Diebstahl geringwertiger Sachen – Regelungen im Strafrecht

§ 248a StGB normiert den Diebstahl geringwertiger Sachen.
§ 248a StGB normiert den Diebstahl geringwertiger Sachen.

Das deutsche Strafrecht normiert eine Vielzahl verschiedener Straftatbestände, welche den Schutz des Vermögens anderer bezwecken. Eine der wohl bekanntesten Straftaten im Bereich der sogenannten Vermögensdelikte ist die des Diebstahls. Gesetzlich geregelt ist das Delikt in § 242 des Strafgesetzbuches (kurz: StGB).

Doch spielt es dabei eine Rolle, wie wertvoll eine gestohlene Sache ist? Was meint der Begriff „Diebstahl geringwertiger Sachen“? Ab wann gilt eine Sache als geringwertig? Wo liegt die Grenze und welche Auswirkungen hat dies auf einen Täter nach Verwirklichung des § 242 StGB. Im Folgenden klären wir diese und weitere Fragen rund um das Thema.

FAQ: Diebstahl geringwertiger Sachen

Wie wird ein Diebstahl geringwertiger Sachen bestraft?

Für einen Diebstahl kann grundsätzlich eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe ausgesprochen werden.

Welche Sachen gelten als geringwertig?

Das ist im Gesetz nicht eindeutig geregelt. Hier können Sie nachlesen, wann die Gerichte in der Regel von einer geringwertigen Sache ausgehen.

Ab wann handelt es sich um einen Diebstahl?

Von einem Diebstahl ist gemäß Strafrecht auszugehen, wenn eine Person einer anderen eine bewegliche Sache wegnimmt.

Tatbestand Diebstahl im Überblick

Bevor wir uns dem Diebstahl geringwertiger Sachen widmen, wollen wir Ihnen grob den Aufbau des Tatbestandes Diebstahl erläutern.

Ein Diebstahl setzt gemäß § 242 StGB stets die Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache voraus. Wegnahme bedeutet, dass jemand fremden Gewahrsam bricht, also die tatsächliche Sachherrschaft über einen Gegenstand. Fremd bedeutet, dass die Sache nicht im Alleineigentum des Täters stehen darf.

Entscheidend ist also nicht, ob die Sache demjenigen gehört, in dessen Gewahrsam sie sich befand. Stattdessen darf der Täter schlichtweg nicht der alleinige Eigentümer sein, denn an eigenen Sachen kann ein Diebstahl nicht begangen werden.

Was bedeutet „Diebstahl geringwertiger Sachen“

Ladendiebstahl geringwertiger Sachen: Hier ist ein Strafantrag vonnöten.
Ladendiebstahl geringwertiger Sachen: Hier ist ein Strafantrag vonnöten.

§ 248a StGB trägt den Titel „Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen“. Hierbei handelt sich jedoch keineswegs um einen eigenen, gesonderten Straftatbestand. Die Norm regelt indes vielmehr das Erfordernis eines Strafantrages für Diebstähle (und Unterschlagungen) im Bereich geringwertiger Sachen.

Ohne einen entsprechenden Strafantrag von Seiten des Geschädigten werden die Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) also nicht tätig. Eine Ausnahme gilt für Fälle, in denen der Diebstahl geringwertiger Sachen eine Strafverfolgung aufgrund eines besonderen öffentlichen Interesses gebietet.

Beim Diebstahl geringwertiger Sachen handelt es sich mithin um ein relatives Antragsdelikt. Absolute Antragsdelikte sehen die Möglichkeit, das Strafantragserfordernis wegen eines besonderen öffentlichen Interesses zu umgehen, nicht vor.

Abgesehen vom Strafantragserfordernis unterscheidet § 248a StGB den Diebstahl geringwertiger Sachen nicht von den übrigen Voraussetzungen oder Rechtsfolgen des Diebstahls. Der Strafrahmen bleibt derselbe.

Was meint der Begriff „geringwertig“?

