Ehegattentestament: Gemeinschaftliche Regelungen zum Nachlass

Worauf ist beim Ehegattentestament zu achten? Die Antwort liefert der nachfolgende Ratgeber.
Worauf ist beim Ehegattentestament zu achten? Die Antwort liefert der nachfolgende Ratgeber.

Wer gemeinsam durchs Leben geht, möchte nicht selten auch die Angelegenheiten zum Nachlass gemeinsam regeln. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner eine besondere Form der Verfügung von Todes wegen vor. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Ehegattentestament oder auch gemeinschaftliche Testament.

FAQ: Ehegattentestament

Für wen kommt ein Ehegattentestament in Frage?

Ein Ehegattentestament lässt sich gemäß § 2265 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nur von Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern errichten. Was genau darunter zu verstehen ist, lesen Sie hier.

Wer wird in einem Ehegattentestament bedacht?

In der Regel setzen sich die Partner dabei wechselseitig als Alleinerbe ein. Kinder, sonstige Angehörige oder andere Erbberechtigte treten erst nach dem Ableben beider Erblasser als Schlusserben auf. Wie ein solches aussehen kann, zeigt das Muster hier.

Was ist das Berliner Testament?

Beim Berliner Testament handelt es sich um eine Sonderform des Ehegattentestamentes.

Was ist ein Ehegattentestament?

Häufig wird ein Ehegattentestament mit den gemeinsamen Kindern als Schlusserben formuliert.
Häufig wird ein Ehegattentestament mit den gemeinsamen Kindern als Schlusserben formuliert.

Beim Ehegattentestament handelt es sich gemäß § 2265 BGB um eine Verfügung von Todes wegen, die ausschließlich von Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden kann. Indem entsprechende Paare ihren gemeinsamen Nachlass regeln und die Aufteilung des Vermögens bestimmen, wird die gesetzliche Erbfolge abgeändert.

Dabei dient das Ehegattentestament insbesondere dazu, den länger lebenden Partner im Erbfall abzusichern und zum Beispiel sicherzustellen, dass dieser auch weiterhin im gemeinsamen Haus leben kann.

Für langjährige Lebensgefährten besteht eine solche Option hingegen nicht. Möchten Sie allerdings sicherstellen, dass der Lebensgefährte im Erbfall nicht durch die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge leer ausgeht, können Sie diesen in einem Testament oder einem Erbvertrag bedenken. Denn durch die Testierfreiheit kann ein Erblasser grundsätzlich frei entscheiden, an wen sein Nachlass gehen soll.

Ein wichtiges Merkmal beim Ehegattentestament ist die Bindungswirkung. Denn diese sieht in der Regel vor, dass die Verfügung von Todes wegen nicht mehr ohne weiteres verändert oder aufgehoben werden kann, wenn der erste Erbfall eingetreten ist. Die Witwe bzw. der Witwer ist somit an die gemeinsam getroffenen Formulierungen gebunden.

Bei einem Ehegattentestament bestehen grundsätzlich weiterhin Pflichtteilsansprüche. Besteht die Gefahr, dass die Geltendmachung des Pflichtteils zu finanziellen Problemen für den länger lebenden Partner führt, kann es sinnvoll sein, im Vorfeld mit den Erbberechtigten einen Pflichtteilsverzicht zu vereinbaren. Alternativ dazu können Sie durch ein Ehegattentestament den Pflichtteil weniger attraktiv erscheinen lassen. Möglich ist dies durch eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel. Die Klausel sieht vor, dass der Pflichtteilsberechtigte ebenfalls von der Erbfolge nach dem zweiten Erbfall ausgeschlossen wird, wenn Pflichtteilsansprüche gegen den Willen des länger lebenden Partners durchgesetzt werden.

Gemeinschaftliches Ehegattentestament: Welche Arten lassen sich unterscheiden?

Ehegattentestament: Das Berliner Testament stellt eine Sonderform dar.
Ehegattentestament: Das Berliner Testament stellt eine Sonderform dar.

Bei einem Ehegattentestament lassen sich im Allgemeinen verschiedene Arten unterscheiden. Juristen differenzieren in der Regel zwischen:

  • dem gleichzeitig gemeinschaftlichen,
  • dem gegenseitigen und
  • dem wechselbezüglichen Ehegattentestament.

Beim gleichzeitig gemeinschaftlichen Ehegattentestament handelt es sich um zwei einzelne letztwillige Verfügungen, die lediglich äußerlich miteinander verbunden sind. Das bedeutet, dass die Testamente und die darin getätigten Formulierungen inhaltlich nicht miteinander in Verbindung stehen oder in irgendeiner Weise aufeinander abgestimmt sind. Dieses Ehegattentestament wird von den Partnern zum gleichen Zeitpunkt verfasst.

