Für die Einbürgerung erforderliche Unterlagen: Was brauchen Sie?

Einbürgerung: Welche Unterlagen benötigen Sie?
Einbürgerung: Welche Unterlagen benötigen Sie?

FAQ: Unterlagen für die Einbürgerung

Welche Unterlagen braucht man für die Einbürgerung?

Welche Unterlagen Sie für die Einbürgerung genau brauchen, erfragen Sie am besten bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde. Grundsätzlich erforderlich sind:
Lebenslauf für die Einbürgerung,
– Gehaltsnachweise,
Arbeitsvertrag,
– Pass,
– Personenstands- und Geburtsurkunden,
– Versicherungsnachweise,
Integrationsbescheinigung und
– das Deutsch-Zertifikat.

Welche Zeugnisse braucht man für die Einbürgerung?

Oft fordert die Behörde als Nachweis der Schul- und Berufsbildung die Abschlusszeugnisse von Schule und Ausbildung oder Studium. Arbeitszeugnisse können als Nachweis für Arbeitstätigkeiten dienen.

Was braucht man sonst noch für die deutsche Einbürgerung?

Für eine Einbürgerung sollten Sie nach § 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Ihre Staatsangehörigkeit und Identität sollten geklärt sein. Des Weiteren sollten Sie nicht wegen einer rechtswidrigen Tat verurteilt sein. Eine weitere Voraussetzung ist eine eigene Wohnung und dass Sie den Unterhalt Ihrer Familie aus eigenen Kräften decken können. Nach § 14 StAG sollten Sie weiterhin Bindungen an Deutschland haben, die eine Einbürgerung rechtfertigen.

Einbürgerung in Deutschland: Welche Unterlagen brauchen Sie?

Was für Unterlagen braucht man für die Einbürgerung?
Was für Unterlagen braucht man für die Einbürgerung?

Ausländerinnen und Ausländer, die schon eine längere Zeit in Deutschland leben, können unter gewissen Umständen die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Dann sind Sie gleichberechtigte Bürger in der Bundesrepublik mit allen Rechten und Pflichten, können in den Ländern, Gemeinden und auf Bundesebene wählen und für politische Ämter kandidieren. Die freie Berufswahl und Freizügigkeit in Europa und oft auch außerhalb Europas sind weitere Vorteile, die die deutsche Staatsbürgerschaft mit sich bringt.

Nach Einreichung des Antrags prüft die Staatsangehörigkeitsbehörde des Hauptwohnsitzes, ob Ihre Einbürgerung möglich ist. Bevor die Behörde entscheiden kann, müssen Sie aber zunächst alle erforderlichen Einbürgerungsunterlagen einreichen. Doch welche Unterlagen braucht man für die deutsche Einbürgerung?

Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?

Für den Einbürgerungsantrag werden die folgenden Unterlagen häufig benötigt:

  • Antrag auf Einbürgerung
  • gültiger Pass mit Nachweis der Aufenthaltserlaubnis bzw. Freizügigkeitsbescheinigung
  • tabellarische Lebenslauf für die Einbürgerung (Angaben über Bildung, bisherige Staatsangehörigkeit, Aufenthalts- und Arbeitsverhältnisse)
  • Ausbildungsnachweise und Schulzeugnisse
  • Geburtsurkunden
  • Personenstandsurkunden falls vorhanden, wie Heiratsurkunden, Scheidungsurteil, Adoptionsbeschluss mit Rechtskraftvermerk
  • ggf. Geburtsurkunden der minderjährigen und unterhaltsberechtigten volljährigen Kinder
  • Nachweise der gegenwärtigen Erwerbstätigkeit und des Einkommens (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Arbeitgeberbescheinigung etc.)
  • Nachweis über die Höhe der Miete
  • ggf. Nachweis über die Erfüllung bestehender Unterhaltsverpflichtungen
  • Versicherungsnachweise der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung oder sonstiger Altersvorsorge
  • ggf. Nachweis der Erwerbstätigkeit und des Einkommens des Ehegatten
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweis des Ehegatten
  • Integrationsbescheinigung
  • Deutsch-Zertifikat

Ratgeber zu speziellen Unterlagen für die Einbürgerung:

Wo können Sie die Unterlagen für die Einbürgerung in Deutschland einreichen?

