Chancenkarte – nach Deutschland zur Arbeitssuche

Die Chancenkarte für Deutschland soll Fachkräften die Arbeitssuche in der Bundesrepublik erleichtern
Die Chancenkarte für Deutschland soll Fachkräften die Arbeitssuche in der Bundesrepublik erleichtern

FAQ: Chancenkarte

Was ist die Chancenkarte?

Mit der Chancenkarte können Sie als Person aus einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland einreisen, um vor Ort eine Arbeitsstelle zu suchen. In dieser Zeit haben Sie eine Arbeitserlaubnis für maximal 20 Stunden die Woche und können außerdem Probearbeiten, um verschiedene Stellen kennen zu lernen.

Wann kann man eine Chancenkarte beantragen?

Die deutsche Chancenkarte können Sie seit dem 1. Juni 2024 bei der zuständigen deutschen Vertretung in Ihrem Herkunftsland beantragen. Wenn Sie sich bereits in Deutschland befinden, können Sie die Chancenkarte bei der Ausländerbehörde beantragen. Welche Nachweise Sie dafür benötigen, können Sie hier nachlesen.

Wie bekomme ich die Chancenkarte?

Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Chancenkarte für Deutschland zu erhalten: Entweder durch eine Anerkennung als Fachkraft oder aber durch das Erreichen von sechs Punkten in einem entsprechenden Punktesystem. Weiter unten können Sie mehr zu den zwei Optionen erfahren.

Wie lange darf ich mit der Chancenkarte in Deutschland bleiben?

Mit der Chancenkarte dürfen Sie sich ein Jahr lang in Deutschland aufhalten. Finden Sie in dieser Zeit eine geeignete Arbeit, besteht für Sie die Möglichkeit, den Aufenthaltstitel zu wechseln und länger in Deutschland zu bleiben. Wenn Sie Ihren Abschluss bereits in Deutschland erworben haben, können Sie direkt einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche beantragen und haben dadurch von vornherein 18 Monate Zeit.

Wie viel kostet eine Chancenkarte?

Für die Chancenkarte müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75 Euro zahlen, die Sie wechselkursabhängig in Ihrer nationalen Währung abgeben können. In der Regel entrichten Sie die Gebühr bei Ihrem Termin zur persönlichen Vorsprache, den Sie nach Prüfung Ihres Antrages wahrnehmen können. Hier können Sie mehr zum Ablauf des Verfahrens nachlesen.

Wie viel Geld muss ich monatlich zur Verfügung haben, um eine Chancenkarte erhalten zu können?

Im Jahr 2024 sind monatlich mindestens 1027 Euro nötig, damit Ihr Lebensunterhalt als gesichert gilt. Die Sicherung des Lebensunterhalts ist eine der Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung. Eine Auflistung der weiteren Voraussetzungen finden Sie an dieser Stelle.

Mit der Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Die Chancenkarte bietet neue Möglichkeiten
Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Die Chancenkarte bietet neue Möglichkeiten

Durch die zum 1. Juni 2024 eingeführte Chancenkarte können Personen aus sogenannten Drittstaaten, also Staaten, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören (zuzüglich der Schweiz), nach Deutschland einreisen, um vor Ort nach einer geeigneten Arbeitsstelle zu suchen. Als Erweiterung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes soll die Chancenkarte qualifizierten Bewerbern eine attraktive, unkomplizierte Möglichkeit bieten, einen Platz auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu finden.

Die Regelungen zur Chancenkarte sind im Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) festgeschrieben.

Welche Vorteile bietet die Chancenkarte?

