FAQ: Einbürgerung von Kindern
Die deutsche Staatsbürgerschaft kann per Geburt erworben werden. Dies ist der Fall, wenn ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger ist. Zudem erhalten Kinder, die seit dem 1. Januar 2000 Deutschland geboren wurden, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus besteht außerdem die Möglichkeit der Einbürgerung.
Für Kinder unter 16 Jahren gehören ein Aufenthalt von mindestens 3 Jahren bzw. dem halben Leben in Deutschland sowie altersgemäße Kenntnisse der deutschen Sprache zu den Voraussetzungen für eine Einbürgerung.
Wird ein minderjähriges Kind zusammen mit mindestens einem Elternteil eingebürgert, belaufen sich die Kosten der Einbürgerung auf 51 Euro. Für die selbstständige Einbürgerung von Kindern unter 16 Jahren fallen hingegen die regulären Kosten in Höhe von 255 Euro an.
Inhalt
Einbürgerung für Kinder: Voraussetzungen und Vorgaben
Die deutsche Staatsbürgerschaft erleichtert den Alltag in Deutschland ungemein und geht zudem mit den Freizügigkeitsrechten der Europäischen Union einher. Doch welche Vorgaben gelten, damit minderjährige Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben können? Dies hängt insbesondere von der Art der Einbürgerung und dem Alter der Kinder ab.
In den meisten Fällen erfolgt die Einbürgerung von Kindern ausländischer Eltern im Zuge der Einbürgerung mindestens eines Elternteils. Denn Kinder unter 16 Jahren können dem elterlichen Einbürgerungsantrag hinzugefügt werden. Anschließend prüft die Einbürgerungsbehörde, ob alle Anforderungen erfüllt sind. Üblicherweise gelten für die Einbürgerung von Kindern folgende Vorgaben:
- mindestens 3 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (Wurde das 6 Lebensjahr noch nicht vollendet, genügt es, wenn unmittelbar vor der Einbürgerung das halbe Leben in Deutschland verbracht wurde)
- unbefristetes Aufenthaltsrecht
- altersgemäße Sprachentwicklung in deutscher Sprache
Hat das Kind hingegen das 16. Lebensjahr bereits vollendet, muss ein eigenes Antragsformular für die Einbürgerung ausgefüllt werden. Darüber hinaus müssen die Kinder in der Regel eigenständig alle Voraussetzungen für eine reguläre Einbürgerung erfüllen.
Soll die Einbürgerung von Kindern, die im Ausland geboren wurden und unter 16 Jahren sind, ohne die Eltern erfolgen, ist ebenfalls ein eigenständiger Antrag erforderlich. Dieser muss von den sorgeberechtigten Eltern unterschrieben werden.
Die Kosten für die Miteinbürgerung von minderjährigen Kindern belaufen sich laut § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) auf 51 Euro. Allerdings nur, wenn dieses über keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes verfügt. Die eigenständige Einbürgerung von Kindern geht mit Gebühren in Höhe von 255 Euro einher.
Statt Einbürgerung: Deutsche Staatsbürgerschaft durch das Geburtsortprinzip
Im Gegensatz dazu ist eine Einbürgerung für Kinder, die in Deutschland geboren sind, häufig nicht erforderlich. Denn seit dem 1. Januar 2000 gilt in der Bundesrepublik das sogenannte Geburtsortprinzip. Dieses sieht vor, dass Kinder, auch wenn beide Elternteile Ausländer sind, unter bestimmten Voraussetzungen automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Dafür muss sich mindestens ein Elternteil seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben und zum Zeitpunkt der Geburt im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels sein. Wurden alle Anforderungen erfüllt, erhalten die Eltern üblicherweise eine Bestätigung über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vom Standesamt.
Neben der deutschen Staatsbürgerschaft, die das Kind durch die Geburt in Deutschland erwirbt, erhält dieses in der Regel auch die Staatsangehörigkeit der Eltern. Seit dem 27. Juni 2024 können laut deutschen Staatsangehörigkeitsrecht beide Nationalitäten dauerhaft behalten werden. Denn die Optionspflicht, aufgrund derer junge Erwachsene sich bis zum 21. Lebensjahr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden mussten, wurde abgeschafft.