Um rechtliche Gleichstellung und politische Teilhabe zu erlangen, müssen sie einen schriftlichen Einbürgerungsantrag stellen. Diesen stellen Sie bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde Ihres Wohnorts. In Berlin ist das beispielsweise inzwischen das Landesamt für Einbürgerung, in Hamburg das Amt für Migration, in Baden-Württemberg das Landratsamt in einem Landkreis und die Stadtverwaltung in einem Stadtkreis. Was für die deutsche Einbürgerung erforderliche Unterlagen sind, können Sie den Webseiten der zuständigen Behörden entnehmen. Diese beraten Sie auch individuell und stellen Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung, das Sie zusammen mit den Unterlagen zur Einbürgerung einreichen.

Personen ab einem Alter von 16 Jahren können den Antrag selbst stellen. Für Kinder stellen ihn die Eltern oder sorgeberechtigten Personen. Für Personen, die dauerhaft im Ausland leben, ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig. Ihre Einbürgerung ist nur im Ausnahmefall möglich.

Sind Sie sich unsicher, welche Behörde für den Einbürgerungsantrag zuständig ist, können Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung Ihres Wohnortes, bei der Migrationsberatung, den Jugendmigrationsdiensten oder der Ausländerbehörde nachfragen. Viele zuständige Behörden stellen Ihnen eine, mit den für die Einbürgerung erforderlichen Unterlagen erstellte Liste zur Verfügung.

Für besondere Personengruppen, wie Selbstständige, Arbeitslose oder Freiberufler sind oft weitere Unterlagen erforderlich.

Für die Einbürgerung benötigte Unterlagen für Selbstständige sind beispielsweise:

  • Der letzte Steuerbescheid
  • Prüfungsbericht (Formular)
  • Handelsregisterauszug
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung)

Nicht Erwerbstätige müssen unter anderem folgende Dokumente zusätzlich einreichen:

An Unterlagen für die Einbürgerung fallen neben dem Antrag weitere an.
An Unterlagen für die Einbürgerung fallen neben dem Antrag weitere an.
  • Festsetzungsbescheid für Arbeitslosengeld I
  • Rentenbescheid oder Pensionsbescheid
  • Nachweis über Bezug von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe
  • Nachweis von Vermögen
  • Bescheid über Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe

Was Sie für die Einbürgerung genau an Unterlagen einreichen müssen, erfragen Sie am besten bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde.

Oft ist eine Erklärung zur Bekennung der deutschen Werte und Gesetze erforderlich, sowie die Einverständniserklärung zur Einsicht in Ihre Ausländerakte. Liegen alle Voraussetzungen vor, entscheidet die Behörde, ob Sie den Einbürgerungstest absolvieren müssen.

Welche Kosten fallen für die Unterlagen für die deutsche Einbürgerung an?

Den Antrag auf Einbürgerung stellen Sie meistens online oder vor Ort bei der zuständigen Behörde. Stellen Sie den Antrag, müssen Sie eine Gebühr von 255 Euro zahlen. Kinder, die zusammen mit den Eltern eingebürgert werden, zahlen 51 Euro. Eine Reduzierung der Gebühr ist möglich, wenn mehrere Kinder eingebürgert werden oder der Antragsteller nur über ein geringes Einkommen verfügen.

Erhalten Sie die Einbürgerungsurkunde, können Sie den deutschen Personalausweis beantragen oder einen Reisepass beim Einwohnermeldeamt ausstellen lassen.

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Über den Autor

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Franziska S.

Franziska ist seit 2024 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Ihr Wissen über das deutsche Rechtssystem nutzt sie für die Erstellung von Texten in Bereichen wie dem Insolvenzrecht sowie dem Asyl- und Migrationsrecht.

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