FAQ: Einbürgerung von Staatenlosen
Erkennt kein Staat der Welt aufgrund seiner Gesetze eine Person als Staatsangehörige an, gilt dieser gemäß dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954 als staatenlos.
Ja, eine Einbürgerung von Staatenlosen ist grundsätzlich nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts möglich. Für Kinder staatenloser Eltern besteht zudem ein besonderer Einbürgerungsanspruch. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Der Nachweis einer Staatenlosigkeit lässt sich mitunter nur schwer erbringen, sodass es ggf. notwendig ist, die potentiellen Auslandsvertretungen zu kontaktieren. Verweigern diese eine Bescheinigung zu Staatsangehörigkeit, kann dies der Ausländerbehörde unter Umständen als Beleg reichen.
Inhalt
Wie kann eine Einbürgerung Staatenloser erfolgen?
Viele Rechte und Privilegien, die unseren Alltag prägen, sind in Deutschland an eine bestehende Staatsbürgerschaft geknüpft. Exemplarisch lassen sich dafür etwa das Wahlrecht oder auch die Reisefreiheit anführen. Lassen sich Menschen aufgrund der geltenden Gesetze allerdings keinem Staat zuordnen, gelten diese als staatenlos.
Da die Staatenlosigkeit mit zahlreichen Einschränkungen einhergeht, gibt es immer wieder Bestrebungen, diese zu vermeiden und zu beseitigen. So besagt Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
Darüber hinaus sollen internationale Übereinkommen die Gleichstellung von staatenlosen und anderen ausländischen Personen sicherstellen. So ist etwa eine Einbürgerung staatenloser Menschen nach einem dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalt von mindestens 5 Jahren möglich. Allerdings stellt die Feststellung der Staatenlosigkeit mitunter eine Herausforderung dar, denn der Gesetzgeber fordert für eine Einbürgerung eine Identitätsklärung. Fehlen entsprechende Unterlagen, gestaltet sich der Prozess schwierig. Ein Anwalt für Einbürgerungsrecht kann in diesem Fall ggf. helfen.
Darüber hinaus gibt es in Deutschland für die Feststellung der Staatenlosigkeit kein festgelegtes und einheitliches Verfahren. So müssen die Staatenlosen in der Regel bei der Auslandsvertretung ihres möglichen Herkunftslandes bzw. ihrer möglichen Herkunftsländer eine Bestätigung der Staatsangehörigkeit erbitten. Wird ein entsprechender Nachweis nicht ausgestellt, gehen die deutschen Ausländerbehörden in der Regel von einer Staatenlosigkeit aus. Dadurch besteht dann die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu erhalten, wenn die Staatenlosigkeit ein dauerhaftes Abschiebungshindernis darstellt. Nach 5 Jahren ist dann in der Regel eine Einbürgerung Staatenloser möglich.
Wichtig! Um die Einbürgerung staatenloser Menschen zu erleichtern, ist es sinnvoll, vorab einen Reiseausweis für Staatenlose zu beantragen. Dabei handelt es sich um einen Passersatz, der für höchstens 3 Jahre ausgestellt wird und weltweit gültig ist.
Ist eine erleichterte Einbürgerung für staatenlose Kinder möglich?
Nicht jedes Kind, das in Deutschland geboren wird, erhält automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Sind die Eltern staatenlos, wird die Staatenlosigkeit in gewisser Weise an den Nachwuchs vererbt. Ein Umstand, der im Alltag – etwa, wenn es um Schulausflüge oder die Beantragung von Bafög geht – zu Problemen führen kann.
Daher sieht der Gesetzgeber für Kinder staatenloser Eltern einen besonderen Einbürgerungsanspruch vor. Allerdings ist die Einbürgerung staatenloser Kinder gemäß Art. 2 Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Staatenlosigkeit
- Geburt in Deutschland
- 5 Jahre rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland
- Antragstellung auf Einbürgerung vor Vollendung des 21. Lebensjahres
Darüber hinaus ist eine Einbürgerung staatenloser Kinder nur möglich, wenn keine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von 5 Jahren oder mehr vorliegt.