Chancenkarte beantragen – So geht’s

Wie kann ich die Chancenkarte beantragen?
Wie kann ich die Chancenkarte beantragen?

FAQ: Chancenkarte beantragen

Was ist die Chancenkarte?

Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel für Menschen aus Drittstaaten, also Ländern, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören (mit Ausnahme der Schweiz). Durch diesen Titel ist es dem Inhaber einer Chancenkarte erlaubt, nach Deutschland einzureisen und vor Ort nach einer Arbeitsstelle zu suchen. Eine Besonderheit dieses Titels ist, dass Sie keinen Arbeitsvertrag benötigen, um einreisen zu können.

Wie bekomme ich die Chancenkarte?

Eine Chancenkarte müssen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes beantragen. Falls Sie sich bereits rechtmäßig in Deutschland aufhalten, können Sie den Antrag auch bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Für einen erfolgreichen Antrag ist es wichtig, dass Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, können Sie hier nachlesen.

Wie lange dauert es, die Chancenkarte zu beantragen?

Nach Antragstellung dauert es in der Regel zwischen drei und sechs Monaten, bis der Antrag und die zugehörigen Unterlagen geprüft wurden. Abweichungen in beide Richtungen sind möglich. Falls Nachweise fehlen oder unvollständig sind, kann sich die Bearbeitungszeit durch eventuelle Rückfragen noch weiter verlängern. Weiter unten finden Sie eine Übersicht über die einzelnen Schritte bei der Antragstellung.

Wie lange gilt die Chancenkarte?

Die Chancenkarte hat eine Laufzeit von zwölf Monaten. Nach Ablauf der Chancenkarte haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, auf einen anderen Aufenthaltstitel zu wechseln. Informieren Sie sich hier am Besten rechtzeitig und planen Sie die jeweiligen Bearbeitungszeiträume der Behörden mit ein.

Die Chancenkarte – der Aufenthaltstitel für Fachkräfte

Die Chancenkarte: Per Antrag nach Deutschland
Die Chancenkarte: Per Antrag nach Deutschland

Seit dem 1. Juni 2024 gibt es einen neuen Aufenthaltstitel: Mit der Chancenkarte dürfen Fachkräfte für ein Jahr nach Deutschland kommen, um vor Ort nach einer Arbeitsstelle zu suchen. Als Antwort auf den Fachkräftemangel soll die Chancenkarte sicherstellen, dass qualifizierte Personen aus Drittstaaten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zur Chancenkarte: Wo Sie sie beantragen können, welche Voraussetzungen Sie erfüllen sollten und welcher Ablauf im Falle einer Antragstellung auf Sie zu kommt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Chancenkarte beantragen zu können?

Für die Chancenkarte gibt es einige Grundvoraussetzungen, die Sie erfüllen müssen: Neben Deutschkenntnissen auf A1-Niveau oder Englischkenntnissen auf B2-Niveau gehört ein Abschluss in einem Ausbildungsberuf oder einem Hochschulstudium dazu, der in Ihrem Heimatland staatlich anerkannt ist und eine Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren vorweisen kann. Zudem ist es notwendig, dass Sie in der Lage sind, selbst für Ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Aufbauend auf diesen Grundvoraussetzungen gibt es zwei mögliche Wege, sich für eine Chancenkarte zu qualifizieren: Wenn Sie einen Abschluss aus Ihrem Heimatland haben, der in Deutschland vollständig anerkannt ist, erfüllen Sie automatisch die notwendigen Voraussetzungen. Dasselbe gilt für den Fall, dass Sie Ihren Abschluss ohnehin in Deutschland erworben haben. Falls Sie keinen vollständig anerkannten Abschluss haben, können Sie unter Umständen trotzdem für eine Chancenkarte geeignet sein. Hierfür müssen Sie in einem Punktesystem mindestens sechs Punkte erreichen.

Falls Sie mit einer Chancenkarte in Deutschland auf Arbeitssuche gehen, dürfen Sie in Teilzeit, also maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten. Auch Arbeiten auf Probe ist erlaubt.

Die Voraussetzungen zum Erhalt der Chancenkarte können von der Bundesregierung angepasst werden und sich sowohl hinsichtlich der Merkmale als auch der zu erreichenden Punktzahl verändern. Das Gesetz sagt dazu:

(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur Steuerung der Erwerbsmigration nach dem Punktesystem des § 20a Absatz 3 Nummer 2 und nach den Absätzen 1 und 2 durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, die Tabelle in der Anlage zu diesem Gesetz zu ändern hinsichtlich der für einzelne Merkmale nach Absatz 1 jeweils zu vergebenden Punkte und hinsichtlich der Mindestpunktzahl, die zu erreichen ist, um die Voraussetzung nach § 20a Absatz 3 Nummer 2 zu erfüllen.

§ 20b, Abs. (3), AufenthG

Chancenkarte beantragen: Wie funktioniert das Punktesystem?

Die Chancenkarte für Deutschland: Beantragen kann, wer die nötigen Voraussetzungen erfüllt
Die Chancenkarte für Deutschland: Beantragen kann, wer die nötigen Voraussetzungen erfüllt

Das Punktesystem bewertet die Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers mit Punkten. Für eine erfolgreiche Antragstellung müssen Sie mindestens sechs Punkte erreichen. Sie können Punkte in verschiedenen Bereichen erhalten:

Teilweise anerkannte Ausbildung

Falls Ihre Ausbildung zwar nicht vollständig, jedoch in Teilen als gleichwertig anerkannt ist, können Sie vier Punkte erhalten.

