Wer zahlt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, die Beerdigungskosten?

Wer trägt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, eigentlich die Beerdigungskosten?
Wer trägt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, eigentlich die Beerdigungskosten?

Nach Paragraph 1968 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt für Erben die Kostentragungspflicht bezüglich der Bestattungskosten des verstorbenen Erblassers. Das ergibt sich grundlegend daraus, dass die Nachlassempfänger neben dem Vermögen des Erblassers auch dessen Nachlassverbindlichkeiten im Rahmen der Erbschaft übernehmen und dafür haften – die Kosten also tragen müssen.

Die Beerdigungskosten fallen als zusätzliche Schuldenbelastung in die Erbschaft hinein und müssen dementsprechend von den Erben getragen werden. Die Tilgung kann zunächst aus dem Nachlass erfolgen. Genügt dieser nicht, ermöglicht die Erbenhaftung auch die Heranziehung von Eigenvermögen der Erben.

Doch was geschieht eigentlich, wenn keine Erben vorhanden sind, weil alle Erbberechtigten das Erbe ausschlagen? Wer zahlt für die Beerdigung, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

➥ Literatur zum Thema Erbrecht

FAQ: Beerdigungskosten bei Erbausschlagung

Wer muss die Beerdigungskosten zahlen?

Grundsätzlich muss gemäß Erbrecht der Erbe für die Beerdigungskosten aufkommen, wenn dieser zahlungsfähig ist.

Erbe ausgeschlagen: Wann muss ich trotzdem die Beerdigung bezahlen?

Auch wenn Sie das Erbe ausschlagen, müssen Sie ggf. im Rahmen der Unterhaltspflicht für das Erbe aufkommen. Da betrifft alle Angehörigen bis zu den entfernten Verwandten dritten Grades.

Wann muss der Staat die Beerdigung bezahlen?

Die jeweilige Gemeinde muss die Beerdigungskosten übernehmen, wenn der Verstorbene keine Erben oder Angehörigen hat, die zahlungsfähig sind.

Wer zahlt die Beerdigung bei Erbausschlagung?

In Fällen der Ausschlagung muss zunächst zwischen zwei Optionen unterschieden werden:

Wer muss, wenn die Erben das Erbe ausschlagen, die Beerdigung bezahlen? Nicht automatisch der Staat!
Wer muss, wenn Sie das Erbe ausschlagen, die Beerdigung bezahlen? Nicht immer der Staat!
  1. Nur ein Erbberechtigter will das Erbe ausschlagen: Die Beerdigungskosten tragen in diesem Falle die anderen Erben, die die Erbschaft angenommen haben – bei mehreren die Erbengemeinschaft. Die Kosten können auch zunächst mit der Erbmasse getilgt werden.
  2. Alle Erbberechtigten wollen das Erbe ausschlagen oder es sind aus anderen Gründen keine Erben vorhanden: In diesem Fall geht in letzter Konsequenz die Erbschaft auf den Staat über (= Fiskalerbschaft). Der Fiskus kann als einziger in der gesetzlichen Erbfolge nicht die Erbausschlagung bestimmen. Die Bestattungskosten muss er aber nicht automatisch tragen.

Wer zahlt die Bestattungskosten bei Erbausschlagung und finaler Fiskalerbschaft?

Haben alle Berechtigten das Erbe ausgeschlagen, sind die Beerdigungskosten nicht in jedem Fall auch vom Staat zu tragen. Zunächst gilt hier laut Erbrecht eine Nachlassbeschränkung, d.h. der Fiskus haftet gegenüber den Gläubigern des Erblassers nur mit der hinterlassenen Erbschaft, nicht für darüber hinausgehende Kosten.

Die Gemeinde kann die Beerdigung zunächst zwar beauftragen und die Kosten aus der Erbschaft entnehmen. Es besteht aber die Möglichkeit, das Geld von den potentiell Erbberechtigten zurückzuholen – auch wenn diese das Erbe ausgeschlagen haben. Die Beerdigungskosten sind nämlich auch im Rahmen der Unterhaltspflicht zu betrachten:

Wenn Sie das Erbe ausschlagen, sind die Beerdigungskosten demnach auch dann von Ihnen zu tragen, wenn Sie gegenüber dem Erblasser zum Unterhalt verpflichtet waren oder gewesen wären. Dies ergibt sich aus der Bestattungspflicht.

➥ Literatur zum Thema Erbrecht

Bestattungspflicht: Wer zahlt die Beerdigungskosten, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

Erbe ausschlagen? Die Bestattungskosten müssen Sie mitunter dennoch tragen.
Erbe ausschlagen? Die Bestattungskosten müssen Sie mitunter dennoch tragen.

