Wer zahlt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, die Beerdigungskosten?

Wer trägt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, eigentlich die Beerdigungskosten?
Wer trägt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, eigentlich die Beerdigungskosten?

Nach Paragraph 1968 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt für Erben die Kostentragungspflicht bezüglich der Bestattungskosten des verstorbenen Erblassers. Das ergibt sich grundlegend daraus, dass die Nachlassempfänger neben dem Vermögen des Erblassers auch dessen Nachlassverbindlichkeiten im Rahmen der Erbschaft übernehmen und dafür haften – die Kosten also tragen müssen.

Die Beerdigungskosten fallen als zusätzliche Schuldenbelastung in die Erbschaft hinein und müssen dementsprechend von den Erben getragen werden. Die Tilgung kann zunächst aus dem Nachlass erfolgen. Genügt dieser nicht, ermöglicht die Erbenhaftung auch die Heranziehung von Eigenvermögen der Erben.

Doch was geschieht eigentlich, wenn keine Erben vorhanden sind, weil alle Erbberechtigten das Erbe ausschlagen? Wer zahlt für die Beerdigung, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

➥ Literatur zum Thema Erbrecht

FAQ: Beerdigungskosten bei Erbausschlagung

Wer muss die Beerdigungskosten zahlen?

Grundsätzlich muss gemäß Erbrecht der Erbe für die Beerdigungskosten aufkommen, wenn dieser zahlungsfähig ist.

Erbe ausgeschlagen: Wann muss ich trotzdem die Beerdigung bezahlen?

Auch wenn Sie das Erbe ausschlagen, müssen Sie ggf. im Rahmen der Unterhaltspflicht für das Erbe aufkommen. Da betrifft alle Angehörigen bis zu den entfernten Verwandten dritten Grades.

Wann muss der Staat die Beerdigung bezahlen?

Die jeweilige Gemeinde muss die Beerdigungskosten übernehmen, wenn der Verstorbene keine Erben oder Angehörigen hat, die zahlungsfähig sind.

Wer zahlt die Beerdigung bei Erbausschlagung?

In Fällen der Ausschlagung muss zunächst zwischen zwei Optionen unterschieden werden:

Wer muss, wenn die Erben das Erbe ausschlagen, die Beerdigung bezahlen? Nicht automatisch der Staat!
Wer muss, wenn Sie das Erbe ausschlagen, die Beerdigung bezahlen? Nicht immer der Staat!
  1. Nur ein Erbberechtigter will das Erbe ausschlagen: Die Beerdigungskosten tragen in diesem Falle die anderen Erben, die die Erbschaft angenommen haben – bei mehreren die Erbengemeinschaft. Die Kosten können auch zunächst mit der Erbmasse getilgt werden.
  2. Alle Erbberechtigten wollen das Erbe ausschlagen oder es sind aus anderen Gründen keine Erben vorhanden: In diesem Fall geht in letzter Konsequenz die Erbschaft auf den Staat über (= Fiskalerbschaft). Der Fiskus kann als einziger in der gesetzlichen Erbfolge nicht die Erbausschlagung bestimmen. Die Bestattungskosten muss er aber nicht automatisch tragen.

Wer zahlt die Bestattungskosten bei Erbausschlagung und finaler Fiskalerbschaft?

Haben alle Berechtigten das Erbe ausgeschlagen, sind die Beerdigungskosten nicht in jedem Fall auch vom Staat zu tragen. Zunächst gilt hier laut Erbrecht eine Nachlassbeschränkung, d.h. der Fiskus haftet gegenüber den Gläubigern des Erblassers nur mit der hinterlassenen Erbschaft, nicht für darüber hinausgehende Kosten.

Die Gemeinde kann die Beerdigung zunächst zwar beauftragen und die Kosten aus der Erbschaft entnehmen. Es besteht aber die Möglichkeit, das Geld von den potentiell Erbberechtigten zurückzuholen – auch wenn diese das Erbe ausgeschlagen haben. Die Beerdigungskosten sind nämlich auch im Rahmen der Unterhaltspflicht zu betrachten:

Wenn Sie das Erbe ausschlagen, sind die Beerdigungskosten demnach auch dann von Ihnen zu tragen, wenn Sie gegenüber dem Erblasser zum Unterhalt verpflichtet waren oder gewesen wären. Dies ergibt sich aus der Bestattungspflicht.

