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Aktualisiert am: 7. November 2023
Das Bundesverwaltungsgericht verweigert sterbewilligen Menschen die Erlaubnis, das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital zu erwerben. Zu groß sei die Gefahr von Missbrauch, zudem gebe es andere Möglichkeiten. Mehr zur Urteilsbegründung erfahren Sie hier.