Die Bundesländer regeln in eigenen Bestattungsgesetzen, welche Personen zur Bestattung der Verstorbenen verpflichtet sind.

Auch wenn hier von Bundesland zu Bundesland einzelne Unterschiede gegeben sind, orientiert sich die Reihenfolge, nach der sich die Bestattungspflicht richtet, regelmäßig an der abgestuften Unterhaltspflicht.

Sind keine (zahlungsfähigen) Erben vorhanden, geht die Kostentragungspflicht auf folgende Personen über (in absteigender Reihenfolge):

  1. Ehepartner/eingetragener Lebenspartner
  2. Kinder
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. nicht angeheirateter Partner
  6. andere Sorgeberechtigte
  7. Großeltern
  8. Enkelkinder
  9. entferntere Verwandte (bis 3. Grades)

Wenn zum Beispiel all diese Personen das Erbe ausschlagen, sind die Beerdigungskosten zunächst von dem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner zu zahlen, der auch vorrangig zum Unterhalt gegenüber dem Erblasser verpflichtet war.

Verfügt dieser nicht über ausreichende finanzielle Mittel, gehen bei Erbausschlagung die Beerdigungskosten auf die Kinder des Verstorbenen über. Können auch diese die Summen nicht aufbringen, geht die Schuld auf die Eltern, hiernach auf die Geschwister des Erblassers über usf.

Erbe abschließend ausgeschlagen: Wer zahlt für die Beerdigung?

Bestattungskosten: Wurde das Erbe ausgeschlagen, übernimmt erst in letzter Konsequenz der Staat!
Bestattungskosten: Wurde das Erbe ausgeschlagen, übernimmt erst in letzter Konsequenz der Staat!

Wenn alle Erbberechtigten das Erbe ausschlagen und die Beerdigungskosten aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht entrichten können, tritt in letzter Konsequenz der Fiskus für die Kosten ein. Dann geht nicht nur die Erbschaft an das Land bzw. die Gemeinde über, sondern auch die Beerdigungskosten.

Reicht der Nachlass für die Begleichung der Rechnung nicht aus, kann die Behörde eine sogenannte Sozialbestattung in Auftrag geben. Die Kosten für diese Bestattungsform sind sehr gering, die Beisetzung ist einfach gehalten.

Fazit: Wer zahlt die Beerdigung, wenn man das Erbe ausschlägt?

Wenn Personen das Erbe ausschlagen, sind die Beerdigungskosten also nicht automatisch auch davon berührt. Die Pflicht, die Kosten zu tragen, geht auf folgende Personen über:

  1. Sind andere Erben vorhanden, müssen diese die Beerdigungskosten tragen.
  2. Sind keine anderen Erben vorhanden bzw. sind diese nicht zahlungsfähig, müssen die Angehörigen des Verstorbenen eintreten – entsprechend der Unterhaltsrangfolge.
  3. Sind weder (zahlungsfähige) Erben noch (zahlungsfähige) Angehörige vorhanden, trägt in letzter Konsequenz die Gemeinde die Beerdigungskosten – entweder aus dem Nachlass beglichen oder darüber hinausgehend (Sozialbestattung).

Weiterführende Literatur zum Thema

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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

Bildnachweise

174 Gedanken zu „Wer zahlt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, die Beerdigungskosten?

  1. Ursula S

    Mein Mann ist am 30.7.2024 verstorben,wir lebten schon 2einhalb Jahre getrennt,Sein Sohn aus erster Ehe hatte alle Vollmachten. über den Tod hinaus,
    Jetzt soll ich die Beerdigung bezahlen.mit der Begründung ich bekäme ja die ,3Monatsrente
    würde nicht gefragt,wie und wo er beerdigt wird,jetzt verlangt er die Kosten von mir ,sonst geht er gerichtlich gegen mich vor,
    sind 6 Kinder,
    muss ich jetzt die Kosten übernehmen

  2. Elke

    Mein Mann ist im Juni verstorben. Wir besitzen eine Immobilie, haben 3 erw. Kinder. Leider ist kein Testament vorhanden. Meine Kinder würden erstmal auf ihr Erbe vom Vater warten bis auch ich verstorben bin. Geht das?

