FAQ: Einbürgerungstest
In Deutschland ist der Einbürgerungstest verpflichtender Bestandteil der Einbürgerung und somit zum Erlangen der deutschen Staatsbürgerschaft. Welche Ausnahmen gelten, haben wir hier zusammengefasst.
Beim Einbürgerungstest besteht der Fragenkatalog aus 310 Fragen. Dabei sind 300 bundeseinheitlich und 10 vom jeweiligen Bundesland. Im Test werden dann 33 Fragen gestellt. 30 sind bundeseinheitlich und 3 bundeslandspezifisch. Aus welchen Bereichen die Fragen kommen sowie einige Beispiele finden Sie hier.
Nein. Der Test muss persönlich bei der zuständigen Prüfstelle abgelegt werden. Sie können online allerdings den gesamten Fragenkatalog einsehen und einen Probetest absolvieren. Den Link zum Fragenkatalog finden Sie hier.
Inhalt
Deutscher Einbürgerungstest: Wozu dient er?
Jeder, der die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen will, muss einen Einbürgerungstest erfolgreich absolvieren. Für das Einbürgern ist der Test seit 2008 verpflichtend vorgeschrieben. Er dient unter anderem der Prüfung von Wissen über den Staat, deren Geschichte, der sprachlichen Qualifikation sowie der Eignung für den Arbeitsmarkt.
Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen bei einem Antrag auf Einbürgerung kein Test absolviert werden muss. So unter anderen, wenn es sich um minderjährige Antragsteller unter 16 Jahren handelt oder um Personen, die einen Hauptschul- oder höheren Schulabschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule besitzen.
Auch Personen, die die Anforderungen des Tests aufgrund ihres Alters oder wegen geistiger, seelischer oder körperlicher Krankheiten nicht erfüllen können, sind unter Umständen von der Pflicht ausgenommen. Die Entscheidung über eine Ausnahme wird im Einzelfall durch die zuständige Einbürgerungsstelle getroffen. Hier kann dann eine Einbürgerung ohne Einbürgerungstest möglich sein.
Die rechtliche Grundlage für die Pflicht zum sowie für die Ausnahmen von einem Einbürgerungstest bildet unter anderem § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). In diesem sind die Voraussetzungen für eine Einbürgerung definiert. Zum Einbürgerungstest ist Folgendes bestimmt:
(5) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 7 sind in der Regel durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest nachgewiesen. Zur Vorbereitung darauf werden Einbürgerungskurse angeboten; die Teilnahme daran ist nicht verpflichtend.
Ablauf vom Einbürgerungstest
Der deutsche Einbürgerungstest, bzw. dessen Fragen, sind Teil des gesamten Prozesses zur Einbürgerung. Antragsteller erhalten die entsprechenden Formulare bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde. Welche das ist, erfahren Sie bei der Ausländerbehörde, der Migrationsberatung oder auch bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.
Die Behörde prüft den Antrag und informiert die betreffenden Personen dann, dass sie für einen Einbürgerungstest in Frage kommen. Für den Test an sich können sie sich bei den Prüfstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge anmelden. Hierbei kann es sich beispielsweise um Volkshochschulen handeln, an denen der Test abgelegt werden kann.
Für den Einbürgerungstest kann ein Termin in der Regel online über die entsprechenden Webseiten der zuständigen Behörden eingesehen werden. Üblicherweise ist dort auch aufgeführt, was Sie vor und auch am Tag des Termins beachten müssen. Ablegen können Sie den für die deutsche Staatsbürgerschaft notwendigen Test online nicht. Es ist Präsenzpflicht vorgeschrieben. Der Test muss als persönlich absolviert werden.
In der Einbürgerungstestverordnung (EinbTestV) ist festgehalten, wie in Deutschland ein Einbürgerungstest ablaufen muss. Er findet grundsätzlich als Fragebogen mit ausgewählten Fragen statt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt den gesamten Fragenkatalog zur Verfügung. Es handelt sich um 300 bundeseinheitliche Fragen für den Einbürgerungstest und 10 bundeslandspezifische Fragen.
