Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum aktuellen Bußgeldkatalog 2024 in Deutschland sowie zu den gesetzlichen Grundlagen bspw. aus StVO, StVZO, FeV.
Die wichtigsten Kategorien im Bußgeldkatalog
Aktueller Bußgeldrechner 2024 / 2025 – Berechnen Sie Konsequenzen für Verkehrsverstöße
Video: Was gilt laut neuem Bußgeldkatalog?
Der Tatbestandskatalog für Autofahrer in Deutschland
Inhalt
Den Bußgeldkatalog (BKat), so wie Deutschland ihn heute kennt, gibt es erst seit dem Jahr 2001. Er ist ein wichtiges Instrument im Verkehrsrecht, da er als Verordnung die Tatbestände für sämtliche Ordnungswidrigkeiten und andere Verkehrsstraftaten sowie die dazugehörigen Verwarnungserteilungen enthält. Weiterhin beinhaltet der Bußgeldkatalog jeweils eine Angabe über den Regelsatz vom Bußgeld, die Anzahl der zu erwartenden Punkte in Flensburg und die Länge des Fahrverbotes. Die Beträge werden deshalb als Regelsatz bezeichnet, weil sie nur eine Art „Richtwert“ anzeigen. Die Sanktion kann im Einzelfall und insbesondere bei fahrlässigem Handeln von den Regelsätzen abweichen.
Häufig wird der Bußgeldkatalog auch als Punktekatalog, Strafenkatalog oder Strafkatalog bezeichnet. Die neuste größere Änderung gab es 2014. Da in diesem Jahr das neue Punktesystem in Kraft trat, mussten natürlich die Verkehrsstrafen den Punkten angeglichen werden. So unterscheidet der Bußgeldkatalog heute vier Schweren einer Zuwiderhandlung auf der Straße und ordnet diesen entsprechende Punkte in Flensburg zu:
- Schwere Ordnungswidrigkeiten – 1 Punkt
- Grobe Ordnungswidrigkeiten (ziehen zudem ein Regelfahrverbot nach sich) – 2 Punkte
- Straftat – 2 Punkte
- Straftat, die einen Entzug der Fahrerlaubnis nach sich zieht – 3 Punkte
FAQ: Bußgeldkatalog 2024 / 2025
Der Bußgeldkatalog beinhaltet eine Zusammenfassung möglicher Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr inklusive der Sanktionen, die daraufhin fällig werden können.
Bei den möglichen Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog kann es sich um Verwarnungsgelder, Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote handeln. Auch die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine gängige Sanktionsform.
Dies erfahren Sie normalerweise aus dem entsprechenden Bußgeldbescheid, der Ihnen kurze Zeit nach dem Verstoß zugestellt wird. Möchten Sie nicht darauf warten, können Sie auch unseren kostenlosen Bußgeldrechner verwenden, den Sie hier finden.
Bußgeldkataloge für andere Fahrzeugtypen
Bußgeldkataloge rund um die Beschaffenheit von Fahrzeugen
Bußgeld, Punkte, Fahrverbot – Alles drin im Bußgeldkatalog
Wenn sich Menschen am Straßenverkehr beteiligen – egal, ob sie sich zu Fuß oder mithilfe von zwei oder auch vier Rädern fortbewegen – so haben sich alle Verkehrsteilnehmer an die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu halten. An erster Stelle steht dabei die gegenseitige Rücksichtnahme, um eine Gefährdung oder einen Unfall zu verhindern.
Es ist zwischen Verwarnungsgeld und Bußgeld zu unterscheiden. Ein Verwarnungsgeld droht nur bei Verstößen, die eine Sanktion bis 55 Euro nach sich ziehen. Dazu gehören zum Beispiel Verstöße im Bereich Halten und Parken. Währenddessen werden als „Bußgeld“ alle Gelder ab 60 Euro bezeichnet. Diese ziehen zu einem Großteil zudem immer Punkte im Katalog nach sich. Es gibt aber auch Ausnahmen. So wird das Befahren oder Parken in einer Umweltzone ohne entsprechende Umweltplakette mit einem Bußgeld von 100 Euro sanktioniert und zieht dabei keinen Punkt nach sich.
