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FAQ: Hasskommentare
Es handelt sich dabei um einen Kommentar im Internet, der darauf ausgerichtet ist, den Hass gegenüber einer anderen Person zum Ausdruck zu bringen und diese zu beleidigen.
Sie können einen Hasskommentar zur Anzeige bringen. Hier lesen Sie, welche Tatbestände erfüllt sein können.
Ein Hasskommentar kann beispielsweise den Straftatbestand der Beleidigung erfüllen. Grundsätzlich werden Straftaten mit einer Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert.
Die sogenannte „Flüchtlingskrise“ hat in Deutschland zu extremen Verhaltensweisen mancher Bürger geführt. Ein signifikanter Anstieg von Beleidigungen und Hetze im Internet – insbesondere auf Facebook – ist zu vermerken.
Prominent wurde das Thema mit einer Veröffentlichung von Hasskommentaren aus Facebook durch die Zeitung Bild.
Doch Hassreden im Internet müssen nicht hingenommen werden: Betroffenen und Opfern steht eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, um gegen die Verfasser solcher Kommentare vorzugehen. Eine Reihe von Urteilen bestätigt, dass Hasskommentare auf Facebook und Co. zu teuren Strafen führen.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Folgen die Verbreitung von Hass im Netz in Deutschland nach sich ziehen kann.
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- Wann genau handelt es sich um Hasskommentare?
- Welche Strafen können auf die Kommentatoren zukommen?
- Wie können Sie sich gegen Hasskommentare zur Wehr setzen?
Was macht bei Facebook Hasskommentare aus?
Auch wenn der niedergeschriebene Hass im Netz insbesondere durch die Ablehnung von Flüchtlingen in den Fokus der breiten Gesellschaft geriet, beschränken sich Hasskommentare nicht auf dieses Thema.
Je nach Formulierung des Kommentars können Opfer wegen verschiedenen Tatbeständen des Strafrechts gegen die Verfasser der Kommentare vorgehen.
Im Folgenden finden Sie die häufigsten Straftaten im Internet, welche zu einer Anzeige führen.
Diese Tatbestände können vorliegen
Am häufigsten begehen Verfasser von Hassreden den Tatbestand der Beleidigung. Das Internet vermittelt Vielen an dieser Stelle ein Anonymitätseindruck, weshalb persönlich angreifende Texte veröffentlicht werden.
Mittels einer IP-Rückverfolgung oder der Mitarbeit der Webseitenbetreiber – etwa von Facebook – ist die vermeintliche Anonymität schnell passé und der Täter ermittelt.
Eine Anzeige wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder zu Strafzahlungen führen.
Beispiel: Ein Facebook-Nutzer schrieb:
Er wurde wegen Beleidigung zu einer Strafe von 1200 Euro verurteilt.
Volksverhetzung in Hasskommentaren auf Facebook und Co.
Insbesondere im Zusammenhang mit Asylbewerbern richten sich Hasskommentare oftmals gegen einen gesamten Bevölkerungsteil. Meist wird in diesen Fällen eine Volksverhetzung begangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert Volksverletzung als einen Angriff auf die Menschenwürde einer gesamten Gruppe, bei welchem die Betroffenen als unterwertige Wesen behandelt werden.
Die Strafen hierfür sind höher als bei einer Beleidigung: Bis zu fünf Jahre Haft oder ein entsprechend hohes Strafgeld sind fällig!
Beispiel: In einer Facebook-Gruppe, in welcher zu Sachspenden für Asylbewerber aufgerufen wird, schrieb ein Nutzer:
Er wurde wegen Volksverhetzung zu einer Strafe von 7.500 Euro verurteilt.
Wenn Kommentare zu Straftaten aufrufen
Ebenfalls ein häufiges Vergehen im Internet ist die öffentliche Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 StGB. Ärgert sich beispielsweise jemand besonders über seinen Nachbarn und veröffentlicht dessen Adresse mit der Bitte, denjenigen zu verprügeln, liegt der Tatbestand vor.
