Einbürgerungsgesetz in Deutschland: Neue Regeln seit 27.06.2024

Das neue Einbürgerungsgesetz: Welche Regelungen gelten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Das neue Einbürgerungsgesetz: Welche Regelungen gelten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Einbürgerungsgesetz

Wann kommt das neue Gesetz für Einbürgerung?

Das neue Einbürgerungsgesetz trat am 27. Juni 2024 in Kraft. Mit dieser Reform wurden wesentliche Teile des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) umgesetzt.

Was ist das neue Einbürgerungsgesetz?

In Deutschland wurde das Einbürgerungsgesetz durch das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts überarbeitet. Es sieht unter anderem Regelungen zur Mehrstaatigkeit, zum beschleunigten Verfahren, zu einem erweiterten Ius-soli und Sonderregelungen für Gastarbeiter vor. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wann wird eine Einbürgerung abgelehnt?

Das Einbürgerungsgesetz sieht neu vor, dass Bewerber, die Straftaten begangen haben, die antisemitisch, rassistisch oder sonst menschenverachtend motiviert waren, die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erwerben können. Weitere Hinderungsgründe können Sie hier nachlesen.

Einbürgerung: Was das Gesetz in Deutschland dazu sagt

Deutschland: Das neue Einbürgerungsgesetz sieht Sonderregelungen für Gastarbeiter und Vertragsarbeitnehmer vor.
Deutschland: Das neue Einbürgerungsgesetz sieht Sonderregelungen für Gastarbeiter und Vertragsarbeitnehmer vor.

Wenn eine Person dauerhaft in Deutschland lebt, aber nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt, kann sie sich einbürgern lassen. Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, ist die Einbürgerung möglich und damit die rechtliche Gleichstellung und politische Partizipation. Diese Voraussetzungen finden Sie in Deutschland für die Einbürgerung in dem Staatsangehörigkeitsgesetz.

Weitere Vorteile sind das Wahlrecht in Deutschland, die freie Berufswahl in Deutschland und das freie Reisen und Bewegen innerhalb Europas.

Sie wollen in Deutschland die Einbürgerung beantragen? Laut Gesetz müssen Sie dann folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • fünf Jahre dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland wohnen (z. B. bei besonderer Integrationsleistung genügen mitunter auch schon drei Jahre)
  • Aufenthaltsrecht
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
  • mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
  • ggf. Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
  • keine Mehrehe
  • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit

Was steht im neuen Einbürgerungsgesetz?

Das neue Einbürgerungsgesetz in Deutschland modernisierte das Staatsangehörigkeitsrecht. Es sah ein paar wesentliche Änderungen der bisherigen Gesetzeslage vor. Der Entwurf zum Einbürgerungsgesetz der Bundesregierung nahm der Deutsche Bundestag am 19.01.2024 mit der Mehrzahl der Stimmen an. Er sah vor, dass Mehrstaatigkeit nun generell möglich sein soll. Die bisherige Staatsangehörigkeit müssen Bewerber nicht mehr automatisch aufgeben, wie es noch vor der Umsetzung der Neuregelung der Fall war.

Die Einbürgerung wurde zudem beschleunigt. Ausländer können die deutsche Staatsangehörigkeit nun bereits nach einem Aufenthalt von fünf anstatt bis dato acht Jahren erhalten, bei “besonderen Integrationsleistungen” sogar schon nach drei Jahren. Kinder ausländischer Eltern sollen die deutsche Staatsangehörigkeit zudem automatisch erwerben, wenn Sie im Inland geboren werden und ihr Elternteil sich vorher fünf Jahre in Deutschland aufhielt. Damit geht eine Erweiterung des Ius-soli einher. Für die Gastarbeitergeneration gilt eine Erleichterung für den Nachweis der mündlichen Sprachkenntnisse als Voraussetzung für die Einbürgerung sowie ein Wegfall des Einbürgerungstests.

Der Beschluss für das neue Einbürgerungsgesetz erging im Bundestag im Januar 2024.
Der Beschluss für das neue Einbürgerungsgesetz erging im Bundestag im Januar 2024.

Der Bundestag hatte im Januar 2024 eine Reform vom Einbürgerungsgesetz beschlossen. Anreiz für ein neues Einbürgerungsgesetz in Deutschland gaben vor allem die Einbürgerungszahlen, die seit vielen Jahren auf einem niedrigen Niveau stagnieren. Um die Zahl zu heben und mehr Menschen durch die Einbürgerung die aktive Mitgestaltung am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, hat der Bundestag ein neues Einbürgerungsgesetz beschlossen.

