dank! Das ist wirklich hilfreich.
Mit besten Grüßen
Annabelle
Vielleicht haben Sie in den vergangenen Tagen von den Vorkommnissen um den YouTuber „ItsMertTV“ alias „Mert“ gehört. Dieser hat in einem fast 15 Minütigen Video gegen Schwule und Transsexuelle gehetzt. Aussagen wie „Das ist unnatürlich, Schwule sind keine Menschen“ und, Zitat: „Diese ganzen kleinen Schwuchteln und Transen-Fotzen da draussen sollen sich verpissen“ sind nur Ausschnitte einer 15 Minütigen Hassrede gegen Menschen anderer Sexualität. Obwohl das Video inzwischen von YouTube entfernt worden ist (es wurde aber haufenweise von anderen Leuten erneut hochgeladen), möchten ich und einige andere Leute Anzeige gegen diesen YouTuber erstatten. Was hat man da für Möglichkeiten?
Hallo Nicolas,
ob hier die Voraussetzungen für eine strafrechtliche Abzeige bei der Polizei oder bei Gericht vorliegen, kann nur ein Anwalt richtig beurteilen. Diese kann Sie auch entsprechend beraten, wo Sie diese Anzeige einreichen müssen, bwz. im welchem Land dies geschehen muss.
Ihr Team von anwalt.org
Kann man auch in fremdsprachen gemachten Hasskommentare plus Anschuldigungen zur Anzeige erbringen? Wenn ja, was sind die Folgen?
Hallo Nisa,
ob die Voraussetzungen einer strafrechtlichen Anzeige im Einzelfall vorliegen, kann nur ein Anwalt beurteilen.
Wird eine Anzeige erstattet, wird üblicherweise ein Ermittlungsverfahren gegen den Täter eröffnet.
Ihr Team von anwalt.org
Dem ist leider häufig nicht so. Ich habe mehrere entsprechende Anzeigen geschrieben, die gegen Flüchtige zu Hass- und körperl. Gewalt- etc. aufgerufen haben. Die Staatsanwaltschaft gab „keine Folge“……teilweise nhahnebüchene Begründungen…..1 Soldat postete in Uniform volksverhetzende Kommentare, trotzdem kein Folge….dieselbe StA hat auch die „Calwer Sondereinheit“ vor Strafverfolgung geschützt!!!Der Leiter der StA ist „Dozent für Verfassungsrecht“- hahaha- an der TÜ Hochschule“ und war federführend in der „durchgestrichene Hakenkreuze“ Verfolgung der Stgt. StA-GenStA-OLG Stgt. und Justizministerium BW in 2003 bis 2007!!!
So sieht leider die deutsche Realität aus!