➥ Literatur zum Thema Erbrecht

Bestattungspflicht: Wer zahlt die Beerdigungskosten, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

Erbe ausschlagen? Die Bestattungskosten müssen Sie mitunter dennoch tragen.
Erbe ausschlagen? Die Bestattungskosten müssen Sie mitunter dennoch tragen.

Die Bundesländer regeln in eigenen Bestattungsgesetzen, welche Personen zur Bestattung der Verstorbenen verpflichtet sind.

Auch wenn hier von Bundesland zu Bundesland einzelne Unterschiede gegeben sind, orientiert sich die Reihenfolge, nach der sich die Bestattungspflicht richtet, regelmäßig an der abgestuften Unterhaltspflicht.

Sind keine (zahlungsfähigen) Erben vorhanden, geht die Kostentragungspflicht auf folgende Personen über (in absteigender Reihenfolge):

  1. Ehepartner/eingetragener Lebenspartner
  2. Kinder
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. nicht angeheirateter Partner
  6. andere Sorgeberechtigte
  7. Großeltern
  8. Enkelkinder
  9. entferntere Verwandte (bis 3. Grades)

Wenn zum Beispiel all diese Personen das Erbe ausschlagen, sind die Beerdigungskosten zunächst von dem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner zu zahlen, der auch vorrangig zum Unterhalt gegenüber dem Erblasser verpflichtet war.

Verfügt dieser nicht über ausreichende finanzielle Mittel, gehen bei Erbausschlagung die Beerdigungskosten auf die Kinder des Verstorbenen über. Können auch diese die Summen nicht aufbringen, geht die Schuld auf die Eltern, hiernach auf die Geschwister des Erblassers über usf.

Erbe abschließend ausgeschlagen: Wer zahlt für die Beerdigung?

Bestattungskosten: Wurde das Erbe ausgeschlagen, übernimmt erst in letzter Konsequenz der Staat!
Bestattungskosten: Wurde das Erbe ausgeschlagen, übernimmt erst in letzter Konsequenz der Staat!

Wenn alle Erbberechtigten das Erbe ausschlagen und die Beerdigungskosten aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht entrichten können, tritt in letzter Konsequenz der Fiskus für die Kosten ein. Dann geht nicht nur die Erbschaft an das Land bzw. die Gemeinde über, sondern auch die Beerdigungskosten.

Reicht der Nachlass für die Begleichung der Rechnung nicht aus, kann die Behörde eine sogenannte Sozialbestattung in Auftrag geben. Die Kosten für diese Bestattungsform sind sehr gering, die Beisetzung ist einfach gehalten.

Fazit: Wer zahlt die Beerdigung, wenn man das Erbe ausschlägt?

Wenn Personen das Erbe ausschlagen, sind die Beerdigungskosten also nicht automatisch auch davon berührt. Die Pflicht, die Kosten zu tragen, geht auf folgende Personen über:

  1. Sind andere Erben vorhanden, müssen diese die Beerdigungskosten tragen.
  2. Sind keine anderen Erben vorhanden bzw. sind diese nicht zahlungsfähig, müssen die Angehörigen des Verstorbenen eintreten – entsprechend der Unterhaltsrangfolge.
  3. Sind weder (zahlungsfähige) Erben noch (zahlungsfähige) Angehörige vorhanden, trägt in letzter Konsequenz die Gemeinde die Beerdigungskosten – entweder aus dem Nachlass beglichen oder darüber hinausgehend (Sozialbestattung).

Weiterführende Literatur zum Thema

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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

Bildnachweise

174 Gedanken zu „Wer zahlt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, die Beerdigungskosten?

  1. Hannah S.

    Wie ist es in diesem Fall: Wir sind zwei Geschwister, unser Vater ist schwerkrank und wird bald sterben. Wir möchten – oder müssen im Grunde – das Erbe ausschlagen, da wir vermutlich eine Menge Schulden erben würden. Die Beerdigung würden wir aber gerne organisieren und bezahlen, da uns das schwerfallen würde, auch das nicht zu übernehmen. Wenn wir diese Pflicht annehmen, nehmen wir damit automatisch auch das Erbe samt Schulden an?