Die Chancenkarte bietet Bewerbern aus Drittländern einige Vorteile: Bisher mussten Personen aus Nicht-EU-Ländern bereits ein Arbeitsplatzangebot in Deutschland nachweisen, um ein Visum erhalten zu können. Mit der Chancenkarte können sie nun vor Ort auf Jobsuche gehen und dadurch beispielsweise auch Probearbeiten. Dies kann Ihnen dabei helfen, einen Arbeitsvertrag zu bekommen – und dieser ist wiederum eine Voraussetzung für weitere Aufenthaltstitel. In § 20a AufenthG steht hierzu:

(2) Die Chancenkarte berechtigt dazu,

  1. eine Beschäftigung von durchschnittlich insgesamt höchstens 20 Stunden je Woche auszuüben und
  2. eine Probebeschäftigung für jeweils höchstens zwei Wochen auszuüben, die jeweils

a) qualifiziert sein muss,

b) auf eine Ausbildung abzielen muss oder

c) geeignet sein muss, im Rahmen einer Maßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nach § 16d aufgenommen zu werden.

§ 20a, AufenthG

Weitere Ratgeber zum Thema „Chancenkarte“:

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Chancenkarte zu bekommen?

Für die Chancenkarte gelten einige Kriterien, die der Antragsteller erfüllen muss
Für die Chancenkarte gelten einige Kriterien, die der Antragsteller erfüllen muss

Der Erhalt der Chancenkarte ist an einige Voraussetzungen geknüpft und gilt nur für Bürger sogenannter Drittstaaten. Da die Chancenkarte vor allem Anreize für die Migration dringend benötigter Fachkräfte schaffen soll, spielen Qualifikationen bei der Antragstellung eine große Rolle. Als Grundvoraussetzungen benötigen Sie Deutschkenntnisse auf A1-Niveau oder Englischkenntnisse auf B2-Niveau sowie einen beruflichen oder akademischen Abschluss, der in Ihrem Heimatland staatlich anerkannt ist. Zudem müssen Sie in Deutschland selbst für Ihren Lebensunterhalt aufkommen. Erfüllen Sie diese Grund-Voraussetzungen, gibt es zwei mögliche Wege zur erfolgreichen Antragstellung, die in § 20a Absatz 3 des AufenthG geregelt sind:

(3) Die Chancenkarte kann einem Ausländer erteilt werden, wenn

  1. er eine Fachkraft ist oder
  2. er nach Maßgabe der Tabelle in der Anlage zu diesem Gesetz eine ausreichende Punktzahl für die Erfüllung von Merkmalen nach § 20b Absatz 1 erhalten hat.
§ 20a, AufenthG

Option Eins: Die Chancenkarte als Fachkraft erhalten

Wenn Sie einen Ausbildungs- oder Hochschulabschluss aus ihrem Heimatland haben, der in Deutschland voll anerkannt ist, sind Sie dadurch direkt zur Beantragung einer Chancenkarte berechtigt. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Ausbildungs- oder Hochschulabschluss in Deutschland erworben haben.

Option Zwei: Die Chancenkarte über das Punktesystem bekommen

Auf nach Deutschland: Mit der Chancenkarte können Sie vor Ort nach einer Arbeitsstelle suchen
Auf nach Deutschland: Mit der Chancenkarte können Sie vor Ort nach einer Arbeitsstelle suchen

Das Punktesystem bewertet verschiedene Eigenschaften wie Qualifikation, Berufserfahrung, Alter und Sprachkenntnisse. Um eine Chancenkarte erhalten zu können, müssen Sie mindestens sechs Punkte erreichen. Die Punkte werden folgenderweise vergeben:

Anerkannte Ausbildung

Falls Ihre ausländische Ausbildung als teilweise gleichwertig anerkannt wird, erhalten Sie hierfür vier Punkte. Das gilt auch für einen reglementierten Beruf, wenn noch Ausgleichsmaßnahmen für die Berufsausübungserlaubnis erforderlich sind.

