Das Erbe annehmen – Wie werden Sie zum Nachlassempfänger?

Wann gilt ein Erbe als angenommen?
Wann gilt ein Erbe als angenommen?

Im Rahmen einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen kann ein Erblasser selbst bestimmen, wer seinen Nachlass erhalten soll. Geschieht dies nicht, so kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen, wie sie das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt.

Nach dieser können nur Verwandte oder Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner als Erben in Frage kommen. Allein diese Bestimmungen jedoch genügen nicht, um am Ende auch laut Erbrecht tatsächlich Erbe zu sein.

Zunächst müssen die potentiell erbberechtigten das Ihnen angediente Erbe annehmen. Erst hiernach ist der Erbanfall eingetreten und Sie können das Erbe antreten. Doch wie können Sie die Erbschaftsannahme erklären? Und müssen Sie dies überhaupt?

FAQ: Erbe annehmen

Wie kann ich ein Erbe annehmen?

Um das Erbe anzunehmen, müssen Sie nicht aktiv werden. Sie können einfach die Frist, in welcher Sie das Erbe ausschlagen können, verstreichen lassen.

Muss ich das Erbe annehmen?

Nein. Sie sind laut Erbrecht jederzeit dazu berechtigt, das Erbe auszuschlagen.

Was passiert, wenn ich das Erbe angenommen habe?

Haben Sie ein Erbe angenommen, müssen Sie sich um den Nachlass des Verstorbenen kümmern. Gibt es mehrere Erben, bilden diese eine sogenannte Erbengemeinschaft.

Annahme der Erbschaft nach BGB

Erbe annehmen: Ist die Frist für die Ausschlagung abgelaufen, gilt der Nachlass als angenommen.
Erbe annehmen: Ist die Frist für die Ausschlagung abgelaufen, gilt der Nachlass als angenommen.

Grundsätzlich wird allen Erben mit dem Anfall des Erbes das Recht eingeräumt, die Erbannahme oder aber -ausschlagung zu erklären. Der Anfall des Erbes tritt ab Kenntnisnahme der Erbberechtigung ein. Das meint nicht automatisch den Zeitpunkt des Versterbens des Erblassers.

Ist etwa ein Testament vorhanden, so erfahren viele Erbberechtigte erst mit dessen Eröffnung und Verlesung, dass der Verstorbene sie als Erben einsetzte. Hat der Verstorbene kein Testament hinterlassen, so ist der Todeszeitpunkt maßgeblich für den Anfall der Erbschaft.

Wie können Sie das Erbe annehmen?

Sie müssen, wollen Sie das Erbe annehmen, dies nicht schriftlich tun.
Sie müssen, wollen Sie das Erbe annehmen, dies nicht schriftlich tun.

Wollen Sie das Erbe nicht ausschlagen, sondern annehmen, bedarf es hierzu in aller Regel keiner gesonderten schriftlichen Annahmeerklärungen bezüglich der Erbschaft. Sie müssen das Gericht damit also nicht darüber in Kenntnis setzen, sondern können einfach die für die Erbausschlagung gesetzte Frist verstreichen lassen. Dementsprechend benötigen Sie, wollen Sie das Erbe annehmen, auch kein Formular, das Sie ausfüllen und einreichen müssen.

Nach § 1944 BGB ist hierfür ein Zeitraum von sechs Wochen ab Kenntnisnahme des Erbanfalls vorgesehen. Sie müssen innerhalb dieser Frist jedoch das Erbe nicht aktiv antreten – etwa durch eine entsprechende Erklärung.

Wollen Sie die Erbschaft annehmen, können Sie diese Ausschlagungsfrist einfach verstreichen lassen, ohne aktiv zu werden. Nach Ablauf der Frist ohne erfolgte Erbausschlagung gilt das Erbe als angenommen.

Grundsätzlich muss man ein Erbe nicht annehmen. Die Erbberechtigten können gegenüber dem Nachlassgericht auch die Ausschlagung erklären. Diese ist jedoch fristgebunden. Versäumen Sie die Abgabe der Erklärung innerhalb dieser Frist, gilt das Erbe automatisch als angenommen (§ 1943 BGB).

Können Sie das Erbe annehmen unter Vorbehalt?

Erbschaft annehmen: Ein Muster oder Formular benötigen Sie nicht.
Erbschaft annehmen: Ein Muster oder Formular benötigen Sie nicht.

Der häufigste Grund dafür, dass Personen das ihnen rein rechtlich zustehende Erbe ausschlagen, ist die mögliche Überschuldung des Nachlasses. Nach § 1964 Absatz 1 BGB können die Erben nach der Annahme für Nachlassverbindlichkeiten auch mit dem eigenen Vermögen in Haftung genommen werden, wenn die Erbschaft für die Tilgung nicht ausreicht.

Nicht immer lässt sich dies jedoch schon innerhalb der sechswöchigen Ausschlagungsfrist absehen. Daher fragen sich viele, ob Sie zunächst das Erbe auch bedingt annehmen können. Stellte sich im Nachgang heraus, dass die Erbschaft überschuldet ist, könnte die Erbausschlagung noch erklärt werden. Dies ist jedoch nicht möglich.

