Zu schnell mit dem Motorrad: Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße innerorts
Bußgeldkatalog: Mit dem Motorrad zu schnell außerorts
Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsverstöße mit dem Motorrad
Das es in Bezug auf Verstöße gegen das Tempolimit keinen besonderen Bußgeldkatalog fürs Motorrad gibt, können Sie beim Bußgeldrechner den Button „PKW“ anklicken. Für Auto- und Motorradfahrer gelten hier dieselben Regeln.
Weitere Verstöße gegen die StVO mit dem Motorrad
Inhalt
FAQ: Vorschriften fürs Motorrad
Nein. Im Wesentlichen gilt derselbe Bußgeldkatalog wie für PKW-Fahrer. Das gilt insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die wichtigsten Regeln haben wir in diesem Abschnitt zusammengefasst.
Welche Bußgelder und sonstigen Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Motorrad drohen, können Sie den diesen Tabellen entnehmen. Oder Sie nutzen diesen Rechner.
Ja, das Verkehrszeichen 255 kennzeichnet ein Durchfahrtsverbot für Krafträder wie zum Beispiel das Motorrad. Wie dieses aussieht, sehen Sie hier.
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Bußgeldkatalog: Fürs Motorrad gelten überwiegend dieselben Regeln wie für PKW
Obwohl es hin und wieder zu Unfällen kommt, funktioniert der Straßenverkehr überwiegend recht reibungslos. Dafür sorgen unter anderem die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO), die für alle Verkehrsteilnehmer einen verlässlichen Rahmen vorgibt, sodass jeder weiß, wie er sich in bestimmten Situationen zu verhalten hat.
Nach der Straßenverkehrsordnung gelten fürs Motorrad überwiegend die gleichen Regeln wie für Autofahrer. Motorradfahrer müssen in der Regel dieselben Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten wie PKW-Fahrer. Überschreiten Biker das zulässige Tempolimit, drohen laut Bußgeldkatalog auf dem Motorrad auch dieselben Sanktionen. Welche das sind, können Sie den obigen Tabellen entnehmen.
Für Motorradfahrer gelten zudem auch dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer, und zwar:
- 0,0 Promille für Fahranfänger in der Probezeit
- 0,5 Promille – ein Verstoß hiergegen gilt als Ordnungswidrigkeit
- 0,3 Promille können schon als Straftat sanktioniert werden, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt
- 1,1 Promille – spätestens ab dieser Blutalkoholkonzentration (BAK) machen sich Fahrer strafbar
Überholen mit dem Motorrad: Diese Vorschriften gelten
Motorräder sind im Vergleich zu Autos wendiger und schmaler, sodass Motorradfahrer gerade im Stau oder an roten Ampeln dazu neigen, sich zwischen den anderen Fahrzeugen hindurchzuschlängeln. Erlaubt sind diese Manöver mit dem Motorrad nicht. Der Bußgeldkatalog sieht für solche Verstöße empfindliche Sanktionen vor.
StVO bzw. Bußgeldkatalog kennen keinen ausdrücklichen Tatbestand, der das Durchschlängeln zwischen anderen Fahrzeugen untersagt. Das Verbot ergibt sich jedoch aus anderen Regeln:
- Motorradfahrer müssen beim Überholen ausreichend Seitenabstand zu anderen Fahrzeugen einhalten. Das wird im Stau auf mehrspurigen Fahrbahnen sehr schwierig.
- Biker können sich nur zwischen anderen Autos hindurchschlängeln, indem sie die Fahrzeuge, die sich auf der linken Fahrbahn derselben Richtung befinden, rechts überholen. Und das ist verboten. Nur im Ausnahmefall darf rechts überholt werden, sofern der Überholende hierfür eine freie Fahrbahn zur Verfügung hat. Der Seitenstreifen darf hierfür nicht genutzt werden.
Bei einem Verstoß gegen das Verbot des Rechtsüberholens sieht der Bußgeldkatalog beim Motorrad folgende „Strafen“ vor:
- Innerorts: 30 Euro Geldbuße
- Außerorts: 100 Euro, 1 Punkt
- Außerorts mit Gefährdung: 120 Euro, 1 Punkt
- Außerorts mit Unfall: 145 Euro, 1 Punkt
Grob verkehrswidrige und rücksichtslose Überholmanöver, die zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen, sind sogar strafbar. Dem Fahrer droht hier eine Geld- oder Freiheitsstrafe und unter Umständen auch die Entziehung der Fahrerlaubnis.