Insbesondere Personen des öffentlichen Lebens sind Ziele dieser besonderen Hasskommentare.
Beispiel:
Hohe Strafgelder oder sogar Haft: Hasskommentare werden vor Gericht nicht geduldet
Insbesondere auf der Social-Media-Plattform Facebook sind Hasskommentare keine Seltenheit.
Die Netzwerkbetreiber richteten Anfang 2016 auf Drängen der Politik und der Gesellschaft zusätzliche Kontrollen ein, um die entsprechenden Kommentare schneller zu löschen.
Nichtsdestotrotz landen immer wieder Anzeigen wegen Beleidigung, Volksverhetzung oder weiterer Straftaten im Internet bei den Amtsgerichten. Diese gehen meist streng mit den Verfassern der Hassreden um.
So wehren Sie sich gegen Hasskommentare im Internet
Viele Bundesländer haben sogenannte „Internetwachen“ eingerichtet, bei welchen Betroffene online Anzeige erstatten können. Dies können Sie als Zeuge oder als Opfer vornehmen. Die angezeigten Straftaten beschränken sich nicht auf das Internet – je nach Bundesland können Sie vorab eine Auswahl vornehmen.
Informationen zur gemeldeten Straftat sowie Ihre eigenen Personendaten werden gefordert. Die ermittelnde Stelle muss die Möglichkeit haben, Sie zu kontaktieren, um nähere Informationen zu bekommen.
Hier finden Sie die Internetwache für Ihr Bundesland:
Bei Facebook Hasskommentare melden
Möchten Sie nicht gerichtlich gegen einen Hasskommentar vorgehen, können Sie den Betreibern von Facebook den entsprechenden Kommentar melden und eine umgehende Entfernung verlangen.
Wird auf die Aufforderung seitens Facebook nicht reagiert, bleibt der Weg zu Anzeige immer noch offen.
Auch zivilrechtliche Ansprüche gegen den Verfasser und in bestimmten Fällen gegen Facebook wegen der Hasskommentare sind möglich.
Bringt überhaupt nichts, der Hass wird einfach wieder in nicht-überwachbare, bzw. private Bereiche verschwinden.
Hallo,
Ich hab gestern, jemandem bei FB geschrieben, das er sich vor einem Zug oder von einer Brücke schmeißen soll. Ist so etwas strafbar?
Hallo, vielen Dank für die vielen Infos. Ich habe noch eine Frage, bitte.
Ich bin auf einer öffentlichen Facebook-Seite auf Kommentare gestoßen, in einem Fall beleidigend, in einem anderen evtl. auch Ankündigung Straftat (unklarer Fall laut Polizei – im Gesamten nicht gegen mich gerichtet zur Info). Da ich keinen Account bei Facebook habe, habe ich es per Email an die einzig auffindbare versucht und lediglich eine Antwort erhalten mit einer Anleitung zur Meldung – wozu ich wieder einen Account bräuchte.
Ist es in Ordnung, dass die Betreibende der Seite keine Möglichkeit bietet eine Meldung vorzunehmen bei einer öffentlichen Seite für nichtangemeldete Webseitenbesucher (in den Hinweisen steht, „bitte einen Freund“)? Das kann ich mir nicht vorstellen, da es sich um einen öffentlich sichtbaren Bereich handelt und frage mich, an wen man sich hierzu wenden müsste?
Gut zu wissen, dass Betroffenen und Opfern eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung steht, um gegen die Verfasser solcher Kommentare vorzugehen. Wenn alle Stricke reißen könnte man sich also beispielsweise an einen Fachanwalt für Opferschutz wenden, nehme ich mal an. Der müsste sich mit Shitstorms und Hasskommentaren ja auch auskennen.