Weiterführende Ratgeber zu den Folgen von Verkehrsverstößen
Ratgeber rund um den Bußgeldkatalog
Ordnungswidrigkeiten im Bußgeldkatalog
Der Bußgeldkatalog in Deutschland enthält zahlreiche Bereiche, wie beispielsweise:
- Bußgeldkatalog für Halten und Parken
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße
- Bußgeldkatalog für das Verhalten bei einer Verkehrskontrolle
- Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Beleuchtung und Warnzeichen am Kfz
- Bußgeldkatalog für Vergehen gegen die Geschwindigkeit
Der Bußgeldkatalog besteht im Grunde aus einer großen Bußgeldtabelle, die alle Sanktionen und Tatbestände aufzeigt. Im Internet finden Fahrer diverse Bußgeldrechner, mit denen Verkehrssünder in Erfahrung bringen können, was sie laut Bußgeldkatalog in Folge des Vergehens erwartet. Und das, noch bevor der Bußgeldbescheid bei ihnen zu Hause eintrifft.
Die Bußgeldrechner können aber nur das voraussichtlich zu erwartende Strafmaß aufzeigen. Sie haben häufig auch einen Punkterechner für die Flensburg-Punkte integriert. Letztlich hängen die Höhen der Sanktionen aber immer vom Einzelfall ab, da jedes Vergehen individuell anzusehen ist. Ferner liegt die Entscheidung zur Art und Schwere der Bestrafung stets im Ermessensbereich der Behörde.
Geschwindigkeit
Unter den Top 5 der häufigsten Verkehrsstrafen ist die Geschwindigkeitsüberschreitung. Sie kann je nach Intensität als Ordnungswidrigkeit oder auch grobe Ordnungswidrigkeit gelten. Die Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit werden im Bußgeldkatalog in Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts und innerorts unterteilt. Innerhalb einer Ortschaft fallen dann die Strafen etwas höher aus. Auch Wiederholungstäter müssen mit drastischeren Sanktionen rechnen. Sie erhalten ein einmonatiges Fahrverbot, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten mehr als einmal mit 26 km/h und mehr zu schnell unterwegs waren.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 31 und 40 km/h außerorts drohen 200 Euro Bußgeld und ein Punkt laut dem Punktekatalog in Flensburg. Innerorts allerdings muss der Fahrer bei dieser Geschwindigkeit mit 260 Euro Bußgeld rechnen, er erhält nach dem Punkterechner in Flensburg schon zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Überholen
Eine weitere Verkehrsordnungswidrigkeit ist das falsche bzw. illegale Überholen. Dieses Verhalten kann sich für einen Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer zu einer stark gefährlichen Verkehrssituation wandeln. Im Überholverbot kostet das Überholen laut Bußgeldkatalog 70 Euro. Gefährlich wird das Überholen bei einer unklaren Verkehrslage. Das kann nicht nur zu einer Gefährdung, sondern auch zu einem Unfall führen. Dann erhöht sich das Bußgeld schon auf 80 bis 100 Euro und es gibt einen Punkt – laut Bußgeldkatalog – in Flensburg.
Abstand
Ein Bußgeldbescheid kann aber auch wegen eines Abstandsverstoßes ins Haus flattern. Hier können ebenfalls ziemlich drastische Bußgelder zu erwarten sein. Gemeint ist mit dem Abstand die Einhaltung des Sicherheitsabstandes zwischen den Fahrzeugen. Er sollte zum Beispiel innerhalb geschlossener Ortschaften bei 50 km/h etwa 15 Meter betragen und außerhalb geschlossener Ortschaften bei 100 km/h etwa 50 Meter. Außerorts können sich Autofahrer an den Leitpfosten orientieren, die 50 Meter auseinanderstehen. Der Abstand orientiert sich immer am halben Tachowert. Der Bußgeldkatalog sieht zum Beispiel folgende Strafen bei Abstandverstößen ab einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h – wie etwa auf der Autobahn – vor:
Der Abstand beträgt…
- weniger als 5/10 vom halben Tachowert: 75 Euro, 1 Punkt
- weniger als 4/10 vom halben Tachowert: 100 Euro, 1 Punkt
- weniger als 3/10 vom halben Tachowert: 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- weniger als 2/10 vom halben Tachowert: 240 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- weniger als 1/10 vom halben Tachowert: 320 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Vorfahrt
Der Bußgeldkatalog bestraft auch Fahrer, die anderen die Vorfahrt nehmen. Stehen keine Schilder oder Ampeln an einer Kreuzung, dann gilt die Rechts-vor-links-Regelung – ansonsten kann es ganz schnell krachen. Linksabbieger müssen meistens warten und den entgegenkommenden Verkehr durchlassen bzw. Vorrang gewähren. Einzuhalten ist laut StVO auch besonders das Halten an einem Stoppschild und an einer Haltelinie. Andernfalls kostet das Überfahren vom Stoppschild mit Behinderung ein Verwarnungsgeld von 25 Euro und an einer Haltelinie nicht angehalten 10 Euro. Diese Gelder können aber schnell steigen, wenn es zu einer Gefährdung oder einer Sachbeschädigung kommt; dann lauern hier Bußgelder von 100 bis 120 Euro.
