Wer zahlt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, die Beerdigungskosten?

Wer trägt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, eigentlich die Beerdigungskosten?
Wer trägt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, eigentlich die Beerdigungskosten?

Nach Paragraph 1968 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt für Erben die Kostentragungspflicht bezüglich der Bestattungskosten des verstorbenen Erblassers. Das ergibt sich grundlegend daraus, dass die Nachlassempfänger neben dem Vermögen des Erblassers auch dessen Nachlassverbindlichkeiten im Rahmen der Erbschaft übernehmen und dafür haften – die Kosten also tragen müssen.

Die Beerdigungskosten fallen als zusätzliche Schuldenbelastung in die Erbschaft hinein und müssen dementsprechend von den Erben getragen werden. Die Tilgung kann zunächst aus dem Nachlass erfolgen. Genügt dieser nicht, ermöglicht die Erbenhaftung auch die Heranziehung von Eigenvermögen der Erben.

Doch was geschieht eigentlich, wenn keine Erben vorhanden sind, weil alle Erbberechtigten das Erbe ausschlagen? Wer zahlt für die Beerdigung, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

➥ Literatur zum Thema Erbrecht

FAQ: Beerdigungskosten bei Erbausschlagung

Wer muss die Beerdigungskosten zahlen?

Grundsätzlich muss gemäß Erbrecht der Erbe für die Beerdigungskosten aufkommen, wenn dieser zahlungsfähig ist.

Erbe ausgeschlagen: Wann muss ich trotzdem die Beerdigung bezahlen?

Auch wenn Sie das Erbe ausschlagen, müssen Sie ggf. im Rahmen der Unterhaltspflicht für das Erbe aufkommen. Da betrifft alle Angehörigen bis zu den entfernten Verwandten dritten Grades.

Wann muss der Staat die Beerdigung bezahlen?

Die jeweilige Gemeinde muss die Beerdigungskosten übernehmen, wenn der Verstorbene keine Erben oder Angehörigen hat, die zahlungsfähig sind.

Wer zahlt die Beerdigung bei Erbausschlagung?

In Fällen der Ausschlagung muss zunächst zwischen zwei Optionen unterschieden werden:

Wer muss, wenn die Erben das Erbe ausschlagen, die Beerdigung bezahlen? Nicht automatisch der Staat!
Wer muss, wenn Sie das Erbe ausschlagen, die Beerdigung bezahlen? Nicht immer der Staat!
  1. Nur ein Erbberechtigter will das Erbe ausschlagen: Die Beerdigungskosten tragen in diesem Falle die anderen Erben, die die Erbschaft angenommen haben – bei mehreren die Erbengemeinschaft. Die Kosten können auch zunächst mit der Erbmasse getilgt werden.
  2. Alle Erbberechtigten wollen das Erbe ausschlagen oder es sind aus anderen Gründen keine Erben vorhanden: In diesem Fall geht in letzter Konsequenz die Erbschaft auf den Staat über (= Fiskalerbschaft). Der Fiskus kann als einziger in der gesetzlichen Erbfolge nicht die Erbausschlagung bestimmen. Die Bestattungskosten muss er aber nicht automatisch tragen.

Wer zahlt die Bestattungskosten bei Erbausschlagung und finaler Fiskalerbschaft?

Haben alle Berechtigten das Erbe ausgeschlagen, sind die Beerdigungskosten nicht in jedem Fall auch vom Staat zu tragen. Zunächst gilt hier laut Erbrecht eine Nachlassbeschränkung, d.h. der Fiskus haftet gegenüber den Gläubigern des Erblassers nur mit der hinterlassenen Erbschaft, nicht für darüber hinausgehende Kosten.

