Datenschutz: Was ist das und warum ist es wichtig?

Warum ist Datenschutz wichtig?
Warum ist Datenschutz wichtig?

Die moderne Technik und insbesondere das Internet haben unseren Alltag enorm verändert. Wir kommunizieren mit Freunden, kaufen rund um die Uhr in Onlineshops ein und lassen uns mithilfe eines Routenplaners den schnellsten Weg nach Hause anzeigen. Diese Annehm­lichkeiten, welche uns den Alltag erleichtern, haben aber auch ihre Schattenseiten, denn dadurch können Unternehmen eine Vielzahl von Daten über uns sammeln.

Insbesondere online sind die Menschen häufig nur wenig auf ihre Privatsphäre und den Datenschutz bedacht. So wimmelt es vor allem in den sozialen Netzwerken von personenbezogenen Daten, welche ggf. von Kriminellen für illegale Machenschaften genutzt werden können. Das IT-Recht und der Datenschutz sollen dabei sichere Rahmenbedingungen gewährleisten.

Der nachfolgende Ratgeber beschäftigt sich daher mit den wichtigsten Fragen zum Datenschutz: Was versteht man unter Datenschutz überhaupt? Welche Vorschriften und Regelungen existieren zum Datenschutz? Und was ist das Ziel des Datenschutzes?

FAQ: Datenschutz

Was fällt unter den Datenschutz?

Der Datenschutz umfasst alle Maßnahmen, welche dem Schutz der persönlichen Daten dienen. Hier lesen Sie mehr dazu.

Wo werden die Vorgaben zum Datenschutz definiert?

Die Vorgaben zum Datenschutz befinden sich im Datenschutzgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung.

Wie werden Verstöße gegen den Datenschutz sanktioniert?

Ein Verstoß gegen den Datenschutz kann mit einer Geldbuße, sowie einer Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert werden.

Weitere Ratgeber zu datenschutzrechtlichen Themen:

Was ist Datenschutz?

Was regelt der Datenschutz eigentlich genau?
Was regelt der Datenschutz eigentlich genau?

Unter dem Begriff „Datenschutz“ sind laut Definition Gesetze und Maßnahmen zu verstehen, welche dem Schutz der personenbezogenen Daten dienen. Dabei spielt insbesondere die Vermeidung einer Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte eines jeden Einzelnen eine wichtige Rolle.

Beim Datenschutz werden als personenbezogene Daten vor allem Einzelangaben über die persönlichen Verhältnisse einer Person definiert. Dabei kann es sich zum Beispiel um das Geburtsdatum, die Adresse oder auch die Steueridentifikationsnummer handeln.

Zweck des Datenschutzes ist insbesondere der Schutz der informationellen Selbstbestimmung der Bürger. Dabei geht es aber nicht in erster Linie um eine Sicherung der Daten, sondern um die Sicherheit bei der Datenverarbeitung. Daher wächst die Bedeutung vom Datenschutz in unserer digital vernetzten Welt.

Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz in Deutschland

Der Datenschutz in Deutschland wird bislang vor allem durch das Bundesdatenschutzgesetz geregelt.
Der Datenschutz in Deutschland wird bislang vor allem durch das Bundesdatenschutzgesetz geregelt.

Beim Datenschutzrecht handelt es sich um ein komplexes und vielseitiges Teilgebiet. Es umfasst dabei sowohl nationale als auch internationale Gesetze, Vereinbarungen, Anordnungen und Gerichtsentscheidungen, welche sich mit dem Datenschutz und der Informationsfreiheit befassen. Nachfolgend sollen die wichtigsten Elemente des Datenschutzrechts kurz erläutert werden.

Als Basis des persönlichen Datenschutzes in Deutschland gilt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses besagt, dass jeder Bürger prinzipiell das Recht hat, selbst über die Verwendung oder Veröffentlichung seiner Daten zu bestimmen. Dieses Recht auf Datenschutz ist – anders als oft vermutet – aber kein Bestandteil des Grundgesetzes. Vielmehr lässt es sich nur aus den allgemeinen Persönlichkeitsrechten ableiten.