Gesetze und Verordnungen zum Bußgeldkatalog
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Verkehrsrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsunfallrecht
Straftaten im Bußgeldkatalog
Besonders hohe Bußgelder gibt es laut dem Strafenkatalog im Verkehr bei Verstößen mit Alkohol, denn es gilt die 0,5 Promille-Grenze; für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahre sogar die 0,0 Promille-Grenze. Mit jedem Vergehen werden hier die Strafen Höher, aber bereits bei der ersten Alkoholfahrt muss der Trunkene 500 Euro zahlen, erhält in Flensburg laut dem Punktekatalog zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Hat das Fahren unter Alkoholeinfluss einen Unfall oder eine Gefährdung zur Folge, dann muss der Fahrer mit der Entziehung der Fahrerlaubnis und einer MPU rechnen. Als Straftaten im Bußgeldkatalog zählen weiterhin das Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Unfall- oder Fahrerflucht. Auch hier drohen wesentlich höhere Ahndungen, die dem Strafrecht zugrunde liegen.
Neue Bußgelder seit dem 09. November 2021
Schon im April 2020 traten kurzzeitig neue Bußgelder im Rahmen der StVO-Novelle in Kraft. Allerdings waren diese aufgrund eines Formfehlers nichtig, sodass der alte Bußgeldkatalog wieder angewendet wurde.
Zudem gab es massiven Widerstand gegen neue Fahrverbote, die schon bei deutlich geringeren Tempoverstößen greifen sollten. Fast ein Jahr lang lag die Novelle damit auf Eis.
Im April 2021 wurde dann ein Durchbruch in der Diskussion erzählt, sodass neue Bußgelder beschlossen wurden. Diese haben den Bundesrat passiert und trat am 09. November 2021 in Kraft.
Die neuen Regelungen sollen vor allem die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer erhöhen. Die nachfolgende Tabelle liefert Ihnen einen Überblick der neuen Bußgelder:
Ordnungswidrigkeit | Bußgeld bis zum 8.11.2021 | Bußgeld seit dem 9.11.2021 |
---|---|---|
Parken und Halten in zweiter Reihe | bis zu 35 € | bis zu 110 € |
Unerlaubtes Parken auf Rad und Gehwegen | bis zu 35 € | bis zu 110 € |
Unerlaubtes auf einem Lade-/Parkplatz für E-Autos oder Carsharing | neuer Tatbestand | 55 € |
Unerlaubtes Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen | 35 € | 55 € |
Parken in Feuerwehrzufahrten bzw. Behinderung von Rettungskräften | bis zu 65 € | 100 € |
Einfacher Parkverstoß | 15 € | bis zu 55 € |
Gehweg unerlaubt genutzt | bis zu 25 € | bis zu 100 € |
Innerorts als Lkw-Fahrer nicht mit Schrittgeschwindigkeit abgebogen | neuer Tatbestand | 70 € |
Auto-Posing | 20 € | 100 € |
Unerlaubtes Nutzen oder Durchfahren einer Rettungsgasse | neuer Tatbestand | 200-320 € |
Wichtig: Die Bußgelder für Tempoverstöße werden deutlich angehoben. Wie tief Raser zukünftig in die Tasche greifen müssen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Geschwindigkeitsüberschreitung.
Unfassbar, wie die Bußgelder in diesem Jahr wieder zugenommen haben. Ich habe ein Auto gestreift und der Fahrer hat darauf bestanden, die Polizei zu rufen und mich zu verklagen. Dafür werde ich mir jetzt ebenfalls einen passenden Anwalt für Verkehrsrecht nehmen.
Ich habe einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht konsultiert, weil ich einen Brief aus Flensburg erhalten habe. Danke für den Hinweis, dass der Bußgeldkatalog im Grunde aus einer großen Bußgeldtabelle, die alle Sanktionen und Tatbestände aufzeigt, besteht. Ich werde mal schauen, was mich im schlimmsten Fall erwarten könnte.
