Wer zahlt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, die Beerdigungskosten?

Wer trägt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, eigentlich die Beerdigungskosten?
Wer trägt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, eigentlich die Beerdigungskosten?

Nach Paragraph 1968 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt für Erben die Kostentragungspflicht bezüglich der Bestattungskosten des verstorbenen Erblassers. Das ergibt sich grundlegend daraus, dass die Nachlassempfänger neben dem Vermögen des Erblassers auch dessen Nachlassverbindlichkeiten im Rahmen der Erbschaft übernehmen und dafür haften – die Kosten also tragen müssen.

Die Beerdigungskosten fallen als zusätzliche Schuldenbelastung in die Erbschaft hinein und müssen dementsprechend von den Erben getragen werden. Die Tilgung kann zunächst aus dem Nachlass erfolgen. Genügt dieser nicht, ermöglicht die Erbenhaftung auch die Heranziehung von Eigenvermögen der Erben.

Doch was geschieht eigentlich, wenn keine Erben vorhanden sind, weil alle Erbberechtigten das Erbe ausschlagen? Wer zahlt für die Beerdigung, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

➥ Literatur zum Thema Erbrecht

FAQ: Beerdigungskosten bei Erbausschlagung

Wer muss die Beerdigungskosten zahlen?

Grundsätzlich muss gemäß Erbrecht der Erbe für die Beerdigungskosten aufkommen, wenn dieser zahlungsfähig ist.

Erbe ausgeschlagen: Wann muss ich trotzdem die Beerdigung bezahlen?

Auch wenn Sie das Erbe ausschlagen, müssen Sie ggf. im Rahmen der Unterhaltspflicht für das Erbe aufkommen. Da betrifft alle Angehörigen bis zu den entfernten Verwandten dritten Grades.

Wann muss der Staat die Beerdigung bezahlen?

Die jeweilige Gemeinde muss die Beerdigungskosten übernehmen, wenn der Verstorbene keine Erben oder Angehörigen hat, die zahlungsfähig sind.

Wer zahlt die Beerdigung bei Erbausschlagung?

In Fällen der Ausschlagung muss zunächst zwischen zwei Optionen unterschieden werden:

Wer muss, wenn die Erben das Erbe ausschlagen, die Beerdigung bezahlen? Nicht automatisch der Staat!
Wer muss, wenn Sie das Erbe ausschlagen, die Beerdigung bezahlen? Nicht immer der Staat!
  1. Nur ein Erbberechtigter will das Erbe ausschlagen: Die Beerdigungskosten tragen in diesem Falle die anderen Erben, die die Erbschaft angenommen haben – bei mehreren die Erbengemeinschaft. Die Kosten können auch zunächst mit der Erbmasse getilgt werden.
  2. Alle Erbberechtigten wollen das Erbe ausschlagen oder es sind aus anderen Gründen keine Erben vorhanden: In diesem Fall geht in letzter Konsequenz die Erbschaft auf den Staat über (= Fiskalerbschaft). Der Fiskus kann als einziger in der gesetzlichen Erbfolge nicht die Erbausschlagung bestimmen. Die Bestattungskosten muss er aber nicht automatisch tragen.

Wer zahlt die Bestattungskosten bei Erbausschlagung und finaler Fiskalerbschaft?

Haben alle Berechtigten das Erbe ausgeschlagen, sind die Beerdigungskosten nicht in jedem Fall auch vom Staat zu tragen. Zunächst gilt hier laut Erbrecht eine Nachlassbeschränkung, d.h. der Fiskus haftet gegenüber den Gläubigern des Erblassers nur mit der hinterlassenen Erbschaft, nicht für darüber hinausgehende Kosten.

Die Gemeinde kann die Beerdigung zunächst zwar beauftragen und die Kosten aus der Erbschaft entnehmen. Es besteht aber die Möglichkeit, das Geld von den potentiell Erbberechtigten zurückzuholen – auch wenn diese das Erbe ausgeschlagen haben. Die Beerdigungskosten sind nämlich auch im Rahmen der Unterhaltspflicht zu betrachten:

Wenn Sie das Erbe ausschlagen, sind die Beerdigungskosten demnach auch dann von Ihnen zu tragen, wenn Sie gegenüber dem Erblasser zum Unterhalt verpflichtet waren oder gewesen wären. Dies ergibt sich aus der Bestattungspflicht.