Eindeutig geregelt ist im Gesetz nicht, ab wann eine Sache nun als geringwertig zu bezeichnen ist oder nicht. Insofern ist dies dem jeweiligen Gericht überlassen. Etabliert hat sich dabei in der Praxis, einen Diebstahl geringwertiger Sachen anzunehmen, wenn der Wert der entwendeten Sache einen Betrag von 50 Euro nicht übersteigt. Sofern mehrere Sachen gestohlen werden, wird der Wert zusammengerechnet.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

26 Gedanken zu „Diebstahl geringwertiger Sachen – Regelungen im Strafrecht

  1. Parisa S

    Meinem Mann beim Aldi Nord absichtlich zwei Plastik tüte von Gemüse tuten (durchsichtige und kleine Plastik tüte ,, Tüten haben kein barcode und kein Preis ) im wert von 2 Cent in ihre Sachen hat und er hate vergessen im kasse zum bezahlen und deswegen Verkäufer hat meinem man Ausweis kopiert . Die Frau hat wegen 2 cent Tüten meinem Mann zum Diebstahl verurteilt. Ich möchte gerne fragen ein 2 cent wert von Sachen, wie kann bestrafen werden. Mein Mann hat kein straffe bis jetzt und es ist sehr peinlich wegen 2 Cent Diebe gennant werden.

  2. Sabine

    Versuchter Ladie im Wert von ca.8 Euro die Verkäufer i n hat mich erwischt meinen Personalausweis kopiert. Bekomme ich eine Anzeige oder wird nichts passieren. Bitte um Rückmeldung und Hilfe

  3. Alexandra

    Was ist wenn man zwei Sachen im wert von ca. 30€ entwendet hat und dann im nachhinein aber doch noch den Betrag bezahlt hat und die Polizei allerdings schon da war und alles aufgenommen hat. Man also so ehrlich war und es zugegeben hat und die entwendete Sache bezahlt hat??

    1. Lydia

      Guten Tag, ich habe versehentlich eine Tüte im Wert von 1,50€ „mitgenommen“ kein Preisschild oder Ähnliches anbei. Jetzt habe ich eine Strafe von 75€ bekommen, was soll ich tun? Es drauf ankommen lassen?

  4. Evelin

    Halli. Ich habe an der Tankstelle einen vergessenen Sprittkanister mitgenommen .Habe versucht den PKW noch zu bekommen. Aber er war verschwunden.Habe den Kanister dann zu Hause untergestellt. Wollte ihn am anderen Tag dann zur Tankstelle zurück bringen. Habe aber nicht mehr dran gedacht weil ich Frühschicht hatte. Nun bin ich von der Polizei wegen Diebstahl angeschrieben worden. Wie hoch wird wohl die Strafe? Ich wollte wirklich nur den Kanister der Person bringen. Was nun

  5. Silvia

    Ich habe von einem kleinem Hocker, der an einem Straßenrand stand, 2 kleine Palmsträuße und 2 Osterkerzen mitgenommen ohne den genauen Betrag dafür in die Spardose zu tun, die dort daneben stand. Die Preise waren angegeben, insgesamt 10 Euro. Ich hielt dort mit meinem Auto.
    Es war keine Videokamera installiert.
    Habe nun eine Vorladung von der Polizei erhalten um als Zeugin dazu vernommen zu werden.
    Was erwartet mich???

    hier nochmal Silvia zur vorherigen Sache.
    Im Schreiben der Polizei steht in der Ermitllungssache “Ladendiebstahl, geringwertiger Sachen”
    Aber wenn ich etwas vom Straßenrand mitnehme und nicht richtig bezahle ist es doch kein Ladendiebstahl??!
    Ich hoffe, ich bekomme eine Antwort.
    Danke

  6. Marion R

    Mein Sohn 14 hat im Laden eine Sache gestohlen im Wert von 98 Cent was hat ihn zu erwarten??? Er hat noch nie was angestellt oder ist polizeilich in Erscheinung getreten. 1 Jahr hausverbot hat er schon gesagt bekommen und er hat dich auch entschuldigt

