FAQ: Doppelte Staatsbürgerschaft in Kenia
Ja, Kenia erlaubt seit 2010 die doppelte Staatsbürgerschaft. Diese Möglichkeit soll unter anderem Kenianern, die im Ausland leben, sowie Investoren helfen, ihre ursprüngliche Nationalität beizubehalten.
Ja, seit der Neuregelung zur Mehrstaatigkeit 2024 ist die doppelte Staatsbürgerschaft zwischen Deutschland und Kenia möglich. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.
Ja, Personen, die einen kenianischen Staatsbürger heiraten, können nach sieben Jahren einen Antrag auf Einbürgerung stellen und die kenianische Staatsangehörigkeit erhalten.
Inhalt
Ist die doppelte Staatsbürgerschaft in Kenia erlaubt?
Seit der Verfassungsreform im Jahr 2010 und der Verabschiedung des Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsgesetzes 2011 ist die doppelte Staatsbürgerschaft in Kenia erlaubt. Diese Entscheidung ist besonders für Kenianer von Bedeutung, die im Ausland leben und dort eine zweite Staatsbürgerschaft erwerben möchten, ohne ihre kenianische Nationalität aufgeben zu müssen. Allerdings bringt die doppelte Staatsangehörigkeit in Kenia auch Verpflichtungen wie mögliche Steuerpflichten in beiden Ländern und Einschränkungen bei der Übernahme bestimmter staatlicher Ämter mit sich.
Personen, die bei der Geburt die kenianische Staatsbürgerschaft erhalten, also alle, deren Mutter oder Vater Kenianer ist, dürfen diese behalten, selbst wenn sie im Ausland geboren wurden. Kenianer, die eine weitere Staatsbürgerschaft annehmen, müssen dies jedoch innerhalb von drei Monaten den kenianischen Behörden melden.
Gesetzliche Regelungen zur doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland
In Deutschland wurden bisher die Bedingungen für doppelte Staatsbürgerschaften restriktiv gehandhabt. Doch mit dem neuen Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, das am 27. Juni 2024 in Kraft trat, können sich nun auch Bürger aus Nicht-EU-Staaten einbürgern lassen und gleichzeitig ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten. Streng genommen bedeutet dies nicht, dass Deutschland eine doppelte Staatsbürgerschaft mit beispielsweise Kenia „erlaubt“ – vielmehr wurde das allgemeine Verbot von Mehrstaatigkeit aufgehoben.
Nun können Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft auch mehr als zwei Staatsangehörigkeiten haben, wenn die anderen Länder das erlauben. Dies bedeutet einen wichtigen Schritt zur Förderung von Vielfalt und Integration in Deutschland und vereinfacht die Einbürgerung für Menschen, die bisher gezwungen waren, ihre ursprüngliche Nationalität aufzugeben.
Doppelte Staatsbürgerschaft zwischen Kenia und Deutschland
Die neuen Regelungen für die doppelte Staatsbürgerschaft sowohl in Deutschland als auch Kenia bieten Bürgern beider Länder neue Möglichkeiten. Kenianische Staatsangehörige, die sich in Deutschland einbürgern lassen, können nun ihre kenianische Staatsbürgerschaft behalten. Und deutsche Staatsbürger können ebenfalls die kenianische Staatsbürgerschaft erwerben, ohne ihre deutsche zu verlieren. Dies erweitert für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft die Möglichkeiten auf zwei Arbeitsmärkten und erleichtert den Zugang zu Dienstleistungen und rechtlichen Vorteilen in beiden Ländern.
Personen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft in Kenia anstreben, sollten sich dennoch der möglichen Verpflichtungen bewusst sein. Dazu zählen unter anderem:
- Steuerpflichten in beiden Ländern: In manchen Fällen müssen doppelte Staatsbürger in beiden Ländern Steuern zahlen oder zumindest entsprechende Nachweise erbringen. Deutschland und Kenia haben jedoch seit 1977 ein Abkommen, das die Doppelbesteuerung verhindert.
- Einschränkungen bei Regierungspositionen in Kenia: Bestimmte sensible Ämter und Positionen im Staatsdienst könnten für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft nicht zugänglich sein.
- Meldepflichten und Bürokratie: Doppelstaatsbürger müssen je nach Land neue Staatsbürgerschaften oder wichtige Änderungen bei den Behörden melden.
Die Entscheidung zur doppelten Staatsbürgerschaft sollte daher gut durchdacht und die Vor- und Nachteile sorgfältig abgewogen werden.