➥ Literatur zum Thema Erbrecht

Bestattungspflicht: Wer zahlt die Beerdigungskosten, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

Erbe ausschlagen? Die Bestattungskosten müssen Sie mitunter dennoch tragen.
Erbe ausschlagen? Die Bestattungskosten müssen Sie mitunter dennoch tragen.

Die Bundesländer regeln in eigenen Bestattungsgesetzen, welche Personen zur Bestattung der Verstorbenen verpflichtet sind.

Auch wenn hier von Bundesland zu Bundesland einzelne Unterschiede gegeben sind, orientiert sich die Reihenfolge, nach der sich die Bestattungspflicht richtet, regelmäßig an der abgestuften Unterhaltspflicht.

Sind keine (zahlungsfähigen) Erben vorhanden, geht die Kostentragungspflicht auf folgende Personen über (in absteigender Reihenfolge):

  1. Ehepartner/eingetragener Lebenspartner
  2. Kinder
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. nicht angeheirateter Partner
  6. andere Sorgeberechtigte
  7. Großeltern
  8. Enkelkinder
  9. entferntere Verwandte (bis 3. Grades)

Wenn zum Beispiel all diese Personen das Erbe ausschlagen, sind die Beerdigungskosten zunächst von dem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner zu zahlen, der auch vorrangig zum Unterhalt gegenüber dem Erblasser verpflichtet war.

Verfügt dieser nicht über ausreichende finanzielle Mittel, gehen bei Erbausschlagung die Beerdigungskosten auf die Kinder des Verstorbenen über. Können auch diese die Summen nicht aufbringen, geht die Schuld auf die Eltern, hiernach auf die Geschwister des Erblassers über usf.

Erbe abschließend ausgeschlagen: Wer zahlt für die Beerdigung?

Bestattungskosten: Wurde das Erbe ausgeschlagen, übernimmt erst in letzter Konsequenz der Staat!
Bestattungskosten: Wurde das Erbe ausgeschlagen, übernimmt erst in letzter Konsequenz der Staat!

Wenn alle Erbberechtigten das Erbe ausschlagen und die Beerdigungskosten aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht entrichten können, tritt in letzter Konsequenz der Fiskus für die Kosten ein. Dann geht nicht nur die Erbschaft an das Land bzw. die Gemeinde über, sondern auch die Beerdigungskosten.

Reicht der Nachlass für die Begleichung der Rechnung nicht aus, kann die Behörde eine sogenannte Sozialbestattung in Auftrag geben. Die Kosten für diese Bestattungsform sind sehr gering, die Beisetzung ist einfach gehalten.

Fazit: Wer zahlt die Beerdigung, wenn man das Erbe ausschlägt?

Wenn Personen das Erbe ausschlagen, sind die Beerdigungskosten also nicht automatisch auch davon berührt. Die Pflicht, die Kosten zu tragen, geht auf folgende Personen über:

  1. Sind andere Erben vorhanden, müssen diese die Beerdigungskosten tragen.
  2. Sind keine anderen Erben vorhanden bzw. sind diese nicht zahlungsfähig, müssen die Angehörigen des Verstorbenen eintreten – entsprechend der Unterhaltsrangfolge.
  3. Sind weder (zahlungsfähige) Erben noch (zahlungsfähige) Angehörige vorhanden, trägt in letzter Konsequenz die Gemeinde die Beerdigungskosten – entweder aus dem Nachlass beglichen oder darüber hinausgehend (Sozialbestattung).

Weiterführende Literatur zum Thema

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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

Bildnachweise

174 Gedanken zu „Wer zahlt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, die Beerdigungskosten?

  1. Heike M

    Ich habe das Erbe meines Vaters ausgeschlagen, das Pflegeheim bekommt noch Geld, aber die Beerdigung müsste auch noch bezahlt werden.
    Was muss ich machen, was kann ich machen?
    Ich bin etwas verzweifelt!

