Diebstahl: Welche Strafe wird hierbei verhängt?

Diebstahl: Welches Strafmaß sieht das Strafgesetzbuch in Deutschland vor?
Diebstahl: Welches Strafmaß sieht das Strafgesetzbuch in Deutschland vor?

Wer ein Delikt nach deutschem Strafrecht begeht, muss damit rechnen, dass entsprechende Sanktionen gegen ihn verhängt werden. Diese sind jedoch nicht immer die gleichen. Je nachdem, welche Straftat ein Täter verübt, können diese mal mehr, mal weniger gravierend sein. Das Strafgesetzbuch (kurz: StGB) sieht zum einen Geld- und zum anderen Freiheitsstrafen vor.

In unserem Ratgeber wollen wir uns dem Delikt Diebstahl und der Strafe widmen, die hierbei von Gesetzes wegen verhängt wird. Droht beim Diebstahl stets eine Geldstrafe oder kann es auch zur Verhängung einer Freiheitsstrafe kommen? Wo finden sich diesbezüglich gesetzliche Regelungen? Wann verjährt der Diebstahl? Diese und weitere Fragen rund um das Thema „Strafe bei Diebstahl“ beantwortet Ihnen der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Strafe für einen Diebstahl

Welche Strafe droht für einen Diebstahl?

Ein Diebstahl wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.

Wird auch versuchter Diebstahl bestraft?

Ja. Gemäß deutschem Strafrecht ist auch der Versuch, einen Diebstahl zu begehen, strafbar.

Wann tritt die Verjährung ein?

Hier können Sie nachlesen, nach welchem Zeitraum bei einem Diebstahl die Verjährung einsetzt.

Strafe bei Diebstahl: Womit ist zu rechnen?

„Welche Strafe wird bei einem Diebstahl verhängt?“ Diese Frage stellen sich Personen spätestens dann, wenn sie eine entsprechende Anzeige am Hals haben. Ein Blick in § 242 StGB verrät das Strafmaß, welches beim Diebstahl vorgesehen ist. In Absatz 1 der Norm selbst heißt es:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Für einen Diebstahl kann die Strafe in Deutschland also durchaus empfindlich sein. Je nach Umständen der Tat bzw. nach strafrechtlich relevanter Historie des Täters kann es also durchaus auch zu einer Freiheitstrafe kommen.

Es handelt sich bei dem Delikt des Diebstahls um ein sogenanntes Vergehen. Ob ein solches vorliegt, entscheidet stets das Strafmaß einer Norm.
Diebstahl: Mit einer Strafe ist laut § 242 Absatz 2 StGB auch beim Versuch einer Tatbegehung zu rechnen.
Diebstahl: Mit einer Strafe ist laut § 242 Absatz 2 StGB auch beim Versuch einer Tatbegehung zu rechnen.

Sieht ein Delikt einen Strafrahmen vor von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe oder höher, so handelt es sich um ein Verbrechen. Liegt der Strafrahmen indes unterhalb dessen, ist von einem Vergehen die Rede. Von Relevanz ist jene Differenzierung mitunter bei der Frage nach der Strafbarkeit einer Tat im Versuch. Diesbezüglich regelt § 23 StGB, dass der Versuch eines Verbrechens stets strafbar ist, der eines Vergehens indes nur dann, wenn es das Gesetz ausdrücklich bestimmt.

Beim Diebstahl droht eine Strafe entsprechend der Norm des § 242 Absatz 2 StGB auch beim Versuch. Wer also beispielsweise erwischt wird bei einem versuchten Handy-Diebstahl, hat eine Strafe zu befürchten. Auch diese beläuft sich auf das Strafmaß einer vollendeten Tat. § 23 Absatz 2 StGB sieht allerdings die Möglichkeit einer Strafmilderung im Sinne des § 49 StGB vor.

Einbruchdiebstahl: Welche Strafe kommt auf Sie zu?

Bei einem Wohnungseinbruchsdiebstahl im Sinne des § 244 Absatz 1 Nummer 3 StGB ist das Strafmaß entsprechend erhöht. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte Qualifikation zum Grundtatbestand. Hier droht sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Ebenso wird entsprechend der Nummern 1 und 2 besagter Norm bestraft, wer im Rahmen des Diebstahls eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt oder den Diebstahl als Mitglied einer Bande begeht.

Die Strafe bei einem einfachen Ladendiebstahl fällt also, wie Sie sehen, im Vergleich zu der Qualifikation nach § 244 StGB um einiges milder aus.

Verjährung vom Diebstahl: Eine Strafe droht nicht unbegrenzt

Ladendiebstahl: Das Strafmaß ist niedriger als das eines Wohnungseinbruchsdiebstahls.
Ladendiebstahl: Das Strafmaß ist niedriger als das eines Wohnungseinbruchsdiebstahls.

Wer in Deutschland eine Straftat begeht, der muss zwar mit einer entsprechenden Sanktion laut StGB rechnen, allerdings gemäß Strafrecht nicht zeitlich grenzenlos. Delikte unterliegen insofern in der Regel einer Verjährung. Davon ausgenommen ist das Verbrechen des Mordes, gesetzlich normiert in § 211 StGB.

