Die Einbürgerung nach 3 Jahren Aufenthalt in Deutschland

Die Einbürgerung ist nach drei Jahren möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Die Einbürgerung ist nach drei Jahren möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

FAQ: Einbürgerung nach 3 Jahren

Kann man nach 3 Jahren eingebürgert werden?

Grundsätzlich ist eine Aufenthaltsdauer von 5 Jahren für die Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft vorgesehen. Unter besonderen Umständen kann eine Einbürgerung schon nach 3 Jahren erfolgen.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie nach 3 Jahren die Einbürgerung erlangen wollen?

Sie müssen besondere Integrationsleistungen vorweisen, um eine Einbürgerung nach der verkürzten Aufenthaltsdauer von 3 Jahren zu bekommen. Dazu gehören sehr gute deutsche Sprachkenntnisse sowie die Ausübung von Ehrenämtern oder überdurchschnittliche Leistungen in der Schule oder Arbeit.

Gilt für den Ehepartner eine Einbürgerung nach 3 Jahren Ehe?

Eine Einbürgerung von Ehegatten und Lebenspartnern Deutscher ist nach 3 Jahren möglich, wenn sie seit 3 Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit 2 Jahren besteht. Dafür müssen Sie mit einem Deutschen verheiratet sein und nicht in Trennung oder Scheidung leben. Außerdem benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.

Was ist die Einbürgerung nach 3 Jahren?

Einbürgerung nach 3 Jahren: Ein neues Gesetz verringert die erforderliche Aufenthaltsdauer.
Einbürgerung nach 3 Jahren: Ein neues Gesetz verringert die erforderliche Aufenthaltsdauer.

Kommen Ausländer nach Deutschland, zielt der Integrationsprozess und das Asylrecht darauf hin, dass sie deutscher Staatsbürger werden. Die Einbürgerung bietet für Einwandernde unter anderem die Vorteile, die gleichen Rechte wie deutsche Staatsbürger zu besitzen, in Deutschland wählen zu können und visafrei in viele Länder zu reisen. Eine Einbürgerung ist im Regelfall nach 5 Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich. Der Gesetzgeber lässt allerdings unter bestimmten Umständen eine Verkürzung dieser Dauer zu. Sie können die Einbürgerung nach 3 Jahren und damit mehr Planungssicherheit in Deutschland auf verschiedenen Wegen erlangen:

  • durch den Nachweis von besonderen Deutsch-Sprachkenntnissen und
  • den Nachweis von ehrenamtlichem Engagement (und wenn zusätzlich weitere Voraussetzungen erfüllt sind, die im Weiteren näher eingegangen wird) oder
  • durch die Einbürgerung als Ehegatte oder Lebenspartner eines Deutschen

Durch eine Änderung im Staatsangehörigkeitsrecht will die Bundesregierung auch den Gastarbeitern, die seit vielen Jahren in Deutschland leben, die Einbürgerung vereinfachen. Diese benötigen beispielsweise keinen Einbürgerungstest und müssen keine B1-Sprachkenntnisse aufweisen. Zudem soll Deutschland als Einwanderungsland vor allem auch für Fachkräfte an Attraktivität gewinnen.

Einbürgerung nach 3 Jahren: Ein neues Gesetz erleichtert dies

Neben der Einbürgerung nach 3 Jahren ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich.
Neben der Einbürgerung nach 3 Jahren ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich.

Das neue Einbürgerungsgesetz, welches am 27. Juni 2024 in Kraft trat, sieht ein paar Neuerungen für die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft vor. Eine der Änderungen ist die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft. Sie können nun, unabhängig von der Herkunft, die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen, ohne Ihre ursprüngliche aufgeben zu müssen.

Des Weiteren hat der Gesetzgeber die geforderte Aufenthaltsdauer vor Antragstellung von 8 Jahre auf 5 Jahre reduziert. Er wollte damit dem Fachkräftemangel entgegen wirken und die deutsche Staatsbürgerschaft attraktiver machen. Unter besonderen Umständen ist eine Einbürgerung in Deutschland sogar nach 3 Jahren möglich.

