Das Einreisevisum für Deutschland: Antrag und Voraussetzungen

Das Einreisevisum für Deutschland berechtigt zur Einreise und zum Aufenthalt.
Das Einreisevisum für Deutschland berechtigt zur Einreise und zum Aufenthalt.

FAQ: Einreisevisum für Deutschland

Was ist ein Einreisevisum?

Meistens wird ein Visum als Einreisevisum ausgestellt. Nur selten verlangt das Asylrecht von Staaten auch ein Ausreisevisum oder ein Visum für Reisen innerhalb des Landes (Reisevisum oder Durchreisevisum). Ein Einreisevisum für Deutschland berechtigt Sie dazu, in die Bundesrepublik rechtmäßig einreisen und sich dort aufzuhalten.

Wie lange ist ein Einreisevisum gültig?

Das Einreisevisum in Deutschland gilt in der Regel für zwölf Monate. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, wenn Sie über die Aufenthaltszeit, für die das Visum berechtigt, hinaus in Deutschland bleiben wollen.

Was kostet ein Einreisevisum?

Das Einreisevisum kostet 75 Euro, die Sie bei den deutschen Botschaften oder Konsulaten in Ihrer lokalen Während bezahlen können. Der Betrag bleibt gleich, unabhängig von der Form des Visums, das Sie beantragen. Mehr zu den Kosten erfahren Sie hier.

Das Einreisevisum: In Deutschland legal einreisen und sich aufhalten

Einreise: Ein Visum in Deutschland benötigen einige Nicht-EU-Bürger.
Einreise: Ein Visum in Deutschland benötigen einige Nicht-EU-Bürger.

Für eine Einreise nach Deutschland sind oft verschiedene Voraussetzungen notwendig, je nach dem Aufenthaltsgrund in der Bundesrepublik. Studium, Beruf oder doch eine Berufsausbildung – je nach Zweck der Einreise müssen Sie unterschiedliche Bedingungen erfüllen. Doch nicht jede Person benötigt ein Einreisevisum in Deutschland. Ob Sie eins benötigen, hängt von Ihrem Herkunftsland und den beruflichen Qualifikationen ab.

Wer benötigt ein Einreisevisum in Deutschland?

Während Drittstaatsangehörige in Deutschland zur Einreise grundsätzlich ein Visum benötigen, brauchen das EU-Bürger hingegen nicht. Menschen mit Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder aus der Schweiz, genießen die Freizügigkeit der EU und können ohne Einreisevisum oder Aufenthaltserlaubnis einreisen und in Deutschland arbeiten. Zu den EWR-Staaten zählen dabei auch Island, Liechtenstein und Norwegen.

Kommen Sie aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder der USA ist es möglich, dass Sie kein Visum in Deutschland benötigen, wenn Sie zum Zwecke der Erwerbstätigkeit einreisen. Sie müssen dann bei den Ausländerbehörden in Ihrer Stadt eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen, auch wenn Sie schon in der Bundesrepublik sind.

Für andere Staatsangehörige gilt ebenfalls für einen Kurzzeitaufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen keine Visumpflicht, wenn die Visa-VO für deren Staat gilt. In allen anderen Fällen ist ein Visum erforderlich. In Deutschland berechtigt das Einreisevisum in Grundsatz nicht nur zur Einreise, sondern ebenso zum Aufenthalt und zur Ausreise, während es in anderen Staaten dafür eigenständige Visa gibt.

Der Antrag für ein Einreisevisum nach Deutschland

Den Antrag für ein Einreisevisum stellen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung.
Den Antrag für ein Einreisevisum stellen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung.

Für die Einreise ein Visum zu beantragen, ist bei den Botschaften und Generalkonsulaten (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland möglich. Grundsätzlich ist die Auslandsvertretung des Staates zuständig, in dessen Gebiet Sie auch einreisen wollen. Ist eine Reise oder ein Aufenthalt in Deutschland geplant, müssen Sie den Visumantrag z. B. in einer deutschen Botschaft stellen.

Doch wohin Sie örtlich genau gehen müssen, um Anträge für Visa für die Einreise nach Deutschland zu stellen, richtet sich nach dem Amtsbezirk, in dem Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Voraussetzungen für Visa zu einer Einreise nach Deutschland

Um das Einreisevisum zu bekommen, müssen Sie zunächst einige Voraussetzungen erfüllen, die Sie für die Erteilung eines Aufenthaltstitels benötigen (§ 5 Abs. 1 AufenthG). Dazu gehören:

  • der Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit durch Vorlage des Reisepasses beim Visumsantrag
  • der Nachweis, dass Sie über ausreichend Mittel zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts verfügen durch künftige Gehaltsnachweise, eine Verpflichtungserklärung oder ein Sperrkonto mit einem bestimmten Mindestbetrag
  • keine Hinweise auf einen Ausweisungsgrund wegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Besitz eines Passes oder Passersatzes für Drittstaatsangehörige

Je nach Art des Visums und dem speziellen Einreisezweck oder dem Grund des Aufenthaltes müssen Sie neben den zwingenden Kriterien weitere Bedingungen erfüllen.

