Inhalt
FAQ: Einreisebestimmungen für Tiere in Österreich
Eine Grenzüberschreitung mit Hunden, Katzen und Frettchen ist innerhalb der EU nur mit einem Heimtierausweis möglich.
Ja, die Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein und zur Identifizierung über einen Mikrochip oder eine Tätowierung verfügen.
Wollen Sie mit Ihrem Hund verreisen, sollten Sie sich auf über die Vorschriften vor Ort informieren. Dabei gilt es unter anderem zu klären, wo zum Beispiel eine Leinen- oder Maulkorbpflicht gilt.
Österreich mit Vierbeinern erkunden
Tirol ist ein wunderbares Gebiet für die Skifahrt im Winter und ausgedehnte Wandertouren im Sommer. Doch Ski-fahren und wandern sind natürlich nur ein Bruchteil der Dinge, die einen Urlaub bei unsereren südlichen Nachbarn empfehlenswert machen.
Zu beachten sind die EU-Einreisebestimmungen für Hund und Katze in Österreich, wenn Sie mit Ihrem Haustier reisen wollen. Lesen Sie in diesem Ratgeber wichtige Informationen aus dem Bereich Tierrecht und was zu beachten ist, wenn Sie eine Urlaub mit dem Hund in Österreich planen.
Während Einreisebestimmungen für Haustiere (Hunde, Katzen, Frettchen) dieselben sind, gelten für den besten Freund des Menschen in einigen Gemeinden strengere Regeln. Dieser Artikel richtet sich also vordergründig an Hundebesitzer, kann jedoch auch von Katzen- und Frettchenhaltern mit Gewinn gelesen werden.
EU-Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen nach Österreich
Seit dem 29. Dezember 2014 gelten in den Ländern der Europäischen Union weitgehend angeglichene Einreisebestimmungen für Haustiere. Für Hunde gilt in Österreich zusätzlich eine Leinen- und teilweise auch Maulkorbpflicht. Doch dazu später mehr.
Haustiere müssen über einen EU-Heimtierausweis verfügen. Dieses Dokument wird von einem Tierarzt ausgestellt und enthält sämtliche Impfungen und Wurmkuren, denen das Tier unterzogen wurde. Von besonderer Wichtigkeit ist die Tollwutimpfung.
Diese muss nach dem Ausstellungsdatum des Tierpasses gegeben worden sein. Auch hat sie noch aktiv zu sein. Halten Sie bei Unsicherheit Rücksprache mit Ihrem Tierarzt. Andernfalls kann eine Einreise mit dem Hund nach Österreich daran scheitern.
Die Identifikationsnummer, welche im Pass eingetragen ist, sollte auch auf einem Mikrochip gespeichert sein. Dieser wird von einem Tierarzt unter die Haut des Tieres verpflanzt.
Der Urlaub mit Hunden in Österreich ist übrigens auf fünf Tiere beschränkt. Wenn Sie mit mehr Hunden einreisen, gehen die Behörden davon aus, dass Sie die Tiere kommerziell nutzen wollen. Es gelten dann andere Bestimmungen. Dasselbe gilt für Katzen und Frettchen.
Einer Impfung gegen den Fuchsbandwurm müssen weder Hunde noch Katzen unterzogen werden. Die Einreise nach Österreich ist für den Hund und seinen Besitzer jedoch mit anderen Auflagen verbunden. Lesen Sie im nächsten Kapitel davon.
Mit dem Hund nach Österreich: Wie ein Hund nach der Einreise gehalten werden muss
Haben Sie alle Einreisebestimmungen von Österreich für Ihren Hund erfüllt, bleibt zu beachten, dass im Land der Kaiserin Sissi allgemeine Leinenpflicht gilt. Leine und Maulkorb haben Sie stets bei sich zu tragen. Die Gemeinden können individuell festlegen, an welchen Orten
- Maulkorb und Leine Pflicht sind,
- Leine oder Maulkorb anzulegen sind,
- weder das eine noch das andere notwendig ist (Freilaufflächen) oder
- ein hundefreie Zone ist, in welcher also kein Vierbeiner geduldet wird.
Wenn Sie diese Anweisungen gewissenhaft beachten, sollte Ihr Aufenthalt und der Ihres Freundes ohne Stress verlaufen. Dem sommerlichen Wandern in Tirol steht damit nichts mehr im Weg. Die Einreisebestimmung von Österreich für den Hund ist darüber hinaus nicht strenger als in anderen EU-Staaten.
Guten Tag!
Ich versuche mich gerade zu informieren, wie und was ich brauche, um meinen Hund und eine Katze aus Brasilien mit nach Österreich zu nehmen.
Leider weiß ich nicht, wohin ich mich wenden muss, um die richtigen Infos zu bekommen.
Ich hoffe auf einige Informationen hier.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia E