Ungarn: Urlaub mit Hund und Katze

FAQ: Urlaub mit Tieren in Ungarn

Welche Dokumente sind für die Einreise mit Tieren nach Ungarn notwendig?

Sie benötigen dafür einen Heimtierausweis, der zahlreiche Informationen zu Tier und Halter enthält. Dazu gehört unter anderem auch die Nummer des Mikrochips.

Welche Impfungen benötigen Hunde für einen Urlaub in Ungarn?

Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut geimpft sein.

Welche Vorschriften müssen Hundebesitzer während des Aufenthalts in Ungarn beachten?

An öffentlichen Orten gilt eine allgemeine Leinenpflicht und in öffentlichen Verkehrsmitteln ergänzend dazu eine Maulkorbpflicht.

Ungarn mit tierischen Begleitern genießen

Urlaub in Ungarn mit Hund: Dieser Ratgeber verrät Ihnen, was Sie beachten müssen.
Urlaub in Ungarn mit Hund: Dieser Ratgeber verrät Ihnen, was Sie beachten müssen.

Ungarn gilt bei vielen als beliebtes Reiseziel. Besonders Budapest wird gern für Städtereisen genutzt. Soll es doch lieber ein Urlaub mit der Familie sein, steht häufig die Frage im Raum, ob ein Urlaub in Ungarn auch mit dem eigenen Hund möglich ist.

Welche Einreisebestimmungen es in Ungarn für Hunde gibt, können Sie deshalb in diesem Ratgeber nachlesen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen (auch aus dem Bereich Tierrecht)  zusammengefasst!

Urlaub mit Hund in Ungarn: Hier gelten die EU-Bestimmungen

Im Allgemeinen ist es kein Problem, ein Haustier mit in den Urlaub nach Ungarn zu nehmen. Sowohl Hunde, Katzen und Frettchen als auch Kleintiere können in der Regel mitgenommen werden.

Da in Ungarn besonders ein Urlaub mit Hund beliebt ist, weil der Vierbeiner von vielen Familien nur ungern in der Heimat bei anderen zurückgelassen wird, sollten vor Beginn der Ferien demzufolge auch alle benötigten Einreisebestimmungen, um Ihr Tier zu transportieren, bekannt sein.

Urlaub mit Hund in Ungarn: Was ist zu beachten?
Urlaub mit Hund in Ungarn: Was ist zu beachten?

Zunächst einmal benötigen Sie für Ihr Haustier einen EU-Heimtierausweis, auch „pet passport“ genannt. Im Prinzip ist er der Personalausweis für Ihre Tiere und bei Reisen daher unabdingbar.

Dieser muss immer von einem Tierarzt ausgestellt werden, welcher die notwendigen Berechtigungen dazu hat.

Um mit dem Hund nach Ungarn einreisen zu können, werden zumeist folgende Daten geprüft, die im Heimtierausweis vermerkt sind:

  • Informationen zum Besitzer des Tieres
  • Daten zu Hund/ Katze oder Frettchen (auch deren Nummer vom Mikrochip oder der Tätowierung)
  • alle ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen
  • Bestätigung, dass eine gültige Tollwutimpfung vorliegt
Zudem ist eine Kennzeichnung des Tieres durch einen Mikrochip obligatorisch. Bei vor Juli 2011 markierten Tieren sind ausnahmsweise auch Tätowierungen ersatzweise möglich – sofern die Nummer klar lesbar ist.

Weitere Einreisebestimmungen für Hunde nach Ungarn

  1. Nach Ungarn dürfen Sie mit Hund einreisen, egal welcher Hunderasse er angehört. Lediglich „Kampfhunde“ sind ausgenommen.
  2. An öffentlichen Orten muss Ihr Hund an die Leine genommen werden, in allgemein zugänglichen Verkehrsmitteln besteht zusätzlich eine Maulkorbpflicht.
  3. Sie dürfen bis zu fünf Heimtiere in den Urlaub nach Ungarn mitnehmen.
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

4 Gedanken zu „Ungarn: Urlaub mit Hund und Katze

  1. Melinda T.

    Hallo,
    mein Mann und ich haben uns in Moldawien in einen Hund von seinem Onkel verliebt und wollen diesen gerne mit nach Deutschland nehmen. Hier wurde uns gesagt, dass wir für die Einreise eine Analyse des Blutbildes benötigt wird, welcher zwingend in Europa gemacht werden muss. Laut unseren Recherchen jedoch finden wir nichts über dieses Kriterium. Müssen wir wirklich ein solches Blutbild vorweisen?
    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort. Liebe Grüße die T.

  2. Sebastian

    Hallo ,nach Gesetzes Nr. XXVIII. §24/A gibt es in Ungarn keine Kampfhunde, daher auch keine Einreisebeschränkung. Bei der Beurteilung der Gefährlichkeit ist das individuelle Verhalten des Tieres Standard und wichtig, nicht die Rasse.
    Ist das Korrekt oder wurde das Gesetz abgeschafft?

    1. anwalt.org

      Hallo Sebastian.

      wir können keine Aussagen zu den ungarischen Gesetzen treffen. Erkundigen Sie sich am besten bei der Botschaft oder bei Tierhilfsorganisationen, die vor Ort tätig sind.

      Ihr Team von anwalt.org

    2. Ralph

      Hi habe mich auf der Konsulats Seite erkundigt. Das Gesetz ist aktuell. Es gibt keine Rasse mit irgendwelchen Beschränkungen.

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