Ein Verkehrsdelikt im Straßenverkehr zu begehen, ist für Fahrer ärgerlich genug. Das Warten auf den Bußgeldbescheid tut dabei sein Übriges. Mit einem Bußgeldrechner können Fahrer das Bußgeld berechnen und auch weitere Sanktionen des Bußgeldkatalogs bereits im Vorfeld erfahren.
Lesen Sie im folgenden Ratgeber, was Ihnen die Benutzung eines Bußgeldrechners bringt, wie Sie mit dem Bußgeldrechner umgehen und wann es besonders wichtig sein kann, die drohende Sanktion infolge eines Verkehrsverstoßes bereits im Vorfeld zu kennen.
Inhalt
FAQ: Bußgeldrechner
Mithilfe unseres Bußgeldrechners können Sie sich bereits über die drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog informieren, noch bevor Ihnen der entsprechende Bußgeldbescheid zugestellt wird.
Nein, mit unserem Bußgeldrechner können Sie nicht nur herausfinden, wie hoch das Bußgeld ausfällt, sondern ebenfalls in Erfahrung bringen, ob Punkte in Flensburg drohen oder sogar ein Fahrverbot fällig wird. Sie finden ihn hier.
Wie Sie den Bußgeldrechner bedienen können, erfahren Sie hier anhand des Beispiels „Abstand“.
Wann kann ein Online-Bußgeldrechner sinnvoll sein?
Das deutsche Verkehrsrecht ist komplex, die Menge an Ordnungswidrigkeiten hoch. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, liegt nicht nur an der Schwere des Verstoßes, sondern beispielsweise auch daran, wie häufig ein Verkehrsteilnehmer diesbezüglich schon auffällig geworden ist. Das genaue Bußgeld ausrechnen zu können, entlastet dabei nicht nur die Psyche, es schafft auch Planbarkeit.
Wer beispielsweise – aus welchen Gründen auch immer – über eine Ampel fuhr, die bereits länger als eine Sekunde Rot anzeigte, dem hilft es sicherlich, bereits im Vorfeld die Sanktion aus dem Bußgeldkatalog via Online-Rechner herauszufinden. Die in diesem Fall zu zahlenden 200 Euro könnten auch bereits anders verplant sein.
Doch der Strafenkatalog für Verkehr hält auch noch andere Sanktionen bereit. Je nach Verstoß können bei Ordnungswidrigkeiten auch Fahrverbote und Punkte in Flensburg folgen.
Mit dem Bußgeldrechner lässt sich daher nicht nur die drohende Geldbuße berechnen, sondern Sie erhalten auch Informationen aus dem Punktekatalog. So bekommen Fahrer, die den „Knöllchen-Rechner“ nutzen, eine umfassende Auflistung der potenziellen Sanktionen.
Denn ab dieser Überschreitung der Promillegrenze gilt es nicht weiter als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Neben der Entziehung der Fahrerlaubnis droht dabei in der Regel eine Geldstrafe. Deren Höhe ist von der wirtschaftlichen Situation des Betroffenen abhängig.
Besonders für Berufsfahrer kann es sich lohnen, Sanktionen im Vorfeld zu kennen
Einen besonderen Nutzen kann der Bußgeldrechner für Lkw- und andere Berufsfahrer haben. Immerhin können Fahrverbote sogar die berufliche Existenz gefährden. Auch, wenn es niemandem zu wünschen ist: Droht einem Berufskraftfahrer ein Fahrverbot, muss er nicht auf den Bußgeldbescheid warten, sondern kann sich und vor allem auch den Arbeitgeber bereits im Vorfeld auf diesen Umstand vorbereiten.
Für Fahrer von Lkws gelten zudem Verkehrsregeln, die Fahrer von Pkws nicht einmal kennen müssen. Das Sonntagsfahrverbot sei hier als Beispiel genannt. Da die großen Fahrzeuge zudem eine besondere Gefahr darstellen, wenn sie nicht richtig geführt werden, sind hier auch die Sanktionen höher.
Aber auch Berufstätige, die schon aufgrund des Arbeitsweges auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, kann ein Fahrverbot treffen. Gerade in weniger dicht besiedelten Räumen lässt sich das Auto nicht immer durch öffentliche Verkehrsmittel ersetzen.
Je eher Gewissheit besteht, dass der Führerschein für eine Weile abgegeben werden muss, desto eher können beispielsweise Fahrgemeinschaften organisiert werden.