Die verkürzte Aufenthaltsdauer nach der aktuellen Gesetzeslage

Das neue Einbürgerungsgesetz sieht anstatt 6 Jahre nun 3 Jahre Aufenthaltsdauer bei besonderen Integrationsleistungen vor. Doch was müssen Sie nun dafür tun, um nach 3 Jahren eingebürgert zu werden? Von guten deutschen Sprachkenntnissen, über Ehrenämter bis hin zu überdurchschnittlichen Leistungen in der Schule – das alles kann Ihnen eine Einbürgerung bereits nach 3 Jahren ermöglichen.

Für eine Einbürgerung nach 3 Jahren sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Nachweis von besonderen Integrationsleistungen, insbesondere besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement
  • Erfüllen der Anforderungen der Sprachprüfung mindestens der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
  • Erfüllung der anderen Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) (Er kann sich und seine Familienangehörigen ernähren.)
  • Erfüllen der Voraussetzungen des § 10 StAG (Er muss sich u. a. zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennen und z. B. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen.)

Ihren besonderen Willen zur Integration zeigen Sie durch den Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen auf dem Niveau C1 oder C2. Dieses besondere Bemühen muss neben einer besonderen Integrationsleistung vorliegen und kann dann zu einer Einbürgerung nach 3 Jahren führen. Starke Leistungen und besondere Resultate auf der Arbeit können beispielsweise die Aufenthaltsdauer verkürzen. Wenn Sie ein Gewinn auf der Arbeit sind, sollen Sie davon profitieren. Eine weitere besondere Integrationsleistung ist ehrenamtliches Engagement

Beispiele für ehrenamtliches Engagement sind:

  • ehrenamtliche Arbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr
  • eine Tätigkeit bei der Tafel
  • eine unbezahlte Arbeit in einem Kulturverein
  • freiwillige Tätigkeit in einem Sportverein
  • ehrenamtliche Arbeit in einem Bürgerverein oder für das Technische Hilfswerk

Wenn Sie diese Integrationsleistungen beim Einbürgerungsantrag nachweisen und auch die anderen Bedingungen nach § 10 StAG erfüllen, bekommen Sie die Einbürgerung bereits nach 3 Jahren. Die weiteren Voraussetzungen sind neben dem Sprachnachweis:

  • die Tatsache, dass sie sich und Ihre Familie ernähren können,
  • dass Sie über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen
  • dass Sie weder wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt sind
  • dass Sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennen und
  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen.

Die Einbürgerung von Ehegatten

Die Einbürgerung nach 3 Jahren ist bei Ehegatten von Deutschen ebenfalls möglich.
Die Einbürgerung nach 3 Jahren ist bei Ehegatten von Deutschen ebenfalls möglich.

Sind Sie ein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner eines Deutschen müssen Sie sich 3 Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten und einen Aufenthaltstitel besitzen, mit dem Sie eine Einbürgerung beantragen können. Sie sollten alle weiteren Voraussetzungen nach § 10 StAG vorweisen. Minderjährige Kinder von Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner Deutscher können die deutsche Staatsbürgerschaft schon erlangen, wenn sie sich weniger als 3 Jahre im Inland aufhalten. Damit ist eine Einbürgerung nach 3 Jahren und auch schon vorher möglich.

Dabei kann die zuständige Einbürgerungsbehörde aus Gründen des öffentlichen Interesses sogar eine geringere Aufenthaltsdauer fordern, wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft bereits nach 3 Jahren besteht. Wichtig ist dabei, dass Sie mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet sind und nicht in Trennung oder Scheidung leben.

Was die bisherige Gesetzeslage über die Einbürgerung nach 3 Jahren sagt

Das Staatsangehörigkeitsgesetz sah schon vor der Änderung zum Zwecke der Familienzusammenführung in § 9 a. F. die Möglichkeit der Einbürgerung vom Ehepartner nach 3 Jahren vor. Diese Regel besteht weiterhin. Ehegatten und Lebenspartner Deutscher, die seit 3 Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und bei denen die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit 2 Jahren besteht, konnten und können nach bestimmten Voraussetzungen deutsche Staatsbürger werden.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Mohamed El Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed El-Zataari absolvierte sein Jura-Studium an der Universität Bremen und legte 2020 das 2. Staatsexamen ab. Nachdem er zwei Jahre lang als Referatsleiter in einer Bremer Landesbehörde tätig war, erhielt er 2022 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich vor allem mit dem Ausländer- und Sozialrecht.

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