Auszug aus dem Bußgeldkatalog fürs Wohnmobil
Tatbestand | Bußgeld | Pkt. | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Wohnmobil bis zu 3,5 t - innerorts | |||
bis 10 km/h | 30 € | ||
11 - 15 km/h | 50 € | ||
16 - 20 km/h | 70 € | ||
21 - 25 km/h | 115 € | 1 | |
26 - 30 km/h | 180 € | 1 | (1 M) |
Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Wohnmobil bis zu 3,5 t - außerorts | |||
bis 10 km/h | 20 € | ||
11 - 15 km/h | 40 € | ||
16 - 20 km/h | 60 € | ||
21 - 25 km/h | 100 € | 1 | |
26 - 30 km/h | 150 € | 1 | (1 M) |
Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Wohnmobil über 3,5 t - innerorts | |||
bis 10 km/h | 40 € | ||
11 - 15 km/h | 60 € | ||
16 - 20 km/h | 160 € | 1 | |
21 - 25 km/h | 175 € | 1 | |
26 - 30 km/h | 235 € | 2 | 1 M |
Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Wohnmobil über 3,5 t - außerorts | |||
bis 10 km/h | 30 € | ||
11 - 15 km/h | 50 € | ||
16 - 20 km/h | 140 € | 1 | |
21 - 25 km/h | 1150 € | 1 | |
26 - 30 km/h | 175 € | 1 | |
Verstoß gegen die Anschnallpflicht | ab 30 € | ||
Fahren unter Alkoholeinfluss (0,5 - 1,09 Promille) | ab 500 € | 2 | 1-3 M |
Handy am Steuer | 100 - 200 € | 1-2 |
FAQ: Verkehrsregeln fürs Wohnmobil
Es gelten die ganz normalen Vorschriften der StVO fürs Wohnmobil. Allerdings ist das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs ausschlaggebend dafür, welche Führerscheinklasse der Fahrer benötigt und welche Höchstgeschwindigkeit er fahren darf. Außerdem ist die Gesamtmasse maßgeblich dafür, welche Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog bei Verstößen anzuwenden ist.
Nein. Jedoch müssen die Fahrzeugführer in diesem Fall die Regeln beachten, die für LKW (ab 3,5 t) gelten. Das können z. B. Verkehrs- bzw. Durchfahrtsverbote sein.
Nein. Sie müssen im Wohnmobil keinen Feuerlöscher mit sich führen. Es ist aber sinnvoll, eine Feuerlöschdecke und Warnwesten für alle Insassen mitzunehmen. Welche Regeln Sie noch beachten sollten, erfahren Sie hier.
Weitere Ratgeber zum Wohnmobil
Wohnmobil: Die Masse entscheidet über die Führerscheinklasse und einige andere Details
Inhalt
Mobil mit einem Dach über dem Kopf – Dusche, Frühstückstisch und Bett gleich hinter dem Fahrerhäuschen. Bei einem Wohnmobil sind sämtliche Wohnausstattungen im Kraftfahrzeug integriert. Quasi ein Zuhause für unterwegs, ein Fahrzeug, das sich zum Wohnen eignet, vor allem für Reisende.
Eine genaue Definition zum Wohnmobil kennt die StVO nicht. Dennoch gelten für diese Fahrzeuge mitunter bestimmte Verkehrsregeln. So wirkt sich die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs dahingehend aus, welche Regeln der StVO für das Wohnmobil gelten. Je nach Gewicht muss der Fahrer unterschiedliche Regelungen beachten hinsichtlich …
- der zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
- einem möglichen Durchfahrverbot und
- der Anschnallpflicht.
Doch beginnen wir zunächst mit der erforderlichen Fahrerlaubnis. Ausschlaggebend ist auch hier das zulässige Gesamtgewicht:
- Wohnmobile bis 3,5 t: Führerschein Klasse B (PKW-Führerschein) ausreichend
- Wohnmobile über 3,5 t: Führerscheinklasse C1 oder C
Übrigens: Kraftfahrer mit der alten Fahrerlaubnis der Klasse 3 dürfen sogar Wohnmobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 7,5 t fahren – auch wenn der alte Führerschein gegen den neuen EU-Führerschein in Scheckkartenformat umgetauscht wurde.
Zulässige Geschwindigkeit für ein Wohnmobil in Deutschland
Die StVO hält fürs Wohnmobil unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen vor. Hierfür ist wiederum die Masse des Gefährts ausschlaggebend. Leichtere Fahrzeuge dürfen gewöhnlich schneller fahren als schwere Wohnmobile. Der Gesetzgeber trägt damit dem Umstand Rechnung, dass schwerere Fahrzeuge erheblich größeren Schaden anrichten, wenn sie in einen Unfall verwickelt werden.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die geltenden Tempolimits:
zul. Gesamtgewicht | bis 3,5 t | 3,5 t - 7,5 t (Kfz wird im Fahrzeugschein als WoMo bezeichnet) | 3,5 t - 7,5 t | über 7,5 t | Gespanne |
---|---|---|---|---|---|
innerorts | 50 km/h | 50 km/h | 50 km/h | 50 km/h | 50 km/h |
außerorts | 100 km/h | 80 km/h | 80 km/h | 60 km/h | 80 km/h (Zugfahrzeug bis 3,5 t) |
Autobahn | 130 km/h (Richt-geschwindigkeit) | 100 km/h | 80 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
StVO: Anschnallpflicht im Wohnmobil?