    1. Jaqueline

      Wie ist es wenn man Lebensmittel entwendet hat das denn wert von 10 euro hat. Die Lebensmittel wurden dringend benötigt und es ist das erste und letzte mal passiert. Bin 18 Jahre alt und bekomme keine Strafanzeige
      Gibt es da nun ein Brief von der Strafanwaldschaft
      Und bekommt man da eine Geldstrafe oder hat man Glück und es wird fallen gelassen da das essen denn wert von 10euro hatten?

  7. Alina S

    Hallo,
    Ich habe heute (laut Detektiv in Rossmann einen geringfügigen) Diebstahl begannen. Da ich 17 Jahre alt bin musste die Polizei vor Ort sein. Ich habe sowas noch nie gemacht und bin mir nicht ganz im Klaren was jetzt passiert..
    ich bin besorgt darum, was meine Zukunft angeht, wegen diesem Fehler den ich gemacht habe und habe Angst davor was jetzt passiert.
    Könnten sie mich evtl. Nochmal bisschen aufklären, was jetzt alles passieren kann und wenn, sie lange sowas in meinem Führungszeugnis zu sehen sein wird..
    Mit freundlichen Grüßen

  8. Elisabeth

    Ich habe einen ladendiebstahl begannen. Die Schuhe kosteten 49.95 Euro. Der Ladendedektuv wurde angerufen und kam dann ins Geschäft. Ich habe …leider…den Diebstahl nicht zugegeben. Erst als der das überwachungsvideo zeigte, sagte er mir das wenn ich im eingangsbereich die Schuhe anhatte würde es noch schlimmer. Ich gab dann den Diebstahl zu. Der Detektiv hat eine Strafanzeigen ausgefüllt. Ich zahlte dann eine Gebühr von 100.00 Euro und die Schuhe habe ich danach an der Kasse bezahlt. Was erwartet mich jetzt? Was soll ich jetzt am besten tun?

    1. Anne

      Mir ging es gestern ähnlich, wie ist es bei dir weitergegangen was ist dann passiert?

  9. Seiß

    Hatte meiner Mutter einen Brief mit Fotos ihrer Enkel ins Pflegeheim geschickt .ausdrücklich darauf geschrieben.dass es nur für Sie persönlich wäre.und das Briefgeheimnis gewahrt werden sollte.ich musste jetzt beim Besuch meiner Mutter erfahren.dass sie den Brief weder gesehen .noch gelesen hat .da meine jüngere Schwester alles von uns zwei anderen Geschwister.von meiner Mutter abblockt .was kann ich dagegen machen .Sie hat uns auch den Besuch verboten .vielen Dank

  10. Sabine A

    Meine 14-jährige Tochter hat im Rahmen einer Mutprobe zwei Packungen Kaugummi gestohlen und ist dafür vom Ladenbesitzer angezeigt worden. Ich hätte nicht gedacht, dass das Strafmaß bei einem Diebstahl geringwertiger Sachen genauso hoch ist wie bei einem klassischen Diebstahl. Ich denke, ich werde mich an einen Anwalt für Strafrecht wenden.

  11. Franz

    Interessant, dass das deutsche Strafrecht eine Vielzahl verschiedener Straftatbestände normiert, welche den Schutz des Vermögens anderer bezwecken. Gut zu wissen, dass ein Diebstahl gemäß § 242 StGB stets die Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache voraus setzt. Ein Fachanwalt für Strafrecht kümmert sich also um Belange rund um das Vermögen.

  12. Kathrin

    Hallo..Wie ist das den,wenn ein Bekannter privat 40 Euro klaut,dass aber nach ein paar Tagen wieder zurück bekommen hat,aber trotzdem zur Polizei geht um Anzeige zu erstatten.Ist das geringfügig und was passiert denn?