  2. Danny

    Hallo vor kurzem ist meine erzeugerin verstorben mein Bruder und ich hatten über 30 Jahre keinen Kontakt wir worden so gesehen von ihr verstoßen! Wir haben beide das Erbe ausgeschlagen und sollen dennoch jetzt für die Bestattung kosten aufkommen! Müssen wir dafür zahlen ?

  3. Reichardt

    Hallo
    ich habe folgenden Fall, unsere Mutter ist Ende März verstorben. Sie war geschieden und hatte 4 Kinder.
    Ich habe nach langem hin und her die Bestattung beim Bestatter in Auftrag gegeben, da mir vom Ordnungsamt gesagt wurde das ich wahrscheinlich sowieso die Rechnung bekommen würde, da bei meinen 3 Geschwistern derzeit aller Wahrscheinlichkeit nach nichts zu holen wäre. Ich selbst arbeite Vollzeit und habe ein ordentliches Leben mit Haus, Auto usw aufgebaut. 2 Geschwister hingegen wohnen seit einigen Jahren in Berlin was rund 700 km von uns weg ist, der andere hat aktuell einen JVA Aufenthalt abzuleisten und wird gegen Monatsende entlassen. Dieser hat einen Antrag beim Sozialamt gestellt. Bisher habe ich als einzige von uns 4 Kindern das Erbe ausgeschlagen.
    Jedoch werde ich nun die ganzen Rechnungen bekommen… nicht das ich nicht zahlen will, nur denke ich wäre es doch nicht mehr als fair wenn jeder seinen Anteil dazu beiträgt.
    Jedoch haben die 2 die in Berlin leben zwar Anträge beim Sozialamt angefordert, aber bisher noch nichts eingereicht. Die eine lebt mal hier mal dort in dieser Stadt und lebt vom Hartz Geld und der andere arbeitet angeblich würde aber nur ca 1500 € verdienen und würde Vater werden.
    Wenn die beiden in Berlin nun das Erbe nicht ausschlagen, haben sie es ja angenommen. Kann ich dann sagen das die auch die Bestattungskosten zu tragen haben, auch wenn ich denn Auftrag gegeben und dafür unterschrieben habe ? Wie ist da die Rechtslage ?

    1. anwalt.org

      Hallo Reichardt,

      in der Regel muss der Auftraggeber die Kosten übernehmen, auch wenn das Erbe ausgeschlagen wurde. Üblicherweise sind die die Erben für die Bestattungskosten heranzuziehen. Ist dies nicht möglich, werden diese vom Amt getragen, sofern niemand anderes diese trägt. Die Kosten können dann teilweise über die Unterhaltspflicht verlangt werden. Wie sich der Sachverhalt bei Ihnen gestaltet, können wir rechtlich nicht beurteilen. Wenden Sie sich für eine Rechtsberatung am besten an einen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. Ulrich

    Meine Mutter ist im Januar verstorben wir sind 3Erben
    Sie hat kein Vermögen.Die Beerdigungskosten würden
    durch drei geteilt. Wir Brüder haben die Beerdigugskosten
    bezahlt,meine Schwester hat uns über einen Anwalt
    miteilen lassen das sie nicht bezahlen muss da sie keinen Kontakt zu ihr hatte und nicht beim Bestattungsinstitut
    dabei gewesen ist .Müssen wir das so hin nehmen.Wir
    brauchten mal ein Rat.

  5. Martin H.

    Hallo. Mein Vater ist im Januar letzten Jahres verstorben, alle Erben haben das Erbe ausgeschlagen , und meine Mutter hat keinerlei einkommen weil sie nur Hausfrau war. Nun bekommst sie die Große Witwenrente was ja auch nicht das große Geld ist. Ich (Sohn) habe die Beerdigungskosten komplett übernommen um meiner Mutter die last zu nehmen. Nun meine frage, kann ich die Beerdigungskosten beim Finanzamt als Außergewöhnliche Belastung absetzen, obwohl die Rechnung auf meiner Mutter ausgestellt wurde?Mfg

