Update vom 23.02.2024: Der Bundestag hat die Cannabis-Legalisierung verabschiedet. Die kontrollierte, straffreie Abgabe von Cannabis soll nach den Plänen der Regierung bereits ab dem 01.04.2024 in Kraft treten.
Bußgeldkatalog für Drogen am Steuer
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Sie führten das Kfz unter Wirkung eines berauschenden Mittels. | 500 € | 2 | 1 Monat |
... beim 2. Verstoß | 1000 € | 2 | 3 Monate |
.. beim 3. Verstoß | 1500 € | 2 | 3 Monate |
Gefährdung des Straßenverkehrs | Freiheits- oder Geldstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis, 3 Punkte |
FAQ: Cannabis-Legalisierung in Deutschland
Nein. Derzeit ist der Besitz sowie der Gebrauch von Cannabis verboten. Eine Legalisierung von Cannabis ist in Deutschland zwar geplant, liegt derzeit aber nur in Form eines Eckpunktepapiers der Bundesregierung vor. Mehr zum Inhalt von diesem erfahren Sie hier.
Da es derzeit keinen Gesetzesentwurf gibt und das Eckpunktepapier zur Prüfung der EU-Kommission vorgelegt werden soll, ist der Zeitpunkt noch nicht absehbar. Die Bundesregierung geht derzeit von einem Termin frühestens 2024 aus (Stand November 2022). Lesen Sie hier, was derzeit bezüglich CBD-Produkten gilt.
Drogen am Steuer bleiben auch mit einer Cannabis-Legalisierung mindestens eine Ordnungswidrigkeit und im schlimmsten Fall eine Straftat. Welche Sanktionen auf Sie zukommen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Inhalt
Cannabis-Legalisierung: Ab wann kommt sie?
Hanferzeugnisse oder sogenannte CBD-Produkte erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, aber auch Cannabiskekse oder der kleine Joint zum Feierabend gehören für einige zum Alltag. Allerdings ist der Besitz bzw. die Nutzung entweder strafbar oder befindet sich in einer rechtlichen Grauzone.
Der Aspekt der Entkriminalisierung spielt in der Debatte um eine Cannabis-Legalisierung in Deutschland eine wesentliche Rolle. Denn ein grundsätzliches Argument zielt darauf ab, dass eine Legalisierung zum Rückgang von Beschaffungskriminalität und Delikten im Zusammenhang mit Drogen beitragen kann.
Doch ab wann soll für Cannabis eine Legalisierung erfolgen und wie soll diese aussehen? Derzeit handelt es sich um ein Eckpunktepapier, das durch die Bundesregierung im Oktober 2022 vorgelegt wurde. Es beinhaltet Vorschläge zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene und zum straffreien Besitz.
Folgende Punkte soll eine zukünftige Cannabis-Legalisierung nach derzeitigem Stand umfassen:
- straffreier Besitz von 20 bis 30 Gramm
- Abgabe an Personen ab 18 Jahren
- straffreier Eigenanbau und Besitz von drei Pflanzen
- Anteil des Wirkstoffes THC im legalen Cannabis bei höchstens 15 Prozent
- straffreier Verkauf von legalen Cannabis-Produkten an Volljährige
Gesetzlich beschlossen ist die Legalisierung von Cannabis bisher allerdings noch nicht (Stand November 2022) und es ist auch noch nicht absehbar, wann ein Gesetzesentwurf erarbeitet wird oder mit einer Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes gerechnet werden kann. Das liegt unter anderem auch daran, dass die Bundesregierung das Eckpunktepapier der EU-Kommission zur Prüfung vorlegen will. Mit einer Entscheidung ist allerdings erst frühestens ab 2024 zu rechnen.
Cannabis: Legalisierung im Straßenverkehr wirft Fragen auf
Der in Cannabis enthaltene Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) hat eine psychoaktive und berauschende Wirkung, sodass die Reaktionsfähigkeit herabgesetzt sein kann. Im Straßenverkehr kann das zu Fehleinschätzungen der eigenen Fähigkeiten führen, die Fahrtüchtigkeit einschränken und so zu einer erhöhten Gefährdung für sich selbst und andere beitragen.
In der Diskussion um eine Cannabis-Legalisierung werden oft Argumente angeführt, die auf einen möglichen Anstieg der Verkehrsverstöße unter Drogeneinfluss hinweisen.
Aber anders als diese Argumente es vermuten lassen, hat der legale Besitz von Cannabis für den Eigenbedarf keine Auswirkungen auf die Regelungen zum Fahren unter Drogeneinfluss. Denn unabhängig von einer zukünftigen gesetzlichen Regelung bleibt das Fahren nach Cannabis-Genuss verboten.
Höhere Grenzwerte sind im Eckpunktepapier zur Cannabis-Legalisierung nicht geplant, sodass zunächst die gültigen Regelungen auch zukünftig zur Anwendung kommen werden. Ob der etwaige Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung dann vielleicht auch Vorgaben zu neuen Grenzwerten beinhaltet, ist derzeit nicht absehbar. Grundsätzlich hätte eine Cannabis-Legalisierung für den Führerschein derzeit also keine Bedeutung.
