FAQ: Die Einbürgerung für EU-Bürger
Für EU-Bürger gelten, ebenso wie für Angehörige sogenannter Drittstaaten, Voraussetzungen, die für einen erfolgreichen Einbürgerungs-Antrag erfüllt werden müssen. EU-Bürger profitieren im Vorfeld jedoch von der europäischen Freizügigkeit und dem Wegfall einiger bürokratischer Hürden, wie beispielsweise der Erteilung einer Arbeitserlaubnis. Welche Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt werden müssen, können Sie hier erfahren.
Das Einbürgerungsverfahren für EU-Bürger dauert im Schnitt rund fünf Monate. Dies ist jedoch nur als Richtwert zu verstehen. Abweichungen in beide Richtungen sind durchaus möglich.
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist es nicht mehr notwendig, die bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben, um die deutsche bekommen zu können. Sie können also bei Ihrer Einbürgerung als EU-Bürger eine doppelte Staatsbürgerschaft beantragen.
Für einen Erwachsenen kostet die Einbürgerung 255 Euro Gebühren. Für Kinder unter 16 Jahren betragen die Kosten 51 Euro.
Inhalt
Wie funktioniert die Einbürgerung von EU-Bürgern in Deutschland?
EU-Bürger genießen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Freizügigkeit. Das bedeutet, dass sie unkompliziert in andere EU-Länder wie Deutschland einreisen und dort leben und arbeiten dürfen. Möchte ein EU-Bürger zusätzlich auch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, muss er dies bei der Ausländerbehörde beantragen. Wer eingebürgert wurde, hat dieselben Rechte und Pflichten wie Menschen, die mit der deutschen Staatsangehörigkeit geboren wurden. Unter anderem dürfen Sie als EU-Bürger nach einer Einbürgerung…
- …in Deutschland wählen gehen
- …Beamter werden
- …sich uneingeschränkt in Deutschland aufhalten
- …die sogenannten Deutschengrundrechte wahrnehmen, unter anderem Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Der Prozess der Einbürgerung ist streng geregelt. Nur, wer alle Voraussetzungen erfüllt, darf deutscher Staatsbürger werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Antragsteller einen ausreichenden Bezug zu Deutschland haben und aktiv im gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Hat die deutsche Einbürgerung für EU-Bürger besondere Voraussetzungen?
Für eine erfolgreiche Einbürgerung müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden: Vor Ihrer Einbürgerung müssen Sie sich beispielsweise mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben. Zudem muss Ihre Identität eindeutig geklärt sein. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie Deutschkenntnisse auf B1-Niveau nachweisen können und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie zur historischen Verantwortung Deutschlands bekennen. Essentiell ist auch, dass Sie selbst für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können und nicht wegen einer Straftat verurteilt wurden.
Wie läuft ein Einbürgerungsverfahren für EU-Bürger ab?
Nachdem Sie den Einbürgerungsantrag gestellt haben, prüft das Bundesverwaltungsamt ihn auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls entscheidet es, dass Sie einen Einbürgerungstest ablegen müssen. In diesem Fall werden Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum Test angemeldet. Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen zu deutscher Geschichte und Kultur. Sie können den Test auch bereits vor Ihrer Antragstellung ablegen und das Zertifikat als Kopie mit einreichen. Falls Ihr Einbürgerungs-Antrag angenommen wird, erhalten Sie im Anschluss Ihre Einbürgerungsurkunde. Durch dieses Dokument wird Ihre Einbürgerung offiziell bescheinigt. Nun können Sie einen deutschen Pass beantragen.
Wenn Sie einen deutschen Schul- oder Hochschulabschluss haben, müssen Sie in der Regel keinen Einbürgerungstest ablegen. Auch Krankheit, Alter oder eine Behinderung können eine Befreiung begründen. Hierzu ist allerdings das Attest eines Facharztes nötig.
Welche Unterlagen muss ich als EU-Bürger für eine Einbürgerung einreichen?
Für Ihren Einbürgerungsantrag benötigen Sie einige Dokumente. Nur ein vollständiger Antrag kann bearbeitet werden. Erkundigen Sie sich am Besten bei der für Sie zuständigen Behörde nach eventuellen Änderungen oder Besonderheiten. Neben dem ausgefüllten Antragsformular benötigen Sie in aller Regel:
- Geburtsurkunde
- Kopie Ihres Ausweises
- Arbeits- und Mietvertrag
- Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse
- ggf. das Zertifikat des Einbürgerungstests
Im Antragsformular werden vor allem Personendaten erfragt, beispielsweise die Geburtstage und Namen Ihrer Eltern, Kinder und Ihre Ehegatten. Aber auch Angaben zu Ihren bisherigen Aufenthaltsorten, Ihrer Arbeit und Ihren Einkünften sind für die Behörden von Interesse.
Indem Sie Ihren Einbürgerungsantrag von Beginn an vollständig einreichen, können Sie unter Umständen die Bearbeitungs- und damit Ihre Wartezeit deutlich verkürzen.