  6. Stephanie W

    Hallo,
    meine Mutter ist vor knapp 2 Wochen verstorben. Meine Eltern waren geschieden und ich habe einen jüngeren Bruder. Sonst sind keine Verwandten vorhanden. Mein Bruder hatte vor etlichen Jahren den Kontakt zu unserer Mutter abgebrochen und weigert sich nun, sich an den Bestattungskosten zu beteiligen. Er strebt die Erbausschlagung an. Meine Mutter hatte aber weder Schulden, noch Vermögen. Lebte vom Sozialamt.
    Fragen: Wenn mein Bruder das Erbe ausschlägt, bleibe ich dann alleine auf den Kosten sitzen? Sollte ich besser auch das Erbe ausschlagen?
    Oder wirkt sich die Erbausschlagung nicht auf die Kostentragungspflicht aus?

    1. anwalt.org

      Hallo Stephanie W,

      durch die Ausschlagung des Erbes verzichten Sie auf alle Rechte und Pflichten. Ist kein Erbe mehr vorhanden, trägt in der Regel die Kommune die Bestattungskosten. Allerdings können Verwandte im Rahmen einer Unterhaltspflicht dennoch herangezogen werden und am Ende Kosten tragen. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Rumpel

    hallo,
    wir haben gerade erfahren, das unsere Oma verstorben ist. Mit dieser Frau haben wir allerdings nichts zu tun, seit über 15 Jahren und auch davor, haben wirkein familiären Kontakt gepflegt.
    Unsere Tante (unsere Mutter ist schon verstorben) hat alles allein geregelt. Oma ist schon beedirgt und selbst wenn wir gewollt hätten, sit jetzt alles ohne uns gelaufen.
    Jetzt ruft die Tante an und droht und hält die Hand auf, sie müsse ja alle Kosten allein tragen.
    Wie verhält sich denn das Recht da? Wir sind alle keine Dukatenscheisse und kommen gerade über die Runden und haben keine Ersparnisse. Sind wir versplichtet unsere Tante bei diesen Kosten zu unterstützen? Als unsere Mutter starb hat uns auch keiner die Beerdigung finanziert. Das haben wir aus Verkäufen von Wohnwagen usw finfanziert.
    Danke

    1. Reichardt

      Ihr habt mit denn Beerdigungskosten eurer Oma nichts zu tun. Dazu ist das Kind eurer Oma, also eure Tante verpflichtet. Scheinbar hat sie denn Auftrag gegeben und dafür nun die Rechnung bekommen.

  8. Carola G.

    Hallo mein Name ist Carola, mein Mann ist am 21.3 2019 verstorben, mein Mann hatte zwei Söhne die das Erbe ausgeschlagen haben, der Bestatter sagte mir das die Söhne trotzdem Zahlen müssen, ich 50 Prozent und die Söhne jeder 25 Prozent, jetzt sagt der Bestatter das ich die ganze Beerdigung tragen muß. Können Sie mir bitte eine Antwort geben??? 0

    1. Reichardt

      Hallo Carola,
      ich weiß nicht ob dir meine Antwort jetzt noch hilft… Normal muss derjenige zahlen der denn Auftrag beim Bestatter gibt und dafür unterschreibt. Alles weitere muss wenn keine anderen Erben da sind im Innenverhältnis geklärt und evtl Zivilrechtlich geregelt werden.

  9. Tanja

    Hallo mein ex Lebensgefährte ist vor 10wochen gestorben da wir 2unerliche Kinder haben 21 und 19jahre haben erbausschlagung gemacht außer seine neue Ehefrau nun meinte sie sie hat ein schreiben bekommen von Sozialamt wegen der Beerdigung kosten die Kinder sollen unterschreiben ob woll er selber kein Unterhalt gezahlt hat meinte sie die Kinder haften mit weil sie ja in Arbeit stehen und mus ich als ex das mit bezahlen .danke im voraus

    1. Reichardt

      Hallo Tanja,

      du als Ex Lebensgefährtin musst da nix unterschreiben und auch nicht zahlen. Aber deine Kinder können (müssen nicht) einen Antrag auf Bestattungskostenbeihilfe beim zuständigen Sozialamt stellen. Je nachdem wie viel deine Kinder verdienen ist es sinnvoll einen Antrag zu stellen. Leider hat dieser Antrag nichts damit zu tun ob der Kindesvater jemals Unterhalt gezahlt hat oder nicht.