Der Verkehrsgerichtstag 2022 hat in Verbindung mit der geplanten Cannabis-Legalisierung eine angemessene Erhöhung der THC-Grenzwerte für Autofahrer ins Spiel gebracht. Es bräuchte nach Einschätzung der Experten ähnlich wie bei Alkohol am Steuer festgesetzte Grenzwerte. Mehr dazu erfahren Sie in unserer News „THC-Grenzwert: Erhöhung vom Verkehrsgerichtstag empfohlen“.
Sanktionen für das Fahren unter Drogeneinfluss
Auch nach einer Legalisierung wird sich das Fahren unter Drogeneinfluss gemäß § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) mindestens als Ordnungswidrigkeit gewertet:
„Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird.“
Im schlimmsten Fall machen sich Verkehrsteilnehmer strafbar. Derzeit liegt der Grenzwert für THC bei 1 ng THC/ml Blutserum. Fahren Sie nach dem Genuss von Cannabis und werden bei einer Kontrolle mit unzulässigen Werten erwischt, müssen Sie mit folgenden Sanktionen rechnen:
- erster Verstoß: 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von einem Monat
- zweiter Verstoß: 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten
- mehrere Verstöße: 1.500 Euro, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten
- Gefährdung im Straßenverkehr: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren
Dass diese Regelungen voraussichtlich weiterhin Bestand haben, bedeutet auch, dass nach einer Cannabis-Legalisierung eine MPU drohen kann, wenn Betroffenen die Fahrtauglichkeit abgesprochen und die Fahrerlaubnis nach entsprechenden Fahrten unter Einfluss berauschender Mittel entzogen wird.
Achtung, besondere Ausnahme: Es gibt bereits jetzt eine teilweise Cannabis-Legalisierung. In einer Apotheke können Menschen mit einem entsprechenden Rezept medizinisches Cannabis erhalten. Die Abgabe aus medizinischen Gründen mit vorhandenem Rezept stellt ein Medikamentenprivileg dar. Um Sanktionen kommen Fahrer allerdings nur herum, wenn sie nur die verordnete Menge einnehmen und im Straßenverkehr nicht auffällig werden bzw. keine Ausfallerscheinungen zeigen.
Gemäß § 24a Abs. 2 StVG gilt diesbezüglich:
Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
CBD-Produkte: Schon jetzt erlaubt?
Neben reinem Cannabis sind auch Produkte aus diesem beliebt. Die Hanfpflanze produziert auch den Wirkstoff Cannabidiol (CBD), welcher anders als Tetrahydrocannabinol (THC) nicht berauschend ist. CBD ist beispielsweise in Kaugummis, Cremes oder in den beliebten CBD-Ölen enthalten. Meist sind diese Produkte darauf ausgelegt, gesundheitsunterstützend, beruhigend oder konzentrationsfördernd zu wirken.
Müssen Autofahrer hier ebenfalls mit Bußgeldern oder gar Strafen rechnen? In der Regel nicht. Denn anders als THC schlägt CBD bei Drogentests nicht an. Auch gibt es keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte, die zu beachten sind. Selbst wenn im Straßenverkehr in der Regel keine Folgen drohen, kann das beim Erwerb und Besitz von CBD-Produkten anders aussehen.
Wie bereits erwähnt, soll die geplante Cannabis-Legalisierung auch dazu beitragen, dass die Grauzone im Zusammenhang mit CBD-Produkten rechtlich eindeutiger geklärt werden kann.
Auch wenn Cannabis gemäß Anlage 1 des BtMG als nicht verkehrsfähig eingestuft ist, sind laut den Informationen des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
„Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen, wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut (Nutzhanf) stammen oder ihr Gehalt an Δ-9-Tetrahydrocannabinol (THC) 0,2 % nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.
Diese Ausnahmeregelung des BtMG gilt auch für Zubereitungen aus den Pflanzen und Pflanzenteilen, wenn sie die vorgenannten Bedingungen erfüllen.“
Da CBD-Produkte in der Regel keine oder nur sehr geringe Mengen an THC enthalten, sollte diese Ausnahme greifen. Allerdings gibt es Entscheidungen in der Rechtsprechung, die auch CBD-Produkte im generellen Cannabis-Verbot einschließen und betonen, dass die Ausnahmeregelung nicht zur allgemeinen Versorgung der Bevölkerung dienen solle (siehe OLG Hamm, 21.06.2016, Az. 4 RVs 51/16). Mehr dazu erfahren Sie auch unsere News zum Thema: „CBD-Produkte – Trendige Hanferzeugnisse am Rande der Legalität“.
Da mit der geplanten Cannabis-Legalisierung der THC-Gehalt auf 15 Prozent festgeschrieben wäre, könnten entsprechende Produkte mit wesentlich weniger bzw. gar keinen Anteilen von der Regelung profitieren.