Als zentrales Regelwerk für den Datenschutz in Deutschland gilt das Bundesdatenschutzgesetz. Dieses trat bereits 1978 in Kraft und umfasst Vorschriften für die Bundesbehörden und die Privatwirtschaft. Ergänzend dazu finden die Landesdatenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer Anwendung.

Darüber hinaus wird in Deutschland der Datenschutz noch durch diverse spezielle Datenschutzgesetze gewährleistest. Dazu zählen unter anderem das Telemediengesetz oder die Postdienste-Datenschutzverordnung.

Datenschutz in Europa

Die Aufgabe des Datenschutzes ergibt sich aus der EU-Datenschutzrichtlinie.
Die Aufgabe des Datenschutzes ergibt sich aus der EU-Datenschutzrichtlinie.

Ein personenbezogener Datenschutz wird allerdings nicht nur auf der Landesebene sichergestellt, denn auch in der Europäischen Union existieren entsprechende Regelungen. Von besonderer Bedeutung war dabei lange Zeit die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG). Diese trat 1995 in Kraft und reguliert den Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb der EU. Konkret heißt es dazu in Artikel 1 Absatz 1 der EU-Richtlinie 95/46/EG:

Die Mitgliedstaaten gewährleisten nach den Bestimmungen dieser Richtlinie den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten und insbesondere den Schutz der Privatsphäre natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.“

Demnach dürfen grundsätzlich keine sensiblen persönlichen Daten gesammelt oder verarbeitet werden, außer wenn die betroffene Person diesem Vorgang aktiv zustimmt.

Die Datenschutzlinie tritt allerdings zum 25. Mai 2018 außer Kraft, denn ab diesen Zeitpunkt müssen alle Mitgliedsstaaten Maßnahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anwenden. Die Verordnung soll vor allem den Verbraucherschutz stärken.

Die DSGVO ist für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbindlich. Eine Übertragung in das nationale Recht ist dabei nicht unbedingt notwendig. Allerdings sind die nationalen Gesetze entsprechend anzupassen, damit diese der DSGVO nicht zuwiderzulaufen.

Welche Folgen hat ein Verstoß gegen den Datenschutz?

Wer beim Datenschutz gegen geltendes Recht verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Bislang ergeben sich diese aus den §§ 43 und 44 des BDSG. Unter § 43 BDSG sind die verschiedenen Ordnungswidrigkeiten aufgeführt. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen folgenden zwei Bußgeldstufen:

  • Geldbuße bis zu 50.000 Euro:
    Droht unter anderem dann, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig personenbezogene Daten in elektronische oder gedruckte Adress-, Rufnummern-, Branchen- oder vergleichbare Verzeichnisse aufnimmt, ohne dazu berechtigt zu sein
  • Geldbuße bis zu 300.000 Euro:
    Droht unter anderem dann, wenn vorsätzlich oder fahrlässig unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhoben oder verarbeitet werden und dabei die Berechtigung fehlt

§ 44 BDSG befasst sich mit den strafrechtlichen Konsequenzen eines Eingriffs in den Datenschutz. Von Bedeutung ist dies, wenn der Verstoß mit der Absicht der Bereicherung oder gegen ein Entgelt erfolgte. In diesem Fall kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe drohen.

Wichtig! Strafrechtliche Konsequenzen drohen im Datenschutz nur, wenn ein Betroffener, die verantwortliche Stelle oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz einen entsprechenden Antrag stellt. Juristen bezeichnen dies als ein sogenanntes „Antragsdelikt“. Die Staatsanwaltschaft wird in diesem Fall also nicht von alleine aktiv, wie es zum Beispiel bei einem Mord üblich wäre.