Im nächsten Schritt sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen und reichen diese bei der zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat ein. Welche Dokumente Sie genau brauchen, erfahren Sie auf der Webseite der zuständigen Behörde. Dort können Sie auch einen Termin zur Antragstellung vereinbaren. Nur wenn Sie den richtigen Antrag, dem Zweck Ihres Aufenthaltes entsprechend stellen, kann im Anschluss an das Visum die Aufenthaltserlaubnis, bei Vorlage aller weiteren Kriterien, erteilt werden. Spätestens bei Abholung des Visums müssen Sie zudem einen Versicherungsnachweis für eine Krankenversicherung in Deutschland vorzeigen.

Welche verschiedenen Typen vom Einreisevisum nach Deutschland gibt es?

Welche Typen vom Einreisevisum gibt es?
Welche Typen vom Einreisevisum gibt es?

Welches Visum Sie genau beantragen müssen, hängt von dem Zweck Ihres geplanten Aufenthalts ab. Daneben ist die Dauer entscheidend. Wollen Sie sich bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten, benötigen Sie als Nicht-EU-Bürger grundsätzlich das Schengen-Visum. Ein nationales Visum sollten Sie begehren, wenn Sie einen längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik planen. 

Beispiele für verschiedene Visa sind:

  • die Blaue Karte EU
  • das Visum für Berufserfahrene
  • das Visum zum Arbeiten für Fachkräfte
  • die Chancenkarte zur Jobsuche
  • das Visum zur Anerkennungspartnerschaft
  • die Visaoption für IT-Kräfte
  • das Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
  • das Visum zum Studieren
  • das Visum zum Absolvieren einer Berufsausbildung
  • das Visum zum Forschen
  • das Visum zum Spracherwerb

Das Einreisevisum zur Familienzusammenführung

In Deutschland werde Familie und die Ehe besonders geschützt. Diesen Schutz erfahren auch Einwanderer durch spezielle Regelungen zum Familiennachzug in besonderen Fällen. Vor allem Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern sollen davon profitieren.

Folgende Voraussetzungen müssen im Rahmen der Familienzusammenführung für ein Einreisevisum für Deutschland gegeben sein:

  • gesicherter Aufenthaltsstatus
  • Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und seine Angehörigen
  • grundsätzlich der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse vor der Einreise

Was kostet ein Einreisevisum in Deutschland?

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 75 Euro für jedes nationale Visum, wenn Sie längerfristig in Deutschland bleiben wollen. Sie können den Betrag in der deutschen Botschaft Ihres Herkunftsstaates in Ihrer lokalen Währung zahlen. Eine Erstattung bei Nichterteilung des Visums gibt es nicht. Die rechtlichen Regelungen sehen jedoch auch Ermäßigungen und Befreiungen vor.

Weitere wichtige Informationen zum Einreisevisum für Deutschland

Die Dauer vom Einreisevisum beträgt grundsätzlich zwölf Monate.
Die Dauer vom Einreisevisum beträgt grundsätzlich zwölf Monate.

Das Visum gilt in der Regel für zwölf Monate. In dieser Zeit können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie länger in Deutschland bleiben wollen.

Und was ist das Visum zur Wiedereinreise nach Deutschland? Zur Wiedereinreise kann ein Visum beantragt werden, wenn der Aufenthaltstitel abgelaufen ist oder bereits ungültig ist. Diesen Antrag stellen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort zu Ihren beabsichtigten Aufenthaltszweck. Vergessen Sie dabei nicht, Ihren Pass und den bisherigen Aufenthaltstitel vorzuzeigen. Empfohlen wird aber, dass Sie einreisen, solange Ihr Aufenthaltsdokument noch gültig ist, um Zeit und Aufwand zu sparen.

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Über den Autor

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Franziska S.

Franziska ist seit 2024 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Ihr Wissen über das deutsche Rechtssystem nutzt sie für die Erstellung von Texten in Bereichen wie dem Insolvenzrecht sowie dem Asyl- und Migrationsrecht.

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