Setzt jeder Partner ein eigenes Testament auf, welches eine gegenseitige Begünstigung enthält, sprechen Juristen von einem gegenseitigen Ehegattentestament. Zwischen den letztwilligen Verfügungen besteht somit eine inhaltliche Verbindung. Allerdings existiert zwischen ihnen keine Abhängigkeit, die sich zum Beispiel auf die Wirksamkeit auswirken könnte. Dies kann insbesondere dann relevant sein, wenn eines der Testamente nachträglich als ungültig erklärt wird. In diesem Fall behält das andere weiterhin seine Gültigkeit.

Das wechselbezügliche Ehegattentestament entspricht in der Regel am ehesten dem, was gemeinhin mit der Bezeichnung „gemeinschaftliches Testament“ assoziiert wird. Es handelt sich dabei um ein Dokument, in dem die Ehepaare bzw. Lebenspartner ihre gemeinsamen Formulierungen festhalten. Ein wichtiges Merkmal sind die voneinander abhängigen Verfügungen, wie etwa die gegenseitige Einsetzung als Alleinerbe. Diese Abhängigkeit bezieht sich auch auf die Wirksamkeit des letzten Willens. Denn sobald die Verfügung eines Partners aus irgendeinem Grund unwirksam wird, gilt dies automatisch auch für die andere.

Eine Sonderform beim wechselbezüglichen Ehegattentestament stellt das Berliner Testament dar. Hierbei setzen sich die Ehe- oder Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben ein. Nach dem Tod des ersten Partners bleibt die Verfügung von Todes wegen für den länger lebenden bindend, sodass dieser in der Regel das entsprechende Ehegattentestament nicht mehr ändern kann.

Formale und inhaltliche Vorgaben beim Ehegattentestament

Welche Kriterien muss ein Ehegattentestament bei der Form erfüllen?
Welche Kriterien muss ein Ehegattentestament bei der Form erfüllen?

Bei der Erstellung einer Verfügung von Todes wegen lässt der Gesetzgeber dem Erblasser in der Regel viele Freiheiten. So ist auch beim Ehegattentestament die Form grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Allerdings sollten Sie beachten, dass ein wechselbezügliches Ehegattentestament aus einem einzelnen Dokument bestehen und die Unterschrift beider Partner aufweisen muss.

Darüber hinaus können Sie entscheiden, ob Sie das Ehegattentestament handschriftlich bzw. eigenhändig verfassen oder ob Sie die Dienste eines Notars in Anspruch nehmen. Dabei geht ein notarielles bzw. öffentliches Ehegattentestament mit Kosten einher. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom Nachlasswert ab. Hierbei gilt es somit abzuwägen, ob sich in Ihrem Fall die Kosten für einen Notar und die damit einhergehende Beratung lohnen.

Auch inhaltlich können Sie ein gemeinschaftliches Testament weitestgehend frei gestalten. So besteht unter anderem die Möglichkeit, bestimmte Erben zu benennen, erbberechtigte Personen zu enterben, Vermächtnisse anzuordnen und einen Testamentsvollstrecker zu beauftragen.

Allerdings nimmt auch in diesem Fall das Berliner Testament eine Sonderstellung ein. Denn so muss ein solches wechselbezügliches Ehegattentestament eine Formulierung enthalten, durch die sich die Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Gemeinsame Kinder oder andere Personen werden dadurch erst nach dem Ableben des zweiten Erblassers als Schlusserben bedacht.

Grundsätzlich können Sie die Bindungswirkung von einem Berliner Testament durch eine sogenannte Freistellungsklausel einschränken, denn dadurch kann der länger lebende Partner die Verfügung auch nach dem Eintritt des ersten Erbfalls noch verändern. Zudem können die Parteien auch durch eine entsprechende Klausel bestimmen, was mit dem Nachlass geschehen soll, wenn der länger lebende Partner erneut heiratet und der neue Ehegatte somit erbberechtigt ist.

Ehegattentestament formulieren: Ein Muster kann helfen

Sie wünschen ein Ehegattentestament und sind kinderlos? Unser Muster zeigt, wie eine Formulierung aussehen kann.
Sie wünschen ein Ehegattentestament und sind kinderlos? Unser Muster zeigt, wie eine Formulierung aussehen kann.

Mit dem Aufsetzen des letzten Willens tun sich viele Menschen schwer. Denn zum einen gilt es den eigenen Nachlass gemäß den eigenen Wünschen zu verteilen, zum anderen sind aber auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Daher kann es sinnvoll sein, sich vor der Formulierung von einem Ehegattentestament eine entsprechende Vorlage anzuschauen.

Wie bei einem solchen Ehegattentestament bzw. Berliner Testament ein Muster aussehen kann, wenn das entsprechende Paar keine Kinder hat, zeigt das nachfolgende Beispiel.

Dieses dient ausschließlich der Veranschaulichung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder juristischer Korrektheit. Benötigen bzw. wünschen Sie eine individuelle Beratung, sollten Sie sich an einen Anwalt für Erbrecht wenden.

MUSTER:
Ehegattentestament

Wir, die Eheleute Anke Meier geborene Müller, geboren in Musterstadt am 01.01.1970, und Ben Meier, geboren in Musterdorf am 12.12.1968, bestimmen, dass wir uns gegenseitig allein und unbeschränkt beerben.

1. Für den Eintritt des ersten Todesfalls treffen wir folgende Verfügung

a) Sollte ich, Anke Meier, die Erstversterbende sein, soll mein gesamter Schmuck als Vermächtnis an meine Nichte Monika Müller gehen.

b) Sollte ich, Ben Meier, der Erstversterbende sein, erhält mein Bruder Horst Meier als Vermächtnis einen Geldbetrag von 30.000 Euro und mein Neffe Dennis Meier meine Uhrensammlung.

c) Ersatzvermächtnisnehmer bestimmen wir ausdrücklich nicht.

2. Für den Eintritt des zweiten Todesfalls treffen wir folgende Verfügung
a) Als Schlusserben beim Tod des Überlebenden von uns setzen wir unsere Geschwister Horst Meier, Susan Müller und Regina Schmidt geborene Müller zu gleichen Teilen ein.

b) Zu Ersatzerben berufen wir die Abkömmlinge des jeweiligen Verwandten gemäß der gesetzlichen Erbfolge.

Wir widerrufen alle älteren Verfügungen von Todes wegen, die wir bereits getroffen haben.

Musterstadt, 02.02.2019
Unterschrift Anke Meier

Diese Testamentsanordnungen entsprechen auch meinem letzten Willen.

Musterstadt, 02.02.2019
Unterschrift Ben Meier

Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, ein Ehegattentestament ohne konkrete Schlusserben aufzusetzen. In diesem Fall greift nach dem Ableben des länger lebenden Ehegatten die gesetzliche Erbfolge.

Was geschieht mit einem Ehegattentestament nach einer Scheidung?

Ein Ehegattentestament kann nach einer Scheidung seine Gültigkeit verlieren.
Ein Ehegattentestament kann nach einer Scheidung seine Gültigkeit verlieren.

Ein Ehegattentestament kann laut BGB ausschließlich von Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden. Daher verliert die gemeinschaftliche Verfügung von Todes wegen gemäß § 2077 Abs. 1 BGB seine Wirksamkeit, wenn sich die Erblasser scheiden lassen. Dies gilt ebenfalls, wenn eine Partei die Scheidung vor seinem Ableben beantragt oder ihr zugestimmt hat.

Bei einer Scheidung sollten die geschiedenen Eheleute das Ehegattentestament gemeinsam vernichten. Bei einem handschriftlichen Testament ist dies ohne großen Aufwand möglich. Haben Sie die Verfügung hingegen bei einem Notar errichtet, müssen Sie dieses zuvor aus der amtlichen Verwahrung zurückverlangen. Durch diesen Vorgang verliert das Dokument seine Gültigkeit.

Es existiert allerdings ein Ausnahmefall, in dem das Ehegattentestament trotz Scheidung weiterhin Bestand hat. Denn gemäß § 2077 Abs. 3 BGB gilt:

Die Verfügung ist nicht unwirksam, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser sie auch für einen solchen Fall getroffen haben würde.

Besonders deutlich können Erblasser einen solchen Wunsch Ausdruck verleihen, wenn Sie diesen als Klausel in das Ehegattentestament mit aufnehmen.

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

Bildnachweise

3 Gedanken zu „Ehegattentestament: Gemeinschaftliche Regelungen zum Nachlass

  1. Lisa

    Mein Mann möchte, dass wir ein Ehegattentestament aufsetzen, für den schlimmsten Fall. Gerade, da er Kinder außerhalb unserer Ehe hat, erscheint das für uns sehr wichtig, Gut zu wissen, dass man das Ehegattentestament weitestgehend frei gestalten kann.

  2. Bernfried

    Das klassische Berliner Testament, bei dem sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben und die gemeinsamen Kinder zu Schlusserben einsetzen, kann bei größeren Familienvermögen steuerlich nachteilig sein. Schließlich bleiben die Freibeträge der Kinder im ersten Erbfall ungenutzt. Und im zweiten Erbfall bekommen die Kinder dann das gesamte Vermögen auf einen Schlag und müssen es versteuern. Hier hilft unter Umständen ein Vermächtnis zugunsten der Kinder im ersten Erbfall. Der Ehegatte bleibt dann trotzdem Alleinerbe und muss sich von den Kindern nicht hereinreden lassen.

  3. Bernfried

    Das klassische Berliner Testament, bei dem sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben und die gemeinsamen Kinder zu Schlusserben einsetzen, kann bei größeren Familienvermögen steuerlich nachteilig sein. Schließlich bleiben die Freibeträge der Kinder im ersten Erbfall ungenutzt. Und im zweiten Erbfall bekommen die Kinder dann das gesamte Vermögen auf einen Schlag und müssen es versteuern. Hier hilft unter Umständen ein Vermächtnis zugunsten der Kinder im ersten Erbfall. Der Ehegatte bleibt dann trotzdem Alleinerbe und muss sich von den Kindern nicht hereinreden lassen.

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