  2. Alexander M.

    Mein Bruder ist Ende Dezember 2018 im Alter von 58 Jahren verstorben, er war mehrfach vorbestraft wegen Diebstahl, Drogenverkauf, Helerei, Straftaten im Bereich Rotlichmilieu usw. und war auch fortlaufend wegen Straftaten auch zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Er hat nach meiner Kenntnis 2 uneheliche Kinder, deren Namen und Aufenthaltsort mir nicht bekannt sind.
    Seit 30 Jahren habe ich keinen Kontakt mit Ihm gehabt. Mir ist nicht bekannt, ob er in den letzten 30 Jahren verheirtatet war und ob weitere Kinder vorhanden sind.
    Jetzt ist die Stadt Delmnhorst an mich herangetreten, die Beerdigungskosten im vollen Umfang zu überhenmen.
    Ich werde das Erbe ausschlagen.
    Frage:
    Muss ich die Beerdigungskosten für einen Straftäter, der immer wieder verurteilt wurde übernehmen?
    Muß ich überhaupt zahlen, wenn seine Kinder vorhanden sind und die Stadt diese Kinder einfach nicht sucht.

    1. anwalt.org

      Hallo Alexander M.,

      es kann sein, dass die Beerdigungskosten im Rahmen der Unterhaltspflicht von den Angehörigen eingefordert werden können, auch dann, wenn das Erbe ausgeschlagen wird. Waren oder wären Sie Ihrem Bruder unterhaltspflichtig gewesen, kann das bei den Kosten eine Rolle spielen. Die Angelegenheit sollte immer direkt mit dem zuständigen Amt abgeklärt werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Nadja

    Hallo,

    und zwar folgendes Problem, mein Vater verstarb diesen Jahres im Juni und er hatte mich als alleinige Angehörige im Pflegeheim angegeben die mich dann auch über seinen Tod informierten. Ich habe mich danach sofort damit befasst und auch das Erbe ausgeschlagen wo mir von dem Ämtern versichert wurde dass es sich danach um einen Sozialfall handeln würde und die Stadt die Kosten übernimmt. Bis dahin soweit so gut… getsern hatte ich dann ein schreiben im Briefkasten dass sowohl mein Bruder als auch ich (wie üblich) als bestattungspflichtuge Personen vorhanden sind. Ich habe nach dem Tod meines Vaters einen Antrag auf Kostenvoranschlag beantragt der mir per Post zugestellt werden sollte da ich mind. 200 km von meinem Vater enfernt war und ich nicht die möglichkeit habe und hatte da mal eben die Behördengänge zu machen. wie weit kann ich in dem Fall vorgehen wegen den entstandenen Kosten (da mir der antrag nicht zugesand wurde und mein Bruder sich weigert zu zahlen da er grade mal in der Ausbildung ist und ich Auch nciht die welt Verdiene)kann ich auf eine ratenzahlung bestehen ? der fällige betrag soll innerhalb zwei monaten bezahlt werden ca 2000 ,-

    danke für jeden tipp

  4. K.

    Wer muss für die Beerdigungskosten aufkommen?
    Es geht um meine Großtante, keine Kinder, es gibt noch eine lebende Schwester (mit Nachkommen) und eine verstorbene Schwester (mit Nachkommen).
    Alle potentiellen Erben werden das Erbe aufgrund vorhandener Schulden ausschlagen. Ich bin eine Großnichte (von dem Zweig der verstorbenen Schwester) und die einzige, die noch arbeitet und daher über Einkommen verfügt.
    Kann es passieren, dass ich trotz ausgeschlagenem Erbe für die Beerdigungskosten aufkommen muss?

