Die Vervielfältigung von Texten, Bildern, Musik und Videomaterial ist heute so einfach wie nie. Die digitale Repräsentation eines Werkes kann in Sekundenschnelle kopiert und verbreitet werden. In Deutschland werden die Rechte der Urheber an ihren Werken durch das Urheberrecht geschützt. Doch wie sieht es international aus? Sind das deutsche Urheberrecht und das Copyright aus den USA vergleichbar?
In der Definition ist das Copyright Law eine Form des Urheberrechts, wie sie im Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten von Amerika und Singapur praktiziert wird. In diesem Ratgeber möchten wir ihnen die amerikanische Variante des Copyright vorstellen. Aufgrund der florierenden Musik- und Filmbranche in den USA, die auch das deutsche Publikum immer wieder begeistert, ist eine grundlegende Kenntnis der Unterschiede zwischen deutschem Urheberrecht und amerikanischem Copyright von Vorteil.
Verstöße gegen Urheberrecht oder Copyright können, je nach Schwere des Vergehens, mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden. Besonders im Bereich des Filesharing sind Details zu beachten, um eine Urheberrechtsverletzung zu vermeiden, ohne auf die privaten Rechte wie die Privatkopie verzichten zu müssen.
Inhalt
FAQ: Copyright
Ein Copyright kennzeichnet, das eine Person das Urheberrecht für eine bestimmte Sache, zum Beispiel ein Bild, hat.
Damit Sie ein Copyright erhalten können, muss eine gewisse schöpferische Leistung gegeben sein. Hier lesen Sie mehr dazu.
Verstoßen Sie gegen eine Copyright und verbreiten das Werk ohne Erlaubnis als Raubkopie, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung, die eine Schadensersatzforderung nach sich ziehen kann.
Was ist Copyright?
Wie bereits erwähnt ist das Copyright die Variante des Urheberrechts, die in erster Linie im amerikanischen Rechtsraum Anwendung findet. Doch wie unterscheiden sich die Definitionen von Copyright und Urheberrecht? Was heißt Copyright genau? Und wie funktioniert das Copyright im Internet?
Zentrale Unterschiede zum deutschen Urheberrecht
Das amerikanische Copyright ist schon in den grundsätzlichen Annahmen zu seinem Zweck anders, als das deutsche Urheberrecht. Während in Deutschland die ideelle und künstlerische Bedeutung für den Urheber im Vordergrund steht, ist das Copyright auf den Schutz der ökonomischen Verwertbarkeit ausgelegt.
Was in Deutschland Urheber genannt wird, ist im US-amerikanischen Rechtsraum der sogenannte Copyright Holder. Dieser muss nicht dieselbe Entität sein, wie der Schöpfer des Werkes. Wegen seiner ökonomischen Ausrichtung kann das Copyright auch bei einer Firma liegen. Im Gegensatz zur deutschen Rechtsprechung, die die Dauer der Urheberrechte an das Leben und die Person des Urhebers knüpft, können Unternehmen in den USA auch im ausschließlichen Besitz des Copyrights sein.
Der Copyright-Vermerk ©
Das C im Kreis ist international als das Zeichen bekannt, das ein urheberrechtlich geschütztes Werk markiert. Bei Hörwerken, also Musik oder Gesang wird ein P im Kreis verwendet, um die Klangaufnahme als urheberrechtlich relevant zu markieren. Obwohl das Zeichen ursprünglich nur im amerikanischen Rechtsraum bindende Gültigkeit hatte, ist es wegen seiner Popularität trotzdem üblich, dass auch Werke aus anderen Ländern und Rechtsprechungen einen solchen Copyright-Vermerk als Hinweis darauf tragen, dass eine Vervielfältigung nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers (engl. Copyright Holder) erlaubt ist.
Im Jahr 1952 wurde im Welturheberrechtsabkommen (Universal Copyright Convention, UCC) festgelegt, dass das Copyright-Zeichen zusammen mit Namen des Autors und Datum der Veröffentlichung ein bindendes Merkmal für urheberrechtlich geschütztes Material (engl. Copyrighted Material) ist. So kann urheberrechtlicher Schutz auch über nationale Grenzen hinaus gewahrt und durchgesetzt werden.
Schreibweisen für den Copyright-Vermerk
- Copyright © 2018 by Max Mustermann – All rights reserved
- © Musterverlag, Adorf 2018
Besonderheiten des amerikanischen Copyright
Um in den Vereinigten Staaten die eigenen Rechte an den eigenen Werken durchzusetzen, ist es von Vorteil, das Copyright förmlich zu beantragen. Nach dem US-amerikanischen Copyright ist es zwar nicht zwingend nötig, aber später von Vorteil, das Werk und somit das Copyright zu beantragen oder anzumelden. Amerikanische Gerichte richten sich häufig nach den Datum der Urheberrechts-Meldung.
