Einbürgerungsbehörde: Gibt es eine zentrale Anlaufstelle?

Gibt es eine zentrale Einbürgerungsbehörde?
Gibt es eine zentrale Einbürgerungsbehörde?

Das Wichtigste zur Einbürgerungsbehörde

Welche Behörde ist für die Einbürgerung zuständig?

Das ist pauschal nicht zu bestimmen, denn eine zentrale Einbürgerungsbehörde gibt es nicht. Regional können verschiedene Ämter oder Behörden für die Bearbeitung der Einbürgerung zuständig sein. Neben den Stadt- und Kreisverwaltungen können dies meist auch Bürgerämter oder die Ausländerbehörde sein. Wo Antragsteller erfahren, welche Behörde zuständig ist, lesen Sie hier.

Welche Behörde ist im Ausland für die deutsche Einbürgerung zuständig?

Für Einbürgerungsanträge von im Ausland lebenden Personen ist zentral das Bundesverwaltungsamt zuständig. Um den Antrag im Ausland einreichen zu können, müssen sich Antragsteller an die deutsche Auslandsvertretungen wenden. Welche das sein können, erfahren Sie hier

Wer entscheidet über die Einbürgerung?

Je nachdem, in welchem Bundesland der Antrag zur Einbürgerung gestellt wird, entscheiden entweder die Einbürgerungsbehörden oder die jeweilige Regierung des Regierungsbezirkes. Bei Anträgen aus dem Ausland prüfen die Auslandsvertretungen und das Bundesverwaltungsamt die Anträge. 

Gibt es ein zentrales Einbürgerungsamt?

Je nach Zuständigkeit kann ein Bürgeramt für eine Einbürgerung verantwortlich sein.
Je nach Zuständigkeit kann ein Bürgeramt für eine Einbürgerung verantwortlich sein.

Das Einbürgerungsverfahren ist zwar gesetzlich geregelt und somit auch bundesweit einheitlich, welche Behörde jedoch für die Bearbeitung der Anträge zuständig ist, kann sich regional unterscheiden.

Je nachdem, wie die regionalen Verwaltungsstrukturen aufgebaut sind, können verschiedene Ämter die Funktion der Einwanderungsbehörde übernehmen. Ein zentrales Einwanderungsamt gibt es nicht. Welche Stelle dann für die Einbürgerung zuständig ist, müssen Antragsteller selbst herausfinden.

Wichtig bei der Frage, welche Einbürgerungsbehörde in der Nähe den Antrag bearbeitet, ist von wo aus Sie den Antrag stellen. Denn es spielt eine Rolle, ob Sie in Deutschland wohnen oder der Antrag im Ausland gestellt wird.

Erfolgt die Einbürgerung in Deutschland sollten Anlaufstellen wie Bürgerämter, Stadt- oder Kreisverwaltung oder auch die Ausländerbehörde Ihnen mitteilen können, an welche Abteilung bzw. Behörde Sie sich wenden müssen. Aber auch Beratungsstellen für Migranten oder Jugendmigrationsdienste können in der Regel dabei helfen, die richtige Behörde zu finden. 

Nachfolgend haben wir nochmals zusammengefasst, bei welchen Einrichtungen Sie nach den richtigen Einbürgerungsbehörden fragen können:

  • Stadt- oder Kreisverwaltung, Bürgeramt
  • Ausländerbehörde der Kommune (Stadt, Gemeinde)
  • Jugendmigrationsdiensten (JMD)
  • Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)

Üblicherweise ist eine Einbürgerungsbehörde eine Abteilung der jeweiligen kommunalen Verwaltung. Dazu können neben den Bürgerämtern in Städten auch die Landratsämter der Landkreise oder die Verwaltungsbehörde der Städte zählen.

Einbürgerung aus dem Ausland: Welche Behörde ist zuständig?

Einbürgerung: Welches Amt ist bei Anträgen aus dem Ausland zuständig?
Einbürgerung: Welches Amt ist bei Anträgen aus dem Ausland zuständig?

Leben Antragsteller dauerhaft im Ausland, ist eine Einbürgerung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auch in diesen Fällen müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden. Das Bundesverwaltungsamt in Köln bearbeitet diese Anträge zentral. Die Anträge können vor Ort bei den deutschen Auslandsvertretungen eingereicht werden.

Zu diesen zählen zum Beispiel die Botschaften, Generalkonsulate oder andere Stellen, die konsularische Aufgaben übernehmen und offiziell dazu berechtigt sind.

Aufgaben der Einbürgerungsbehörden

Die Einbürgerung muss per Antrag gestellt werden. Einreichen können Antragsteller diesen dann eben bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde. Dort werden sowohl die Vollständigkeit der Unterlagen und Voraussetzungen als auch die Berechtigung zu einer Einbürgerung geprüft. 

Je nach regionalen Bestimmungen kann die Behörde dann auch über die Zulassung oder Ablehnung des Einbürgerungsantrages entscheiden. 

Der Ablauf der Einbürgerung sieht dann wie folgt aus:

  • Antragsformular besorgen bzw. online aufrufen
  • Notwendige Unterlagen zusammentragen
  • Antrag und Unterlagen bei der Einbürgerungsbehörde einreichen
  • Antwort abwarten
  • Einbürgerungstest ablegen (geht auch während der Wartezeit oder bei Antragstellung)
  • Bei Bestehen und positivem Bescheid Erhalt der Einbürgerungsurkunde
  • Antrag auf Pass oder Personalausweis
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Über den Autor

Dörte L.
Dörte L.

Dörte studierte an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik. Bereits während dieser Zeit hat sie sich im Zuge verschiedener Praktika in Redaktionen mit Themen wie Internetrecht, Umweltschutz, Verbraucherschutz und Mietrecht befasst. Mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen in diesen und weiteren Schwerpunktbereichen unterstützt sie das anwalt.org-Team seit 2016.

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