Die Gemeinde kann die Beerdigung zunächst zwar beauftragen und die Kosten aus der Erbschaft entnehmen. Es besteht aber die Möglichkeit, das Geld von den potentiell Erbberechtigten zurückzuholen – auch wenn diese das Erbe ausgeschlagen haben. Die Beerdigungskosten sind nämlich auch im Rahmen der Unterhaltspflicht zu betrachten:

Wenn Sie das Erbe ausschlagen, sind die Beerdigungskosten demnach auch dann von Ihnen zu tragen, wenn Sie gegenüber dem Erblasser zum Unterhalt verpflichtet waren oder gewesen wären. Dies ergibt sich aus der Bestattungspflicht.

➥ Literatur zum Thema Erbrecht

Bestattungspflicht: Wer zahlt die Beerdigungskosten, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

Erbe ausschlagen? Die Bestattungskosten müssen Sie mitunter dennoch tragen.
Erbe ausschlagen? Die Bestattungskosten müssen Sie mitunter dennoch tragen.

Die Bundesländer regeln in eigenen Bestattungsgesetzen, welche Personen zur Bestattung der Verstorbenen verpflichtet sind.

Auch wenn hier von Bundesland zu Bundesland einzelne Unterschiede gegeben sind, orientiert sich die Reihenfolge, nach der sich die Bestattungspflicht richtet, regelmäßig an der abgestuften Unterhaltspflicht.

Sind keine (zahlungsfähigen) Erben vorhanden, geht die Kostentragungspflicht auf folgende Personen über (in absteigender Reihenfolge):

  1. Ehepartner/eingetragener Lebenspartner
  2. Kinder
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. nicht angeheirateter Partner
  6. andere Sorgeberechtigte
  7. Großeltern
  8. Enkelkinder
  9. entferntere Verwandte (bis 3. Grades)

Wenn zum Beispiel all diese Personen das Erbe ausschlagen, sind die Beerdigungskosten zunächst von dem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner zu zahlen, der auch vorrangig zum Unterhalt gegenüber dem Erblasser verpflichtet war.

Verfügt dieser nicht über ausreichende finanzielle Mittel, gehen bei Erbausschlagung die Beerdigungskosten auf die Kinder des Verstorbenen über. Können auch diese die Summen nicht aufbringen, geht die Schuld auf die Eltern, hiernach auf die Geschwister des Erblassers über usf.

Erbe abschließend ausgeschlagen: Wer zahlt für die Beerdigung?

Bestattungskosten: Wurde das Erbe ausgeschlagen, übernimmt erst in letzter Konsequenz der Staat!
Bestattungskosten: Wurde das Erbe ausgeschlagen, übernimmt erst in letzter Konsequenz der Staat!

Wenn alle Erbberechtigten das Erbe ausschlagen und die Beerdigungskosten aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht entrichten können, tritt in letzter Konsequenz der Fiskus für die Kosten ein. Dann geht nicht nur die Erbschaft an das Land bzw. die Gemeinde über, sondern auch die Beerdigungskosten.

Reicht der Nachlass für die Begleichung der Rechnung nicht aus, kann die Behörde eine sogenannte Sozialbestattung in Auftrag geben. Die Kosten für diese Bestattungsform sind sehr gering, die Beisetzung ist einfach gehalten.

Fazit: Wer zahlt die Beerdigung, wenn man das Erbe ausschlägt?

Wenn Personen das Erbe ausschlagen, sind die Beerdigungskosten also nicht automatisch auch davon berührt. Die Pflicht, die Kosten zu tragen, geht auf folgende Personen über:

  1. Sind andere Erben vorhanden, müssen diese die Beerdigungskosten tragen.
  2. Sind keine anderen Erben vorhanden bzw. sind diese nicht zahlungsfähig, müssen die Angehörigen des Verstorbenen eintreten – entsprechend der Unterhaltsrangfolge.
  3. Sind weder (zahlungsfähige) Erben noch (zahlungsfähige) Angehörige vorhanden, trägt in letzter Konsequenz die Gemeinde die Beerdigungskosten – entweder aus dem Nachlass beglichen oder darüber hinausgehend (Sozialbestattung).

