Deutsche Mark in Euro umtauschen: Wo ist dies noch möglich?

Wo kann man noch Deutsche Mark in Euro umtauschen? Die Antwort liefert dieser Ratgeber.
Wo kann man noch Deutsche Mark in Euro umtauschen? Die Antwort liefert dieser Ratgeber.

FAQ: Deutsche Mark umtauschen

Kann man Deutsche Mark noch in Euro umtauschen?

Ja, es ist noch möglich, Deutsche Mark in Euro zu wechseln. Welche Zahlungsmittel dabei im Einzelnen angenommen werden und welche nicht, könne Sie hier nachlesen.

Welche Bank tauscht DM in Euro um?

In allen Filialen der Deutschen Bundesbank können Sie DM umtauschen. Darüber hinaus ist der Umtausch für Deutsche Mark-Münzen und -Scheine auch per Post möglich. Laut Gesetz erfolgt der Wechsel gebührenfrei und ist sowohl zeitlich als auch betraglich unbegrenzten.

Welcher Wechselkurs gilt beim Umtausch von DM in Euro?

In der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 vom 31. Dezember 1998 hat der Rat der Europäischen Union unwiderrufliche Umrechnungskurs zwischen Euro und den Währungen der Mitgliedsstaaten, die den Euro eingeführt haben, festgelegte. 1 Euro entspricht demnach 1,95583 Deutsche Mark. Eine Umrechnungstabelle als Orientierungshilfe finden Sie hier.

Deutsche Mark: Ist ein Umtausch weiterhin möglich?

D-Mark umtauschen: Bei der Bundesbank ist dies unbefristet und kostenlos möglich.
D-Mark umtauschen: Bei der Bundesbank ist dies unbefristet und kostenlos möglich.

Am 1. Januar 2002 ersetze der Euro die Deutsche Mark als Zahlungsmittel in der Bundesrepublik. Eine Veränderung, die damals nicht wenigen Menschen schwer viel. Und auch heute, hängen scheinbar noch viele an der alten D-Mark, denn laut der Deutschen Bundesbank befinden sich noch mehr als 12 Milliarden DM (Stand 30.09.2022) im Umlauf.

Nicht selten tauchen die Münzen und Scheine beim Aufräumen, Entrümpeln oder durch einen Umzug wieder auf und für die Finder stellt sich die Frage: Lässt sich die Deutsche Mark noch in Euro tauschen?

Tatsächlich können Sie weiterhin DM-Münzen und -Scheine umtauschen. Laut dem Bankrecht ist der Wechsel unbefristet und gebührenfrei möglich. Dafür müssen Sie allerdings eine der 31 Filialen der Deutschen Bundesbank aufsuchen, denn andere Geldinstitute sind dazu nicht berechtigt. Alternativ dazu können Sie die Deutsche Mark per Post zurückgeben bzw. einwechseln. Ein entsprechendes Antragsformular stellt die Deutsche Bundesbank hier bereit. In diesem Fall müssen Sie aber selbst für das Porto aufkommen.

Wollen Sie Deutsche Mark umtauschen, sollten Sie im Vorfeld schauen, was für Münzen und Banknoten Sie besitzen. Denn auch wenn sich fast alle Zahlungsmittel, welche die Bundesbank und ihr Vorgänger die Bank deutscher Länder (BdL) ausgegeben haben, wechseln lassen, gibt es doch ein paar Ausnahmen. Dazu zählen unter anderem:

  • 2-DM-Münze I. Ausgabe (Prägedatum 1951)
  • 50-Mark-BdL-Note II (grün), Ausstellungsdatum 1948
  • Banknoten und Münzen von vor dem 20. Juni 1948 (z. B. Reichsmark)
  • Mark der DDR

Deutsche Mark-Münzen umtauschen in Euro: Wie viel sind sie wert?

Deutsche Mark: Der Umtausch erfolgt immer zu gleichen, festgelegten Wechselkurs.
Deutsche Mark: Der Umtausch erfolgt immer zu gleichen, festgelegten Wechselkurs.

Wer sein Geld etwa vor einem Urlaub in eine Fremdwährung umtauscht, kann unter Umständen von schwankenden Wechselkursen profitieren. Doch beeinflussen Veränderungen an der Börse auch den Umtausch Deutsche Mark in Euro?