Mit Wirksamkeit der DSGVO erfolgt eine Anpassung des BDSG. Dies wirkt sich unter anderem auch auf die Sanktionen bei einem Verstoß gegen den Datenschutz aus. So werden Geldbußen bei einer Ordnungswidrigkeit auf 50.000 Euro begrenzt und bei Straftaten ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich. Unternehmen kann bei einem Verstoß gegen die DSGVO eine Geldbuße von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent der weltweiten Umsätze – je nachdem, welcher Wert höher ist – drohen.

Kann ich einen Verstoß gegen den Datenschutz melden?

Bei einem Verstoß gegen den Datenschutz können Sie aktiv werden.
Bei einem Verstoß gegen den Datenschutz können Sie aktiv werden.

Sie können sich nicht erklären, woher ein Werbeanrufer Ihre Telefonnummer hat und hegen den Verdacht, dass sich dieser Ihre personenbezogenen Daten auf widerrechtliche Weise besorgt hat? In diesem Fall können Sie Maßnahmen ergreifen.

Zuständig für die Bearbeitung von Meldungen zum Datenmissbrauch sind in der Regel die Landesbeauftragten für Datenschutz. Aber auch die datenverarbeitenden Unternehmen haben meist einen eigenen Datenschutzbeauftragten.

Gegenüber diesem können Sie eine Anzeige wegen einem Verstoß gegen den Datenschutz erstatten. Grundsätzlich können Sie sich aber auch an die Polizei wenden. Die Ermittlungsbehörden werden dann Ihren Vorwurf prüfen und ggf. weitere Maßnahmen einleiten.

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Kirchen sowie Post- und Telekommunikationsdienstleister haben eigene Datenschutzbeauftragte.

Persönlicher Datenschutz – Eine Checkliste

Was fällt unter den Datenschutz? Unsere Checkliste gibt einen Einblick, wie Sie Ihre Daten schützen.
Was fällt unter den Datenschutz? Unsere Checkliste gibt einen Einblick, wie Sie Ihre Daten schützen.

Datenschutz und -sicherheit sind in der Politik heiß diskutierte Themen, doch viele Bürger fragen sich: „Was heißt Datenschutz eigentlich für mich persönlich?“ Wie Sie selbst aktiv werden können, um Ihre persönlichen Daten im Internet zu schützen, zeigt unsere Checkliste.

Dabei erhebt die Checkliste zum Datenschutz keinen Anspruch auf Vollständigkeit, denn die Herausforderungen und Aufgaben des Datenschutzes sind unglaublich vielseitig und ständig im Wandel.

Maßnahme zum Datenschutz im InternetTrifft zu?
Sichern Sie Ihre elektronischen Geräten (Computer, Handy, etc.) mit einer Pin oder anderen Sicherheitsmechanismen?
Verfügt Ihr Computer über aktuelle Sicherheitsprogramme (vor allem Antivirensoftware und Firewall)?
Installieren Sie regelmäßig Updates?
Nutzen Sie sichere und unterschiedliche Passwörter?
Haben Sie Sicherheitskopien von allen wichtigen Daten und Unterlagen?
Nutzen Sie in Ihrem E-Mail-Postfach einen Spam-Filter?
Ist die Sichtbarkeit Ihrer Social-Media-Profile eingeschränkt?
Verzichten Sie darauf, in den sozialen Netzwerken vertrauliche Informationen (wie zum Beispiel Reisedaten oder gesundheitliche Angaben) preiszugeben?
Beziehen Sie Downloads nur von seriösen Quellen?
Gehen Sie beim Online-Banking mit besonderer Vorsicht vor und bewahren die Daten sicher auf?

Es zeigt sich, dass jeder Bürger in einem gewissen Maße für seinen eigenen Datenschutz und seine Informationssicherheit verantwortlich ist. Denn was hilft der beste gesetzliche Datenschutz, wenn wir bereitwillig über unser privates Leben Auskunft erteilen?

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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