Weiterführende Literatur zum Thema

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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

Bildnachweise

174 Gedanken zu „Wer zahlt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, die Beerdigungskosten?

  1. Ina J. P.

    Hallo habe da auch eine frage : Ich bin in einer Pflegefamilie groß geworden . Was passiert wenn meine leibliche mutter die gesetzlich betreut wird stirbt. Es besteht kein kontakt . muss ich dann auch die kosten tragen?

    1. anwalt.org

      Hallo Ina J. P.

      die Beerdigungskosten können unter Umständen als Unterhaltspflicht gewertet werden. Ob dies bei Ihnen der Fall sein wird, können wir allerdings nicht beurteilen. Nehmen Sie ein etwaiges Erbe an, besteht in der Regel auch die Pflicht, diese Kosten zu tragen. Im Zweifel sollten Sie sich an einen Anwalt für Erbrecht wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Christine

    Hallo zusammen,

    Ich versuche mich kurz zu fassen!

    Meine Mutter ist dieses Jahr verstorben, es haben alle ( Geschwister, Verwandte etc ) das Erbe ausgeschlagen. Meine Schwester hat beim Sozialamt, für die Übernahme der Bestattungskosten einen Antrag gestellt, daraufhin musste ich alles darlegen. Ich habe Kontoauszüge und Gehaltsabrechnungen geschickt. Jetzt bekam ich ein Schreiben, das auch mein Freund,mit dem ich zusammen lebe! Alles darlegen soll.
    Was hat mein Freund mit den beerdigungskosten zu tun?

    Das Amt kann doch nicht so ohne weiteres bestimmen, das mein Freund dafür aufkommen müsste, oder sehe ich das falsch?

    1. anwalt.org

      Hallo Christine,

      wir können nur beurteilen, warum diese Informationen von Ihrem Lebensgefährten eingefordert werden. Hier sollten Sie direkt beim Amt nachfragen oder sich von einem Anwalt vor Ort rechtliche beraten lassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Tanja W.

    Ich musste das erbe ausschlagen,da auf die renovierungskosten der wohnung meiner mutter noch ein 5 stelliger betrag offen ist, wo keiner weiss, ob diese rechnung noch geltend gemacht wird, nach ihrem tod.
    Ich war nicht unterhaltspflichtig. Als meine Mutter ins Heim kam wurde das geprüft.
    So, nun habe ich die beerdigung veranlasst, da sonst keine erben vorhanden sind und einen antrag auf bestattungskosten beim bezirk gestellt.
    Antwort: Wie den Unterlagen zu entnehmen ist, übersteigt der vorhanden nachlass die bestattungskosten, so dass kein sozialhilfebedarf besteht.

    Kann man trotz ausschlagung, die beerdigung vom nachlass bezahlen lassen? Oder geht das geld an den staat und ich habe neue schulden?

    1. anwalt.org

      Hallo Tanja W.,

      bei einer Erbausschlagung bestehen weder Rechte noch Pflichten in Bezug auf das Erbe. Die Kosten können also nicht durch Sie vom Nachlass beglichen werden. Das Erbe geht in der Regel an den Staat, welcher üblicherweise die Kosten der Beerdigung trägt, wenn es keine unterhaltspflichtigen potentiellen Erben gibt. Wie das bezüglich der Kosten in Ihrem Fall liegt, können wir nicht beurteilen. Informieren Sie sich hier am besten beim zuständigen Nachlassgericht oder dem Bezirk.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. Christian P.

    Ich und meine Geschwister haben das Erbe meiner Mutter ausgeschlagen und aufgrund von Geldmangel eine Sozialbeerdigung beantragt. Für die Kosten mussten wir trotzdem in Vorleistung treten, die wir natürlich vom Amt für Integration zurück haben wollen.
    Es gibt noch weitere Erbberechtigte die für uns nicht Greifbar sind. Das Amt verlangt von uns die Erbausschlagungsdokumente dieser Personen bevor sie die Kosten übernehmen.
    Wir wissen nicht, ob diese das Erbe angetreten oder ausgeschlagen haben.
    Was können wir tun?

