FAQ: Bedingungen für die deutsche Staatsangehörigkeit
Zunächst einmal dauert es relativ lange, bis eine ausländische Person ihre Einbürgerung in Deutschland beantragen kann. Hinzu kommt die recht unübersichtliche Gesetzeslage. Für Laien ist es schwierig herauszufinden, welche Voraussetzungen für die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit zu erfüllen sind.
Ja, das ist inzwischen möglich. Ausländer, die sich seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben unter bestimmten Bedingungen sogar einen rechtlichen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, fassen wir hier kurz zusammen.
Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, benötigen Sie unter anderem einen gültigen Pass und einen Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse. An dieser Stelle listen wir alle erforderlichen Dokumente auf.
Inhalt
Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft im Überblick
Sie möchten die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen? Folgende Voraussetzungen müssen dafür vorliegen:
- Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland – in der Regel fünf Jahre
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit (Nachweis mit einem gültigen Nationalpass oder einer ID-Karte)
- Bekenntnis zum Grundgesetz und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands
- unbefristetes Aufenthaltsrecht bzw. geeigneter Aufenthaltstitel
- gesicherter Lebensunterhalt – ohne die Inanspruchnahme von Sozialleistungen
- keine Vorstrafen
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Kenntnisse der hiesigen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Gut zu wissen: Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn diese Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 StAG erfüllt sind. Deshalb wird diese Form der Einbürgerung auch Anspruchseinbürgerung genannt.
Mindestaufenthaltsdauer – erste Voraussetzung für die deutsche Staatsbürgerschaft
Bevor Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen können, müssen Sie sich mindestens seit fünf Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Deutschland aufhalten.
Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt lediglich drei Jahre, wenn Sie …
- besondere Integrationsleistungen nachweisen, z. B. ehrenamtliches Engagement oder besondere schulische bzw. berufliche Leistungen, und wenn Sie ein C1-Sprachzertifikat vorlegen können oder
- seit mindestens zwei Jahren mit einem bzw. einer Deutschen verheiratet sind bzw. mit ihm oder ihr seit mindestens zwei Jahren in einer Lebenspartnerschaft leben
Gut zu wissen: Eine der für die deutsche Staatsbürgerschaft gestellten Voraussetzungen war früher, dass der Antragsteller seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben hat. Diese Bedingung ist seit Juni 2024 weggefallen. Das Gesetz lässt nunmehr eine doppelte Staatsangehörigkeit bzw. die Mehrstaatigkeit zu.
Keine Einbürgerung ohne Bekenntnis zum Grundgesetz
Die Menschenwürde und die Menschenrechte stehen im Grundgesetz an erster Stelle. Sie bilden die wichtigste Grundlage des Zusammenlebens.
Deshalb fordert das Staatsangehörigkeitsgesetz in § 10 Abs. 1 Nr. 1) und 1a) StAG als eine wesentliche Voraussetzung für die deutsche Staatsbürgerschaft, dass Sie sich zur „freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes“ und zur „besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen“ bekennen.
Dieses Bekenntnis schließt auch den Schutz des jüdischen Lebens, das friedliche Zusammenleben der Völker und das Verbot ein, einen Angriffskrieg zu führen.
Wer verfassungsfeindliche bzw. extremistische Ansichten hegt und unterstützt, darf dieses Bekenntnis nicht abgeben. Eine Einbürgerung ist in diesem Fall ausgeschlossen bzw. kann nachträglich zurückgenommen werden, wenn die Staatsangehörigkeitsbehörde von Tatsachen erfährt, die darauf schließen lassen, dass das Bekenntnis inhaltlich unrichtig ist.
Dauerhaftes Aufenthaltsrecht als Voraussetzung für die deutsche Staatsbürgerschaft
Nicht jeder Aufenthaltstitel erfüllt die für die deutsche Staatsbürgerschaft gestellten Voraussetzungen. Wenn Sie eingebürgert werden wollen, benötigen Sie dafür ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, eine besondere Aufenthaltserlaubnis oder einen geeigneten Aufenthaltstitel.
Neben dem Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Blauen Karte EU erfüllen folgende Aufenthaltstitel diese Voraussetzung für die deutsche Staatsbürgerschaft:
- zum Zweck der Mobilität im Rahmen des Studiums
- zum Zweck der Erwerbstätigkeit
- zum Zweck der Ausübung sonstiger qualifizierter Tätigkeiten oder einer Beschäftigung als Beamter
- zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete
- zum Zweck der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit
- Aufenthaltsgewährung aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Aufenthaltserlaubnis nach der unanfechtbaren Anerkennung als Asylberechtigter bzw. als Flüchtling oder des subsidiären Schutzes
- Aufenthaltserlaubnis bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen
- Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration
- Aufenthalt aus familiären Gründen
- Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Rechts auf Wiederkehr
- Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche
Deutsche Einbürgerung: Weitere Voraussetzungen nach § 10 AufenthG
Zu den für die deutsche Staatsbürgerschaft zu erfüllenden Voraussetzungen gehört außerdem, dass Sie in der Lage sind, selbst für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen sorgen können, ohne dafür auf Sozialleistungen angewiesen zu sein.
Das bedeutet, Sie dürfen weder Bürgergeld noch Sozialhilfe beziehen, wenn Sie Ihre Einbürgerung beantragen. Erhalten Sie hingegen Arbeitslosengeld, Kindergeld oder BAföG, so hat dies keinen Einfluss auf Ihren Antrag. Diese Einbürgerungsbehörde berücksichtigt diese Leistungen nicht bei der Frage des gesicherten Lebensunterhalts.
Bestimmte Personengruppen müssen diese Voraussetzung für die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erfüllen:
- ehemalige Gastarbeiter, die aufgrund eines sogenannten Anwerbeabkommens nach Deutschland migriert sind
- Menschen, die aktuell einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen und die innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren
- Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner, die mit einer vollzeitbeschäftigten Person und einem minderjährigen Kind in einer familiären Gemeinschaft leben
Eine weitere Voraussetzung für die deutsche Staatsbürgerschaft ist, dass Sie ausreichend Deutschkenntnisse – in der Regel mindestens Stufe B1 – nachweisen können. Damit belegen Sie, dass Sie in der Lage sind, sich problemlos im Alltag zu verständigen.
Außerdem müssen Sie einen Einbürgerungstest absolvieren, um nachzuweisen, dass Sie mit der der Rechts- und Gesellschaftsordnung und den Lebensverhältnissen in Deutschland vertraut sind.
Dokumenten-Checkliste: Was braucht man alles für die Einbürgerung?
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen die Voraussetzungen dafür erfüllt sein. Das bedeutet aber auch, dass Sie Ihren Antrag richtig stellen und alle hierfür erforderlichen Unterlagen einreichen. Damit beschleunigen Sie das Einbürgerungsverfahren.
Stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig – etwa drei Monate, bevor Sie alle für deutsche Staatsbürgerschaft erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. So kann die Einbürgerungsbehörde frühzeitig mit der Prüfung Ihres Antrags beginnen, während Sie den Sprachkurs oder den Einbürgerungstest erfolgreich abschließen.
Für Ihre Einbürgerung benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:
- Mietvertrag
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Ausweis oder Reisepass sowie Geburtsurkunde
- Aufenthaltstitel bzw. -erlaubnis als Nachweis für Ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland
- Meldebescheinigung
- Passfoto
- Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts, beispielweise Gehaltsabrechnungen und Arbeitsvertrag
- Sprachzertifikat mindestens der Stufe B1
- Einbürgerungstest
- Führungszeugnis als Beleg dafür, dass Sie keine Straftaten begangen haben