  13. Angelika

    Was ist wenn man Zigaretten im Wert von 48 Euro versucht zuklauen und vorher von jemand anderen eingebrochen würde und die Zigaretten auf dem Boden gelegen haben und Polizei nicht abgesperrt hat

  14. Tanja

    Hallo,
    wie sieht es aus wenn man ein T-Shirt im Wert von 5,99 gestohlen hat. Kommt das ins Führungszeugnis? Meine Tochter 18 Jahre hat eine Vorladung bekommen von der Polizei, wie geht das dann weiter? Bisher hat sie noch nie mit dem Gesetz zu tun gehabt.

    1. medo

      Wie ist es weiter gelaufen? Hab schonmal was ähnliches mit Freunden gehabt .

      1. Maren h

        Wie ist es wenn man Lebensmittel entwendet hat das denn wert von 10 euro hat. Die Lebensmittel wurden dringend benötigt und es ist das erste und letzte mal passiert. Bin 18 Jahre alt und bekomme keine Strafanzeige
        Gibt es da nun ein Brief von der Strafanwaldschaft
        Und bekommt man da eine Geldstrafe oder hat man Glück und es wird fallen gelassen da das essen denn wert von 10euro hatten?

  15. Michael

    Was ist wenn nur Lebensmittel bis 4,99eur aus einem Discounter entwendet wuerden?
    Dabei meine ich z. B. keine Entwendung von Alkohol oder Zigaretten oder Parfüm. Sondern nur Essen das dringend gebraucht wurde um nicht zu Hungern. Also z. B. Fischstaebchen,f 99cent,Eistee f 50cent, Toast f 59cent und Wurst f 65cent sowie Schokolade f 39cent. Mehr absolut nicht.

    1. Tom

      Ein ähnliches Beispiel wurde wie folgt „geahndet“:

      Der Besitzer des Geschäftes erwischte den Ladendieb und bestand darauf die Polizei hinzuzurufen.
      Der Gesamtwert der Waren lag unter 10 Euro.

      Er bestand auf Strafanzeige, da er sich darüber geärgert hat nicht um die Nahrungsmittel gebeten worden zu sein, dies sagte er auch so gegenüber der Polizei aus.

  16. Ralf

    Wie sieht es aus wenn ich an einer öffentlichen Zapfstelle der Nachbargemeinde ca 150 L Wasser hohle um mein Baum zu gießen der auf der Gemarkung der Gemeinde liegt aber ein Schild hinweist nur Weingärtner oder Gemeindemitglieder , wert ca 50ct ?? Kann ich da bestraft werden oder ist das zu gering ??

    1. anwalt.org

      Hallo Ralf,

      das können wir nicht beurteilen. Ob eine Sanktion droht, obliegt im Ermessen des Eigentümers bzw. der zuständigen Behörden. Wünschen Sie eine rechtliche Beratung, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Mario

    was wäre wenn der Betrag ungefähr 100 Euro beträgt ?Ist es dann auch noch geringfügig ?und zwar waren es nur Unterwäsche ,wie verhält es sich damit ?

    1. anwalt.org

      Hallo Mario,

      dies können wir rechtlich nicht beurteilen. Ob eine Geringfügigkeit vorliegt, entscheidet das Gericht.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Zabeli

        Meine Schwester war mit Kindern im Müller, ihr Sohn öffnete eine Schokolade im Wert von 3 €. Sie öffnete es und warf es auf den Boden. Dann nahm er es und steckte es in einen Beutel, damit es den Boden nicht verschmutzte. Leider vergisst sie, das Produkt zu nehmen und zu bezahlen. Dafür wurde ihr ein Bußgeld von 75 € auferlegt und Ihnen ein zweijähriges Einreiseverbot auferlegt. Aber heute erhielt sie einen Brief von der Polizei, dass gegen sie ein Diebstahlsverfahren eröffnet wurde! Wird es mit Geld abgebucht oder wie geschieht das

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