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FAQ: Einbürgerungsantrag
Sie müssen für den Antrag auf Einbürgerung ein Formular ausfüllen und dieses gemeinsam mit notwendigen Unterlagen einreichen. Vor der Einreichung sind die Gebühren in Höhe von 255 Euro und 51 Euro für jedes Kind unter 16 Jahren zu bezahlen.
Den Antrag können Sie persönlich, postalisch oder online bei der Einbürgerungsbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland einreichen. Informieren Sie sich vor Ort, welche Möglichkeiten bestehen. Leben Sie im Ausland, ist der Antrag online beim Bundesverwaltungsamt oder vor Ort bei einer deutschen Auslandsvertretung zu stellen. Mehr zum Onlineantrag lesen Sie hier.
Neben dem Antragsformular müssen zahlreiche Nachweise und Unterlagen ebenfalls eingereicht werden. Welche das in der Regel sind, haben wir hier zusammengefasst.
Spezielle Ratgeber zum Einbürgerungsantrag
Einbürgerung per Antrag: Was ist zu beachten?
Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem auch, den Einbürgerungsantrag richtig zu stellen, denn die Einbürgerung muss aktiv beantragt werden und wird nicht automatisch erteilt.
Personen ab 16 Jahren können den Antrag stellen, wenn sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Sind Jugendliche oder Kinder jünger, kann die Einbürgerung über den Antrag der Eltern erfolgen. Ehe- oder Lebenspartner müssen ein eigenes Antragsformular zur Einbürgerung ausfüllen.
Den Antrag für die deutsche Einbürgerung stellen Sie bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland oder über eine deutsche Auslandsvertretung, wenn Sie im Ausland leben. Bei der Vertretung oder der Behörde erhalten Antragsteller dann auch das entsprechende Formular, das Sie beim Einbürgerungsantrag ausfüllen müssen. In der Regel stehen die Formulare über die Bürgerämter, Landeseinwanderungsbehörden oder auch das Bundesverwaltungsamt online zur Verfügung.
Achtung: Vor dem Einreichen des Antrags muss die bundeseinheitliche Gebühr in Höhe von 255 Euro bezahlt werden. Für minderjährige Kinder unter 16 Jahren fällt eine Gebühr von 51 Euro pro Kind an.
Der deutsche Einbürgerungsantrag muss schriftlich erfolgen und gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen sowie Nachweisen eingereicht werden. Das kann persönlich, postalisch oder auch online geschehen. Am besten informieren Sie sich immer bei der zuständigen Behörde, wie der Antrag zu stellen ist. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um den Antrag überhaupt stellen zu können, haben wir im Ratgeber „Voraussetzungen für die Einbürgerung: Welche Vorgaben gelten?“ für Sie zusammengefasst.
Unterlagen, die Sie in der Regel für die Einbürgerung bzw. den Antrag benötigen, sofern das nicht anders angegeben ist, müssen üblicherweise als amtlich oder notariell beglaubigte Kopie vorliegen. Zu den möglichen Dokumenten gehören unter anderem folgende (falls diese vorhanden sind):
- Personalausweis, Reisepass, Identitätskarten usw.
- Aufenthaltsstatus (wenn Antragstellung in Deutschland)
- Abstammungsurkunden
- Geburtsurkunde / Adoptionsnachweis
- Heiratsurkunde / Scheidungsurteil usw.
- Nachweise über wirtschaftliche Situation (Arbeitsvertrag, Bescheinigung vom Arbeitgeber, Gehaltsnachweis der letzten drei Monate, Steuerbescheid bei Selbstständigen sowie Formular zum Prüfungsbericht vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigter, Steuerbescheide von Freiberuflern, Abrechnungen, Rechnungen usw.)
- Rentenbescheide
- Vermögensnachweise
- weitere Leistungsnachweise ( z. B. BAföG, Bürgergeld, Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld, Pflegegeld, Waisenrente usw.)