    1. anwalt.org

      Hallo Christian P.,

      erkundigen Sie sich zunächst beim zuständigen Nachlassgericht, ob die Kontaktdaten der weiteren Erbberechtigten vorliegen. Sollten Sie diese Personen privat ermitteln müssen, gibt es darauf spezialisierte Suchdienste oder Detekteien. Hier fallen dann jedoch auch Kosten an. Für eine rechtliche Beratung und bezüglich des weiteren Vorgehens empfiehlt es sich, einen Anwalt zu konsultieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Günter F.

    Mein Bruder ist vor 2 Jahre verschoben und ich habe das Erbe ausgeschlagen aber ich soll für die kosten aufkommen habe zur derzeit mur 80 Std in Monat gearbeit . Wie ich heute erfahren habe habe ich jetzt eine kontofändung habe aber ein p Konto was soll ich jetzt machen

    1. anwalt.org

      Hallo Günter F.,

      wurde das Erbe ausgeschlagen, können die Beerdigungskosten im Rahmen der Unterhaltspflicht von den potentiellen Erben eingefordert werden. Dies ist in der Regel nur dann möglich, wenn die potentiellen Erben dem Erblasse gegenüber unterhaltspflichtig waren oder gewesen wären. Ein P-Konto besitzt üblicherweise einen gewissen Pfändungsschutz. Liegen Sie unter diesem, kann eine Pfändung in der Regel nicht stattfinden.

      Liegen Sie unter einem bestimmen Einkommen, können Sie Beratungshilfe beantragen und sich bezüglich des weiteren Vorgehens von einem Anwalt beraten lassen. Auch eine Schuldnerberatung kann Ihnen unter Umständen in diesem Fall zur Seite stehen und Sie beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Ingo H

    Hallo
    Mein Vater zu den ich seid 1987 kein kontakt mehr hatte ist verstroben im Mai 2017.Meine Person und auch mein Sohn sowie meine anderen Brüder haben das Erbe ausgeschlagen.
    Nun wurde mein Vater im November Beerdigt.nun bekomme ich eine Rechnung das die gesamtkosten von 3400 Euro durch 4 geteilt wird und ich die schuld von ca 850 Euro bezahlen soll. Meine anderen 3 Geschwister hatten übrigens regen kontakt mit meinen Vater.würde mich freunen wenn sie mir eine antwort senden könnten
    Danke vorab und schöne Weihnachten

    1. anwalt.org

      Hallo Ingo H.,

      wurden die Beerdigungskosten vom Staat beglichen, da das Erbe von allen potentiellen Erben ausgeschlagen wurde, kann dieser die Kosten unter Umständen im Rahmen der Unterhaltspflicht der Erben gegenüber dem Erblasser zurückfordern.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Runa

    Hallo.

    Wie wäre der Fall, wenn es im entfernten Ausland irgendwo noch Erben gibt und der einzige in Dtl lebende Erbe das Erbe ausschlägt? Könnte er dennoch belangt werden, wenn die anderen Erben nicht auffindbar sind?

    1. anwalt.org

      Hallo Runa,

      wenn das Erbe ausgeschlagen wird, fallen in der Regel alle Pflichten und auch Rechte weg. Können keine weiteren Erben ausfindig gemacht werden, geht das Erbe an den Fiskus. Dieser kann unter Umständen im Rahmen des Unterhalts die Beerdigungskosten von potentiellen Erben einfordern. Ob dies in Ihrem Fall so sein wird, können wir nicht beurteilen. Wenden Sie sich im Zweifel am besten an einen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. G. Kalter

    Mutter (sozialfall) gestorben. 4 Geschwister
    1 Tochter kümmerte sich um behördengänge usw. Sie kümmerte sich auch um Bestattungsunternehmen. Diese Tochter schlug das Erbe aus und beantragte beim Sozialamt übernahme der Bestattungskosten die auch ihren Anteil entsprechend übernommen wurden. Die anderen Geschwister haben sich nicht gemeldet
    Jetzt mahnt Bestattungsunternehmen sie über den Rest an.
    Frage, darf der Bestatter das, bzw. wer muss rest übernehmen?