  3. Jette

    Hallo, von meinem minderjährigen Sohn ist der Vater verstorben, von welchem ich schon über 11 Jahre getrennt lebe. Wir waren auch nie verheiratet. Nun bekam ich über Dritte Bescheid über sein Ableben ( Freund des Verstorbenen). Wir sind gerade dabei das Erbe ( hohe Schulden ) für meinen Sohn auszuschlagen, inkl. Genehmigung des Familienamts. Die Geschwister des Verstorbenen werden auch das Erbe ausschlagen. Ebenso möchte keiner die Bestattungs- und Beerdigungskosten tragen. Die Eltern des Verstorbenen gibt es auch nicht mehr.
    Da mein minderjähriger Sohn ja mittellos ist, dürfte der Staat eigentlich nicht verlangen, dass er für die Beerdigung aufkommen muss. Sehe ich das richtig? Die Geschwister sind allerdings berufstätig, haben somit ein regelmäßiges Einkommen. Diese hoffen aber auf eine Sozialbestattung. Dies finde ich schon sehr traurig.

  4. HM

    Hallo sehr geehrter RA,

    ich bin alleiniger Erbe und Hausbesitzer und habe kein Einkommen weder durch Sozialleistungen

    noch durch eine sozialversicherungspflichtige Arbeit.

    Ich habe jeden Monat viele Rechnungen als Hausbesitzer und auch Autobesitzer.

    Zu dem lebe ich von wenig Ersparnisse und Alleine im Haus. Niemand unterstützt mich finanziell.

    Nun ist es so das eine Verwandte die Bestattung der Verstorbenen Person in Auftrag gegeben hat.

    Die Verwandte hat mir kein Trauergeld gegeben und fordert mich laut BGB auf die Bestattungskosten

    zu bezahlen.

    da ich in der Bestattungskosten-Pflicht bin und sonst einen gerichtlich Mahn-Bescheid erhalte.

    Aus meiner Sicht bin ich nicht zahlungsfähig da ich jeden Monat kein Einkommen habe.

    Zu dem ist die Verwandte Pflicht-Anteilsberechtigt und muss aus meiner Sicht deswegen eigentlich selbst

    einen prozentualen Anteil der Bestattungskosten an das Bestattungsinstitut bezahlen.

    Ist das korrekt und muss ich zu dem Steuern an das Finanzamt bezahlen da ich kein Einkommen habe ?

    Ich weiß nicht mehr weiter, und Bitte um zügige Antwort !

  5. wolf

    hallo guten tag
    meine frage an sie ist folgend ,habe uns ein familiengrab baumgrab gekauft ,möchte nach meinen ableben ,neben meine frau ins baumgrab.unser sohn ,ist ständig pleite,er schlägt unser erbe eh aus,geldmangel chronisch, sein genauer standort ist aber auch nicht bekannt,wie kann mir mein letzter wunsch zu meiner frau dazu zukommen erfüllt werden,hinterlasse eine kleinere menge bargeld auf konto ,nicht das unser sohn geld abräumt und alles ander schlägt er aus,das doppelgrab baumgrab ist aber bezahlt

    danke

  6. Iris

    Sehr geehrte Damen und Herrn
    Mein Mann ist am 15.4.2022 verstorben. Ende April habe ich seine Rente abgehoben ,da ich sie mir für die Beerdigung beiseite gelegt habe .
    Jetzt will die Sparkasse das Geld zurück haben da er noch Pfändungen drauf hatte ,(Er hatte ein P-Konto).Mit anderen Gläubigern habe ich schon gesprochen das er verstorben ist .
    Was soll ich jetzt tun ?? Das Geld is für die Beerdigung drauf gegangen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Iris

  7. Isolde

    Meine Schwester ist verstorben ich habe das Erbe ausgeschlagen ich habe 270 € Rente und lebe praktisch von meinem Mann muss mein Mann die Beerdigung meiner Schwester bezahlen?

    1. Birgit O

      Hallo mein Bruder ist im Juli 2022 verstorben er wurde tot in seiner Wohnung gefunden und die Stadt hat ihn einfach verbrannt und die kosten uns überlassen
      Durch das Schreiben vom Gericht haben wir erfahren das seine leibliche Tochter das Erbe ausgeschlagen hat wir haben es auch ausgeschlagen wer übernimmt dir Kosten für die Beerdigung kann mir da jemand helfen wäre nett
      lg Birgit

  8. L.

    Meine Tante ist gestorben und Ihr Bruder hat als nächster Angehöriger das Beerdigungsinstitut beauftragen müssen.
    Alle haben das Erbe ausgeschlagen und nach über einem Jahr wurde eine ehemals Angeheiratete Irgendetwas gefunden, die das Erbe angenommen hat.
    Wie ist das jetzt mit den Beerdigungskosten. Kann man die vei der Erbin geltend machen?
    Vielen Dank!

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