FAQ: Einkommen für die Familienzusammenführung
Grundsätzlich können Sie das für einen Familiennachzug notwendige Einkommen einer Tabelle entnehmen, die bspw. die zuständigen Ausländerbehörden bereitstellen. Derzeit müssen alleinstehende Bezugspersonen, die eine weitere Person nach Deutschland nachziehen lassen wollen, z. B. ein Mindesteinkommen von 1.480 Euro haben. Mehr erfahren Sie hier.
Das zur Lebensunterhaltssicherung einer Familienzusammenführung erforderliche Mindesteinkommen ist grundsätzlich von zwei Variablen abhängig: dem anrechenbaren Nettoeinkommen und den Lebenshaltungskosten. Je nachdem, ob die Differenz zwischen den beiden größer oder kleiner ist, gilt der Lebensunterhalt als gesichert oder nicht gesichert. Mehr dazu in diesem Abschnitt.
Ja, eine Familienzusammenführung ist auch ohne das nötige Einkommen möglich, bspw. über eine Verpflichtungserklärung. Zum Familiennachzug erforderliches Einkommen lässt sich darüber nämlich auch gemeinsam mit dem Ehe-/Lebenspartner oder komplett durch Dritte beisteuern.
Inhalt
Familienzusammenführung – Welches Einkommen ist in Deutschland erforderlich?
Wovon ist das nötige Einkommen bei einem Familiennachzug abhängig? Und wie viel müssen Sie grundsätzlich verdienen? Im Rahmen einer Familienzusammenführung muss ein deutscher Staatsbürger ein bestimmtes Einkommen haben – nämlich genau so viel, dass das Geld den Lebensunterhalt der Bezugsperson und aller nachziehenden Angehörigen finanzieren kann. Gleiches gilt für hierzulande ansässige EU-Bürger oder drittstaatsangehörige Ausländer, die ihre Familie nach Deutschland holen möchten.
Abhängig ist das bei einer Familienzusammenführung vom Netto-Gehalt (d. h. Ihr Bruttoeinkommen abzüglich aller Steuer-/Sozialabgaben und etwaiger Freibeträge). Kindergeld kann zu diesem Einkommen dazu zählen, wenn Kinder unter den Nachziehenden sind, die eine entsprechende Anspruchsberechtigung haben. In der Regel erhöht sich das nötige Mindesteinkommen dann je nach Anzahl der Familienmitglieder, die am Nachzug beteiligt sind und wie viele Personen bereits mit der Bezugsperson in einer Lebensgemeinschaft in Deutschland wohnen.
Die folgende Tabelle (Stand: 2024) veranschaulicht einmal für Sie, welches Einkommen bei einem Familiennachzug jeweils erforderlich ist:
Verpflichtungsgeber | Mindesteinkommen bei 1 nachziehenden Person | Mindesteinkommen bei 2 nachziehenden Personen | Mindesteinkommen bei 3 nachziehenden Personen | Mindesteinkommen bei 4 nachziehenden Personen |
---|---|---|---|---|
eine alleinstehende Bezugsperson | 1.480 € | 1.620 € | 1.760 € | 1.910 € |
ein Ehepaar/eine Lebenspartnerschaft ohne Kinder bzw. eine alleinstehende Bezugsperson mit 1 Kind | 2.040 € | 2.240 € | 2.440 € | 2.640 € |
ein Ehepaar/eine Lebenspartnerschaft mit 1 Kind bzw. eine alleinstehende Bezugsperson mit 2 Kindern | 2.360 € | 2.610 € | 2.860 € | 3.110 € |
ein Ehepaar/eine Lebenspartnerschaft mit 2 Kindern bzw. eine alleinstehende Bezugsperson mit 3 Kindern | 2.730 € | 3.060 € | 3.390 € | 3.730 € |
ein Ehepaar/eine Lebenspartnerschaft mit 3 Kindern bzw. eine alleinstehende Bezugsperson mit 4 Kindern | 3.170 € | 3.670 € | 4.170 € | 4.670 € |
Wichtig: Wenn die in Deutschland lebende Bezugsperson nicht genug verdient oder nicht berufstätig ist und deshalb den Lebensunterhalt aller nachziehenden Familienangehörigen nicht selbstständig sichern kann, können auch Andere ihr Einkommen beisteuern. Das geht über eine Verpflichtungserklärung, die von der jeweiligen Person auszufüllen ist. Verpflichten sich sowohl die Bezugsperson als auch der Partner, lassen sich auch beide Gehälter zusammenrechnen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. In diesem Fall müssen Sie aber zwei Verpflichtungserklärungen abgeben.
Zum Familiennachzug nötiges Einkommen – Lebensunterhaltssicherung berechnen
Um das Einkommen, welches bei einem Familiennachzug von der Ausländerbehörde zur Lebensunterhaltssicherung vorausgesetzt wird, selbst zu berechnen, können Sie wie folgt vorgehen:
- Bestimmen Sie Ihr anrechenbares Nettoeinkommen. Dafür müssen Sie von Ihrem Bruttogehalt nicht nur Steuern und Versicherungsbeiträge abziehen, sondern auch die aktuell gültigen Freibeträge. Der Grundfreibetrag beträgt hier immer 100 Euro. Weitere Beträge sind von der Höhe des Bruttoeinkommens abhängig und belaufen sich inklusive der 100 Euro auf maximal 378 Euro (Stand: 2024).
- Errechnen Sie nun die Gesamtkosten Ihres Lebensunterhalts. Orientieren Sie sich dabei zum einen am monatlichen Regelbedarf an Bürgergeld bzw. Sozialleistungen, der Ihnen und allen nachziehenden Familienangehörigen nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder dem vierzehnten Sozialgesetzbuch (SGB XIV) theoretisch zustehen würde. Für alleinstehende Bezugspersonen sind das derzeit bspw. 563 Euro, für verheiratete Paare jeweils 506 Euro. Dazu kommen zum Schluss noch die Kosten für die Unterkunft (d. h. für Miete und Heizung) und etwaige Mehrbedarfe, die bspw. bei einer Schwangerschaft entstehen.
- Ziehen Sie nun die Lebenshaltungskosten vom anrechenbaren Einkommen ab. Übrig bleibt entweder ein positiver oder negativer Betrag. Ist er positiv, gilt der Lebensunterhalt als gesichert. Wenn nicht, reicht Ihr Einkommen bei einem Familiennachzug nicht aus, um den Eigenbedarf aller Nachziehenden zu decken.
Nettoeinkommen – Kosten zur Bedarfssicherung = (nicht) gesicherter Lebensunterhalt
Die Gehaltsangaben aus dem vorigen Abschnitt berücksichtigen bereits die von Ihnen zu tätigenden Ausgaben. Sie dienen Ihnen also als Orientierung, wie viel Eigenverdienst Sie mindestens für eine erfolgreiche Familienzusammenführung in Ihrem Einkommensnachweis stehen haben müssen.