Auch im Wohnmobil gilt die Anschnallpflicht des § 21a StVO. Demnach müssen die Insassen auf den vorderen Plätzen immer angeschnallt sein. Kinder bis zum 12. Lebensjahr bzw. unter einer Größe von 1,50 m dürfen nur im Kindersitz mitfahren.
Bei den hinteren Sitzen im Wohnmobil entscheiden Baujahr und Zulassung über die Anschnallpflicht:
- Wohnmobile ab dem Baujahr 2004 müssen an allen eingetragenen Sitzplätzen mit 3-Punkt-Gurten ausgestattet sein, wenn sie als PKW zugelassen sind.
- Auch Fahrzeuge mit einem Zulassungsdatum ab Oktober 1999 und einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2,5 t benötigen auf den hinteren Sitzen 3-Punkt-Gurte.
- Bei Wohnmobilen, die mehr als 2,5 t auf die Waage bringen, genügen auf den hinteren Sitzen Beckengurte. Das gilt für alle Fahrzeuge, die nach 1992 zugelassen wurden. Bei älteren Fahrzeugen kann diese Pflicht entfallen.
Tipp: Fahren Sie keineswegs ungesichert im Wohnmobil mit. Die Verletzungsgefahr im Falle eines Unfalls ist einfach zu hoch. Das Bußgeld in Höhe von 35 Euro ist in diesem Fall noch das bei Weitem kleinere Übel.
Allgemeine Regeln der StVO – auch fürs Wohnmobil gültig
Im Übrigen gelten auch für das Fahren mit dem Wohnmobil die allgemeinen Regeln der StVO. Das bedeutet insbesondere:
- Fahren Sie möglichst vorausschauend, vorsichtig und rücksichtsvoll. Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme hat immer höchste Priorität.
- Halten Sie sich an die Promillegrenze von 0,5 Promille. Am besten verzichten Sie vor der Fahrt gänzlich auf Alkohol. Denn sollten Sie mit 0,3 Promille einen Unfall verursachen, machen Sie sich bereits strafbar und schadensersatzpflichtig gegenüber den geschädigten Unfallbeteiligten.
- Die Benutzung von Handys ist laut § 23 Abs. 1a StVO auch im Wohnmobil nicht gestattet. Fahrer, die dennoch ihr Mobiltelefon in die Hand nehmen oder zwischen Ohr und Schulter klemmen, riskieren ein Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro und gegebenenfalls Punkte in Flensburg.
- Behalten Sie immer das Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs im Hinterkopf. So gelten an die Gesamtmasse eines Fahrzeugs anknüpfende Verkehrszeichen und Regeln der StVO auch fürs Wohnmobil: Wiegt Ihr Wagen mehr als 3,5 t, müssen Sie z. B. das Verkehrszeichen für ein Überholverbot für Kfz über 3,5 t beachten. Dasselbe gilt für ein Durchfahrverbot für entsprechende Schwergewichte.
Parken & Übernachten mit dem Wohnmobil und die Müllentsorgung
Beachten Sie beim Fahren mit dem Wohnmobil auch die Verkehrsregeln zum Halten und Parken. Das ist immer dann erlaubt, wenn …
- kein Park- oder Halteverbot durch entsprechende Verkehrszeichen angeordnet wird und
- wenn die StVO einem Wohnmobil bzw. vergleichbaren Kfz das Parken bzw. Halten in diesem Fall nicht ausdrücklich verbietet.
Auf öffentlichen Parkplätzen, die mit einem Schild als solche gekennzeichnet sind, dürfen normalerweise auch Caravans und Wohnmobile parken, es sei denn, ein Zusatzschild verbietet dies ausdrücklich. Umgekehrt gibt es auch Parkplätze, die ausdrücklich für Wohnmobile vorbehalten sind. Auch sie werden durch ein Zusatzzeichen markiert.
Ist das Parken laut StVO für Wohnmobile erlaubt, so heißt das nicht, dass Sie dort campieren dürfen. Tische und Stühle müssen im Fahrzeug verbleiben, weil sie verkehrsfremd sind und nicht Bestandteil des Parkens.
StVO – Übernachten im Wohnmobil erlaubt?
Das Parken zum einmaligen Übernachten ist dann unproblematisch, wenn der Fahrer damit seine Fahrtüchtigkeit wiederherstellt. Das ist verkehrsrechtlich erlaubt, weil das Wohnmobil in diesem Fall trotz längerer Unterbrechung weiterhin Verkehrszwecken dient. Die Ruhepause sollte allerdings zehn Stunden nicht überschreiten.
Mehrere Übernachtungen an Ort und Stelle sind allerdings verboten. Wer sich längere Zeit an einem Ort aufhalten möchte, muss dafür einen Campingplatz nutzen. Manche Städte und Gemeinden geben hierfür sogar bestimmte Plätze für Wohnmobile frei.
Auf Privatparkplätzen beispielsweise von Tankstellen oder Restaurants sollten Sie Ihr Wohnmobil nur aufstellen, wenn der Eigentümer bzw. Grundstücksbesitzer dies erlaubt.