Aus diesen 310 wählt das Amt dann 33 aus, die dem Antragsteller dann vorgelegt werden. Insgesamt gibt es bei jeder Frage vier Antwortmöglichkeiten. Von diesen 33 Fragen sind im Einbürgerungstest dann mindestens 17 richtig zu beantworten, damit der Test bestanden werden kann.
Im Anschluss an die Einbürgerungstestfragen werden diese ausgewertet und bei Bestehen ein entsprechendes Zertifikat zugesandt. Das BAMF stellt eine Bescheinigung zum persönlichen Testergebnis aus. Für einen bestandenen Einbürgerungstest ist das Zertifikat durchschnittlich innerhalb von sechs Wochen beim Antragsteller. Allerdings kann die Bearbeitungszeit auch länger ausfallen. Beim Einbürgerungstest können die Ergebnisse üblicherweise nicht online eingesehen oder abgerufen werden.
BAMF: Fragen zum Einbürgerungstest üben – und das online
Es steht Antragstellern frei, sich über spezielle Kurse vorzubereiten. Ein gesetzliche Pflicht dazu besteht jedoch nicht. Neben Vorbereitungskursen können sich Antragsteller auch individuell vorbereiten und für den Einbürgerungstest online üben.
Unter folgendem Link können Sie den Fragenkatalog für den Einbürgerungstest beim BAMF einsehen und haben die Möglichkeit die Fragen online zu beantworten:
Zudem gibt es online auch Musterfragebögen zum Einbürgerungstest, in denen 33 Fragen online probeweise beantwortet werden können. Bei einem solchen testweisen Einbürgerungstest sind die Ergebnisse sichtbar.
Auch die richtigen Lösungen werden zusammen mit wichtigen Informationen zu diesen angezeigt und helfen so bei der Vorbereitung.
In den Fragen des Tests sowie auch in den Probetests kommen verschiedene Themengebiete vor. So spielen neben dem Wissen zum Aufbau der Bundesrepublik auch Fragen zur Geschichte, zur Politik und zur Gesellschaft eine Rolle. Nachfolgend finden Sie einige Beispiele aus den 310 Fragen zum Einbürgerungstest (im Bundesland Berlin):
Bundeseinheitliche Fragen
Deutschland ist ein Rechtsstaat. Was ist damit gemeint?
- Alle Einwohner / Einwohnerinnen und der Staat müssen sich an die Gesetze halten.
- Der Staat muss sich nicht an die Gesetze halten.
- Nur Deutsche müssen die Gesetze befolgen.
- Die Gerichte machen die Gesetze.
Wie wird die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland genannt?
- Grundgesetz
- Bundesverfassung
- Gesetzbuch
- Verfassungsvertrag
Was ist kein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland?
- Elsass-Lothringen
- Nordrhein-Westfalen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Sachsen-Anhalt
Ein Richter / eine Richterin in Deutschland gehört zur …
- Judikative.
- Exekutive.
- Operative.
- Legislative.
Bundeslandspezifische Fragen
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin des Stadtstaates Berlin?
- Ministerpräsident/ Ministerpräsidentin
- Oberbürgermeister/ Oberbürgermeisterin
- Präsident/ Präsidentin des Senats
- Regierender Bürgermeister/ Regierende Bürgermeisterin
Welche Farben hat die Landesflagge von Berlin?
- blau-weiß-rot
- weiß-rot
- grün-weiß-rot
- schwarz-gold
Einbürgerungstest: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen!
Die Teilnahme am Einbürgerungstest ist mit Kosten verbunden. Derzeit werden 25 Euro fällig. Der Betrag kann je nach regionalen Regelungen bei der Anmeldung oder am Tag des Termins bezahlt werden. Am Tag der Prüfung ist zudem auch ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild mitzubringen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe bitte eine Frage, haben Sie den Prüfungstest, Einbürgerungstest Oder LiD? Nur eine Prüfung benötigte ich eigentlich für Einbürgerungsantrag , und wenn es gibt, wann ist ein früher Prüfungstermin ?
Ich wohnen in Berlin wie kann ich anmelden?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Omar A