  5. Werner

    Hallo

    unser Vater lebte mit seiner Freundin 35 Jahre in einer Partnerschaft
    Wir (5 Kinder) haben das Erbe ausgeschlagen.
    Die Partnerin hat die Beerdigung beauftragt und fordert nun die Kosten ca.8000€ dafür zurück
    Unser Vater hatte noch ca.3000 € auf dem Konto
    müssen wir Kinder die Beerdigungskosten in voller Höhe tragen obwohl wir diese nicht beauftragt haben)

  6. K.

    Hallo ,

    Ich habe eine Frage. Mein Bruder ist verstorben. Da hohe Schulden vorliegen, haben alle das Erbe ausgeschlagen. Es sind nur noch Ich und meine Kinder Erbberechtigt.
    Muss ich im Zuge der Erbschaft die anfallenden Beerdigungskosten zahlen ?
    Gem. §1609 BGB bin ich gesetzlich ja grundsätzlich nicht zum Unterhalt verpflichtet. Hinzu kommt noch, dass ich meinen Bruder seit über 30 Jahren nicht gesehen habe.

    Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.

    LG.

  7. Schippi

    Hallo,

    ich und meine 3 Schwestern haben ein Schreiben der Gemeinde bekommen, dass wir uns bez. der Bestattungskosten etc. Von unserem Vater kümmern müssen.

    Ich als jüngstes Kind habe diesen nie kennengelernt, da er vor meiner Geburt (31 Jahre) sich vom Acker gemacht hat.

    Meine Schwestern haben demnach auch keinen Kontakt mehr etc. gehabt.

    Er hat nie für mich Unterhalt bezahlt, sodass wir auch einen Titel gegen ihn hatten.

    Meines Wissens ist er nicht verheiratet und hat auch keine Lebensgefährtin mit der er noch zusammen war. Hat aber mit ihr ein 7 jährigem Kind.

    Kurz und knapp: Muss ich jetzt für diesen … aufkommen?
    Das Erbe werde ich und meine Schwestern abtreten.

    Vielen Dank im Voraus

    1. Asia

      Hallo, das gleiche Geschichte geht mir auch hast du schon was von der Stadt gehört muss du was zahlen ?

  8. Julie

    Guten Abend,

    es geht um den Bruder meines vor vielen Jahren verstorbenen Vaters.

    Eigene Kinder oder eine Ehefrau hat mein Onkel auf Grund einer psychischen Erkrankung nicht. Ich als Nichte sowie mein Sohn als Großneffe sind die einzigen leiblichen Verwandten, wobei wir nur selten telefonischen Kontakt und keine emotionelle Bindung zueinander haben.

    Er redet seit Jahrzehnten immer davon, dass ich als Erbin, sein Elternhaus bekommen werde. Da seine finanzielle Lage sehr undurchsichtig ist und er überhaupt nicht mit Geld umgehen kann, möchte ich später auf keinen Fall das Erbe antreten.

    Bin ich meinem Onkel gegenüber unterhaltsverpflichtet? Muss ich später die Bestattungskosten zu übernehmen?

    Da ich alleinerziehend bin, wäre es für mich eine schlimme Vorstellung, mein mühsam erspartes und für die Ausbildung meines Kindes gedachtes Geld, für die Beerdigung eines Verwandten, herzugeben.

    Ich bedanke mich im Voraus für Ihren Rat.

    Julie

  9. Georg L.

    Guten Tag,
    gestatten Sie mir, mich mit einem Problem an Sie zu wenden.
    Meine Mutter hat mittels notariellem Testament verfügt, das wir (Schwester und ich) als Abkömmlinge den gesamten Besitz erben.
    Nach dem Ableben muss lt. Testament ein notarieller Erbauseinandersetzungsvertrag gemacht werden.
    Für meinen Teil, (ich erbe ein Grundstück und Waldanteile) ist der Fall klar, dass ich sämtliche Kosten, Lasten und Nutzen dafür übernehme.

    Mein Schwester erbt ein Haus und hat, da dieses einen höheren Wert als mein Erbe hat, einen Barbetrag an mich zu zahlen.

    Ich kann lt. Testament (und werde) darauf bestehen, dass eine Umschreibung im Grundbuch erst dann erfolgt, wenn der fällige Betrag an mich gezahlt worden ist.

    Nun meine eigentliche Frage:

    Ab wann hat meine Schwester die Lasten (Steuern, Wasser und Abwasser, Versicherungen etc. zu tragen?
    Ist dies bereits ab dem Tod meiner Mutter der Fall, oder erst mit Übertragung des Hauses im Grundbuch?
    Falls der zweite Fall in Betracht kommt, müssen die Kosten bis dahin geimansam von meiner Schwester und mir getragen werden?