    1. anwalt.org

      Hallo G. Kalter,

      Sie haben Ihren Anteil an den Kosten getragen. Ihre Geschwister sind in der Regel für die Begleichung ihres Anteils selbst verantwortlich und können dafür üblicherweise auch herangezogen werden. Im Zweifel sollten Sie sich hier an einen Anwalt wenden und klären, wie Sie mit den Forderungen des Bestatters richtig umgehen.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Lutz

    Hallo,

    mein Bruder hat von Hartz 4 gelebt, er ist bereits im März vergangenen Jahres verstorben. Ich habe erst jetzt davon erfahren und soll nun die Beerdigungskosten übernehmen. Soweit, so gut. Ich habe nun seine Unterlagen bekommen und festgestellt, dass er ein durchaus Geld auf dem Konto hat (die Erbschaft werde ich wahrscheinlich trotzdem ausschlagen). Müsste die Beerdigung dann nicht erst einmal aus diesem bezahlt werden?

    Danke vorab!

    1. anwalt.org

      Hallo Lutz,

      wenn Sie die Erbschaft ausschlagen, können Sie auf das Vermögen nicht mehr zugreifen. Gibt es keine weiteren Erben, geht die Erbschaft an den Staat. Dieser versucht in der Regel die Kosten der Beerdigung aus dem bestehenden Vermögen des Erblassers zu decken. Reicht dieses nicht aus, kann es sein, dass potentielle Erben im Zuge einer Unterhaltspflicht die Beerdigungskosten mit tragen müssen. Im Zweifel sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. S.B.

    Meine Mutter ist Nov 15 verstorben.Ich habe das Erbe ausgeschlagen, meine Schwester nicht.Bestattungskosten wurden lt Rechnung geteilt und ich habe meinen Anteil April 2016 bezahlt. Jetzt will Bestatter, das ich den Anteil meiner Schwester auch bezahle, weil die bis heute nicht gezahlt hat. Kann ich dagegen angehen?

    1. anwalt.org

      Hallo S.B.,

      Ihre Schwester ist für die Begleichung ihres Anteils selbst verantwortlich und kann dafür üblicherweise auch herangezogen werden. wenn diese so vereinbart war. Im Zweifel sollten Sie sich hier an einen Anwalt wenden und klären, wie Sie mit den Forderungen des Bestatters richtig umgehen.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Sonja F.

    Hallo
    Ich bin alleinerziehende Mutter eines minderjährigen und unehelichen Kindes und habe Krebs im Endstadium. Leider war ich aufgrund meiner Berufsunfähigkeit zuvor sehr lange auf Hartz IV angewiesen, weshalb es mehr Schulden gibt als Erbe.
    Da alle näheren Verwandten die Erbschaft ausschlagen, bleibt die Frage, wer für die Bestattungskosten aufzukommen hat. Meine Schwester hat 3 unterhaltspflichtige Kinder, mein einer Bruder ist dement nur mein ältester Bruder arbeitet Vollzeit, ist aber auch alleinerziehender Vater. Eltern habe ich keine mehr.
    Wie gesagt. Die Frage lautet: wer muss für die Kosten aufkommen?
    Vielen Dank im voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Sonja F.,

      wird der Nachlass von allen verfügbaren Erben ausgeschlagen, können die Beerdigungskosten von der Kommune/Stadt/Bezirk im Rahmen der Unterhaltspflicht von den potentiellen Erben zurückverlangen. Allerdings ist dies in der Regel nur dann möglich, wenn die Erben unterhaltsverpflichtet waren oder gewesen wären. Dies kann in den jeweiligen Bundesländern jedoch auch unterschiedlich geregelt sein. Sind keine zahlungsfähigen Angehörigen vorhanden, werden die Kosten im Normalfall dann vom Staat getragen.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Kerstin

