Ehename: Welche Möglichkeiten haben Sie bei einer Heirat?

Ehename: Welche Möglichkeiten Sie bei der Eheschließung haben, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Ehename: Welche Möglichkeiten Sie bei der Eheschließung haben, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Ehegatten sollen gemäß Namensrecht in der Ehe einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Die Pflicht hierzu besteht nicht. Der Ehename beider Ehegatten kann nur bei der Eheschließung oder danach bestimmt werden und bildet den Familiennamen künftiger gemeinsamer Kinder.

FAQ: Ehename

Wann können Sie einen Ehenamen bestimmten?

Bei der Anmeldung zur Eheschließung und auch nach der Hochzeit können Sie einen Ehenamen auswählen.

Welche Optionen gibt es in Bezug auf den Ehenamen?

Es ist möglich, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen, den eigenen Familiennamen zu behalten oder einen Doppelnamen zu wählen.

Wie sieht die Regelung bei einer Scheidungs aus?

Nach einer Scheidung kann ein gemeinsamer Ehename auch weitergeführt werden.

Das sagt das Bürgerliche Gesetzbuch zum Ehenamen

BGB und § 1355 regelt alles zur Namensführung in der Ehe. Laut dem Namensrecht im BGB sieht das Gesetz vor, dass der Ehename bei der Eheschließung bestimmt wird. Sollte eine Erklärung erst später erfolgen, muss diese öffentlich beglaubigt werden.

Bereits bei der Anmeldung zur Eheschließung auf dem Standesamt werden Sie und Ihr zukünftiger Ehegatte gefragt, welcher Ehename für Sie in Betracht kommt. Bei der Trauung werden Sie erneut gefragt, ob es bei Ihrer Entscheidung bleibt. Mit der Unterschrift beim Standesamt ist Ihr Ehename dann offiziell gültig.

Namenswahl bei Eheschließung: Was ist möglich?

Ein Doppelname kann bei der Eheschließung nur von einer Person getragen werden.
Ein Doppelname kann bei der Eheschließung nur von einer Person getragen werden.

Sie haben in der Ehe laut Namensrecht die Möglichkeit, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen. Dieser ergibt sich aus den Nachnamen, die Sie vor der Eheschließung führen. Heißt ein Ehegatte beispielsweise Müller und der andere Schmidt, kann einer von beiden Namen als gemeinsamer Ehename ausgewählt werden.

Ein gemeinsamer Ehename führt auch dazu, dass künftige Kinder diesen als Familiennamen bei der Geburt bekommen. Sollten Sie sich für keinen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, muss der Geburtsname der Kinder bei der Geburt des ersten Kindes bestimmt werden. Diese Namenswahl ist dann auch für alle weiteren Kinder verbindlich.

Ehename: Kann ein Doppelname ausgewählt werden?

Wenn ein gemeinsamer Ehename bestimmt werden soll und Sie zudem nicht auf Ihren eigenen Nachnamen verzichten wollen, ist es möglich, dass ein Ehegatte einen Doppelnamen nach der Ehe führt.

Dieser ergibt sich aus dem Namen, welchen er vor der Eheschließung geführt hat und dem gemeinsamen Ehenamen. Doppelnamen bei einer Eheschließung können nur von einem Ehegatten geführt werden und zwar von dem, dessen Nachname nicht der gemeinsame Ehename ist. Kinder aus gemeinsamer Ehe bekommen den Ehenamen als Geburtsnamen.

Beispiel: Britta Meyer heiratet Klaus Schmidt. Als gemeinsamer Ehename wird Schmidt ausgewählt. Britta möchte allerdings Ihren Namen Meyer zudem behalten. Sie kann nun Britta Meyer-Schmidt oder Britta Schmidt-Meyer heißen. Klaus heißt weiterhin Schmidt mit Nachnamen. Die in der Ehe geborenen Kinder erhalten den gemeinsamen Ehenamen als Familiennamen: Schmidt.

Wenn kein gemeinsamer Ehename bestimmt wird

Die Namensführung in der Ehe sollte bereits vor der Heirat besprochen werden.
Die Namensführung in der Ehe sollte bereits vor der Heirat besprochen werden.

Es muss gemäß Namensrecht kein gemeinsamer Ehename bestimmt werden. Entscheiden sich die beiden Ehegatten dazu, keinen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen, führen sie den Namen, welcher zum Zeitpunkt der Eheschließung bestand, weiterhin fort.

Nach der Eheschließung kann ein gemeinsamer Ehename allerdings jederzeit durch eine öffentlich beglaubigte Erklärung doch noch gewählt werden.

Übrigens: Für gemeinsame Kinder muss einer der beiden Namen ausgewählt werden. Hierbei gilt die Auswahl für alle künftigen Kinder des Paares. So soll sichergestellt werden, dass die Kinder sich als echte Familienmitglieder fühlen.

Kann der Ehename geändert werden?

Nach einer Scheidung oder dem Tod eines Ehegatten können Sie den Ehenamen ändern lassen. Durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt kann sowohl der Geburtsname als auch der Name, welcher vor dem Zeitpunkt der Eheschließung geführt wurde, wieder angenommen werden.