  10. Christian

    Hallo erstmal :) Leider ist meine Mutter die Tage verstorben und ich muss die Beerdigung beantragen.. alles woeit gut, da ich aber nicht ganz so viel Verdiene und auch meine Fixkosten sehr hoch sind, muss ich auf dem Sozialamt eine Antrag auf Kostenübernahme stellen… Meine Freundin wohnt auch bei mir und ist leider Arbeitslos, da sie Krank ist und bekommt z.Z Krankengeld! Sie besitzt aber eine Lebensversicherung die ihrem Sohn (nicht meiner) helfen soll, wenn ihr mal was Passiert. Nun meine Reguläre Frage: Muss meine Freundin auch ihre Finanzielle Situation darlegen und muss sie evtl. ihre LV kündigen für eine Frau (meine Mutter) die Sie nicht kannte?

    Vielen Dank schonaml

    1. anwalt.org

      Hallo Christian,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an des Sozialamt. Uns ist eine pauschale Einschätzung nicht möglich.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Sybille

    Hallo,
    dürfen die Kinder die Beerdigung ausrichten (würden diese selbstverständlich auch bezahlen), auch wenn sie das Erbe ausgeschlagen haben?
    Es sind erhebliche Schulden da, daher kann das Erbe nicht angetreten werden, wir Kinder würden aber gern den Wunsch der Mutter auf Beerdigung neben der Grabstätte des Vaters erfüllen.

  12. Laura

    Guten Tag,
    Der Erzeuger meiner Mutter zu dem sie nie Kontakt hatte und der auch nie Unterhalt für seine 3 ehelichen Kinder zahlte und sogar 1974 gerichtlich aussagte dass er nichts mit seinen Kinder zu tun haben möchte ist verstorben. Meine Mutter, sowie ihre Schwester haben das Erbe ausgeschlagen. Die 3. Tochter ist verstorben, und eine weitere uneheliche Tochter ist bekannt zu der wir keinen Kontakt haben.
    Nun erhielt nur meine Mutter einen Brief in dem die Bestattungskosten von ihr zu leisten sind, und das obwohl sie das geringste Einkommen hat und auch nicht in der Lage ist die Kosten zu tragen.
    Auch ich werde das Erbe ausschlagen, habe jedoch noch keinen Brief bezüglich dem Erbe oder sonstiges erhalten.

    Wie ist die Rechtslage in diesem Fall und muss meine Mutter nun für die Kosten aufkommen?

    Freundlicher Gruß, Laura

  13. Nina G.

    Ein Freund ist gerade in der Situation, dass kein Verwandter das Erbe des verstorbenen Großvaters antreten will. Wie ich hier lese, ist die dann geltende Regelung nicht so einfach. Also sollten er und seine Geschwister evtl. Rat bei einem Anwalt für Erbrecht einholen. Danke für die Informationen!

  14. Peter G.

    Guten Tag,
    Mein halb-Bruder ist letztes Jahr gestorben.Wir sind vier halb-Geschwister.Das Amt will nun die Beerdigungskosten von mir.Ich bin Arbeitslos und habe keinerlei Einkommen.
    Ich lebe von dem Geld meiner Frau.Das Amt will nun eine Anerkennung der Schuld von mir und das ich meinen Widerspruch zurück nehme obwohl ich ihnen schrieb das ich kein Einkommen habe und alle Informationen über die anderen Geschwister die ich seit 40 Jahren nicht mehr gesehen habe gegeben habe.Das Amt scheint sich hier voll auf mich zu konzentrieren und macht sich keine Mühe die anderen zu ermitteln.
    Nun zu meiner Frage.
    Wenn ich meinen Widerspruch nicht zurücknehme wird ein Gericht wahrscheinlich zu meinen Ungunsten entscheiden.Ich habe aber nichts.
    Muß die Schuld dann meine Ehefrau begleichen ?

