Ist eine Einbürgerung ohne Einbürgerungstest möglich?

Die Einbürgerung ohne Einbürgerungstest kann in Ausnahmefällen zulässig sein.
Die Einbürgerung ohne Einbürgerungstest kann in Ausnahmefällen zulässig sein.

FAQ: Einbürgerung ohne Einbürgerungstest

Was ist ein Einbürgerungstest?

Mithilfe eines Tests wird vor der tatsächlichen Einbürgerung überprüft, ob der Antragsteller sich ausreichend mit dem gesellschaftlichen Leben in Deutschland auskennt. Er besteht aus 33 Fragen, etwa zu deutschen Feiertagen, dem politischen System oder der deutschen Geschichte.

Ist ein Einbürgerungstest notwendig?

In der Regel ist ein Einbürgerungstest eine wichtige Voraussetzung, um eingebürgert werden zu können. Wann fällt der Einbürgerungstest also weg? Man kann ohne Einbürgerungstest eingebürgert werden, wenn gesundheitliche Gründe vorliegen oder der Antragsteller unter 16 Jahren alt ist. Weitere Erläuterungen zu den Ausnahmefällen finden Sie weiter unten im Ratgeber.

Wer muss den Einbürgerungstest nicht machen?

Eine Einbürgerung ohne Einbürgerungstest kann unter anderem aufgrund des Lebensalters und/oder Gesundheitszustands des Antragstellers erlaubt sein. Auch eine Behinderung oder ein Abschluss in Deutschland können dazu führen, dass der Test nicht abgelegt werden muss. Welche Einbürgerungs-Voraussetzungen es neben dem Einbürgerungstest noch gibt, können Sie hier nachlesen.

Wann ist eine Einbürgerung ohne Test möglich?

In Ausnahmefällen ist ein Einbürgerungstest nicht notwendig, vor allem, wenn er dem Antragsteller kognitiv und/oder körperlich nicht zugemutet werden kann. In einem solchen Fall benötigt der entsprechende Bewerber als Nachweis ein fachärztliches Attest. Eine weitere Ausnahme gilt für Antragsteller, die durch einen Bildungsabschluss in Deutschland bereits ausreichende Kenntnisse über deutsche Lebensverhältnisse erworben haben und diesen Umstand mit einem Zeugnis nachweisen können. Auch bei Personen unter 16 Jahren und Menschen im hohen Lebensalter wird auf den Einbürgerungstest verzichtet. Als Nachweis gilt hier die beglaubigte und übersetzte Geburtsurkunde. Hier erfahren Sie mehr zu den einzelnen Ausnahmefällen:

Eine Einbürgerung ohne Test kann in manchen Fällen möglich sein
Eine Einbürgerung ohne Test kann in manchen Fällen möglich sein
  • Die einzubürgernde Person ist unter 16 Jahre alt: Eine Einbürgerung ohne Einbürgerungstest ist Kindern und Jugendlichen erlaubt, da sehr junge Menschen in der Regel erst ein Verständnis von Geschichte und Staatsbürgerlichkeit entwickeln und ihnen der Wissensstand eines Erwachsenen deshalb noch nicht abverlangt werden kann.
  • Der Antragsteller hat ein fortgeschrittenes Lebensalter: Für ältere Menschen ist der Einbürgerungstest unter Umständen eine zu große Hürde, beispielsweise, wenn es ihnen aufgrund des hohen Alters nicht mehr möglich ist, die deutsche Sprache ausreichend zu erlernen. Dies berücksichtigt der Gesetzgeber und befreit sie vom Einbürgerungstest.
  • Es liegt eine Krankheit vor: Wenn eine Krankheit den Antragsteller so sehr beeinträchtigt, dass er nicht in der Lage ist, den Test zu absolvieren, ist es möglich, ihn freizustellen.
  • Es liegt eine Behinderung vor: Auch, wenn der Antragsteller den Test aufgrund einer Behinderung nicht ablegen kann, ist es möglich, dass eine Einbürgerung ohne Einbürgerungstest genehmigt wird.
  • Der Antragsteller hat einen deutschen Bildungsabschluss: Falls ein deutscher Schul-, Hochschul- oder Ausbildungsabschluss vorliegt, ist dieser in der Regel ein ausreichender Nachweis über Kenntnisse der deutschen Gesellschaft.

In Ausnahmefällen kann eine Einbürgerung ohne Nachweis des Sprachniveaus B1 und ohne Einbürgerungstest erfolgen, etwa wenn die Sprachkenntnisse entweder durch einen deutschen Abschluss hinreichend belegt sind oder aber das Erlernen der deutschen Sprache dem Antragsteller aufgrund des hohen Alters, einer Behinderung oder einer Krankheit ein zu großes Hindernis darstellt.

Welche weiteren Voraussetzungen muss ich für eine Einbürgerung erfüllen?

Neben einem bestandenen Einbürgerungstest und hinreichenden Sprachkenntnissen gibt es noch weitere Voraussetzungen, die Sie erfüllen sollten, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Dies sind in der Regel:

Bei hohem Alter, Krankheit oder deutschem Bildungsabschluss ist ein Einbürgerungstest nicht notwendig
Bei hohem Alter, Krankheit oder deutschem Bildungsabschluss ist ein Einbürgerungstest nicht notwendig
  • Rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit mindestens fünf Jahren, beispielsweise durch einen unbefristeten Aufenthaltstitel oder Ehe mit einem deutschen Partner seit zwei Jahren (Ausnahmen können nach Ermessen z. B. für Kinder gelten)
  • Ausreichendes Einkommen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
  • Geklärte Identität und Nationalität
  • Kenntnisse der deutschen Sprache auf Niveau B1 oder höher (falls kein Ausnahmefall vorliegt)
  • Bestandener Einbürgerungstest (im Ausnahmefall ist die Einbürgerung ohne Einbürgerungstest möglich)

In besonderen Fällen ist auch eine Einbürgerung möglich, obwohl nicht alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden. Dieses Verfahren wird Ermessenseinbürgerung genannt.

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Über den Autor

Mohamed El Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed El-Zataari absolvierte sein Jura-Studium an der Universität Bremen und legte 2020 das 2. Staatsexamen ab. Nachdem er zwei Jahre lang als Referatsleiter in einer Bremer Landesbehörde tätig war, erhielt er 2022 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich vor allem mit dem Ausländer- und Sozialrecht.

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