Verwarnungsgeld vs. Bußgeld
Nicht alle Geldsanktionen gelten automatisch als Bußgelder. Bis zu einer geforderten Summe von 55 Euro gilt der Begriff des Verwarnungsgeldes. Parkverstöße haben in der Regeln Verwarnungsgelder zur Folge, ebenso geringfügige Verkehrsverstöße. Geldsanktionen ab 60 Euro hingegen werden als Bußgelder bezeichnet. In den meisten Fällen ziehen Bußgelder auch mindestens einen Punkt nach sich.
Doch auch hier gibt es Ausnahmen: Das Befahren einer Umweltzone ohne die entsprechende Plakette hat ein Bußgeld von 80 Euro zur Folge, einen Punkte im Fahreignungsregister gibt es jedoch nicht.
Bußgeldrechner benutzen: Vorgehensweise am Beispiel „Abstand“
Sie sind auf der auf der Autobahn dabei geblitzt worden, als Sie gedrängelt haben, wahrscheinlich durch eine Abstandsmessung. Eine Bußgeld-Berechnung könnte nun wie folgt aussehen: Geben Sie zunächst in der oberen Zeile „Abstandsverstoß“ an.
Der Rechner erfragt außerdem Ihre gefahrene Geschwindigkeit und den Abstand zum Fahrzeug vor Ihnen. Angenommen, Sie sind 80 km/h gefahren und der Abstand betrug unter 5/10 des halben Tachowertes – in diesem Fall wären das weniger als die erforderlichen 20 Meter. Nun können Sie mehrfach zwischen „Ja“ und „Nein“ auswählen. Befinden Sie sich noch in der Probezeit? Lag bei dem Verstoß eine Gefährdung oder gar eine Sachbeschädigung vor?
Im Falle des Beispiels gehen wir in allen Punkten einmal von „Nein“ aus. Nun können Sie Ihre Sanktion ausrechnen. Das Ergebnis: Keine Punkte, kein Fahrverbot, lediglich ein Verwarnungsgeld von 25 Euro.
Das Beispiel zeigt auch, was kleine Änderungen bei den Angaben bereits für Folgen haben. Denn schon bei gefahrenen 81 km/h haben Sie bei dem Abstandverstoß mit ansonsten gleichen Angaben bereits mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg zu rechnen.
Selbstredend können Sie die Angaben nicht immer genau kennen (beispielsweise die exakte gefahrene Geschwindigkeit.) Dennoch ist es für eine möglichst konkrete Berechnung erforderlich, bei allen Angaben am besten exakte Werte zu nutzen, da der Rechner sonst – wie in dem Grenzfall aus dem Beispiel – eine geringere oder höhere Sanktionen angibt als tatsächlich auf Sie zukommen.
Den Bußgeldrechner online nutzen: Die Vorteile in der Übersicht
- Der Bußgeldrechner wird regelmäßig aktualisiert und orientiert sich streng an den behördlichen Auskünften zu Bußgeldern und Nebenstrafen, wie etwa dem Punktekatalog des Kraftfahrtbundesamtes.
- Hier erwarten Sie keine versteckten Kosten, der Bußgeldrechner ist kostenlos und soll Ihnen einen guten Überblick zu anstehenden Sanktionen aller möglichen Verkehrsverstöße liefern. Auch eine Registrierung ist nicht erforderlich, Ihre Daten geben Sie anonym ein.
- Sie sparen sich eine andauernde Recherche im Internet und das Durchforsten unendlicher Bußgeldtabellen, um Informationen zu Ihrem persönlichen Fall zu finden.
- Der Bußgeldrechner erleichtert das Warten und die Vorbereitung auf Sanktionen – sei es eine Verlängerung der Probezeit oder ein drohendes Fahrverbot. Der Bußgeldbescheid ist via Rechner für Sie sozusagen bereits einsehbar.
- Die Berechnung mit dem Bußgeldrechner geht schnell und unkompliziert. Gehen Sie von einem fehlerhaften Bußgeldbescheid aus, können Sie die darauf stehenden Angaben überprüfen und erhalten so eventuell Hilfe bei der Entscheidung, ob Sie zusammen mit einem Anwalt für Verkehrsrecht Einspruch einlegen wollen.
- Nicht zuletzt erlangen Sie ein Wissen, das Ihnen selbst, aber auch Freunden und Familie helfen kann und dabei sicherlich nicht in die Kategorie „Unnützes Wissen“ fällt.