Vielen Dank für diesen Beitrag zu Facebook Hasskommentaren. Gut zu wissen, dass man sich an einen Rechtsanwalt für Persönlichkeitsrecht wenden kann. Ich habe diverse Kommentare entdeckt, die ich als strafrechtlich relevant einstufen würde und möchte mich nun dagegen wehren.
Ich habe nichts gefunden dass eine Bestrahlung meiner Person Tag und Nacht begründen oder rechtfertigen würde.
Ich und eine andere Person haben gestern bei Facebook auf einer harmlosen Seite (Küchenrezepte) von einem Teilnehmer die Antwort „Lass ‚ einfach deine dreckigen Kommentare zu den Posts, du Arschficker!!!“ bekommen. Zusätzlich schrieb er in einem Satz „…Lutscher und Hinterlader, wie du es bist“. Ich sah auf seine Seite und entdeckte dort rechtsextreme Inhalte, u. a. postet er die Seite von „Widerstand Deutsches Reich“ = „….Hand in Hand gegen die Politiker und ihre Helfer“ (womit die heutige Regierung gemeint ist). Eine weitere Seite zeigt ein Foto der Anklagebank im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess von 1945, als Angeklagte (Fotomontage) Bundeskanzlerin Merkel, Bundespräs. Steinmeier und weitere sechs bekannte Bundespolitiker. Seine Überschrift: „Hoffentlich nicht nur ein Traum“. All die von mir geschilderten Dinge / Kommentare habe ich fotografiert und kann ich Ihnen per E-Mail senden. Bitte schreiben Sie mir, an wen ich die Inhalte zur Überprüfung der Strafbarkeit senden kann bzw. was ich wegen der anfangs geschilderten schweren Beleidigung unternehmen kann / an wen ich mich wenden kann.
Gesetz dem Fall, dass es Trollseiten gibt die im Internet massiv Cybermobbing mitunter unter Androhung körperlicher Übel betreiben, ist es ja denkbar, dass diese Seiten anonym geführt werden und weder Administratoren noch Autoren kennzeichnen. Nach einiger Zeit ist es absehbar, dass ein solches Verhalten zu einer Eskalation des Gemobbten oder Dritter führt. Kann diese Seite dann wegen Beleidigung klagen und Strafanzeige erstatten oder steht es dieser im Endeffekt nicht zu? Denn das würde ja Tür und Tor öffnen, dass man mittels Mobbing über anonyme Seiten das Ziel aus der Reserve lockt. Meiner Auffassung nach kann man nur jemanden beleidigen der nicht in einem anonymen, provozierenden Kollektiv „mitschwimmt“ und die Beleidigung einer hinreichendne Individualisierung bedarf. Es wäre ja äußerst kurios wenn sich jemand gegen die Seite(nicht gegen den AUtor) äußert nun mit etwaigen Anzeigen von Personen konfrontiert sehen muss , die sich hinter der Anonymität versteckt haben.
Guten Tag, auf einer Webseite, wo es um Bikerlärm geht, hat ein User gepostet, dass er vorschlägt, den Bikern die Ventile aus den Reifen auszudrehen und diese zudem aus Gaststätten hinauszuwerfen. Zwar hat er in weiteren Postings das alles relativiert, sich mittlerweile offiziell dafür entschuldigt und geschrieben, dass es nie seine Absicht war, jemandem zu schaden. Trotzdem möchten wir ihn nicht so einfach davon kommen lassen. Welche Möglichkeiten haben wir, diese Person strafrechtlich und/oder zivilrechtlich zu belangen? Hat das überhaupt Aussicht auf Erfolg?
Schöne Grüße
R.Schäffel
Dass die sogenannte „Flüchtlingskrise“ in Deutschland zu extremen Verhaltensweisen mancher Bürger geführt hat, habe ich mitbekommen. Ich dachte allerdings nicht, dass es irgendwann so weit geht, dass Menschen zur Gewalt aufrufen. Ich überlege einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.