Es ist auch möglich, dass der Geburtsname oder der Name, welcher vor der Eheschließung geführt wurde, an den Ehenamen angefügt oder vorangestellt wird. Daraus folgt ein Doppelname. Sollte der Ehename allerdings wieder geändert werden, denken Sie auch daran, dass Sie den Namen auf dem Personalausweis, Reisepass sowie Bankkarten etc. anpassen lassen.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

14 Gedanken zu „Ehename: Welche Möglichkeiten haben Sie bei einer Heirat?

  1. S.

    Hallo,
    ich finde auf meine Frage sonst nirgendwo eine Antwort: mein Mann hat von Geburt an einen Doppelnamen ohne Bindestrich (ein Beispiel: Müller Schmidt) als Nachnamen. Ist es möglich, dass ich nur einen dieser zwei Nachnamen an meinen Nachnamen (Beispiel: Bernig) anhänge, so dass mein Nachname dann z. B. Bernig-Schmidt lauten würde?
    Wäre dann dieser eine gemeinsame Ehename „Schmidt“ der Name, den unser Kind erhalten würde?

  2. Frank

    Guten Tag,

    Meine Frau hat ihren Namen behalten und ich den meinigen, unser Sohn (nach der Eheschließung) hat meinen Namen. Nun möchte ich für mich und unseren Sohn (4 Jahre) den Namen meiner Frau annehmen, an wen muss ich mich wenden und was ist dazu nötig?
    Vielen Dank

    Frank

    1. anwalt.org

      Hallo Frank,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  3. Ioana

    Hallo,

    wir haben vor 7 Monate geheiratet und uns für den Geburtsname von mein Mann als gemeinsamer Ehename. Ich habe aber aus der erste Ehe 2 Kinder und erst jetzt merke ich wie schwierig ist ein anderer Name zu haben. Ist es möglich zu dem aktuellen Namen auch den Namen meiner Kinder (also mein frühere Nachname) dazu zu fügen sodass ich jetzt dann quasi ein Doppelname habe?

    Mfg I. H.

    1. anwalt.org

      Hallo Ioana,

      die Wahl eines Ehenamens lässt sich in der Regel nicht widerrufen. Ggf. ist die Wahl eines Doppelnamens dennoch möglich. Wenden Sie sich zur Klärung bitte an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  4. N. J

    Eine Frage mein Mann und ich sind schon sehr lange getrennt aber ohne Scheidung kann ich meinen Familienname beantragen so dass wir auch namentlich getrennt sind. Vielen Dank für die Info

    1. anwalt.org

      Hallo,

      die Ablegung des gemeinsamen Ehenamens ist in der Regel erst mit Rechtskraft der Scheidung möglich.

      Ihr anwalt.org-Team

  5. Saskia

    Ich heiße N. und mein Mann R. meine Tochter heißt s. und sie möchte nicht mehr den Namen ihres Erzeuger behalten, wie verhält sich das?

  6. Stefanie

    Mein zukünftiger Mann wurde auf den Namen Müller in die Geburtsurkunde eingetragen.
    Seine Mutter heiratete als er 5 Jahre alt war und sein Nachname wurde automatisch auf Schröder geändert.
    Als mein zukünftiger Mann geheiratet hat, übernahm er den Namen seiner Frau Schneider.
    Nach der Scheidung behielt er den Namen.

    Jetzt möchten wir heiraten und seinen eigentlichen Geburtsnamen übernehmen. Also nicht den Namen seines gewalttätigen Stiefvaters und nicht den Namen seiner Exfrau.

    Ist das möglich?

  7. sarah

    Hallo ,
    ich habe eine frage bezüglich des Ehenamens…
    Mein Mann heist M. und ich heiße H.
    Ich möchte nach der Eheschließung H.-M. heißen ??? Würde das gehen??

    Bitte um schnelle Rückmeldung

    [Familiennamen von der Redaktion entfernt]

    1. anwalt.org

      Hallo Sarah,

      welche Möglichkeiten der Namensänderung Sie im Zuge der Eheschließung haben, können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesbeamten in Erfahrung bringen.

      Ihr anwalt.org-Team

  8. Maike

    Hallo ich habe vor 11 Jahren geheiratet und den Namen meines verstorbenen Mannes behalten wegen meiner 1 Tochter. Wir haben eine gemeinsame Tochter bekommen und auch Sie hat den Namen von mir bekommen.Nun möchte ich den Namen meines jetzigen Mannes annehmen und unser gemeinsame Tochter auch. Geht das ?

  9. Nina

    Guten Tag.
    Ich habe eine Frage. Mein Mann und ich haben 2017 geheiratet. Wir haben dannach seinen Geburtsnamen(H), als unseren gemeinsamen Ehenamen bestimmt. Ist es möglich, das wir den gemeinsamen Ehenamen nochmals ändern lassen?(in meinen Geburtsnamen B)
    Mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Nina,

      die Wahl eines gemeinsamen Ehenamens kann im Laufe der Ehe in aller Regel nicht mehr geändert werden.

      Ihr anwalt.org-Team

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