FAQ: Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG
Gemäß § 104c Aufenthaltsgesetz bedeutet „Chancen-Aufenthaltsrecht“ eine Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zu bekommen, obwohl nur eine Duldung besteht. Mehr zu den rechtlichen Grundlagen und wie Sie den Antrag stellen, lesen Sie hier.
Das kommt auf die jeweiligen Umstände an. Haben Sie einen gültigen Pass oder ein entsprechendes Ersatzdokument der deutschen Behörden, können Reisen ins Ausland möglich sein. Warum der Aufenthaltszeitraum dabei wichtig ist, erfahren Sie hier.
Wurde der Aufenthaltstitel nach dem Chancen-Paragraph im Aufenthaltsgesetz genehmigt, gilt dieser für 18 Monate. In dieser Zeit müssen Geduldete die Voraussetzungen für einen ordentlichen Aufenthaltstitel erfüllen. Was das beinhaltet, haben wir hier zusammengefasst.
Inhalt
Chance auf Aufenthaltsrecht/Aufenthaltstitel: Was gilt nach §104c AufenthG?
Eine Duldung bedeutet immer, dass die Möglichkeit einer Abschiebung besteht, sobald sich die Voraussetzungen ändern. Die Abschiebung ist zwar aufgeschoben, aber immer eine Option.
Für Geduldete ist es recht schwer, die Duldung in einen dauerhaften Aufenthaltstitel umzuwandeln. Um dies unter bestimmten Umständen zu erleichtern, hat der Gesetzgeber das Chancen-Aufenthaltsrecht (oder auch Chancenaufenthaltsrecht) geschaffen.
In § 104c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist definiert, dass Antragstellern eine Aufenthaltserlaubnis trotz Duldung gewährt werden kann, wenn sie ab dem Inkrafttreten der Regelungen ununterbrochen seit fünf Jahren in Deutschland geduldet oder gestattet sind und hier leben.
Darüber hinaus sind beim Chancen-Aufenthaltsrecht weitere Voraussetzungen festgelegt. So ist bestimmt, dass der Antragsteller:
1. sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt und
2. nicht wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt wurde
Und wann tritt das neue Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft bzw. ab wann gilt das Chancen-Aufenthaltsrecht? Die Regelungen aus dem Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts gelten seit dem 31. Dezember 2022, sind also nicht mehr ganz so neu. Das heißt auch, dass Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, den Antrag stellen können.
Der für das Chancen-Aufenthaltsrecht nötige Antrag ist bei der zuständigen Ausländerbehörde zu stellen. In der Regel sollte das schriftlich erfolgen, damit der Antrag und die Bearbeitung nachweisbar sind. Die Kosten für die Antragstellung liegen derzeit zwischen 56 und 100 Euro.
Ein Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts sowie Nachweise zur Identität oder Staatsangehörigkeit sowie Sprachkenntnisse sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht notwendig. Allerdings kann der Antrag verweigert werden, wenn Antragsteller wiederholt vorsätzlich falsche Angaben zu sich und ihrer Identität machen. Auch wenn eine Staatsangehörigkeit vorgetäuscht wird bzw. andere falsche Angaben zur Verhinderung einer Abschiebung genutzt wurden, liegen die für das Chancen-Aufenthaltsrecht notwendigen Voraussetzungen nicht vor.
Chancen im Aufenthaltsrecht: Gilt das Gesetz für Familienangehörige?
Den Antrag auf ein Chancen-Aufenthaltsrecht können auch Familienangehörige eines Berechtigten stellen, selbst wenn sie noch keine fünf Jahre in Deutschland leben. Das gilt für Ehe- und Lebenspartner sowie für minderjährige, ledige Kinder. Waren die Kinder bei der Einreise minderjährig, kommen die Regelungen ebenfalls zur Anwendung.
Wichtig ist auch hier, dass die anderen Voraussetzungen erfüllt sind und die betreffenden Personen in der häuslichen Gemeinschaft leben. Berechtigte können in der Regel online einen Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis zum Chancen-Aufenthaltsrecht stellen. Dieser muss für alle Personen, die im Haushalt leben gestellt werden. Üblicherweise wird dann während der Bearbeitung auch ein Termin zur persönlichen Vorsprache vergeben.
Für den Antrag benötigen zudem folgende Unterlagen:
- biometrisches Passbild
- Meldebescheinigung für aktuelle Adresse
- Pass, falls vorhanden
Chancen für eine Aufenthaltserlaubnis: Was kommt danach?
Wird dem Antrag stattgegeben, gilt die entsprechende Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. In diesem Zeitraum haben Betreffende dann die Möglichkeit, die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthaltstitel zu erfüllen. Das bedeutet, die Suche und Aufnahme einer Tätigkeit, um den Lebensunterhalt sichern zu können sowie das Aneignen der notwendigen Sprachkenntnisse bzw. einen Nachweis, dass diese bereits vorliegen.
Alle Personen einer Familie, die das Chancen-Aufenthaltsrecht nutzen, müssen die erforderlichen Nachweise erbringen. Sollten sie nach einer Chance auf ein Aufenthaltsrecht die Voraussetzungen innerhalb der 18 Monate nicht erfüllen, werden die Betroffenen wieder in den Status der Duldung eingestuft. Ob andere Optionen für einen dauerhaften Aufenthalt genutzt werden können, ist dann vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Eine Abschiebung ist während der 18 Monate nicht möglich, zudem sind Inhaber dieser Aufenthaltserlaubnis dazu berechtigt, Bürgergeld zu beantragen. Darüber hinaus müssen sie in dieser Zeit mithelfen, ihre Identität zu klären, falls dies nicht bereits geschehen ist.
Wichtig ist zudem, dass Inhaber vom Chancen-Aufenthaltsrecht reisen dürfen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn ein gültiger Reisepass bzw. entsprechende gleichwertige Dokumente vorhanden sind. Der Aufenthalt im Ausland darf darüber hinaus nicht länger als sechs Monate dauern.