Bisher berücksichtigte das Recht die Bedürfnisse von Menschen mit Einbürgerungsgeschichte nicht ausreichend und gab nicht genügend Anreize für Integrationsleistungen. Im Bundestag erhielt das Einbürgerungsgesetz bei Abstimmung im Januar 2024 382 Ja-Stimmen von 639 abgegebenen Stimmen. Da das neue Gesetz nicht die Interessen der Länder berührt, war das Einbürgerungsgesetz nicht vom Bundesrat zustimmungspflichtig. Er kann bei dem sogenannten Einspruchsgesetz lediglich Einspruch erheben.

Neues Einbürgerungsgesetz ermöglicht die doppelte Staatsbürgerschaft

Eine wichtige Änderung vom neuen Einbürgerungsgesetz ist die Möglichkeit, beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten zu dürfen. Dies gilt ab sofort nach dem neuen deutschen Recht für alle Einbürgerungsbewerber ohne Ausnahme. Trotzdem gilt es noch, das Recht des Herkunftslandes bezüglich der Vorgaben einer mehrfachen Staatsangehörigkeit zu überprüfen. Die Regelungen des ausländischen Rechts legen also fest, ob Sie die bisherige Staatsangehörigkeit mit Beantragung der Einbürgerung in Deutschland behalten dürfen oder sie verlieren. Genauere Aussagen zum Staatsangehörigkeitsrecht des Herkunftsstaates bekommen Sie bei den Behörden dieses Landes.

Auch als Deutscher, der eine andere Staatsangehörigkeit beantragt, können Sie nach dem vorgesehenen Gesetz Ihre deutsche Staatsangehörigkeit behalten. Eine gesonderte Genehmigung dafür ist nicht mehr notwendig.

Das neue Einbürgerungsgesetz: Was sind Hinderungsgründe der Einbürgerung

Eine der Voraussetzungen der Einbürgerung in Deutschland ist das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes. Das neue Einbürgerungsgesetz sieht vor, dass “antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen” mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind und gegen dessen freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen. Die Staatsanwaltschaft soll ab sofort den Staatsangehörigkeitsbehörden sicher von strafrechtlichen Verurteilungen berichten, denen antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Beweggründe zugrunde liegen. Eine Verurteilung wegen einer solchen Straftat ist ein Hinderungsgrund für die Einbürgerung.

Weitere wichtige Änderungen im Einbürgerungsgesetz hinsichtlich der Hinderungsgründe sind:

  • Mehrehe
  • Missachtung der Gleichberechtigung von Frau und Mann
  • erweiterter Kreis der beteiligten Sicherheitsbehörden bei der Sicherheitsabfrage
  • Bei der Anspruchseinbürgerung: Grundsätzlich muss der Bewerber den Lebensunterhalt für sich selbst und die unterhaltspflichtigen Angehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen der Sozialhilfe oder Grundsicherung für Arbeitsuchende bestreiten.

Sonderregelungen für Gastarbeiter und Vertragsarbeitnehmer

Neues Einbürgerungsgesetz: ab wann gilt es?
Neues Einbürgerungsgesetz: Seit wann gilt es?

Das neue deutsche Einbürgerungsgesetz enthält eine Änderung bezüglich besonderen Regelungen für spezielle Personengruppen. Dazu gehören Menschen, die in den vergangenen zwei Jahren mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren oder die mit einer in Vollzeit tätigen Person sowie einem Kind in familiärer Gemeinschaft leben oder Gastarbeiter und Vertragsarbeitnehmer, die bis 1974 in die Bundesrepublik beziehungsweise bis 1990 in die ehemalige DDR einreisten.

Die Absolvierung eines Einbürgerungstests für Gast- und Vertragsarbeiter, sowie in zeitlichen Zusammenhang nachgezogene Ehegatten entfällt. Sie müssen lediglich mündliche deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Dafür genügt es, dass sich die Person im Alltag auf Deutsch ohne nennenswerte Probleme verständigen kann. Diese Personen dürfen sogar auch Sozialleistungen beziehen und trotzdem die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Franziska S.

Franziska ist seit 2024 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Ihr Wissen über das deutsche Rechtssystem nutzt sie für die Erstellung von Texten in Bereichen wie dem Insolvenzrecht sowie dem Asyl- und Migrationsrecht.

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