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 24.01.2017 habe ich mich mit 250,00 € Startgeld angemeldet,es wurde mir erklärt dass ich von einem deutschsprachigen Account Manager geführt werde,es war dann Herr Lange der sich bei mir gemeldet hatte.mit seiner Redegewandheit überzeugte er mich weitere 3000,00 € einzubezahlen,dem ich auch zugestimmt habe und sofort hat er mich bearbeitet die Anlage auf 5000,00 € zu erhöhen,dann könnte sich die Summe durchg die eigene Rendite weiterentwickeln letztendlich habe ich auch dem zugestimmt.Beim nächsten Kontakt sollte ich weitere 4000,00 € einbezahlen,dann könne er einen sehr guten Bonus beantragen und ich könnte das Geld in der nächsten Woche wieder zurückholen.Durch seine blühenden versprechen habe ich auch dieses Geld noch einbezahlt.Doch es war noch nicht zu Ende,beim nächsten Kontakt forderte Herr Lange weitere 10 000,00 € damit wir in eine bessere Position kommen könnten.Nachdem ich Herrn Lange erklärt hatte dass mein ganzes erspartes bei …. infestiert ist,dann verlangte er von mir dass ich eben bei meiner Ban einen Kredit aufnehmen sollte.Nachdem ich ihm erklären musste dass ich diesen Kredit nicht beschaffen kann,hat Herr Lange sofort sehr zweifelhafte Trates gesetzt und mein Kontostand ausgeblendet.Innerhalb von wenigen Minuten hat er meinen Kontostand von
ca. 9000,00 € auf 145,30 € reduziert.Dann hat er sich mit den Worten jetzt reichts verabschiedet und sich seit dem 14.02.2017 nicht mehr bei mir gemeldet.Auch mehrere
E-Mails wurden von ihm oder auch … nicht beantwortet.Auch von … konnte kein Kontakt hergestellt werden.Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn sie mir in diesem Anliegen weiterhelfen könnten.
Mit freundlichen grüssen
F. Christ
Hallo F. Christ,
wir können hier die Vorgänge nicht beurteilen und auch keine rechtliche Beratung anbieten, daher ist es in diesem Fall zu empfehlen, sich sowohl an die Polizei als auch an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo und guten Tag
Hatte mich an einen Sozialverband gewannt, es wurde eine Klage erhoben.
Die Klage wurde abgewiesen, jetzt im Klage Ablehnung schreiben liest man das,
das Gericht den Anwalt mehrfach auf etwas hin gewiesen hatte, was zu meinem Vorteil
gewesen währe, die Klage wurde abgewiesen mir entstand dadurch ein massiver Schaden,
Körperlicher Schaden, nun wo ich davon Kenntnis erlangt habe, kann ich diesen Anwalt auf Schadenersatz belangen. Klage wurde im Januar 2016 abgelehnt.
Hallo Opfer,
Sie haben in der Regel die Möglichkeit zunächst Beschwerde gegen den Anwalt bei der Anwaltskammer einzureichen. Sie sollten sich in diesem Fall einen neuen Anwalt wenden, damit dieser Sie bezüglich des weiteren Vorgehens beraten und kläre kann inwieweit eine Falschberatung oder Fehlleistung vorliegt.
Ihr Team von anwalt.org
Mein Verlobter ist Abaner und damals als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Sein Asylantrag wurde abgelehnt und er ist dann freiwillig nach Albanien zurück gekehrt. Jetzt wollte ich fragen ob er eine Sperre hat und wenn ja wie lange.
Weiterhin wollte ich fragen wie es ist wenn wir geheiratet haben. Brauchen wir dann eine Familen zusammenfűhrung oder kann er dann gleich hier bleiben.
Hallo P. Rumpke,
ob einen Einreisesperre besteht, können wir nicht beurteilen. Diese Informationen müssen Sie bei der zuständigen Behörde erfragen. Sie können nach der Heirat einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Auch hier prüft die Behörde, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind (wie z. B. ein gesicherter Lebensunterhalt), bevor sie eine Entscheidung fällt. Sie können sich im Vorfeld bei der Behörde über die notwendigen Schritte informieren.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo
heute musste ich mein Führerschein auf der Stelle abgeben.
ich bin zu schnell unterwegs gewesen.
bitte um einen raschen Rückruf
Hallo Femi,
Sie haben die Möglichkeit, auf der Führerscheinstelle nachzufragen, wann Sie Ihren Führerschein zurückerhalten und unter welchen Bedingungen das Geschehen muss. Wenn Sie mit Ihrem Bußgeldbescheid nicht einverstanden sind, dann können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Dann wird der Fall erneut geprüft. Bei Schwierigkeiten kann Ihnen möglicherweise ein Anwalt weiterhelfen.
Ihr Team von anwalt.org