    Hallo!
    Wie verhält es sich im folgenden Fall:

    Alle Erben werden ausschlagen, wegen Überschuldung des Erblassers.
    Die Totenfürsorgeberechtigten (Kinder) haben die Beerdigung veranlasst und bezahlt. Kein Institut wartet schließlich auf sein Geld bis die Erbangelegenheiten geklärt sind.

    Der Erblasser hat aber eine Rückerstattung aus dem Pflegeheim erhalten etwa 1000 Euro. Am Ende wird ja nun letztlich der Fiskus erben.

    Können die Totenfürsorgeberechtigten trotzdem dieses Geld zur Deckung der Beerdigungskosten beim Nachlassgericht einfordern?

    Dass sie den Rest der Kosten als Unterhaltspflichtige Kinder sowieso zu tragen hätten, ist ihnen bewusst.

    LG

    1. anwalt.org

      Hallo Kerstin,
      es erscheint eher unwahrscheinlich, dass die Rückerstattung eingefordert werden können, da aufgrund der Erbausschlagung keinerlei Ansprüche mehr bestehen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Nils

    Eine sehr informative Seite. :)

  14. H.

    Heute Morgen vom Tot meines Schwiegervaters erfahren. Seit Jahrzehnten fast keinen
    Kontakt. Jetzt soll die Wohnung so schnell wie möglich leergeräumt werden.
    Mein Ehemann will das Erbe ausschlagen, weil ganz sicher Schulden vorhanden sind.
    Die Kosten der Wohnungsauflösung und einiges mehr, könnten die trotzdem vom eventuellen vorhandenen Geld auf Giro-Konto bezahlt werden????
    Trotz das wir das Erbe ausschlagen wollen? Denn die Wohnung soll JETZT leer geräumt werden.

    1. anwalt.org

      Hallo,
      entscheidet sich Ihr Mann dazu das Erbe auszuschlagen, muss sich dieser nicht um die Auflösung der Wohnung kümmern. Grundsätzlich wäre er rechtlich dazu auch nicht mehr befugt.

      Ihr Team von anwalt.org

    2. anwalt.org

      Hallo Hillert,

      wird das Erbe ausgeschlagen, besteht in der Regel kein Zugriff mehr auch das bestehende Vermögen bzw. Guthaben. Sowohl Ansprüche als auch Pflichten fallen hier nicht mehr für die Hinterbliebenen an. Im Zweifel sollten Sie dass jedoch mit einem Anwalt abklären.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Yvonne

    Mein Vater ist verstorben. Ich hatte alle Vollmachten über den Tot hinaus. Ich habe die Bestattungskosten von seinem Konto bezahlt. Danach habe ich erst von seinen Schulden erfahren und musste das Erbe ablehnen.
    Jetzt verlangt der Nachlassverwalter das Geld zurück.
    Muss ich es zurückzahlen.
    Vielen Dank

    1. anwalt.org

      Hallo Yvonne,

      in diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Wir können leider keine rechtliche Beratung anbieten. Ein Anwalt kann Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. G.kögel

    Wenn ich als Elternteil das Erbe aufgeschlagen habe und mein ex.mann das Erbe angenommen hat aber ich die Bestattung in Auftrag gegeben habe muss ich dann noch die Bestattung bezahlen obwohl er die kunfallversicherung ausbezahlen bekommen hat usw.