Es spielt grundsätzlich keine Rolle, wann Sie Deutsche Mark umtauschen, denn laut § 1 DM-Beendigungsgesetz (DMBeEndG) wird immer der unwiderruflich festgelegte Umrechnungskurs angewendet. Dieser wurde durch den Rat der Europäischen Union in der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 vom 31. Dezember 1998 bestimmt. Somit erhalten Sie für 1 DM immer 0,51 Euro bzw. für 1 Euro immer 1,95583 DM. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht mit Beispielen für den Wechselkurs:

Deutsche MarkEuro
1,000,51
1,961
10,005,10
19,5610,00
25,0012,78
50,0025,56
75,0038,35
100,0051,13

Übrigens! Nicht zwangsläufig ist ein Gang zur Bundesbank notwendig, damit Sie DM-Münzen und -Scheine eintauschen können. Denn einige Geschäfte akzeptieren die alte Währung noch als Zahlungsmittel oder ermöglichen in entsprechenden Aktionswochen den Einkauf mit der Deutschen Mark. Wie beim Umtausch findet auch in solchen Fällen der allgemeine Wechselkurs Anwendung.

DM-Beendigungsgesetz

Hier können Sie den Wortlaut des Gesetzes über die Beendigung der Zahlungsmitteleigenschaft der auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und der auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautenden Bundesmünzen nachlesen:

§ 1

Mit Ablauf des 31. Dezember 2001 verlieren die von der Deutschen Bundesbank ausgegebenen, auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und die von der Bundesrepublik Deutschland ausgegebenen, auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautenden Bundesmünzen ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank tauscht im Rahmen von Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro (ABl. EG Nr. L 139 S. 1) die in Satz 1 bezeichneten Banknoten und Bundesmünzen ab 1. Januar 2002 zum gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 des Rates vom 31. Dezember 1998 über die Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den Währungen der Mitgliedstaaten, die den Euro einführen (ABl. EG Nr. L 359 S. 1), unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurs in Euro-Banknoten und Euro-Münzen um.

§ 2

Die Deutsche Bundesbank ist nicht verpflichtet, für auf Deutsche Mark lautende vernichtete, verlorene, falsche oder verfälschte Banknoten Ersatz zu leisten. Sie darf für beschädigte auf Deutsche Mark lautende Banknoten Ersatz nur leisten, wenn der Inhaber entweder Teile einer Note vorlegt, die insgesamt größer sind als die Hälfte der Note, oder den Nachweis führt, dass der Rest der Note, von der er nur die Hälfte oder einen geringeren Teil vorlegt, vernichtet ist.

§ 3

Die Deutsche Bundesbank ist nicht verpflichtet, auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautende Bundesmünzen in gesetzliche Zahlungsmittel umzutauschen, wenn diese verfälscht, durchlöchert oder anders als durch den gewöhnlichen Umlauf verändert sind.

§ 4

§ 5

Die für die Verfolgung einer Straftat auf dem Gebiet der Geldfälschung geltenden Vorschriften der Strafprozessordnung gelten entsprechend für die Verfolgung einer Straftat nach § 4 in Verbindung mit einer dort genannten Vorschrift des Strafgesetzbuches. Die für die Verfolgung einer Geldfälschung nach § 146 des Strafgesetzbuches geltenden Vorschriften der Strafprozessordnung gelten entsprechend für die Verfolgung einer Straftat nach § 4 in Verbindung mit § 146 des Strafgesetzbuches.

§ 6

§ 4 ist auf Taten, die während seiner Geltung begangen sind, auch dann anzuwenden, wenn er außer Kraft getreten ist.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

Bildnachweise

1 Gedanke zu „Deutsche Mark in Euro umtauschen: Wo ist dies noch möglich?

  1. gisbert b

    wollten die sich noch in unserem besitz befindlichen D MARK münzen bei der der mainzer zentrale umtauschen lassen.diese verweigerte die annahme und sante die ordentlich verpackten münzen ohne kommentar und begründung zurück.verstehe des halb den hinweis nicht das man in allen DB zentralen geld tauschen kann

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