FAQ: Einbürgerung trotz Sozialhilfe
In den meisten Fällen müssen Sie seit mindestens acht Jahren einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Welche Kriterien Sie darüber hinaus noch erfüllen müssen, erfahren Sie hier.
Die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld 1 steht Ihrer Einbürgerung in der Regel nicht entgegen. Im Übrigen ist eine Einbürgerung trotz Sozialhilfe nur ausnahmsweise möglich, wenn Sie die Leistung aus einem Grund beziehen, den Sie nicht selbst zu vertreten haben. Wann das der Fall ist, können Sie hier nachlesen.
Ihr Mindesteinkommen für eine Einbürgerung muss hoch genug sein, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das bedeutet, dass Sie von Ihren Einkünften Miete, Lebensmittel und andere Bedarfsgüter bezahlen können. Die Bedarfsgemeinschaft, in der Sie leben, beeinflusst die Berechnung des benötigten Einkommens. Außerdem werden die Lebenshaltungskosten Ihres Wohnortes bei der Berechnung berücksichtigt. In München ist eine Wohnung beispielsweise teurer als in Chemnitz. Dementsprechend höher muss Ihr Einkommen sein.
Sie können nur in bestimmten Ausnahmefällen trotz Bürgergeldbezugs eingebürgert werden, beispielsweise, wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich aktiv um eine neue Arbeit bemühen. Auch, wenn Sie in Vollzeit tätig sind und als sogenannter Aufstocker lediglich ergänzend Bürgergeld für Ihren Lebensunterhalt beziehen, steht der Leistungsbezug Ihrer Einbürgerung nicht entgegen – solange Sie in den letzten zwei Jahren mindestens 20 Monate lang beschäftigt waren.
Inhalt
Durch Einbürgerung zum deutschen Pass – auch mit Sozialhilfe?
Die Einbürgerung ist einer der letzten Schritte im Verfahren um eine deutsche Staatsbürgerschaft. Der Weg zur Einbürgerung führt über einen Aufenthaltstitel, Sprachkenntnisse und nicht zuletzt ein eigenes Einkommen. Nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) dürfen Sie keine Sozialleistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch beziehen, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen wollen. Ein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung wirkt sich also einbürgerungsschädlich aus und steht einer Einbürgerung trotz Sozialhilfe in den meisten Fällen entgegen.
In diesen Fällen ist eine Einbürgerung trotz Sozialhilfe möglich
Ausnahmen bestätigen die Regel und so ist es auch bei Sozialhilfe und Einbürgerung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann in Deutschland eine Einbürgerung trotz Sozialhilfe stattfinden. Dies ist dann der Fall, wenn Sie die Inanspruchnahme der Leistungen nicht zu vertreten haben, wie beispielsweise in den folgenden Situationen:
- Ihnen wurde aus betrieblichen Gründen gekündigt und Sie können nachweisen, dass Sie sich um eine neue Arbeit bemühen
- Sie haben kleine Kinder zuhause und können aufgrund der Kinderbetreuung aktuell nicht erwerbstätig sein
- Sie sind aufgrund von Alter und/oder Krankheit nicht erwerbsverpflichtet (es gibt in Deutschland separate Regelungen zur Einbürgerung ab 60 Jahren)
- Es kommt zu einer Ermessenseinbürgerung
Auch, wenn es diese Ausnahmen gibt, ist es jedoch wichtig, dass die Prognose für erwerbspflichtige Personen gut ist. Das bedeutet: Je besser Ihre Perspektive ist, in naher Zukunft wieder ohne Sozialhilfe selbst für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen zu können, desto höher sind Ihre Chancen auf Einbürgerung.
Kindergeld, Bafög, Arbeitslosengeld und der Bezug von Wohngeld wirken sich nicht nachteilig auf einen Einbürgerungsantrag aus.
Weitere Voraussetzungen für eine erfolgreiche Einbürgerung
Unabhängig von der Frage, ob für Sie eine Einbürgerung trotz Sozialhilfe in Frage kommt, müssen Sie diese Voraussetzungen erfüllen, damit Sie erfolgreich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen können:
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
- Bestandener Einbürgerungstest
- Dauerhafter und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit mindestens fünf Jahren
- Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse, insbesondere keine Vielehe
- Grundkenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Niveau B1)
- Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt
- Keine strafrechtliche Verurteilung
- Mindestalter von 16 Jahren (sonst müssen die Eltern den Antrag stellen)
- Selbst bestrittener Lebensunterhalt (sofern kein Ausnahmefall greift)
Hallo Frau Sahra B. ich wohne in Hannover seit 26 jahre ich lebe Deutschland in Köln 1998 Asyl antrag gemacht .
Mein Asylantrag wurde im Jahr 2000 angenommen und ich erhielt eine Niederlassungserlaubnis. Ich habe lange Zeit in verschiedenen Berufen als Maler, Gartenlandschaft, Reinugung usw. gearbeitet. Im Jahr 2015 kamen 2 meiner Freunde bei dem Unfall ums Leben. Ich konnte in dieser Zeit nicht arbeiten, ich bin krank, ich war lange Zeit in Behandlung und die Ärzte stellten auch eine postdramadische Belastung fest. Ich kann nicht arbeiten, ich nehme starke depressive Medikamente. Ich wohne derzeit in einem Jobcenter. Sie haben den Ruhestand beantragt. Ich werde bald von einem Facharzt untersucht. Ich möchte die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen. Ich habe mich vor 15 Jahren während meiner Berufstätigkeit beworben, konnte die Staatsbürgerschaft aber nicht erhalten, weil ich den Deutschen Test nicht bestanden habe. Nachdem ich Ihre Nachricht gelesen habe: Kann jemand, der ein dokumentiertes Gesundheitsproblem hat und über soziale Medien oder ein Jobcenter lebt, die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen? Bitte ich brauche Ihre Hilfe in dieser Angelegenheit.
Mit freundlischen Grüss
Sarimaden