    Für Ihre Aufmerksamkeit und Hilfe darf ich mich im Voraus bedanken und verbleibe,

    mit freundlichen Grüßen
    Georg L.

  10. Kia

    Hallo, eine kurze Frage.

    Meine Schwester (kenne sie allerdings nicht, da sie sich nie um mich gekümmert hat und sehr viel älter ist als ich) ist vor einigen Jahren verstorben. Meine Schwestern und ich haben rechtzeitig das Erbe ausgeschlagen lediglich mein Bruder hat es wohl „versäumt“ und somit angenommen. Dies hat die Stadt auch in einem Telefonat bestätigt. Nun bekam ich ein Schreiben, worin ich aufgefordert wurde, die Bestattungskosten zu zahlen, inkl. Mahnung usw. Habe daraufhin etliche Male versucht zu schildern, dass ich die Bestattungskosten nicht tragen kann, da mir u.a. die Mittel fehlen. Davon wollte die Dame in der zuständigen Abteilung nichts wissen und drohte im letzten Brief mit weiteren Konsequenzen, sollte ich die Forderung nicht zahlen.

    Meine Frage wäre: wer trägt in meinem Fall die Kosten? Alle Geschwister oder die Person, die das Erbe angenommen hat? Meine Schwester war wohl verheiratet, geschieden und der Mann lebt nun im Ausland.

  11. Thomas w.

    Hallo meine Freundin muss für die Beerdigung ihres Vaters aufkommen da sie und ihr Bruder die Beerdigung nicht zahlen können, soll ich als Freud jetzt dafür aufkommen… das sehe ich nicht ein .. wie kann mir geholfen werden?

  12. Rainer B.

    Mein Erzeuger ist verstorben.
    Ich bin 56 Jahre alt und habe ihn 1x gesehen .Habe anscheinend noch 3 jüngere Schwestern. Er war verschuldet und Rentner. Ob er geschieden ist weis ich nicht.
    2 Schwestern werden das Erbe ausschlagen. 1 Schwester hatte festen Kontakt wuchs auch bei ihm auf sie hat auch die Beerdigung veranlasst. Kommen auf mich kosten zu ?
    bis jetzt noch keine Post vom Nachlassgericht. Auch ich werde das Erbe Ausschlagen.
    mit freundlichem Gruß Rainer

    1. Marie

      Hallo, das ist ja schon 4 Jahre her. Wie ist die Sache ausgegangen?

  13. Dietmar S.

    Hallo zusammen,
    eine Frage aus Deutschland – es geht um ein Paar, mit dem ich befreundet bin und um das ich mich als Bevollmächtigter kümmere, seit sie nicht mehr dazu in der Lage sind. Vor wenigen Wochen ist hier ein älterer österreicherischer Bürger verstorben, der hier mit seiner Lebensgefährtin (nicht verheiratet) gelebt hat. Es gibt keine leiblichen Verwandten und wir finden auch kein Testament. Auf seinem Konto befindet sich ein ansehnliches Vermögen. Da es seine Lebensgefährtin angesichts des vorhandenen Vermögens für unangemessen hielt, die Kosten für die Bestattung erst einmal der Allgemeinheit aufzubürden, ist sie in Vorleistung getreten. In Deutschand ist es üblich, dass Banken in solchen Fällen die Kosten entsprechend zurückerstatten, auch bevor es eine Nachlassregelung gibt. Die große Bank in Austria, bei der er Kunde ist, verweigert das mit folgender Begründung:
    „Wir ersuchen um Verständnis, dass wir rein rechtlich aus eigenem nicht ohne Weiteres aus dem Guthaben der Verlassenschaft Auslagen begleichen dürfen – auch wenn es sich hiebei um Begräbniskosten handelt. Wir stellen Ihnen anheim, Ihre Forderung im deutschen Verlassenschaftsverfahren anzumelden und einen entsprechenden Beschluss zu erwirken, der uns rechtlich dazu befugt.“
    Entspricht diese Auskunft tatsächlich österreicherischem Recht oder ist das die Auslegung der Bank?
    Für Ihre Hilfe ganz herzlichen Dank
    Dietmar

