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FAQ: Einreise nach Finnland mit Tieren
Die geltenden Einreisebestimmungen schreiben den europäischen Heimtierausweis vor.
Neben Tollwut ist auch ein bestehender Impfschutz gegen den gemeinen Fuchsbandwurm bei Hunden sowie Katzen nachzuweisen.
Neben den Einreisebestimmungen für Heimtiere sollten Sie sicherstellen, dass die Reise für das Tier möglichst wenig Stress verursacht. Bei langen Autofahrten sind regelmäßige Pausen zum Toben, Trinken und Fressen zudem unerlässlich.
Urlaub mit Vierbeinern in Finnland
Die weißen Nächte im finnischen Sommer sind etwas ganz Besonderes. Ein Urlaub im nördlichsten Land der Europäischen Union lohnt sich natürlich aus viel mehr Gründen. Doch ohne das geliebte Haustier wäre es nur halb so schön. Wer Finnland mit seinem Hund, seiner Katze oder seinem Frettchen erleben will, muss die üblichen Regeln einhalten, die für die meisten Mitgliedsstaaten der EU gelten. Doch eine Ausnahme gibt es.
Erfahren Sie in diesem Ratgeber das Wichtigste aus dem Bereich Tierrecht und über die Einreisebestimmungen für den Hund in Finnland. Für Katzen und Frettchen gelten dabei weitgehend dieselben Regeln.
Es gilt die übliche Einreisebestimmung für den Hund in Finnland
Wenn Sie ein Haustier haben, das stets mit Ihnen auf Reisen geht, werden Sie es wissen: Hunde, Katzen und Frettchen benötigen seit dem 29. Dezember 2014 einen EU-Heimtierausweis.
Dieser wird von einem Tierarzt ausgestellt. Das Dokument enthält wichtige Informationen, besonders, was den Impfstand des Tieres angeht. Und so gilt auch für Finnland: Urlaub mit dem Hund, der Katze oder dem Frettchen ist nur mit gültiger Tollwutimpfung möglich.
Die erste Behandlung findet bei Jungtieren im vierten Lebensmonat statt. In Finnland ist die Einreise mit einem Tier, das dieses Alter noch nicht erreicht hat, möglich, wenn es einen Pass besitzt und seit seiner Geburt nicht mit Wildtieren in Verbindung gekommen ist. Hier sind die Einreisebestimmungen lockerer, als in anderen EU-Staaten.
Nach 21 Tagen gilt die erste Tollwutimpfung als aktiv. Nachimpfungen wirken sofort.
Der Tierausweis enthält eine Identifikationsnummer, die der Kennzeichnung auf einem Mikrochip unter der Haut des Tieres entspricht. Hat Ihr Liebling diese Nummer vor dem 3. Juli 2011 erhalten, so ist auch eine gut sichtbare Tätowierung für die Einreise zulässig. Hunde, Katzen und Frettchen, die seitdem markiert wurden, müssen den Chip tragen.
Finnland mit Hund oder Katze – Nur mit Bandwurmimpfung
Wer schon einmal mit seinem Hund in Norwegen war, kennt die Vorschrift, dass der treue Begleiter frühestens 120 Stunden vor Reiseantritt gegen den gemeinen Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) geimpft werden muss.
Diese Regelung gilt auch für den Urlaub mit Hund in Finnland. Im Gegensatz zum Nachbarland sind jedoch auch Katzen davon betroffen.
Es gibt Berichte, wonach die Tiere an der finnischen Grenze die Impfung zwangsweise nachholen mussten, bevor die Besucher mit ihrem Hund nach Finnland einreisen durften. Denken Sie also unbedingt daran, diese Kleinigkeit zu erledigen.
So steht von dieser Seite Ihrem Urlaub nichts mehr entgegen und Sie können die weißen Nächte von Finnland mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze bestaunen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie sieht es aus, wenn man mit einem sogenannten Listen Hund in Finnland einreisen möchte?
Da es ja in verschiedenen skandinavischen Ländern ein absolutes Einreiseverbot für Listenhunde und deren Kreuzungen gibt, wäre es interessant zu wissen wie es damit in Finland aussieht.
MFG.
H.W.R
Sehr geehrte Damen und Herren,
so einfach wie hier beschrieben ist eine Einreise nach Finnland nicht immer möglich.
Wir sind am 22.5 mit der Fähre nach Finnland mit unserem Hund der alle Impfungen und Wurmehandlung hatte. Das ging ohne Probleme, auf der Rückreise aus Russland war es dann ein Riesen Problem! Der Hund hatte auf einmal keine gültige Wurmbehandlung und man hat uns die Einreise nach Finnland verweigert! Zum Glück hatte meine Frau einen Russischen Ausweis und konnte dann nach langen hin und her mit dem Hund nach Russland zurück! Aus St.Petersburg ist sie dann mit dem Flugzeug nach Hamburg geflogen und ich mit der Fähre mit meinem PKW.
Der Hund besaß einen gültigen Impfausweis wo alle erforderliche Eintragungen vorhanden waren. Man hat uns mitgeteilt das dem Hund diese Wurmbehandlung der Rückreise fehlte und wir diese in Russland machen müssen und eine Wartezeit von 24 Std einhalten müssen und dann erst einreisen dürfen.
Durch diesen Vorfall einer wohl frustierten Zollbeamtin sind uns sehr große Unkosten und Nervliche Belastungen angefallen.
Kann man rechtlich dagegen was unternehmen?
Mit freundlichem Gruß
Andreas S.
Hallo Andreas,
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