- Immatrikulationsbescheinigung bei Studenten, Schulbescheinigung bei Schülern, Ausbildungsvertrag sowie alle Schulzeugnisse
- Meldebescheinigung, Mietvertrag bzw. Nachweis über Eigentum (Grundbuchauszug)
- Nachweis über geforderte Sprachkenntnisse (mindestens Stufe B1)
Darüber hinaus muss ein Nachweis über die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Kopie der Gesundheitskarte und die Bestätigung der Krankenkasse eingereicht werden. Bei privat Versicherten sind Nachweise über die Beitragszahlungen zu erbringen.
Bei minderjährigen Kindern bis 16 Jahren sollten die entsprechenden Sorgerechtsunterlagen ebenfalls vorliegen. Gibt es Nachweise über eine weitere Staatsangehörigkeit sowie zu Namensänderungen, sind diese auch einzureichen. Wurde der Einbürgerungstest bereits absolviert und bestanden, ist das Zertifikat mit einzureichen.
Ob weitere weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind, kann vom jeweiligen Einzelfall abhängig sein. Daher ist es empfehlenswert, sich vor dem Einbürgerungsantrag durch die Behörde oder entsprechende Beratungsstellen bei gemeinnützigen Organisationen beraten zu lassen.
Einbürgerung online beantragen: So geht’s!
Wollen Sie bei einem Antrag auf Einbürgerung das Formular online ausfüllen, sollten Sie abklären, ob eine Anmeldung auf einem Behördenportal notwendig ist und in welchem digitalen Format Unterlagen und Nachweise vorliegen müssen.
Zudem sollten Sie auch darauf achten, dass in der Regel eine maximale Dateigröße vorgeschrieben ist. Da der Einbürgerungsantrag sowohl online als auch auf dem postalischen bzw. persönlichen Weg sehr umfangreich ist, sollte immer ausreichend Zeit eingeplant werden.
Haben Sie dann beim Antrag auf Einbürgerung das Formular sowie alle Dokumente eingereicht, erhalten Sie beim Onlineantrag in der Regel eine Datei als Bestätigung über den zur Einbürgerung notwendigen Antrag. Diese müssen Sie speichern. Haben Sie den Antrag bei der Behörde oder der Auslandsvertretung eingereicht, erhalten Sie üblicherweise ebenfalls einen Nachweis darüber.
Der Einbürgerungsantrag wird geprüft, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Durchschnittlich kann durchaus mit einer Bearbeitungszeit von 12 Monaten gerechnet werden. Bei einer positiven Prüfung des Antrags erhalten Antragsteller einen Termin zur persönlichen Vorsprache.
Begründung zum Einbürgerungsantrag: Ist das Pflicht?
Während des Antragsverfahrens haben Antragsteller die Möglichkeit, ihre Gründe für die Einbürgerung darzustellen. Eine Begründung des Einbürgerungsantrags kann zum Beispiel beim persönlichen Gespräch erfolgen, eine Pflicht dies im Antragsformular zu tun, besteht nicht. In der Regel findet mindestens ein Gespräch während des Einbürgerungsverfahrens statt, sodass in diesem meist die Möglichkeit für eine Begründung besteht.
Bei der Einbürgerung werden im Antragsformular nur die wichtigen Daten zur Person, zum Status, zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zu den erfüllten Voraussetzungen erfasst. Ein eigenes Feld für Begründungen gibt es nicht.
Antrag auf Einbürgerung richtig ausfüllen: Hilfe zum Formular
Da der Einbürgerungsantrag als Formular recht umfangreich ist, bieten die Behörden Merkblätter als Hilfestellung beim Ausfüllen an. So finden Sie unter anderem auf der Webseite der Bundesverwaltungsamtes Merkblätter zum gesamten Einbürgerungsverfahren. Gleiches können Sie in der Regel auch auf den Serviceportalen der Einbürgerungsbehörden der Kommunen finden.
Wie bereits erwähnt, bieten auch viele gemeinnützige Organisationen Unterstützung bei der Einbürgerung an. Dazu gehört in der Regel, beim Einbürgerungsantrag und dem Ausfüllen Hilfe zu leisten.