Daraufhin werden bei staatlichen Behörden zwei Kopien hinterlegt, die zusammen mit den Daten zum Schöpfer archiviert werden. Sollte es dann zu einem Streit wegen der Urheberrechtsfrage kommen, kann durch die Copyright-Angabe der tatsächliche und ursprüngliche Urheber nachgewiesen werden.
Mit dem Welturheberrechtsabkommen ist das © als verbindlicher Copyright-Vermerk seit 1952 nicht mehr notwendig. Der Schutz des Werkes tritt automatisch nach der Schöpfung ein. Auch wenn eine formelle Anmeldung des Copyright in den USA bei Verhandlungen einen klaren Vorteil bringt, ist sie keineswegs für die Existenz eines Urheberrechtsschutzes nötig.
Bedingungen für das Copyright
Zwar schein es, als könnte jede kreative Leistung durch das Urheberrecht geschützt werden, doch gibt es Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit ein Copyright wirken kann. Nicht in jeder Rechtsauffassung müssen diese Kriterien erfüllt sein. Manche Gesetzestexte sind dabei nicht sehr präzise und lassen mit Absicht Spielraum für die Definition eines Werkes im Sinne des Copyright oder Urheberrecht.
Das deutsche Gesetz nennt als Schutzobjekt: „Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst“ und ermöglicht es damit sehr vielen verschiedenen Werken, den Schutz durch das Copyright zu erhalten.
In Deutschland ist eine Anmeldung der Werke weder nötig, noch gibt es eine entsprechende Behörde, bei der das möglich wäre. Sobald ein Werk fertiggestellt wurde, ist eine Kopie oder Veränderung ohne Einwilligung des Inhabers von Urheber- und Verwertungsrechten untersagt. Verstöße gegen das Copyright müssen dann angezeigt werden, damit gegen den Verstoß vorgegangen wird. Dieses Verfahren ist dann Teil des gewerblichen Rechtsschutzes.
Internationales Copyright
Neben den nationalen Bestimmungen der USA zum Copyright oder dem Urheberrecht in Deutschland gibt es auch die oben bereits erwähnten internationalen Abkommen zum Copyright. Schon die Menschenrechtserklärung von 1948 verweist auf den Schutz der Urheber:
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 Absatz 2:
Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.
Somit ist das Copyright im weitesten Sinne bereits in den Menschenrechten verankert. Doch stellt dieses historische Dokument nicht die erste völkerrechtliche Vereinbarung zum Copyright dar. Bereits 1886 wurde ein Vertrag zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Schweiz, Spanien und Tunesien geschlossen, der die gegenseitige Anerkennung von Urheberrechten sicherstellte.
Die sogenannte Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst war der erste Vertrag dieser Art zwischen den Nationen Europas. Wegen der großen Unterschiede zum amerikanischen Recht und der notwendigen Änderungen zum Beitritt, weigerten sich die Vereinigten Staaten von Amerika, dem Vertrag beizutreten. Deswegen wurde 1952 das Welturheberrechtsabkommen geschaffen und bildet seitdem die Grundlage für den internationalen Umgang mit dem Urheberrecht.
Heute wird die Vereinbarung von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization, WOIP) verwaltet. 191 Staaten gehören der diplomatischen Konferenz an. Trotz dieser umfassenden Akzeptanz, steht die Organisation häufig in der Kritik, den neutralen Standpunkt zwischen Urheber bzw. Verwerter und der Öffentlichkeit zu Gunsten der Rechteverwerter verlassen zu haben.
Die Copyright-Verletzung
Der Alltag ist voll von Medien, die allesamt dem Urheberrecht unterliegen. Das Copyright auf Bilder ist eines der bekanntesten Schutzrechte für geistiges Eigentum. Ohne die Einwilligung des Rechteinhabers ist eine Verwertung, in welcher Art auch immer, untersagt. Dabei gibt es von Land zu Land Ausnahmen.
So ist es in Deutschland legal, eine Privatkopie von einem Werk anzufertigen, das dem Copyright unterliegt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes erlaubt die Anfertigung von bis zu sieben Privatkopien, die einem engen privaten Kreis zur Verfügung gestellt werden dürfen. (BGH, 14.04.1978 – I ZR 111/76 ) Digitalkopien sind von dieser Regelung ausgenommen, da sich der Richterspruch von 1978 nur auf dauerhafte, physische Kopien bezieht.
Copyright im Internet
Mit der flächendeckenden Verwendung des Internets und den modernen Anwendungen ist es heute sehr einfach, urheberrechtlich relevantes Material zu veröffentlichen. So gilt das Copyright für Texte wie auch für Bilder. So gilt für die eigenen Texte, die im Internet als Werk veröffentlicht werden, dasselbe Copyright, wie für Buch oder Film. So gilt das Urheberrecht auch im Internet.
Diese Geltung ist wichtig für Berufe wie den Online-Redakteur. Solche modernen Ableger der klassischen Print-Medien sind darauf angewiesen, dass das Copyright ihren Text berücksichtigt wird. Ohne einen solchen Schutz wäre es nicht möglich, eine Erstquelle zu finden oder jemanden für seine Leistung zu entlohnen, da nicht klar wäre, ob es sich um den Urheber handelt.