    1. anwalt.org

      Hallo Dietmar S.,

      wir können keine Auskunft zum österreichischen Recht geben, das sich unsere Ratgeber auf die Lage in Deutschland beziehen. Hier sollten Sie sich eventuell an einen fachkundigen Anwalt vor Ort wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Ilona

    Schönen guten Tag,

    ich habe folgende Frage:

    der Bruder meiner Mutter ist verstorben. Er war Sozialhilfeempfänger und im Pflegeheim. Laut Betreuerin sind wohl auch Schulden vorhanden.
    Da meine Mutter nun voraussichtlich ja die Beerdigungskosten zahlen muss (da der Bruder weder verheiratet war noch Kinder hat), stellt sich die Frage ob sie auch bestimmen darf, wo und wie er beerdigt wird. Bzw. was noch wichtiger wäre, würde sie damit automatisch das Erbe antreten? Denn das würde sie aufgrund der vorhandenen Schulden natürlich ausschlagen.

    Tausend Dank im Voraus!

    1. anwalt.org

      Hallo Ilona,

      in der Regel müssen die Beerdigungskosten bei einer Ausschlagung nur dann übernommen werden, wenn die Hinterbliebenen unterhaltsverpflichtet waren oder gewesen wären. Ansonsten übernimmt üblicherweise das zuständige Amt die Kosten. Sie sollten zudem mit dem Amt abklären, ob es für Sie möglich ist, die Beerdigung zu koordinieren, wenn dieses die Kosten trägt.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Kerstin

    Hallo zusammen,

    mein „Vater“ oder Erzeuger wie ich ihn nenne, ist vor kurzem Verstorben.
    Meine Schwester ist nicht Unterhaltspflichtig da sie zu wenig verdient.
    Ich bin ebenfalls nicht Unterhaltspflichtig, wegen früherer Umstände.
    Wir sind die einzigen Verwandten und werden das Erbe ausschlagen, da unser „Vater“ Sozialhilfe in Anspruch genommen hat und vermutlich mehr Schulden als haben hinterlassen hat. Ausserdem würde ich aus prinzip nichts von ihm annehmen…!
    Meine Schwester hat die Beerdigung organisiert und einen Antrag beim Sozialamt für Kostenübernahme gestellt.
    Müssen wir in diesem Fall befürchten, dass die Kosten nicht übernommen werden und wir für die Bestattung selbst aufkommen müssen??

    Wäre Dankbar für eine Schnelle Antwort

    1. anwalt.org

      Hallo Kerstin,

      das können wir pauschal nicht beurteilen, da wir nicht einschätzen können, welche Entscheidung das Amt treffen wird. Sind Sie nicht unterhaltsverpflichtet, kann es sein, dass die Kosten ohne Probleme übernommen werden. Diese Entscheidung obliegt jedoch dem Amt.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Antje C.

    Ich habe durch eigene Nachforschungen gestern erfahren, dass mein Onkel, zu dem seit Weihnachten kein Kontakt mehr hergestellt werden konnte, bereits kurz nach Weihnachten gestorben ist. Die Polizei hat mir gesagt, dass er anonym bestattet wurde und man nach seinen erwachsenen Kindern, um die er sich nie gekümmert hat (und die ich in 53 Lebensjahren niemals kennen gelernt habe) sucht, damit die die Wohnung auflösen und die Bestattung bezahlen. Ich vermute mal, dass diese Kinder das Erbe ausschlagen werden oder schon haben, denn der Briefkasten quillt über und an der Tür hängt seit 2 Monaten eine Karte, man möge Kontakt mit der Hausverwaltung aufnehmen. Nächste in der Erbfolge wäre meine 87jährige, fast blinde Mutter, die bei mir lebt und gepflegt wird. Sie hat selber nur eine winzige Rente unter Grundsicherungsniveau, verfügt aber über Sparguthaben aus dem Verkauf meines Elternhauses. Würde man sie zur Bezahlung der Beerdigungskosten heran ziehen?

