Einbürgerung nach 5 Jahren? Das sagt das Gesetz

Durch Gesetzesreform: Die deutsche Einbürgerung ist bereits nach 5 Jahren möglich
Durch Gesetzesreform: Die deutsche Einbürgerung ist bereits nach 5 Jahren möglich

FAQ: Einbürgerung nach 5 Jahren

Kann man nach 5 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen?

Bisher war es in der Regel erst nach acht Jahren möglich, die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Durch eine Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes hat der Gesetzgeber die Zeit nun auf 5 Jahre verkürzt. Im Falle besonderer Integrationsleistungen kann die Staatsangehörigkeit in Zukunft sogar schon nach 3 Jahren beantragt werden.

Wann tritt die Gesetzesreform in Kraft?

Die Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz sind am 27.06.2024 in Kraft getreten. Seit diesem Stichtag gelten die neuen Regelungen für die Einbürgerung.

Gibt es neben der Einbürgerung nach 5 Jahren weitere Änderungen?

Neben der Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer gibt es einige weitere Änderungen: Unter anderem ist nun auch in Deutschland eine Mehrstaatlichkeit möglich. Welche Änderungen sonst noch in Kraft treten, können Sie hier nachlesen.

Einbürgerung nach 5 Jahren: Neues Gesetz verkürzt die Mindestaufenthaltsdauer

Einbürgerung nach 5 Jahren durch neues Gesetz: Ab wann tritt es in Kraft?
Einbürgerung nach 5 Jahren durch neues Gesetz: Ab wann tritt es in Kraft?

Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ist an einige Voraussetzungen geknüpft. Eine davon ist die Mindestaufenthaltsdauer. Sie bezeichnet den Zeitraum, in welchem der Antragsteller vor erfolgreicher Antragstellung seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland gehabt haben muss. Bisher lag sie im Regelfall bei acht Jahren. (Ausnahmen galten unter anderem bei der Heirat mit einem deutschen Staatsbürger. Damit verkürzte sich diese Zeit auf zwei Jahre). Die Gesetzesreform hat die Zeitspanne nun verkürzt: Eine Einbürgerung ist nun nach 5 Jahren möglich.

Unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich einer besonders guten Integration, ist eine Einbürgerung nun sogar schon nach drei Jahren möglich. Als besonders gut integriert gelten beispielsweise Antragsteller mit herausragenden Leistungen im schulischen, beruflichen oder berufsqualifizierenden Bereich. Auch bei einem bürgerschaftlichen bzw. ehrenamtlichen Engagement oder besonders guten Deutschkenntnissen (Niveau C1) kommt eine Verkürzung in Betracht.

Einbürgerung in Deutschland nach 5 Jahren: Voraussetzungen und benötigte Unterlagen

Für eine Einbürgerung nach 5 Jahren in Deutschland müssen Sie einen Einbürgerungsantrag bei der zuständigen Behörde stellen und als Bewerber einige Voraussetzungen erfüllen.

So muss Ihre Identität eindeutig geklärt sein und Sie müssen über einen Aufenthaltstitel verfügen, der entweder unbefristet oder auf Dauer angelegt ist. Sie dürfen nicht strafrechtlich verurteilt worden sein, müssen mit eigenem Einkommen Ihren Lebensunterhalt bestreiten können und Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Falls Sie diese Kriterien erfüllen, können Sie in aller Regel eingebürgert werden.

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann nach 5 Jahren, in manchen Fällen auch schon nach 3 Jahren, erworben werden
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann nach 5 Jahren, in manchen Fällen auch schon nach 3 Jahren, erworben werden

Neben dem ausgefüllten Antragsbogen benötigen Sie für die Einbürgerung nach 5 Jahren in der Regel die folgenden Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Gehaltsnachweise (beispielsweise durch einen Arbeitsvertrag)
  • Nachweis über die Höhe der Miete (beispielsweise durch einen Mietvertrag)
  • Sprachzertifikat

Je nach individueller Situation können weitere Unterlagen erforderlich sein. Die für Sie zuständige Ausländerbehörde kann Ihnen hierzu Auskunft erteilen.

Welche Gesetzesänderungen treten noch in Kraft?

Neben der Möglichkeit der Einbürgerung nach 5 Jahren in Deutschland ändern sich mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetz noch einige andere Dinge, die Einwanderung und Einbürgerung betreffen:

  • Mehrstaatlichkeit: Auch in Deutschland ist nun die Mehrstaatlichkeit möglich. Bisher war es in der Bundesrepublik in der Regel nicht zulässig, die ursprüngliche Nationalität bei der Einbürgerung zu behalten. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft durch die Reform nun vorbehaltlos.
  • Die Einbürgerungsvoraussetzungen für Gastarbeiter aus den alten Bundesländern und der ehemaligen DDR wurden gelockert.
  • Außerdem ist das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, das Voraussetzung für die deutsche Einbürgerung nach 5 Jahren ist, um einen weiteren Absatz ergänzt worden.
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Über den Autor

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Sarah B.

Sarah unterstützt anwalt.org seit März 2024 als Volontärin und verfasst Artikel zu Recht und Gesetz in Deutschland. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf Arbeits-, Migrations- und Asylrecht.

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