Berufserfahrung

Im Punktesystem ist es relevant, ob Sie in Ihrem gelernten Beruf bereits Erfahrung sammeln konnten. Allerdings wird diese erst ab einer Dauer von zwei Jahren gezählt und gilt nur für Erwerbstätigkeiten in dem Berufsfeld, für das Sie auch einen qualifizierten Abschluss erworben haben. Sie können je nach Erfahrung zwei oder drei Punkte erhalten:

  • Bei fünf Jahren Erfahrung in den letzten sieben Jahren: Drei Punkte
  • Bei zwei Jahren Erfahrung in den letzten fünf Jahren: Zwei Punkte

Berufsfeld

In manchen Berufsfeldern herrscht besonders starker Fachkräftemangel. Sollten Sie eine Ausbildung in einem sogenannten Mangelberuf haben, erhalten Sie hierfür einen Punkt. Mangelberufe sind gemäß §18g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AufenthG unter anderem:

Mit der Chancenkarte nach Deutschland: Ab wann sie erteilt werden kann, ist eindeutig geregelt.
Mit der Chancenkarte nach Deutschland: Ab wann sie erteilt werden kann, ist eindeutig geregelt.
  • Ärzte
  • Lehrkräfte und pädagogisches Personal
  • Führungskräfte im Gesundheitswesen (Erziehung, Altenpflege u.a.)
  • Naturwissenschaftler, Mathematiker
  • Ingenieurwissenschaftler und Ingenieure
  • Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte
  • Fachkräfte für Datenbanken und Netzwerke, Software und Anwendungen
  • Führungskräfte in der Produktion: Herstellung von Waren, (Berg)bau, Logistik

Sprachkenntnisse

Wenn Ihre Sprachkenntnisse über das geforderte Niveau von A1 für Deutsch oder B2 für Englisch hinausgehen, können Sie auch hierfür Punkte erhalten. Falls Sie sowohl Deutsch- als auch Englischkenntnisse haben, die über die Mindest-Anforderungen hinausgehen, können Sie für beide Sprachen Punkte erhalten. Für sprachliche Fähigkeiten können Sie insgesamt bis zu vier Punkte bekommen, wenn Sie Deutsch auf B2- und Englisch auf C1-Niveau beherrschen:

Deutsch

  • A2: Einen Punkt
  • B1: Zwei Punkte
  • B2 oder höher: Drei Punkte

Englisch

  • C1 oder Muttersprachenniveau: Einen Punkt

Alter

Mit der Chancenkarte sollen vor allem jüngere Arbeitskräfte angeworben werden. Sofern Sie unter 35 Jahren alt sind, erhalten Sie daher zwei Punkte. Wenn Sie zwischen 35 und 40 Jahren alt sind, bekommen Sie einen Punkt.

Bisherige Deutschlandaufenthalte

Auch, wenn Sie sich bereits in Deutschland aufgehalten haben, kann Ihnen das einen Punkt einbringen, denn das zeigt, dass Sie bereits einen gewissen Bezug zur Bundesrepublik haben. Gezählt wird Ihr Aufenthalt, wenn er in den letzten fünf Jahren ununterbrochen für mindestens sechs Monate stattgefunden hat. Touristische oder rein private Besuche sind jedoch ausgeschlossen und fließen nicht mit ein: Ihr Aufenthalt muss einen Ausbildungs- Studiums oder Arbeitshintergrund haben.

Ehe- oder Lebenspartner

Die Chancenkarte soll die Einwanderung von Fachkräften vereinfachen
Die Chancenkarte soll die Einwanderung von Fachkräften vereinfachen

Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Lebenspartner oder Ehegatten die Chancenkarte beantragen wollen und dieser bereits die nötigen Voraussetzungen erfüllt, kann Ihrem eigenen Antrag hierfür ein Punkt vergeben werden. Umgekehrt kann auch dem Antrag Ihres Partners ein Punkt hinzugefügt werden, wenn Sie selbst bereits alle Kriterien erfüllen. Damit diese Regelung greift, ist es empfehlenswert, dass Sie Ihre Anträge bei der gleichen Auslandsvertretung beziehungsweise der gleichen Ausländerbehörde stellen.

