Doppelte Staatsbürgerschaft: Was die Ukraine gesetzlich dafür vorsieht

Ist die doppelte Staatsbürgerschaft in der Ukraine für deutsch-stämmige Menschen möglich? Ja, solange sie ukrainische Wurzeln nachweisen können. Sonst ist das mitunter nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Ist die doppelte Staatsbürgerschaft in der Ukraine für deutsch-stämmige Menschen möglich? Ja, solange sie ukrainische Wurzeln nachweisen können. Sonst ist das mitunter nur in Ausnahmefällen erlaubt.

FAQ: Doppelte Staatsbürgerschaft in der Ukraine

Erlaubt die Ukraine die doppelte Staatsbürgerschaft?

Ja und nein. Grundsätzlich hat das Staatsangehörigkeitsrecht der Ukraine das Erlangen einer doppelten Staatsbürgerschaft über lange Zeit verboten. Wollten Ukrainer z. B. eine andere Staatsangehörigkeit annehmen, mussten sie dafür ihre ursprüngliche abgeben. Ein neuer Gesetzentwurf (Nr. 10425) vom 22. Januar 2024 schlägt vor, diese Regelung in bestimmten Bereichen zu lockern.

Wann gestattet ukrainisches Recht eine doppelte Staatsbürgerschaft für Ukrainer?

Eine doppelte Staatsbürgerschaft soll nach dem neuen Gesetzentwurf in der Regel nur der ukrainischen Diaspora im internationalen Ausland vorbehalten sein (wenn die Mehrstaatigkeit aus dem zusätzlichen Erwerb der ukrainischen Staatsangehörigkeit entsteht). Das gilt für mehr als 40 verschiedene Länder – unter anderem Deutschland. Außerdem ist eine Anerkennungserklärung erforderlich, die jeder Antragsteller bei den zuständigen ukrainischen Behörden einreichen muss. Mehr zur Doppelstaatsbürgerschaft in Deutschland und der Ukraine finden Sie hier.

Können Ukrainer die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen?

Grundsätzlich ja, dagegen spricht aufgrund der Kriegssituation nach aktuellem deutschen und ukrainischen Recht nichts. Das neue deutsche Einbürgerungsgesetz vom 27. Juni 2024 erlaubt prinzipiell jedem die doppelte Staatsbürgerschaft. Auch der Erwerb eines deutschen Passes ist nach Erfüllung einiger Voraussetzungen (dauerhafter Wohnsitz in der Bundesrepublik, deutsche Sprachkenntnisse, finanzielle Unabhängigkeit etc.) immer möglich. Die Ukraine schränkt wiederum nur den Erwerb des ukrainischen Passes ein, verbietet es seinen Staatsbürgern aber nicht, sich in Deutschland einzubürgern.

Doppelte Staatsbürgerschaft – Ukraine und Deutschland im Überblick

In der Ukraine ist die doppelte Staatsbürgerschaft für alle Ausländer mit ukrainischen Wurzeln zulässig.
In der Ukraine ist die doppelte Staatsbürgerschaft für alle Ausländer mit ukrainischen Wurzeln zulässig.

Die doppelte Staatsbürgerschaft in der Ukraine zu erlangen, war lange nicht möglich. Grund dafür ist, dass ukrainisches Recht das Prinzip einer Doppelstaatsangehörigkeit über viele Jahre nicht anerkannt hat.

Am 22. Januar 2024 haben Präsident Wolodymyr Selenskyj und das ukrainische Parlament einen neuen Gesetzentwurf (Nr. 10425) diskutiert. Dieser verfolgt das Ziel, einige Gesetzesänderungen im Staatsangehörigkeitsrecht der Ukraine anzustoßen.

Zu diesen zählen bspw. folgende drei Punkte:

  1. der Erwerb der Mehrstaatigkeit an sich (d. h. ein vereinfachtes Antragsverfahren für den Erhalt der Staatsbürgerschaft der Ukraine)
  2. konkrete Gründe für den Verlust der ukrainischen Staatsangehörigkeit (bspw. wenn ein volljähriger ukrainischer Bürger den Pass eines von der Ukraine als „Aggressor- oder Besatzerstaat“ angesehenen Landes erwirbt oder auf ukrainischem Staatsgebiet einen ausländischen Pass benutzt und dadurch die nationale Sicherheit gefährdet)
  3. etwaige Personengruppen, die die ukrainische Staatsbürgerschaft nicht erhalten dürfen (bspw. in der Ukraine aufgrund schwerer Verbrechen verurteilte Personen oder solche, die die nationalen Interessen bzw. die territoriale Integrität und Souveränität des Landes gefährden etc.)

Ob die doppelte Staatsbürgerschaft für die Ukraine damit generell als zulässig gilt oder das lediglich einen Ausnahmefall darstellt, gibt der Gesetzentwurf nicht her. Deutschland hat im Gegensatz dazu seit dem 27. Juni 2024 das neue Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG). Dieses gestattet allen Personen, die sich einbürgern lassen möchten, die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich zu ihrer ursprünglichen anzunehmen. Das ist theoretisch auch Ukrainern erlaubt. Wie die ukrainische Regierung dazu steht, gab sie bisher nicht konkret bekannt.

Wichtig: Das Dekret Nr. 64/2022 des ukrainischen Präsidenten sowie das dazugehörige Gesetz Nr. 2102-IX vom 24. Februar 2022 sehen die Einstellung aller staatlichen Handlungen vor, die nicht das nationale Kriegsrecht oder dazugehörige Angelegenheiten (medizinische Versorgung, militärische Einsätze, Evakuierungen von Zivilisten etc.) betreffen. Damit verarbeiten ukrainische Behörden derzeit keine gesetzlich vorgeschriebenen Austritte aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit. Eine doppelte Staatsbürgerschaft außerhalb der Ukraine (bspw. in Deutschland) anzunehmen, veranlasst aktuell also nicht, dass Sie Ihren ukrainischen Pass aufgeben müssen.

Wie können Ukrainer zwei Staatsbürgerschaften haben?

Doppelte Staatsbürgerschaft für Ukrainer: Da der ukrainische Pass derzeit nicht aberkannt wird, ist sie theoretisch im Ausland möglich.
Doppelte Staatsbürgerschaft für Ukrainer: Da der ukrainische Pass derzeit nicht aberkannt wird, ist sie theoretisch im Ausland möglich.

In der Regel können Ukrainer der aktuellen Gesetzeslage nach über zwei Wege eine doppelte Staatsbürgerschaft in der Ukraine bzw. Deutschland erlangen: über eine Einbürgerung oder indem sie im jeweiligen Land geboren werden. Die Einbürgerungsoption ist seit 2024 hierzulande an weniger Vorschriften geknüpft. Unter anderem setzt sie einen Aufenthalt in Deutschland von mindestens fünf Jahren bzw. drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen wie dem Erwerb von deutschen Sprachkenntnissen auf C1-Niveau voraus. 

Eine Einbürgerung in die Ukraine – und der Erhalt eines ukrainischen Passes – erfordern hingegen z. B. innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Einbürgerungsverfahrens eine Prüfung ukrainischer Sprach-, Verfassungs- und Geschichtskenntnisse. Außerdem haben aktuell nur Personen mit ukrainischen Wurzeln die Möglichkeit dazu.

Den ukrainisch-stämmigen Staatsbürgern folgender Länder ist unter anderem gestattet, die ukrainische (und damit eine doppelte) Staatsbürgerschaft in der Ukraine auf vereinfachtem Wege zu erwerben:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Japan
  • Kanada
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechische Republik
  • Vereinigtes Königreich
  • Vereinigte Staaten
  • Zypern

Wichtig: Damit ukrainischstämmige, ausländische Staatsbürger die doppelte Staatsbürgerschaft von der Ukraine genehmigt bekommen und den ukrainischen Pass erhalten können, müssen sie eine Anerkennungserklärung abgeben. Diese besagt, dass jede Person, die über dieses Verfahren die ukrainische Staatsangehörigkeit erwirbt, bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten in und mit der Ukraine sich nur als ukrainischer Staatsbürger ausweisen darf.

Auch das Abstammungs- und Geburtsortsprinzip ermöglichen prinzipiell eine doppelte Staatsbürgerschaft in der Ukraine von Geburt an.
Auch das Abstammungs- und Geburtsortsprinzip ermöglichen prinzipiell eine doppelte Staatsbürgerschaft in der Ukraine von Geburt an.

Geboren zu werden und so zwei Staatsbürgerschaften zu erhalten, ist theoretisch zwar in beiden Ländern möglich. Es gibt jedoch nur bedingt Informationen darüber von ukrainischer Seite.

Über das Abstammungsprinzip (Ius sanguinis) erhalten Kinder in Deutschland von Geburt an die Nationalität ihrer Eltern, aber nach dem ebenfalls gültigen Geburtsortsprinzip (Ius soli) zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil eine gültige Niederlassungserlaubnis hat und seit fünf Jahren in der Bundesrepublik lebt. Ist einer der Elternteile deutsch, sind diese Beschränkungen obsolet.

Ukrainisches Recht erkennt ebenfalls beide Wege an. Hat ein Kind einen ausländischen Elternteil oder zwei ausländische Eltern, lässt sich aber nicht zweifellos sagen, ob es nach deutschem Prinzip genauso eine doppelte Staatsbürgerschaft in der Ukraine erhalten kann oder nicht. Dazu gibt es derzeit keine konkreten Gesetzesgrundlagen.

Wichtig: Der ukrainische Gesetzentwurf vom 22. Januar 2024 besagt jedoch, dass nicht alle in der Ukraine geborenen Kinder ausländischer Eltern eine ukrainische Staatsangehörigkeit erhalten können. Dies betrifft die Elternteile, welche sich nur zeitweise mithilfe befristeter Aufenthaltsgenehmigungen im ukrainischen Staatsgebiet aufhalten.

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Über den Autor

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Arnhold H.

Arnhold hat Abschlüsse in Musik- und Medienwissenschaften von der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 2024 verstärkt er das Team von anwalt.org. Dabei liegen seine Schwerpunkte mitunter im Verkehrsrecht sowie diversen, kleineren Rechtsthemen.

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