Berufserfahrung

Falls Sie bereits in Ihrem Ausbildungsberuf gearbeitet haben, kann Ihnen diese Erfahrung angerechnet werden. Bei fünf Jahren Erfahrung in den letzten sieben Jahren gibt es drei Punkte. Bei zwei Jahren Erfahrung innerhalb von fünf Jahren werden zwei Punkte vergeben.

Qualifikation in einem Mangelberuf

Als Mangelberuf gelten Tätigkeiten in Bereichen, in denen der Fachkräftemangel besonders ausgeprägt ist. Da diese Fachkräfte also besonders dringend benötigt werden, wird eine Qualifikation in einem Mangelberuf mit einem Punkt gewertet. Als Mangelberufe gelten unter anderem Ärzte, Personal im Gesundheits- und Pädagogikbereich, Naturwissenschaftler und Fachkräfte im IT-Bereich.

Sprachkenntnisse

Falls Ihre Sprachkenntnisse das geforderte Mindest-Niveau von A1 für Deutsch beziehungsweise B2 für Englisch überschreiten, bringt Ihnen das zusätzliche Punkte. Für Deutschkenntnisse auf A2-Niveau gibt es einen Punkt, für B1 zwei und für B2 drei Punkte. Für Englischkenntnisse ab der Stufe C1 gibt es ebenfalls einen Punkt. Durch Sprachkenntnisse ist es also möglich, insgesamt bis zu vier Punkte zu erhalten.

Alter

Die Chancenkarte ist vor allem für jüngere Menschen gedacht. Daher erhalten Sie zwei Punkte, falls Sie unter 35 Jahren alt sind. Sollten Sie unter 40 Jahren alt sein, gibt es einen Punkt.

Deutschlandbezug

Chancenkarte: Das Punktesystem zum Beantragen soll die Bewerbung vereinfachen
Chancenkarte: Das Punktesystem zum Beantragen soll die Bewerbung vereinfachen

Wenn Sie schon einmal zum Arbeiten oder Studieren nach Deutschland gekommen sind und sich zu einem solchen Zweck in den letzten fünf Jahren sechs Monate am Stück in der Bundesrepublik aufgehalten haben, wird Ihr Deutschlandbezug mit einem Punkt belohnt.

Antragstellung gemeinsam mit Lebenspartner oder Ehegatten

Im Falle, dass nicht nur Sie, sondern auch Ihr Lebenspartner oder Ehegatte eine Chancenkarte beantragen möchte, kann einem von Ihnen ein Punkt zugeschrieben werden, sofern der andere Partner bereits alle nötigen Kriterien für eine Chancenkarte erfüllt.

Für alle antragsrelevanten Qualifikationen benötigen Sie schriftliche Nachweise. Ihre Ausbildung muss von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) geprüft werden. Durch diese Prüfung erhalten Sie sowohl einen in Deutschland gültigen Nachweis als auch auch Auskunft darüber, ob Ihre Ausbildung teilweise oder sogar vollständig als gleichwertig anerkannt wird.

Wie kann man die Chancenkarte beantragen?

  1. Grund-Voraussetzungen: Prüfen Sie, ob Sie die notwendigen Grund-Voraussetzungen erfüllen: Ist Ihre Ausbildung mindestens zweijährig verlaufen und in Ihrem Heimatland staatlich anerkannt? Beherrschen Sie Deutsch auf A1– oder Englisch auf B2-Niveau? Können Sie selbst für Ihren Lebensunterhalt aufkommen?
  2. Punktesystem: Falls Sie die Grund-Voraussetzungen erfüllen, sollten Sie im nächsten Schritt überlegen, welche der zwei möglichen Optionen für Ihren Antrag passend ist: Ist Ihre Ausbildung in Deutschland vollständig anerkannt? Oder haben Sie Ihren Abschluss in Deutschland erworben? Dann ist Ihre Qualifikation bereits ausreichend. Andernfalls sollten Sie überprüfen, ob Sie über das Punktesystem eine Aussicht auf eine Chancenkarte haben.
  3. Antragstellung: Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Dies können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes erledigen. Wenn Sie sich bereits rechtmäßig in Deutschland aufhalten, können Sie den Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Es ist ebenfalls möglich, den Antrag online zu stellen.
  4. Prüfung: Nach Einreichung Ihres Antrags überprüfen die zuständigen Stellen Ihre Angaben und nehmen gegebenenfalls Kontakt zu Ihnen auf, um offene Fragen zu klären oder fehlende Nachweise anzufordern.
  5. Bescheid: Nach Abschluss der Prüfung fällt eine Entscheidung über Ihren Antrag, der Ihnen schriftlich per Bescheid mitgeteilt wird.
  6. Termin zur persönlichen Vorsprache: Falls Ihr Bescheid positiv ausfällt, erhalten Sie im Anschluss einen Termin zu persönlichen Vorsprache. In diesem Rahmen werden biometrische Daten von Ihnen aufgenommen und Sie zahlen die Bearbeitungsgebühr von 75 Euro.
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Über den Autor

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Sarah B.

Sarah unterstützt anwalt.org seit März 2024 als Volontärin und verfasst Artikel zu Recht und Gesetz in Deutschland. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf Arbeits-, Migrations- und Asylrecht.

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