Doch bei einem einfachen Taschendiebstahl kann eine Strafe nach dem Ablauf einer bestimmten Zeitspanne nicht mehr verhängt werden. Doch wie lange ist die Verjährungsfrist beim Diebstahl? Dies beantwortet ein Blick in die Vorschrift des § 78 StGB. In Absatz 3 Nummer 4 der Norm ist bestimmt, dass die Verjährungsfrist zur Strafverfolgung fünf Jahre beträgt bei Taten, die in ihrem Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind.

Sobald diese Frist verstreicht, kann auf einen Diebstahl keine Strafe mehr folgen. Den Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) sind sodann die Hände gebunden.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (87 Bewertungen, Durchschnitt: 3,72 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Autor Image Female
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

44 Gedanken zu „Diebstahl: Welche Strafe wird hierbei verhängt?

  1. Anastasia

    Hallo,
    mir wurden von einem Familienmitglied 5000 Euro geklaut. Diese weigert sich die Summe zurückzuzahlen. Was ist ein mögliches Endergebnis wenn ein Anwalt und ggf. ein Gericht zugezogen wird?

  2. Fare

    Hallo, mir wurde im Laden vorgeworfen, Kleidung im Wert von 65 Euro gestohlen zu haben. Ich stand da, um alle Waren fertigzustellen, und als ein Mitarbeiter hinter mir nach der Wahrheit fragte, war ich nur mit der Anwesenheit der Polizei einverstanden , und sie nahm die Kleidung aus dem Wagen. Sie sagte, das sei aus der Tasche. Sie haben versucht, sie zu stehlen, und ich habe die Rechnung nicht vervollständigt. Sie fragen mich etwas. Sie haben nur die Tasche gesehen und meine Daten mitgenommen. Heute Sie schickten mir einen Brief, in dem sie mir vorwarfen, Kleidung gestohlen zu haben. Was soll ich tun? Ich hoffe, jemand hat Informationen, die mir antworten können.

  3. Timo

    Hi
    Im frieseur Laden hat meine Schwester eine schwere geklaut. Da wir den Landen gut kannten, hat der Laden Inhaber Inhaber uns angeboten die schwere zurück zugeben und 1500€ dazu.
    Das wolle er das Video löschen …etc.
    1100€ hat er schon bekommen. Mehr haben wir nicht.
    Aber er droht uns jedes Mal, dass er meine Schwester anzeigt wenn keine Zahlung erfolgt

    Was können wir machen

    1. Hauke L

      Ihr habt euch klassisch erpressen lassen. Sowas hättet ihr auch wenn es evtl. zu einer Verurteilung gekommen wäre den Weg über die Polizei und anschließend dem Gericht zu nehmen. Dann wäre sein Druckmittel weg. So habt ihr keine Garantien und ein offenbar großes Problem. Geht zur Polizei und schildert den Sachverhalt usw. Nur so kann euch evtl. geholfen werden.

  4. stühler

    Hi, ich bin mit einem easy shopper zur Kasse gegangen. Der Verkäuferin ist dann eine Unregelmäßigkeit aufgefallen und hat mich vor dem bezahlen gebeten , meine einkaufstüten an einer normalen Kasse abscannen zu lassen. Hierbei war eine Differenz von circa 30 Euro. Danach haben sie mich ins Büro gebracht, und eine Anzeige gefertigt(versuchter Diebstahl). Den Einkauf habe ich mit vollem Preis nach der Anzeige natürlich bezahlt. Ich habe mir noch nie etwas zu Schulden kommen lassen . was wir mich jetzt erwarten? Hausverbot wurde keines erlassen.

  5. kati

    Hallo
    Ich nahm dummerweise eine Geldtasche aus einem Geschäft, um sie zu kaufen, ging dann auf die Toilette und die Brieftasche war in meiner Hand. Da kam mir diese verrückte Idee, es zu nehmen, ohne zu bezahlen, der Preis war vierzig Euro. Die Ladenwache fand es heraus und verhaftete mich. Jetzt habe ich von der Polizei eine Rechnung über einhundertfünfzig Euro bezahlt. Aber ich habe wieder einen Brief bekommen. Ich möchte nicht, dass meine Familie davon erfährt. Ich bereue es kaum und ich habe noch nie so etwas Dummes getan. Bitte leite mich.Welche Konsequenzen erwarten mich für dieses Verbrechen? Werde ich eine Verhandlung haben? Brauche ich einen Anwalt?

