FAQ: Erklärungserwerb
Ein Erklärungserwerb bezeichnet die Erklärung zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft für Personen mit deutscher Abstammung. Es handelt sich nicht um eine Einbürgerung im eigentlichen Sinn. Genauere Informationen dazu finden Sie hier.
Sie müssen innerhalb von 10 Jahren nach dem Inkrafttreten des modernisierten Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27. Juni 2024 den Antrag für den Erklärungserwerb beim Bundesverwaltungsamt einreichen.
Für einen solchen Erwerb müssen bestimmte Voraussetzungen nach § 5 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) erfüllt sein. Welche Gründe einem Erklärungserwerb entgegenstehen können, haben wir hier zusammengefasst.
Inhalt
Was ist ein Erklärungserwerb?
Ein Erklärungserwerb ist eine weitere Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. In diesem Fall können Antragsteller durch eine Erklärung deutsche Staatsbürger werden. Um dies zu erreichen, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Grundsätzlich zielt ein Erklärungserwerb darauf ab, den rechtmäßigen Anspruch eines Antragstellers auf Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit wiederherzustellen. Das ist beispielsweise dann möglich, wenn Personen durch diskriminierende Vorschriften die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben oder erst gar nicht erhalten konnten. Mit dem Erklärungserwerb soll diese Ungleichbehandlung behoben werden.
Bei einem Erklärungserwerb handelt es sich um keine Einbürgerung im klassischen Sinne. Die betroffenen Personen müssen daher einen gesonderten Antrag stellen (bzw. eine Erklärung abgeben). Diese Erklärung wird dann vom Bundesverwaltungsamt überprüft. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, stellt das Amt eine Urkunde für den Erklärungserwerb mit Datum aus.
Voraussetzungen für den Erklärungserwerb nach § 5 StAG
Um den Anspruch darzulegen, sind der Erklärung entsprechende Nachweise beizufügen, wie beispielsweise die Geburts- und Heiratsurkunden der Eltern. Die rechtliche Grundlage für den Erklärungserwerb bildet unter anderem § 5 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).
Demnach ist die deutsche Staatsangehörigkeit mittels Erklärungserwerb für einen bestimmten Personenkreis möglich. Das sind Personen, die nach dem 23.05.1949 (Inkrafttreten des Grundgesetzes) geboren wurden und folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Kinder eines deutschen Elternteils, die durch Geburt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben,
2. Kinder einer Mutter, die vor der Kindesgeburt durch Eheschließung mit einem Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat,
3. Kinder, die ihre durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit durch eine von einem Ausländer bewirkte und nach den deutschen Gesetzen wirksame Legitimation verloren haben, und
4. Abkömmlinge der Kinder nach Nummer 1 bis 3
Ausschlussgründe für den Erklärungserwerb
In § 5 StAG ist zudem auch definiert, wann kein Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft per Erklärungserwerb besteht. Folgende Personen können einen solchen nicht geltend machen:
- Staatsangehörigkeit ging durch etwaige Umstände wieder verloren
- im Ausland geborene Kinder, deren Eltern oder deutsches Elternteil nach 31.12.1999 im Ausland geboren wurden und innerhalb eines Jahres kein Antrag auf eine deutsche Geburtsurkunde gestellt wurde
- verurteilte Straftäter bei Freiheitsstrafen ab zwei Jahren
- Personen, die als Sicherheitsrisiko gelten (nach § 11 StAG, Bsp.: Mitglieder terroristischer Vereinigungen)
Kosten und Frist für den Erklärungserwerb
Entstehen Kosten für den Erklärungserwerb? Der Antrag auf “Erklärung zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft“ ist gebührenfrei. Ob Kosten für etwaige Nachweise oder Urkunden entstehen, ist vom Einzelfall abhängig.
Welche Fristen sind für den Antrag von Bedeutung? Laut § 5 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) muss die Erklärung für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft, zwingend innerhalb von 10 Jahren (spätestens bis zum 19.08.2031) nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, beim Bundesverwaltungsamt eingehen.
Nach dem Verstreichen dieser Frist ist der Erklärungserwerb nicht mehr möglich. Daher sollten Sie frühzeitig die benötigten Unterlagen zusammensuchen, falls Sie oder Ihre Angehörigen einen Erklärungserwerb geltend machen wollen.