Aber auch das Copyright am Foto ist wichtig für beispielsweise Berufsfotografen. Diese bieten ihre Bilder heutzutage auf großen Online-Plattformen an, den sogenannten (Stock-) Foto-Börsen. Dort können Interessierte die Verwertungsrechte an den Bildern erwerben. Eine Verwendung, ohne die nötigen Rechte erworben zu haben, kann Grund für eine Abmahnung werden. Dann kann es passieren, dass der wirtschaftliche Schaden, der dem Urheber durch die illegale Nutzung entstanden ist, entschädigt werden muss.
Um auf der eigenen Website dem Copyright zu genügen, sind einige Maßnahmen notwendig. Handelt es sich um eine private Website, kann durch die Verwendung privater Materialen der Konflikt mit dem Copyright vermieden werden. Dennoch kann auch hier ein Copyright-Hinweis nicht schaden.
Kommerzielle Webseiten und private Seiten, die urheberrechtlich geschütztes Material verwenden, dessen Urheber sie nicht selbst sind, benötigen die entsprechenden Nachweise. In der Regel gibt es etablierte Methoden die entsprechenden Rechte nachzuweisen. Eine Variante, um zum Beispiel Bilder, die vom Copyright geschützt sind, richtig zu verwenden, sind die sogenannten Bildnachweise. Dort kann ein copyright holder die Namen oder Pseudonyme der Urheber überprüfen, für die Lizenzen erworben wurden.
Im Zweifelsfall kann so nachvollzogen werden, ob die entsprechenden Rechte zur Verwertung vorliegen. Sollte eine kommerzielle Seite mit urheberrechtlich geschütztem Material arbeiten, kann die Copyright-Verletzung sehr teuer werden. Die meisten Gesetze besagen, dass durch die Strafe ein wirtschaftlicher Erfolg für den Brecher des Urheberrechts ausgeschlossen werden soll.
Wie wird das Copyright durchgesetzt?
Verstöße gegen das Copyright werden nicht durch die Staatsanwaltschaften verfolgt. Als Teil des Privatrechts muss das Copyright eingeklagt werden, wenn dagegen verstoßen wurde. Ein Anwalt für Urheberrecht ist in solchen Situationen für Privatpersonen und Firmen der erste Ansprechpartner um ein Problem mit dem Copyright zu regeln.
Was ist mit dem Copyright, wenn der Urheber nicht auffindbar ist?
Diese Frage treibt viele Menschen um, die für ein eigenes Projekt auf die Werke anderer zurückgreifen wollen. Frei nach dem Gusto „Wo kein Kläger, da kein Richter“, werden täglich unzählige Verstöße gegen das Copyright begangen. Doch jeder einzelne Verstoß könnte auschlaggebender Grund für eine Abmahnung werden, die dann eine sinnvolle wirtschaftliche Kompensation für den Urheber erstreiten könnte.
Wenn es einen Streit um das Urheberrecht gibt, muss letztendlich ein Richter entscheiden, wem das Recht am Werk zusteht. Fachanwälte für Copyright sind dann bemüht, einen stichhaltigen Beleg, für die Urheberschaft ihres Mandanten, zu erbringen. Im amerikanischen Raum ist wegen der Anmeldung ein solcher Nachweis wesentlich schneller zu erbringen. Das Copyright in einem System nachzuweisen, das alle Werke schützt, ohne ein Verzeichnis zu haben, kann ein langwieriges und kostspieliges Unterfangen sein.
Dadurch hat sich der Eindruck entwickelt, dass Privatpersonen nicht die nötigen finanziellen Mittel haben, um die Urheberschaft an einem kreativen und wertvollen Werk gegen mächtige und finanzstarke Firmen zu behaupten. Die Kosten die durch Verhandlungen erzeugt werden, können es schwer machen, das Copyright für die eigenen Werke zu verteidigen.
Alternativen zum Copyright
Parallel zur Gesetzesentwicklung für das Copyright im Internet haben sich andere Rechtformen entwickelt, die keinen besonderen Fokus auf die Verwertungsrechte legen. Besonders mit Software, die auch als langer Text interpretiert werden kann, haben manche Entwickler ihre exklusiven Rechte an dem Code aufgegeben. Damit ging die Erlaubnis einher, das Programm zu kopieren, zu verwenden, zu verändern und wieder zu veröffentlichen.
Dieses sogenannte Copyleft führte in der Software-Entwicklung zu einer Kollektivierung von kreativen Kräften. So konnten große Anwendungen auf der Basis gemeinsamer Nutzung verbessert werden, indem die veränderte Datei erneut veröffentlicht, diskutiert und daraufhin wieder verbessert wurde. Solche Vorgehensweisen folgen den Idealen von kollektiver Information, die von allen für alle geschaffen wurde.