Sie können ein Erbe nicht unter Vorbehalt zunächst annehmen und später dann doch ausschlagen. Hier gilt: Entweder ganz oder gar nicht. Ist die Erbannahme erst einmal fix, besteht zudem auch nicht mehr die Möglichkeit, es nachträglich doch noch auszuschlagen (§ 1943 BGB).

Erbschaft angenommen – Wie gehts weiter?

Erbe angenommen: Was folgt dann?
Erbe angenommen: Was folgt dann?

Nach Ablauf der Ausschlagungsfrist stehen die Erben meist fest. Sind mehrere vorhanden, bilden diese eine sogenannte Erben­gemeinschaft. Im Rahmen der anschließenden Erbauseinandersetzung einigen sich die einzelnen Miterben bezüglich der genauen Aufteilung des Nachlasses. Zuvor müssen sie etwaige Nachlassverbindlichkeiten auslösen.

Stellt sich nach der Annahme einer Erbschaft heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, können die Erben laut Erbrecht ein Nachlassinsolvenzverfahren beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Die Schuldenhaftung beschränkt sich dann nur noch auf den Nachlass, nicht mehr auf das Vermögen der Erbberechtigten.

Wann erhalten Sie, wenn Sie das Erbe annehmen wollen, einen Erbschein? Erst nach der Annahme kann ein Erbe den Erbschein beantragen. Eine automatische Ausstellung ist nicht angedacht, da der Erbschein nicht immer benötigt wird. Liegt etwa ein Testament vor, genügt dieses meist schon als Auskunft über die Erbberechtigung. Ist jedoch Teil des Nachlasses auch ein Grundstück oder eine Immobilie, so benötigen Sie für die Eigentumsübertragung in jedem Fall einen gesonderten Erbschein.
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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

Bildnachweise

8 Gedanken zu „Das Erbe annehmen – Wie werden Sie zum Nachlassempfänger?

  1. Erla

    Vielen Dank für diesen Beitrag zur Annahme eines Erbes im Erbrecht. Gut zu wissen, dass man nichts aktiv tun muss, um das Erbe anzunehmen außer die Frist zum Ausschlagen verstreichen lassen. Meine Großtante ist kürzlich verstorben und hat mir etwas vererbt, daher wollte ich mich hier informieren.

  2. Heike

    Können die Mitglieder sich auch untereinander einigen, ohne Gericht oder Notar? Und wenn ja, wie müssen sie ihre Einigung dem Gericht mitteilen?

  3. Karla F

    Was bedeutet, wenn ich vom Nachlassgericht einen Erbschein erhalte?

  4. Wieland

    Hallo,
    kann man jmden (ohne Notar) bevollmächtigen die Annahme bzw. die Ausschlagung eines Erbes für einen rechtsverbindlich unumkehrbar vorzunehmen (auch wenn dieses Erbe ggf. Immobilien umfasst).?

    Hintergrund der Frage:
    Kann man eine solche Bevollmächtigung in eine Generalvollmacht schreiben, die nicht notariell verfasst / beglaubigt ist? (Klarerweise exkludiert eine solche Generalvollmacht jede direkte Bevollmächtigung bzgl. Immobilien)

    der Vollmachttext könnte lauten:
    Die vorstehende Vollmacht umfasst insbesondere das Recht, Erbschaften und Vermächtnisse anzunehmen oder auszuschlagen.

    Wenn nicht möglich, ist es möglich dies zu heilen durch:
    Die vorstehende Vollmacht umfasst insbesondere das Recht,, Erbschaften und Vermächtnisse anzunehmen oder auszuschlagen, solange kein Grundbesitz inkludiert ist

  5. Marion

    Das Erbe meiner Mutter würde 1/3 zu 2/3 aufgeteilt.
    1/3 an mich, der einzigen Tochter und
    2/3 an die 3 Enkel
    Mein Anwalt hat mir geraten das Erbe auszuschlagen- also Erbverzicht- und danach
    meinen Pflichtteil- die Hälfte von allem- zu beanspruchen !
    Ich bin sehr skeptisch, denn nach meinen Recherchen ist das Ganze hoch riskant !
    FRAGE: Was sind dabei die Risiken??? Ein jahrelanger Rechtsstreit mit den 3 anderen Vermächtnisnehmern ?

  6. Luise H.

    Meine Cousine hatte nie Kontakt zu ihrem leiblichen Vater und soll nun erben. Sie ist sich aber nicht sicher, ob hier eher Schulden vererbt werden und auch, ob sie das eventuelle Erbe überhaupt antreten möchte. Schade, dass sie das Erbe nicht unter Vorbehalt annehmen kann.

  7. Ferdinand

    Ich kann es verstehen, wenn ein Erbe ausgeschlagen wird. In manchen Fällen ist es zu problembehaftet. Jedoch würde ich mich erstmal mit einem Anwalt für Erbrecht zusammensetzen. Es kann immer sein, dass es alternative Optionen gibt.

  8. Thomas

    Guten Tag! Wie ich sehe, gibt es Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich, was das Antreten eines Erbes betrifft. In Deutschland bedarf es keiner gesonderten schriftlichen Annahmeerklärung. In Österreich hingegen muss oft eine Vertretung in Verlassenschaft durch einen Anwalt vorgenommen werden, da man nach dem Tod des Erblassers erst den Antrag auf das Erbe stellen muss.

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