    1. anwalt.org

      Hallo G.kögel,

      bei einer Erbausschlagung bestehen weder Rechte noch Pflichten Ihrerseits, dass heißt, der Erbe ist dann für die Kosten der Bestattung zuständig. Im Zweifel wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Annette

    Hallo,

    wir haben einen Todesfall im engeren Familienumfeld. Unsere Schwester ist verstorben. Sie hat umfangreiche Verbindlichkeiten, so dass wir gemeinschaftlich das Erbe wahrscheinliche ausschlagen werden.
    Können wir für ihre Bestattung auf die noch vorhandene Mittel/Konten zugreifen?
    Sie reichen zwar nicht für die vollständige Beisetzung, den Rest würde wir zusammen mit unsern Eltern als nächste Anverwandte übernehmen.

    1. anwalt.org

      Hallo Annette,

      in der Regel bedeutet eine Erbausschlagung, dass weder Rechte noch Pflichten auf Seiten der Hinterbliebenen bestehen. Das heißt auch der Zugriff auch die noch vorhandenen Mittel ist dann nicht mehr möglich.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Marina

    Hallo.
    Ich habe das Erbe meines verstorbenen Erzeuger ausgeschlagen. Meine halbschwester hat das Erbe angenommen meine andere Schwester nicht .
    Jetzt habe ich einen Brief von meiner Schwester bekommen in dem sie mich auffordert einen Teilbetrag der Beerdigung zu zahlen.
    Der Brief kam aber nicht von meiner Halbschwester sie das Erbe angenommen hat.
    Muss ich den Betrag zahlen?
    LG

    1. anwalt.org

      Hallo Marina,

      in der Regel hat der Erbe die Kosten der Beerdigung gemäß § 1968 BGB zu tragen. Nur wenn es keine Erben gibt, können diese Kosten als Form der Unterhaltspflicht angesehen werden. Bei einer Erbausschlagung sollten in der Regel keine Kosten verlangt werden. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt, um mit diesem den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Stephan C.

    Wir sind zu dritt (3 Brüder) und haben das Erbe meines Vaters ausgeschlagen. Jetzt bekommen wir ein Anwaltsschreiben, dass wir die Miete des Verstorbenen zu tragen haben. Ist das rechtens?

    1. anwalt.org

      Hallo Stephan C.,

      in der Regel bestehen keine Pflichten und Rechten mehr am Erbe, wenn dieses ausgeschlagen wurde. Üblicherweise gehört die Wohnung auch zur Erbmasse. In diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden und eine rechtliche Beratung einholen.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. B. Zwietz

    Hallo
    Meine Tochter hat die Erbschaft Ausgeschlagen aber sie soll jetzt die Kosten übernehmen ,
    Von den Verstorben gibt es noch eine Schwester ( sie hat auch das Erbe ausschlagen) sie möchte nichts zahlen.
    MFG

    1. anwalt.org

      Hallo,
      selbst wenn das Erbe ausgeschlagen wurde , sind die Beerdigungskosten von den Erbberechtigten zu tragen, welche gegenüber dem Erblasser zum Unterhalt verpflichtet waren oder gewesen wären. Dies ergibt sich aus der Bestattungspflicht.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Annette

        Und wie ist das, wenn der ausschlagende Erbe laut Sozialamt von der Unterhaltspflicht mangels eigenem Einkommen befreit war.

        Also bei der Unterhaltsberechnung des Elternunterhalts herauskam, dass eine Zahlung nicht zumutbar ist,

        Gilt das als „nicht unterhaltspflichtig“?

        1. anwalt.org Beitragsautor

          Hallo Annette,

          anzusetzen ist in der Regel nicht, dass der Betroffene tatsächlich Unterhalt geleistet hat, sondern grundsätzlich nach seiner verwandtschaftlichen Stellung zum Verstorbenen potentiell zum Unterhalt verpflichtet wäre. Dies betrifft zunächst die Ehegatten, dann die Kinder, dann die Eltern usf. Kann der Betroffene die Kosten aufgrund seiner finanziellen Situation nicht zahlen, wird der Stufenfolge weiter nachgegangen.

          Ihr Team von anwalt.org

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