Die Bundesregierung ist laut Gesetz dazu ermächtigt, das Punktesystem anzupassen und zu sowohl Merkmale als auch die zu erreichende Punktzahl zu verändern:

(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur Steuerung der Erwerbsmigration nach dem Punktesystem des § 20a Absatz 3 Nummer 2 und nach den Absätzen 1 und 2 durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, die Tabelle in der Anlage zu diesem Gesetz zu ändern hinsichtlich der für einzelne Merkmale nach Absatz 1 jeweils zu vergebenden Punkte und hinsichtlich der Mindestpunktzahl, die zu erreichen ist, um die Voraussetzung nach § 20a Absatz 3 Nummer 2 zu erfüllen.

§ 20b, Abs. (3), AufenthG

Wie kann ich die Chancenkarte beantragen?

Zunächst sollten Sie prüfen, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen für die Chancenkarte erfüllen. Im Anschluss daran können Sie den Antrag ausfüllen. Denken Sie unbedingt daran, dem Antrag die erforderlichen Nachweise beizufügen. Sie können Ihren Antrag entweder online ausfüllen oder aber vor Ort bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung. Falls Sie sich bereits in Deutschland befinden, können Sie Ihren Antrag bei der Ausländerbehörde abgeben. Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird dieser bei der Vorprüfung auf Vollständigkeit kontrolliert. Falls Unterlagen oder Angaben fehlen, setzt die Prüfungsstelle sich direkt mit Ihnen in Verbindung. Sind alle Unterlagen vorhanden, wird Ihnen ein Termin zur persönlichen Vorsprache mitgeteilt. Bei der persönlichen Vorsprache wird Ihre Identität überprüft. Sie müssen außerdem biometrische Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) abgeben und die Bearbeitungsgebühr bezahlen.

Welche Nachweise brauche ich für den Chancenkarten-Antrag?

Der Ausländer ist verpflichtet, sich das Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 3 Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer fachkundigen inländischen Stelle bestätigen zu lassen. Das Vorliegen der nach Satz 3 Nummer 1 Buchstabe c an die Ausbildung im Ausland gestellten Anforderungen ist gegenüber der abschlusserteilenden Stelle auf deren Antrag und Kosten zu bestätigen.

§ 20a, AufenthG
Dank der Chancenkarte können Sie Jobs direkt in Deutschland vor Ort suchen
Dank der Chancenkarte können Sie Jobs direkt in Deutschland vor Ort suchen

Damit Ihr Antrag geprüft werden kann, müssen Sie Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten belegen. Neben dem Nachweis über Ihre Identität, den Sie durch ein gültiges Ausweisdokument erbringen können, müssen Sie anhand von weiteren Dokumenten belegen, dass Sie die erforderlichen Voraussetzungen für eine Chancenkarte erfüllen. Sie benötigen also Zertifikate für Ihren Ausbildungs- oder Hochschulabschluss, Ihre Sprachkenntnisse und den Voraufenthalt in Deutschland. Letzteren können Sie beispielsweise anhand von Miet- oder Arbeitsverträgen nachweisen. Da Ihr Abschluss staatlich anerkannt sein muss, benötigen Sie auch hierfür eine entsprechende Bescheinigung. Diese erhalten Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Wenn Sie eine Ausbildung bei der Deutschen Auslandshandelskammer gemacht haben, reicht jedoch eine Bescheinigung der Kammer aus. Den Nachweis über Ihren gesicherten Lebensunterhalt können Sie entweder in Form eines Sperrkontos oder einer Verpflichtungserklärung erbringen.

Reichen Sie Ihre Nachweise immer als Kopie ein, falls Sie die Unterlagen noch einmal benötigen – einmal eingereichte Unterlagen erhalten Sie in der Regel nicht zurück.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Sarah B.

Sarah unterstützt anwalt.org seit März 2024 als Volontärin und verfasst Artikel zu Recht und Gesetz in Deutschland. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf Arbeits-, Migrations- und Asylrecht.

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