  6. Elisabeth P

    Hallo,

    ich habe eine Frage bzgl. einem Diebstahl.
    Während der Arbeit wurden mir aus einem Bauwagen alle meine Wertsachen (Handy, Schlüsselbund und Geldbeutel) gestohlen. Anzeige ist bereit gestellt. Alles natürlich gesperrt. Auch nachdem 2 Tage danach Abbuchungen auf dem Konto gezeigt wurden, habe ich eine weitere Anzeige gestellt. Nach eigener Recherche in den Läden, in denen besagter Täter mit meiner Karte bezahlt hat, konnten sich die Kassenmitarbeiter noch recht gut an die Begegnung mit ihm (Männlich) erinnern. Und mir spontan einiges über ihn sagen. Jene Infos habe ich auch bei der 2. Anzeige der Polizei weitergegeben. Die werden natürlich (also das hoffe ich) da selber noch nachforschen. Auf jeden Fall war nach einem bestimmten Merkmal den Beamten eigentlich klar, wer das gewesen sein muss. Ich hoffe also, dass sie die Spur verfolgen können und der Täter gestellt wird, ich evtl. all meine Sachen zurückbekomme. Das wäre der Best Case.

    Hier die eigentliche Frage:

    Wer zahlt meinen „Verlust“. Ich habe keine Hausratsversicherung.
    Muss der Täter für den Schaden aufkommen?

    Wenn mein Handy bereits „weg“/kaputt ist, wie beläuft es sich da?

    Mit welchen Folgen muss der Täter rechnen?
    Auf was werde ich als Opfer sitzen bleiben?

    Vielen Dank schonmal
    Beste Grüße
    Elisabeth

  7. Lena

    Danke für den informativen Beitrag über Diebstahl. Gott sei Dank sind die meisten Menschen so aufrichtig und klauen nicht, auch wenn es in ihrem Betrieb manchmal leicht möglich wäre. Manchmal kommt es dennoch vor, so auch in der Firma meines besten Freundes. Da es dort öfter vorkam, könnten bereits Wirtschaftsdetektive am Werk sein, um es künftig zu unterbinden. Gut zu wissen, dass selbst schon der Versuch strafbar ist und bei Vollendungen sogar eine Freiheitsstrafe möglich ist.

  8. Bayar

    hallo
    ich habe eine Handy gefunden und versucht zu behalten.. jetzt welche strafe bekomme ich?

  9. Hussein

    Ich habe vor mehr als fünf Jahren Sachen im Wert von 62€ aus dem Kaufland-Laden gestohlen und eine Geldstrafe von 100€ plus 100€ Geldstrafe an den Laden bezahlt. Hat diese Strafe Auswirkungen auf meine Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft?

  10. Dariusz

    Hallo,
    Eigentlich eine blöde Situation…
    Mein Bruder ist auf Grund von Diebstahl, Einbruch und sonstwas zu einer Haftstrafe von 1,5 bis 2 Jahre verurteilt worden. Jedoch hat er mich knapp eine Woche vor Haftantritt um ca. 4000€ erleichtert.
    Wenn ich nun eine Anzeige machen würde, was würde es für ihn bedeuten?

  11. Sosa

    Hallo,
    Ich habe noch nie in meinem Leben gestohlen, aber zum ersten Mal habe ich aus einem Laden die Kaufhof-Sache gestohlen. Die Sache kostet 20 €. Meine Frage ist, geht dieser Raub zum ersten Mal in das Schuffa oder in Führung ein.
    L.G

  12. Alexander S G

    Hallo ich hab 10.000 € Von einer Familie von Konto abgehoben und somit Geklaut
    Ich habe keine Vorstrafen
    Ich Lebe vom Hartz 4
    Was muss ich befürchten

  13. Thomas

    Hallo mir wurde mein Handy im wert von 1200€ vor der Wohnungstür geklaut.
    Es war noch im Karton drin.
    Was erwartet denjenigen für eine Strafe?

  14. Peter

    Mein Freund hat Wodka in einem Laden gestohlen und er will jetzt gern wissen wie schlimm es werden könnte. Es ist gut zu wissen das man bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe für Diebstahl erhalten kann. Ich werde ihm vorschlagen sich mit einem Anwalt für Strafrecht zu unterhalten.

  15. Liz

    Hey hab eine Frage. Was, wenn man jemandem Geld leiht (bspw 50€), diese Person sich dann aber weigert, es zurückzuzahlen, obwohl man bereits seit Wochen und Monaten demjenigen hinterherrennt und der es auch schon per chat zugegeben hat (also quasi „ja ich weiß ich schulde dir geld und ich gebs dir zurück“)?

  16. Maurer

    Gut zu wissen, dass beim Diebstahl eine Strafe entsprechend der Norm des § 242 Absatz 2 StGB droht. Dennoch ist es wichtig, dass wir so eine Straftat möglichst gar nicht erst geschehen lassen. Deshalb werden wir uns eingehend mit Warensicherungssystemen befassen.

  17. Peter H

    Habe im Supermarkt eine Flasche Whisky in drei Schachteln Zigaretten geklaut.Bin 61 und ist das erste Mal.Warenwert 150€.Was habe ich zu erwarten.

  18. Dietrich

    Ich fand es interessant zu lernen, dass die Strafe für Diebstahl nach strafrechtlich relevanter Historie kommen kann. Es ist wirklich schade, dass Diebstahl passiert. Ich verstehe nicht, warum jemand das anderen antun wollen würde. Zum Glück sind Detektivs sehr gut gegen solche Straftaten.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert