Einladung für das Besuchervisum für Deutschland: Was müssen Sie wissen?

Die Einladung zu Besuchszwecken ist ein Formular, dass für den Antrag auf ein Schengen-Visum Typ C notwendig ist.
Die Einladung zu Besuchszwecken ist ein Formular, dass für den Antrag auf ein Schengen-Visum Typ C notwendig ist.

FAQ: Einladung für das Besuchervisum für Deutschland

Wozu dient die Einladung für das Schengen-Visum zu Besuchszwecken?

Das Einladungsschreiben für das Besuchervisum bzw. das Schengen-Visum Typ C stellt Ihren Einreisegrund dar und dient als Nachweis über ihre Unterbringung. Sie benötigen das Einladungsschreiben für das Schengen-Visum der Kategorie C sowohl für private als auch für geschäftliche Reisen. Die Einladung muss vom Gastgeber bzw. von der Gastgeberin verfasst und an die eingeladene Person verschickt werden.

Welche Informationen muss die Einladung für ein Schengen-Visum enthalten?

Welche Informationen das Einladungsschreiben beinhalten muss, hängt von Reisezweck ab. Sollte die eingeladene Person nicht über ausreichende Mittel zur Finanzierung der Reise verfügen, müssen sie der Einladung für das Besuchervisum ebenfalls eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beifügen, in der Sie die Übernahme aller im Rahmen des Besuchs anfallenden Kosten garantieren.

Wie muss das Einladungsschreiben für ein Besuchervisum aussehen?

Das Einladungsschreiben für Privatbesuche ist an keine offizielle Form gebunden und kann als normaler Brief formuliert werden. Die Einladung für geschäftliche Besuchszwecke muss den offiziellen Firmenbriefkopf, den Firmenstempel und die Unterschrift des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin enthalten. Eine Auflistung der notwendigen Angaben für private und geschäftliche Einladungen erhalten Sie hier.

Wann ist eine Einladung für ein Besuchervisum zur Einreise nach Deutschland notwendig?

Die Einladung für das Schengen-Visum muss unter anderen die Rückkehrbereitschaft des Gastes versichern.
Die Einladung für das Schengen-Visum muss unter anderen die Rückkehrbereitschaft des Gastes versichern.

Damit Staatsangehörige von Drittstaaten für Besuchs- oder Geschäftszwecke in einen Schengen-Staat bzw. in den Schengen-Raum einreisen und sich kurzweilig dort aufhalten können, müssen diese Ihren Einreisegrund erläutern. Diesbezüglich setzt der Erhalt von einem Schengen-Visum Typ C bzw. einem Besuchervisum eine Einladung voraus, in welcher der Gastgeber bzw. die einladende Firma beispielsweise

  • den Reisegrund erläutert,
  • die Unterbringung sowie
  • die Rückkehrbereitschaft der eingeladenen Person bestätigt und
  • die gegebenenfalls deren finanzielle Absicherung garantiert.

Welche Angaben das Einladungsschreiben für ein Schengen-Visum genau aufführen muss, hängt davon ab, ob die Einladung für den Besuch nach Deutschland aus privaten oder geschäftlichen Gründen erfolgt.

Gut zu wissen: Wenn Sie eine Einladung zu Besuchszwecken benötigen, sind Muster für private und geschäftliche Einladungsschreiben im Internet erhältlich. Sie können einen Musterbrief für die Einladung für das Besuchervisum herunterladen oder auch online erstellen. Beispielsweise bietet das Auswärtige Amt ein Muster-Einladungsschreiben für ein Schengen-Visum zu Geschäftszwecken an.

Einladung für ein Besuchervisum in Deutschland: Notwendige Informationen für Privatbesuche

Die Einladung für das Schengen-Visum: Eine Vorlage, in der sich alle notwendigen Informationen eintragen können, erhalten Sie auch im Internet.
Die Einladung für das Schengen-Visum: Eine Vorlage, in der sich alle notwendigen Informationen eintragen können, erhalten Sie auch im Internet.

Das Einladungsschreiben für einen privaten Besuch von einem Familienmitglied oder einer befreundeten Person muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • den vollständigen Namen der Person, die die Einladung ausspricht
  • Ihre vollständige Adresse
  • Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Ihre Personalausweisnummer oder die Nummer Ihres Aufenthaltstitels
  • Eine Kopie des Personalausweises oder des Aufenthaltstitels
  • Den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Reisepassnummer und die vollständige Adresse der eingeladenen Person
  • Einen Nachweis über die Verwandtschaft oder das freundschaftliche Verhältnis
  • Den Reisezweck
  • Die Dauer und den Verlauf des Besuchs

Das Einladungsschreiben für das Schengen-Visum Typ C muss anschließend mit Angaben zu Ort und Datum von der Person unterschrieben worden sein, die die Einladung ausspricht.

Einladung für ein Besuchervisum in Deutschland: Notwendige Informationen für Geschäftsbesuche

Für Schengen-Visa ist die Einladung auch dann erforderlich, wenn es sich um Geschäftsaufenthalte handelt.
Für Schengen-Visa ist die Einladung auch dann erforderlich, wenn es sich um Geschäftsaufenthalte handelt.

Die Einladung für ein Besuchervisum, die aus Geschäftsgründen ausgesprochen wird, muss auf dem offiziellem Firmenbogen erstellt werden und folgende Angaben aufführen:

  • den offiziellen Firmenbriefkopf mit der vollständigen Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners oder der Ansprechpartnerin
  • Ein Schreiben des Arbeitgebers, das Grund und Dauer des Besuches erläutert
  • Den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Reisepassnummer und die vollständige Adresse der eingeladenen Person
  • Den Verlauf und die Dauer der Reise inklusive Flugnummern und Reisedaten (bspw. Datum des Abflugs)
  • Angaben zur Unterkunft vor Ort (bspw. die Adresse des Hotels)

Die Einladung für das Schengen-Visum muss den Firmenstempel enthalten und mit Angaben zu Ort und Datum vom Geschäftsführer oder der Geschäftsführerin unterschrieben werden.

Wann muss der Einladung für das Besuchervisum in Deutschland eine Verpflichtungserklärung beigefügt werden?

Die eingeladene Person muss nachweisen können, dass ihre Reise finanziell abgesichert ist (bspw. durch Kontoauszüge). Sollte sie Finanzierung allerdings nicht aus einen Mitteln bestreiten können, muss der Gastgeber oder die Gastgeberin dem Einladungsschreiben für das Besuchervisum ebenfalls eine sogenannte Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG beifügen.

Durch die Verpflichtungserklärung garantiert der Gastgeber oder die Gastgeberin, dass er oder sie vollständig für alle Kosten ankommt, die im Rahmen des Besuchs anfallen. Hierzu zählen beispielsweise die Kosten für Verpflegung und Unterkunft, die Kosten für eine medizinische Versorgung oder die Kosten für eine mögliche Abschiebung.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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