  15. Karo

    Hallo, mein Onkel ist verstorben und nun soll meine Mutter, die seine Schwester ist, die Beerdigungskosten tragen. Wir haben das Erbe ausgeschlagen. er hatte eine RV lebensversicherung/ Sterbeversicherung, die er aber nicht auf einen bestimmten Namen hat festlegen lassen. Nun will diese Versicherung nicht zahlen, weil wir ja das Erbe ausgeschlagen haben, sie wollen den Erbschein den wir ja natürlich nicht haben. Ist das so rechtens?

    Mit den besten Grüßen und vielen Dank für eine hoffentliche Antwort.

  16. Sabine N.

    Hallo,

    mein Vater war hoch verschuldet. Allerdings hatte bei seinem Ableben noch ein Kontoguthaben auf seinem Girokonto von rd. 2000 EUR. Da mein Vater bei der selbigen Hausbank auch einen Kredit von ca. 2000 EUR hatte, hat die Hausbank einfach die Forderungen gegeneinander aufgerechnet.

    Ich habe das Erbe ausgeschlagen.

    Aufgrund der niedersächsischen Bestattungspflicht habe ich die Beerdigungskosten von rd. 4000 EUR aus meinem Vermögen bezahlt.

    Nun stelle ich mir die Frage, ob mir die Bank nicht das Guthaben hätte auszahlen müssen?

    Vielen Dank schon einmal.

    Beste Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Sabine N.,

      rechtlich können wir das Vorgehen der Bank nicht beurteilen. Hier empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Verbraucherschutz oder einem fachkundigen Anwalt in Verbindung zu setzen und den Sachverhalt abzuklären.

      Ihr Team von anwalt.org

    2. Reinhard

      Ist der Bank ihr Recht Schulden mit Guthaben zu verrechnen

  17. Patsy K.

    Guten Tag ich bin Pflegekind gewesen und hab seit ich dreieinhalb bin bei Pflegeeltern gewohnt und habe auch kaum Kontakt bis zum siebten Lebensjahr gehabt. Mein Erzeuger der verstorben ist soll ich dir bestehtungelösten zahlen und um die Bestattung kümmern. Muss ich zahlen obwohl ich seit Jahrzehnten kein Kontakt mehr hatte und ich wegen ihm schon fast drei mal gestorben wenn es nicht die Polizei, Feuerwehr oder die Leute vom Jugendamt gegeben hätte. Auf Antwort freue ich mich

  18. Andrea

    Hallo,

    wir sind 3 Kinder , meine beiden Schwestern leben von Sozialhilfe ,ich nicht.
    Nun ist unser Vater verstorben ( zu dem ich keinen Kontakt hatte ). Alle haben das Erbe ausgeschlagen. Meine Schwester hat beim Bestatter eine Sozialbestattung , plus Extraleistung jetzt unterschrieben ohne mein Wissen. Und reichen jetzt ihre Kosten beim Sozialamt ein. Muss ich auch bezahlen , für etwas was ich nicht beantragt habe?

    1. R. F.

      Das würde mich auch interessieren.

  19. Pascal D.

    Hallo,

    mein Vater ist vor knapp zwei Monaten gestorben. Das Erbe wurde von allen Hinterbliebenen ausgeschlagen.
    Nun ist beim zuständigen Amt von uns drei Söhnen, ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten gestellt worden. Nun ist es so, dass das Amt von uns die Offenlegung der Vermögensverhältnisse, meines Vaters verlangt. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter , ließ der mich Wissen, dass ohne die Unterlagen der Antrag nicht bearbeitet werden kann. Da wir das Erbe ausgeschlagen haben, besteht allerdings kein Recht mehr auf Auskunft bei Sparkasse, Ämtern und Co. Welche Möglichkeiten besitze ich trotzdem an Auskunft zu gelangen?

    Beste Grüße

  20. B.Ferle

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem. Meine Mutter ist verstorben. Alle Erbberechtigten wollen das Erbe ausschlagen. Nun mehr sind Schulden da und auch ein Auto welches aber nicht die kompletten Schulden denkt.
    Wie ist nun der Verfahrensablauf. Darf der Erbschaftsverwalter ( Meine Schwester) das Auto verkaufen und den Erlös der Bank geben?
    Kümmert sich die Bank um den verkauf?
    Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Rückantwort.

    1. Autoglas

      Das interessiert mich auch, darf man fragen wie es ausgegangen ist? VG

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