    1. anwalt.org

      Hallo Antje C.,

      wird das Erbe nicht ausgeschlagen, müssen die Erben in der Regel die Beerdigungskosten tragen. Kommt es zur Ausschlagung ist das in der Regel dann nicht mehr der Fall. Allerdings kann das zuständige Amt die Kosten im Rahmen der Unterhaltspflicht verlangen, jedoch üblicherweise nur dann wenn die Hinterbliebenen unterhaltsverpflichtet waren oder gewesen wären. Im Zweifel sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, da wir eine rechtliche Beratung nicht anbieten können.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Egon

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Folgendes ist Passiert:

    Mann ist verstorben, seine Ehefrau (getrennt lebend aber nicht geschieden) und seine Kinder haben die Erbschaft ausgeschlagen.
    Seine 2 Schwestern und die Kinder von den Schwestern haben die Erbe auch ausgeschlagen.
    Der Mann hat noch eine Cousine und auch einen Onkel mit mehreren Kindern und Enkelkindern.
    (Onkel = Sohn von der Oma des Verstorbenen)
    Meine Frage Nr.1: Kommen diese Personen für die Erbschaft in Frage?
    Zu vermerken wäre noch, daß die Erbschaft überschuldet sein dürfte, deswegen haben bisher alle ausgeschlagen.
    Meine Frage Nr. 2: Wer muss in diesem Fall für die Beerdigungskosten aufkommen?

    Vielen Dank und freundliche Grüße.
    E.

    1. anwalt.org

      Hallo Egon,
      grundsätzlich kommen auch entfernte Verwandte nach der gesetzlichen Erbfolge in Frage. Für eine genaue Einschätzung gilt es die verwandtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen.

      Die Kosten der Beerdigung liegen in der Regel in diesem Fall vermutlich bei der Ehefrau. Auch hierbei müssen die Bedingungen des Einzelfalls geprüft werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Heiko H.

    wir haben vom Tod der Mutter meiner Frau (mit der wir seit Jahren keinen Kontakt mehr hatten) durch den gemeinsamen Hausarzt erfahren. Der wurde von der Kripo über den Tod informiert. Er wurde nach Angehörigen gefragt hat aber der Kripo auf unseren Wunsch keine Auskunft über uns gegeben. Da wir das Erbe aber ausschlagen wollen ist meine Frage jetzt:
    die 6 Wochen Frist für die Ausschlagung beginnt die wenn wir von Behörtlicher Seite über den Tod informiert worden sind. Bis jetzt wissen wir ja nur inoffiziell davon.

    vielen Dank
    Heiko

    1. anwalt.org

      Hallo Heike,
      der Gesetzgeber definiert den Fristbeginn für eine Erbausschlagung wie folgt: „Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grund der Berufung Kenntnis erlangt.“ Was dies in Ihrem Einzelfall genau bedeutet, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Annett

    Ich habe eine Frage:
    Der Lebensgefährte meiner Bekannten ist verstorben. Sie waren nicht verheiratet. Meine Bekannte hat die Beerdigung in Auftrag gegeben. Es gibt eine leibliche Schwester und drei Halbschwestern. Das Erbe wurde von allen ausgeschlagen. Meine Bekannte ist auch kein Erbe geworden. Wer muß jetzt die Beerdigungskosten zahlen, meine Bekannte kann diese jedenfalls nicht aufbringen.

    Vielen Dank für eine Antwort.

    1. anwalt.org

      Hallo Annett,
      auch tortz der Ausschlagung des Erbes kann vonseiten der Verwandten des Verstorbenen eine Unterhaltspflicht bestehen. Ob diese die Beerdigungskosten tragen müssen bzw. können, können wir allerdings nicht einschätzen.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Stefan

    Hallo,

    die Ehefrau meines Vaters ist gestorben. Mein Vater und auch die Frau waren im Heim und ich habe die Vormundschaft für meinen Vater.

    1. Muss ich mich jetzt als Vormund des Ehegatten um die Beerdigung kümmern oder die Kinder der Frau? Ich stehe in keinem Verwandtschaftsverhältnis zur Verstorbenen.
    2. Von der Rente meines Vaters werden die Heimkosten gezahlt und das Vermögen liegt unter dem Minumum was er behalten darf. Wer muss die Kosten tragen, wenn
    a) ich als Vormund das Erbe ausschlage?
    b) ich als Vormund das Erbe annehme?

    Danke und Gruß Klaus

    1. anwalt.org

      Hallo Stefan,
      Ihren Fall und die verschiedenen Optionen sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von anwalt.org

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