Bußgeldkatalog für Fußgänger: Mögliche Sanktionen
Verstoß | Geldbuße in Euro | Punkte |
---|---|---|
Sie überquerten die Fahrbahn nicht auf dem kürzesten Weg | ||
… mit Gefährdung | 5 | |
… mit Unfall | 10 | |
Sie missachteten eine rote Ampel | 5 | |
... mit Unfall | 10 | |
Sie überstiegen eine Absperrung | 5 | |
... mit Unfall | 10 | |
Autobahn betreten oder überschritten | 10 | |
Betreten der Fahrbahn, obwohl Seitenstreifen oder Gehweg vorhanden ist | 5 | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften nicht am linken Fahrbahnrand gelaufen | 5 | |
Fahrverkehrs in einem verkehrsberuhigten Bereich unnötig behindert | 5 | |
Bahnübergang trotz geschlossener Schranken überquert | 350 | 1 |
FAQ: Bußgeldkatalog für Fußgänger im Straßenverkehr
Damit sie keine Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog erhalten, müssen Fußgänger beispielsweise den Gehweg benutzen. Welche weiteren Vorschriften § 25 StVO für den Fußverkehr vorsieht, können Sie hier nachlesen.
Ist die Fußgängerampel rot und Sie gehen trotzdem über die Straße, riskieren Sie eine Geldbuße in Höhe von fünf Euro. Weitere Sanktionen, die der Bußgeldkatalog für Fußfänger vorsieht, können Sie unserer Tabelle entnehmen.
Als schwächste Verkehrsteilnehmer genießen Fußgänger einige Sonderrechte. So gibt es zum Beispiel verkehrsberuhige Bereiche oder auch spezielle Fußgängerüberwege (Zebrastreifen).
Fußgänger sind die vermeintlich schwächsten Verkehrsteilnehmer
Inhalt
Im Straßenverkehr kommen täglich unterschiedliche Verkehrsteilnehmer zusammen. Kraftfahrzeuge, Fahrräder und Fußfänger müssen eine gegenseitige Rücksichtnahme an den Tag leben, damit es nicht zu schwerwiegenden Unfällen kommt.
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen sich alle Verkehrsteilnehmer an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Für Fußgänger gelten dabei andere Regelungen als für Kfz-Fahrer.
Doch wann sieht der Bußgeldkatalog für Fußgänger Sanktionen vor? Welche konkreten Regeln gelten für den Fußverkehr? Haben Fußgänger in gewissen Bereichen Sonderrechte? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
§ 25 StVO: Besondere Regeln für Fußgänger
Viele Sanktionen, die der Bußgeldkatalog für Fußgänger vorsieht, gehen auf § 25 StVO zurück. Dieser Paragraph beschäftigt sich ausschließlich mit den Regeln für den Fußverkehr. § 25 Absatz 1 StVO schreibt zunächst einmal die grundsätzliche Nutzung vom Gehweg durch Fußgänger vor:
Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden.
Nachfolgend wollen wir Ihnen noch einige weitere Regeln zusammenfassen, welche der Paragraph für Fußgänger definiert:
- Sie müssen die Fahrbahn zügig und auf dem kürzesten Weg überqueren.
- Sind eine Ampel oder ein Fußgängerüberweg zum Überqueren der Kreuzung vorhanden, müssen diese auch genutzt werden.
- Absperrungen (Stangen- oder Kettengeländer) dürfen nicht überschritten werden.
- Gleisanlagen dürfen nur an dafür vorgesehenen Stellen überquert werden.
Wann ein Bußgeld für Fußgänger droht
Im Vergleich zu den Sanktionen für andere Verkehrsteilnehmer sieht der Bußgeldkatalog für Fußgänger für viele Ordnungswidrigkeiten lediglich ein geringes Verwarnungsgeld vor. Werden Sie erwischt, wie Sie eine rote Ampel als Fußgänger überqueren, müssen Sie fünf Euro bezahlen.
Dieselbe Summe müssen Sie aufbringen, wenn Sie als Fußgänger eine Absperrung übersteigen. Wer eine Autobahn betritt, muss mit einer Geldbuße in Höhe von zehn Euro rechnen. Allerdings ist diese wohl das geringste Problem, besteht auf einer Autobahn für Fußgänger doch Lebensgefahr.
Nachfolgend haben wir noch einige Verstöße und die jeweiligen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog für Fußgänger für Sie zusammengefasst:
- Sie sind nicht am linken Fahrbahnrand gelaufen, obwohl Sie sich außerhalb geschlossener Ortschaften befanden: 5 Euro
- Sie behinderten den Verkehr unnötig in einem verkehrsberuhigten Bereich: 5 Euro
- Sie betraten die Fahrbahn, obwohl ein Seitenstreifen oder Gehweg vorhanden war: 5 Euro
- Sie überquerten die Fahrbahn nicht auf dem kürzesten Weg: 5 Euro
Wichtig: Es können auch Punkte für Fußgänger bei einer Ordnungswidrigkeit ausgesprochen werden. Wenn Sie einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranken überqueren, wird ein Punkt in Flensburg vermerkt.
Gibt es Sonderrechte für den Fußverkehr?
Natürlich gibt es nicht nur Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog für Fußgänger. Der Fußverkehr genießt auch einige Sonderrechte gemäß StVO. So gibt es zum Beispiel viele Fußgängerüberwege, welche das Überqueren der Fahrbahn erleichtern sollen.
In § 26 Absatz 1 StVO heißt es diesbezüglich:
An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
Bedenken Sie jedoch, dass die Pflicht zum Warten für Fahrzeuge nur besteht, wenn Fußgänger den Zebrastreifen überqueren wollen. Radfahrer müssen vom Rad absteigen und dieses schieben, wenn sie den Vorrang genießen wollen.
Interessant: Die StVO sieht für Fußgänger auch einen verkehrsberuhigten Bereich vor. Dieser wird durch das Verkehrszeichen 325.1 ausgewiesen. In diesem Bereich dürfen Kfz-Fahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Fußgänger dürfen die Straße hingegen in ihrer ganzen Breite nutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt.