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FAQ: Ehe
Hier können Sie nachlesen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit Sie in Deutschland heiraten können.
Nein. Eine kirchliche Trauung hat keinerlei Auswirkungen auf das Steuerrecht oder andere Vorteile, die sich durch eine Eheschließung ergeben.
Weiterführende Ratgeber rund um die Ehe
Was Sie über die Eheschließung wissen sollten
Im Jahr 2015 haben 400.115 Paare in Deutschland den Bund der Ehe geschlossen. Historisch betrachtet bedeutet heiraten, dass ein Mann und eine Frau lebenslang miteinander verbunden sein wollen.
Eine einheitliche Definition für die Ehe gibt es nicht, da das Verständnis eines solchen Zusammenlebens stark von den persönlichen und religiösen Merkmalen des Kulturkreises geprägt ist.
Im deutschsprachigen Kulturraum war die Trauung Sache der religiösen Institutionen, erst im 19. Jahrhundert wurde eine zivilrechtliche Ehe vollzogen.
Seit 1876 gibt es in ganz Deutschland Standesämter, welche die Zivilehen schließen. Bis 2008 ging einer kirchlichen Trauung eine Hochzeit beim Standesamt voraus.
Heutzutage ist dies nicht unbedingt nötig. Auch eine Ehe ohne Trauschein, offiziell Konkubinat ist möglich. Hier wird von eheähnlichen Gemeinschaften gesprochen. Auch der Ausdruck „wilde Ehe“ ist gebräuchlich.
Es ist also Paaren freigestellt, ob sie sich auch standesamtlich trauen oder sich vor einem Geistlichen segnen lassen.
Rechtlich gesehen sind diese Formen allerdings Ehen nicht gleichgestellt. Nur gleichgeschlechtliche Ehen erhalten fast denselben Status wie verheiratete Paare. Seit Oktober 2017 können homosexuelle Paare zudem wie alle anderen auch, eine bürgerliche Ehe eingehen. Die noch bestehenden Lebenspartnerschaften werden jedoch nicht aufgelöst, können aber in eine Ehe umgeschrieben werden.
Darüber hinaus erklären wir, was das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) für Rechte einräumt und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, bevor eine Eheschließung in Deutschland vollzogen werden kann. Gibt es eine eingetragene Partnerschaft für Mann und Frau?
Weiterführende Ratgeber rund um die Eheschließung
Ehegesetz: Die Eheschließung im BGB
Nicht nur im BGB, sondern auch im Grundgesetz ist die Ehe verankert. Hier heißt es im Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz:
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Umgesetzt wird dieser besondere Schutz im BGB. Die §§ 1353 bis 1362 beschäftigen sich mit der Ehe und Familie sowie den Rechten und Pflichten von Eheleuten. Nach § 1353 wird eine Ehe auf Lebenszeit geschlossen. Weiter heißt es, dass nach Eherecht in Deutschland die Partner füreinander die Verantwortung tragen und zu einer ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet sind.
Die eheliche Lebensgemeinschaft umfasst auch die gemeinsame Haushaltsführung. Allerdings kann diese auch einem übertragen sein, welcher dann auch alleinig die Verantwortung trägt. Grundsätzlich dürfen beide Ehegatten arbeiten, allerdings muss die Erwerbstätigkeit im Einklang mit den familiären Pflichten stehen (§ 1356 BGB).
Nach § 1360 sind die Eheleute einander unterhaltspflichtig (sog. Ehegattenunterhalt). Darüber hinaus müssen diese durch ihre Arbeit oder Vermögen die Familie unterhalten (§ 1360 BGB).
Eheliche Pflichten bestehen insofern, als das die Eheleute füreinander Verantwortung übernehmen und mit ihrem Gehalt bzw. Vermögen die Familie in solch einer Art unterhalten müssen, dass der Lebensunterhalt und die persönlichen Bedürfnisse aller gedeckt sind. Damit ist der eine Ehegatte dem anderen unterhaltspflichtig.
Standesamtliche Vermählung: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um eine Hochzeit in Deutschland vollziehen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein – nicht jeder kann jeden heiraten. In aller erster Linie müssen die Eheleute zum Zeitpunkt der Heirat unterschiedlichen Geschlechts sein. Darüber hinaus darf zwischen ihnen kein enges familiäres Verhältnis bestehen. Außerdem dürfen die Ehepartner nicht anderweitig verheiratet sein oder in einer Lebenspartnerschaft leben.
Bevor ein Paar heiraten kann in Deutschland, wird die Zulässigkeit der Eheschließung geprüft. Neben den oben genannten Punkten, kommen dann weitere hinzu. Spricht etwas gegen die Ehe, so wird dies Ehehindernis genannt.
Mögliche Ehehindernisse sind Geschäftsunfähigkeit, Eheverbote und Ehemündigkeit:
- Ehemündigkeit: Eine Ehemündigkeit liegt erst vor, wenn der Verlobte volljährig ist. Allerdings konnte bis Mitte 2017 auch mit 16 Jahren die Ehe eingegangen werden, wenn der andere Verlobte volljährig war und das Familiengericht der Ehe zustimmte. Mit einer am 22. Juli 2017 in Kraft getretenen Gesetzesänderung ist eine solche Ausnahme nun nicht mehr möglich.
- Eheverbote: Nach den §§ 1306 ff. BGB liegt ein Eheverbot vor, wenn ein Verlobter sich bereits in einer bestehenden Ehe befindet und/oder die Verlobten in gerader Linie verwandt sind bzw. Voll- oder Halbgeschwister sind. Letzteres gilt auch bei Adoptivkindern und den Adoptiveltern.
- Geschäftsunfähigkeit: Steht ein Verlobter unter Betreuung, weil er keinen freien Willen äußern kann, gilt er als geschäftsunfähig.
Liegt ein Ehehindernis vor, kann die Ehe per Definition zwar geschlossen werden, allerdings ist diese fehlerhaft. Durch eine Klage ist die Ehe anfechtbar und kann aufgehoben werden.
Die Eheschließung wird in Deutschland durch einen Standesbeamten vollzogen. Beide Ehepartner müssen während der Heirat persönlich anwesend sein und eine Erklärung abgeben, dass sie die Ehe eingehen wollen. Die Ehe gilt als höchstpersönliches Rechtsgeschäft, sodass diese nicht in Vertretung geschlossen werden kann. Trauzeugen sind nicht mehr zwangsläufig zu bestimmen, diese Entscheidung obliegt dem Brautpaar.
Ist die Ehe rechtskräftig geschlossen wird dies im Personenstandsregister vermerkt. Zusätzlich ist es der Familie freigestellt auch ein Familienstammbuch zu führen. Hierin werden üblicherweise die Geburtsregisterauszüge der Familienangehörigen, die Eheurkunde, die Geburtsurkunden und auch die Sterbeurkunden zusammen abgeheftet.
Die Eheurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt oder z. B. auch über antrag24.de beantragen.
Welche Unterlagen sind dem Standesamt vorzulegen?
Zuständig ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens ein Partner gemeldet ist.
Bevor eine Ehe geschlossen wird, muss die Eheschließung beantragt werden. Früher wurde dies „das Aufgebot bestellen“ genannt. Zu diesem Termin sind alle wichtigen Unterlagen zur Hochzeit mitzubringen. Hierzu zählen:
- Beglaubigte Abschriften aus den Geburtenregistern inkl. Hinweisteil, diese dürfen nicht älter als sechs Monate sein.
- eine erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes nicht älter als 14 Tage, beantragen Sie die Eheschließung an ihrem Wohnsitz, übernimmt eventuell das Standesamt diesen Punkt.
- der gültige Personalausweis oder Reisepass.
Weitere Unterlagen müssen vorgelegt werden, wenn einer der beiden oder beide Verlobten bereits verheiratet waren:
- eine aktuelle, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe inkl. dem Vermerk der Auflösung der Ehe
- das rechtskräftige Scheidungsurteil aller Vorehen bzw. die Sterbeurkunden der Ehepartner
Sollte ein Partner bereits in einer Lebenspartnerschaft gelebt haben, sind zusätzlich folgende Unterlagen mitzubringen:
- eine aktuelle Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister inkl. Auflösungsvermerk
- rechtskräftiges Aufhebungsurteil sämtlicher Lebenspartnerschaften und evtl. Sterbeurkunde
Sofern gemeinsame Kinder vorhanden sind, sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- die Geburtsurkunden bzw. die Abschriften aus dem Geburtenregister
- Urkunden über die Anerkennung der Vaterschaften
- Urkunden über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Den Antrag nimmt das Wohnsitzstandesamt entgegen. In aller Regel können die Verlobten erst sechs Monate vor der eigentlichen Eheschließung den Antrag einreichen und den Wunschtermin reservieren. Informieren Sie sich hierzu beim zuständigen Standesamt. Sofern ein Verlobter zu dem Anmeldetermin nicht erscheinen kann, muss der Andere eine Vollmacht vorlegen können.
Weitere Ratgeber zu unterschiedlichen Formen der Ehe
Binationale Ehen benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis
Ist einer der beiden Verlobten Ausländer oder beide, so sind einige weitere Punkte zu beachten. Möchte ein Ausländer heiraten in Deutschland, muss dieser die Ehefähigkeitsvoraussetzungen seines Heimatlandes erfüllen.
Dem zuständigen deutschen Standesamt ist bei der Anmeldung der Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen (§1309 Abs. 1 BGB). Dieses ist eine amtliche Bescheinigung, welche bestätigt, dass keine Ehehindernisse vorliegen.
Das Zeugnis ist von einer Behörde des Heimatstaates auszustellen. Fehlt eine solche Bescheinigung, kann der Präsident des Oberlandesgerichtes eine Befreiung erteilen. Ein entsprechender Antrag ist beim Standesamt zu stellen.
Eine eingetragene Partnerschaft in Deutschland unterliegt dabei anderen Regelungen, sofern ein Ausländer diese eingehen möchte. In diesem Fall gilt nicht das Recht des Heimatlandes, sondern deutsches Recht (Art 17 b Abs. 1 Satz 1 EGBGB).
Eingetragene Lebenspartnerschaft: Die Grundlagen
Wollten gleichgeschlechtliche Paare vor dem 01. Oktober 2017 heiraten, bestand die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu beantragen.
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft brachte wie die Ehe auch Rechte und Pflichten mit sich.
Diese waren im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPatrtG) verankert. Die meisten Regelungen waren schon mit dieser Einführung an die ehelichen Bedingungen angepasst.
Gleichgeschlechtliche Paare waren jedoch noch nicht in allen Belangen heterosexuellen Ehepaaren gleichgestellt.
So regelte § 1, dass zwei gleichgeschlechtliche Personen vor einem Standesamt eine Lebenspartnerschaft begründen konnten. Dem Standesbeamten kam dabei ähnlich wie bei einer Eheschließung die Aufgabe zu, das Paar einzeln zu befragen.
Auch in diesem Fall gab es allerdings Beschränkungen. So mussten beide volljährig und durften nicht verheiratet oder in einer weiteren Lebenspartnerschaft sein. So wie bei einer Ehe auch, sind die Lebenspartner füreinander verantwortlich und sollten sich unterstützen (§2 LPartG).
Darüber hinaus waren beide Partner nach § 5 LPartG dazu verpflichtet, für den Lebensunterhalt durch ihre Arbeit zu sorgen. Sie lebten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, es sei denn ein Lebenspartnerschaftsvertrag vereinbarte anderes.
Laut Familienrecht war es lange Zeit nicht möglich, dass ein homosexuelles Paar gemeinsam ein Kind adoptiert. Laut § 9 LPartG kann ein Partner ein Kind annehmen, benötigte hierfür aber die Zustimmung des anderen Partners. Brachte ein Lebenspartner bereits ein Kind mit in die gleichgeschlechtliche Ehe, so kann dies vom anderen Lebenspartner unter besonderen Voraussetzungen adoptiert werden.
Hat ein Lebenspartner ein Kind, für welches er alleine sorgeberechtigt ist, so darf der andere Lebenspartner Mitentscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes treffen. Bestand Gefahr im Verzug, ist er sogar berechtigt alle Handlungen vorzunehmen, die notwendig sind.
Auch in erbrechtlicher Hinsicht ist bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft einiges zu beachten. So hat der Lebenspartner Anspruch auf ein Viertel des Erbes im Vergleich zu Verwandten erster Ordnung. Im Vergleich zu Verwandten zweiter Ordnung und Großeltern steht ihm die Hälfte zu. Die Lebenspartnern haben das Recht ein gemeinschaftliches Testament zu schreiben. Ist der Lebenspartner von der Erbschaft ausgeschlossen, so kann dieser seinen Pflichtteil einklagen.
Neben dem Ehegatten-Splitting, stehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auch sonstige Entlastungen zu. So erhalten sie auch den beamtenrechtlichen Familienzuschlag und/oder Ortszuschläge.
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft für Mann und Frau gibt es im engeren Sinne nicht, denn diese ist nach § 1 LPartG gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehalten. Diese konnten bis 01. Oktober 2017 eine eheähnliche Lebensgemeinschaft beantragen.
Namensführung in der Ehe und in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Wer eine Ehe vor dem Standesamt eingeht, muss einen Ehenamen wählen, ansonsten führen beide Ehegatten ihre bisherigen Namen weiter (§1355 Abs. 1 BGB). Der Geburtsname kann vor oder hinter dem Ehenamen mit einem Bindestrich geführt werden. Allerdings dürfen maximal zwei Namen, getrennt durch einen Bindestrich, eingetragen werden.
Hat ein Ehegatte eine weitere Staatsangehörigkeit, so darf der Familienname auch nach dem Recht des anderen Staates bestimmt werden. Nach einer Scheidung und des Todes eines Ehegatten kann der Familienname erhalten bleiben. Allerdings kann auch der Geburtsname wieder angenommen werden oder vor bzw. hinter den Familiennamen gestellt werden.
Diese Änderung des Namens umfasst laut Namensrecht allerdings nicht automatisch die Namensgebung der Kinder. Diese können allerdings den Namen entsprechend auch ändern, sofern der andere Elternteil zustimmt.
Auch durch eine Eintragung einer Lebenspartnerschaft konnte ein Lebenspartnerschaftsname festgelegt werden (§ 3 LPartG). In diesem Fall konnte der Geburtsname ebenfalls vor- oder nachgestellt werden. Bestand der Lebenspartnerschaftsname allerdings bereits aus mehreren Bestandteilen, so entfiel diese Option.
Entsprechend der Ehe kann auch nach Beendigung der Lebenspartnerschaft der Name behalten werden. Auf Wunsch kann aber der Geburtsname wieder angenommen werden.
Die kirchliche Trauung: Alles zum Kirchenrecht
In Deutschland geben sich viele Paare nicht nur vor dem Standesamt ihr Ja-Wort, sondern wiederholen dies vor einem Gläubigen. Findet diese Eheschließung vor einem christlichen Geistlichen statt, so ist dies dann eine christliche Ehe.
Eine kirchliche Trauung kann evangelisch aber auch katholisch vollzogen werden. Aber auch beispielsweise das Judentum oder der Islam kennt die Ehe und würdigt diese mit entsprechenden Zeremonien.
Grundsätzlich steht in diesen Religionen auch Mischehen nichts im Wege, also darf auch ein Muslim eine Christin heiraten. Allerdings sieht die Ehe im Islam es nicht vor, dass eine muslimische Frau einen Nicht-Muslim heiratet.
Katholische Trauung: Das Ehesakrament
Das katholische Eherecht ist sehr umfangreich und komplex. Was bedeutet „Ehe“ aus katholischer Sicht? Die Ehe ist eine von Gott gewollte Institution zwischen einem Mann und einer Frau. Eine Ehe zwischen zwei Christen ist nach katholischer Auffassung ein Sakrament, welches sich die Brautleute gegenzeitig spenden.
Im Vorfeld der Eheschließung verlangen manche Priester den Besuch eines Ehevorbereitungskurses. Im Verlauf dessen findet auch ein Traugespräch mit dem Pfarrer statt, welcher das Paar traut. Zu diesem Termin müssen auch die Taufbescheinigungen vorgelegt werden. Über das Gespräch wird ein Ehevorbereitungsprotokoll angefertigt.
Geht der kirchlichen Zeremonie keine standesamtliche Trauung vorher, muss eine Eheschließungsbescheinigung beim Bischöflichen Ordinariat beantragt werden.
Eine sakramentale Eheschließung ist nur gültig, wenn keine Ehehindernisse vorliegen und die Form gewahrt wurde. Nach dem katholischen Verständnis ist eine sakramentale Ehe erst dann vollständig zustande gekommen, wenn nicht nur das Eheversprechen abgelegt, sondern auch Geschlechtsverkehr vollzogen wurde.
Eine Scheidung der katholischen Ehe ist nicht vorgesehen. Zwar können sich die Eheleute trennen, aber eine Auflösung des Ehebundes ist nicht möglich. Eine Neuheirat im Sinne des katholischen Glaubens ist also nicht möglich.
Möchte ein katholisch Getrauter erneut eine katholische Ehe eingehen, so funktioniert dies nur, wenn der erste Ehegatte verstorben ist oder die Ehe von Beginn an ungültig war. Im letzteren Fall kann ein kirchliches Gericht die Ehe annullieren.
Protestantische Trauung: Der Traugottesdienst
Anders als im katholischen Sinne, erkennt der evangelische Glauben die zivilrechtliche Trauung an, welche durch einen Gottesdienst gefeiert wird. Durch diesen Gottesdienst empfängt das Brautpaar den Segen Gottes. Für eine evangelische Trauung müssen beide Eheleute Christen sein, ansonsten kann ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung gefeiert werden.
Das Paar ist in der Wahl seiner Gemeinde und des Pfarrers frei, sofern alle Beteiligten zustimmen. Soll nicht in der Heimatgemeinde gefeiert werden, ist von den Pfarrämtern der Heimatorte eine Erlaubnis einzuholen, dass in einer anderen Gemeinde geheiratet werden darf.
Im Gegensatz zur katholischen Trauung wird bei einer evangelischen kein Sakrament gespendet. Dennoch wird dem Paar ein Versprechen abgenommen, welches die lebenslange Zugehörigkeit symbolisieren soll.
Bevor die Trauung vollzogen wird, findet ein Traugespräch zwischen dem Pfarrer und dem Brautpaar statt. Beide Eheleute sollten christlich getauft sein, über Ausnahmen entscheidet aber die Kirchengemeindeleitung. Ist die Trauung vollzogen, so wird dies im Kirchenbuch eingetragen.
Im Ausland heiraten: Das sollten Sie wissen
Eine Ehe im Ausland einzugehen, kann mehrere Beweggründe haben. Zum einen kommt dies in Frage, wenn die Eheleute im Urlaub heiraten möchten. Für viele ist es ein Traum am Strand unter Palmen das Ja-Wort zu sprechen. Darüber hinaus kommt eine Heirat im Ausland in Frage, wenn einer der beiden Eheleute aus einem anderen Land kommt.
In beiden Fällen sind einige Dinge zu beachten, auf welche wir nun eingehen möchten. Für alle gängigen Heiratsziele gilt: Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass. Waren Sie bereits verheiratet, sollten Sie das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des vorherigen Ehegatten parat haben. Darüber hinaus verlangen einige Länder eine internationale Geburtsurkunde.
Außerdem möchten einige Länder ein Ehefähigkeitszeugnis sehen, hierzu zählen beispielsweise:
- Grenada
- Griechenland
- Italien
- Malta
- Kanalinseln-Jersey
- Österreich
- Schottland
- Südafrika
- Zanzibar
Ein Ehefähigkeitszeugnis erhalten Braut und Bräutigam beim zuständigen Standesamt in Deutschland. Dieses bestätigt, dass nach gültigem deutschem Recht der Eheschließung nichts im Wege steht.
Heiraten im Ausland: Diese Unterlagen benötigen Sie
Wer im Ausland heiraten will, sollte folgende Unterlagen zur Hand haben:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- falls bereits eine Ehe vorherging, das rechtskräftige Scheidungsurteil
- die internationalen Geburtsurkunden
- Ehefähigkeitszeugnis
Nach der Hochzeit im Ausland: Anerkennung in Deutschland
Wer nun im Urlaub geheiratet hat, möchte zumeist auch, dass die Ehe im Alltag anerkannt ist. Doch um eine solche Ehe in Deutschland bestätigen zu lassen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So müssen die rechtlichen Rahmenbedingen stimmen, beispielsweise müssen zum Zeitpunkt der Eheschließung die Eheleute volljährig und ledig sein.
Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nicht durch einen vorgegeben Prozess anerkannt werden. Die Entscheidung der Anerkennung obliegt jeder Behörde, welche sich mit dieser auseinander setzt. So kommt dies zum Tragen, wenn eine Änderung der Steuerkarte vorgenommen werden soll. Die Unterlagen sind dann dem Finanzamt zur Verfügung zu stellen.
Es besteht allerdings die Möglichkeit, beim zuständigen Standesamt einen Antrag auf Beurkundung im Eheregister zu stellen, so ist die Ehe dann auch bei den deutschen Behörden registriert. Sofern einer der Ehepartner Deutscher ist und die Form gewahrt wurde, ist dies in aller Regel auch kein Problem.
Um diesen Antrag zu stellen, benötigen Sie die ausländische Heiratsurkunde. Unter bestimmten Voraussetzungen und abhängig vom Land, in welchem Sie geheiratet haben, kann eine Legalisation oder Apostille verlangt werden, um die Echtheit der Urkunde zu bestätigen. Außerdem verlangen die Behörden zumeist eine Übersetzung der ausländischen Urkunde, welche von einem beeidigten oder anerkannten Übersetzer getätigt werden sollte.
Eine im Ausland geschlossene Ehe muss nicht zwingend bei den deutschen Behörden registriert werden. Möchten Sie allerdings eine Beurkundung im Eheregister vornehmen lassen, sollten Sie zumindest eine offizielle Übersetzung der Heiratsurkunde vorweisen können. In manchen Fällen kann auch eine Echtheitsprüfung verlangt werden.
Wenn es Probleme gibt: Die Eheberatung
Wann ist eine Ehe eine glückliche Ehe? Dies ist wohle eine Definitionsfrage und jeder wird eine andere Antwort darauf finden. Hat ein Ehepaar allerdings das Gefühlt, dass Probleme vorherrschen und die Kommunikation stockt, kann eine Ehe- und Familienberatung helfen.
Im Zentrum einer Paarberatung steht es, die Probleme zu bewältigen und für die Zukunft Lösungsmethoden zu entwickeln. Die oft stockende und emotional geladene Kommunikation soll wieder in geregelte Bahnen gelenkt werden. Dazu gehört es dann auch, Kritik auszuüben und entsprechende anzunehmen. Eine Paarberatung ist also nur zielführend, wenn sich beide Partner darauf einlassen und dazu bereit sind.
Kinderehen in Deutschland
Wie auch in Deutschland, gilt es in den meisten anderen Ländern ein Mindestalter zu erreichen, bevor das Paar vor den Traualter stehen darf. In einigen sehr traditionellen Kulturkreisen ist es jedoch üblich vor allem Mädchen vor dem Erreichen des Mindestalters zu verheiraten. In diesem Fall wird von einer Kinderheirat gesprochen.
Die Hintergründe für eine solche Kinderheirat sind vielfältig und reichen von der Jungfräulichkeit des Mädchens bis hin zu den Lebenshaltungskosten für dieses, die nach der Heirat der Ehemann tragen muss. Obwohl in den meisten islamischen Ländern per Gesetz erst ab 16 bzw. 18 Jahren geheiratet werden darf, lassen die religiösen Institutionen eine Ehe zu, sobald das Mädchen neun Jahre alt ist.
Besonders in letzter Zeit beschäftigt sich auch die deutsche Justiz mit solchen Kinderehen, da auch jung verheiratete Paare in Deutschland Asyl beantragen. Ein Fall wurde dabei besonders bekannt, da sich das Ehepaar gegen die Trennung durch das Jugendamt wehrte.
Dieses war der Auffassung, dass die minderjährigen Ehefrau von ihrem Ehemann getrennt untergebracht werden müssen und einen Vormund bekämen müssten, denn es könne die Tragweite einer Ehe nicht absehen. Das Amtsgericht bestätigte diese Sichtweite. Die beiden gingen in Berufung und die Akte landete beim Oberlandesgericht Bamberg.
Dieses hob allerdings den Beschluss des Amtsgerichtes auf. Das Paar durfte wieder zusammen ziehen, nachdem überprüft worden ist, dass die beiden im Libanon rechtmäßig verheiratet waren. Da die Ehe im Libanon rechtskräftig geschlossen worden sei, sei dies auch in Deutschland zu akzeptieren, demnach könne das Jugendamt das Ehepaar nicht trennen. Als nächstes wird sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigten und damit ein Grundsatzurteil fällen.
Nicht alle Bundesländer registrieren die Kinderehen, insofern ist nicht klar, wie viele minderjährige verheiratete Kinder sich in Deutschland aufhalten. Die Landesregierung NRW spricht von 188 Paaren, in Baden-Württemberg wurden 177 Ehen gezählt.
Die Hilfsorganisationen warnen derweil davor, dass vor allem in den Flüchtlingscamps die Zahl der Kinderheirat enorm steigt, wobei in diesem Fall nicht mehr nur von Kinderehen gesprochen wird, sondern vor Zwangsehen.
Hallo
Ich hab eine Frage
Ich wohne in Deutschland und mein Freund wohnt auch in Deutschland.Das Problem ist er ist von Lybien und verheiratet.
Er ist getrennt von und hat ein Kind und deswegen kann er sich nicht scheiden lassen.Seine Ex Frau lebt in Lybien.
Wir wollen heiraten aber in Deutschland geht das nicht weil er nicht geschieden ist.
Wenn ich und mein Freund im Ausland heiraten und wieder nach Deutschland zurück kommen,wird die Ehe aktzepiert.Denn das wäre die einzige Lösung für uns beide .Er kommt direkt aus Benggasi Lybien .Biite ume eine Antwort,Danke
Guten Tag,
Mein Verlobter und ich wohnen zur Zeit in Portugal und wollen auch hier heiraten.
Ich als deutsche Bürgerin brauche ein Ehefähigkeitszeugnis aus Hannover. Mein Verlobter ist in Australien geboren hat aber auch ein Portugiesischen Ausweis. Die deutsche und australische Botschaft hier in Portugal hat uns bestätigt, dass uns den Prozess vereinfacht wenn er als Portugiese hier heiratet.
Leider stellt sich das Standesamt in Hannover quer und hat alle Dokumente, nun sagen Sie die brauchen noch einen Familienstandsbescheinigung von der australischen Botschaft. Obwohl dieses auf der portugiesischen Geburtsurkunde mit drauf ist.
Wie gehe ich hier nun vor?
Vielen Dank und liebe Grüsse,
Diana
Hallo ich komme aus der schweiz und möchte hier in deutschland heitaten mein verlobter kommt aus gambia und lebt seit vier jahren hier in deutschland und arbeitet auch hier wad muss ich machen können wir hier heiraten?
Ich wusste gar nicht, dass erst im 19. Jahrhundert wurde eine zivilrechtliche Ehe vollzogen wurde. Neben der Trauung im Standesamt ist es auch wichtig an dem Termin eine geeignete Hochzeitslocation zu haben. Dabei müssen nicht nur die Gäste untergebracht werden, sondern auch das Budget muss stimmen.
Sehr geehrte Damen/Herren,
Ich bin aus Ungarn und ich arbeite in Deutschland seit 3 jahre.Ich wohne in Heilbronn.Meine freundin aus Algerian und momentan Sie ist bei mir bis 29.jun.Wir möchten heiraten. Haben wir Möglichkeit. Können Sie mir helfen wie können wir hier in deutschland oder wo könnnen wir mehr info haben?
ich danke Ihre antwort,
freundliche grüsse,
L. Platthy
Hallo L. Platthy,
sie können sich direkt an die Ausländerbehörde an ihrem Wohnort wenden. Diese kann Sie informieren, welche Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erfüllen sind.
Ihr Team von anwalt.org